Mehr als 1000 Unternehmen vertrauen uns
Über 17.000 Umzüge
★ Durchschnittliche Zufriedenheit
KI-gestützte Plattform
ISO 27001-zertifiziert

Sie stellen Mitarbeiter aus dem Ausland für Deutschland ein? Ihr Leitfaden für Arbeitgeber zur EU-Blue-Card (2026)

5
min lesen
Zuletzt aktualisiert
18. August 2026
EU-Blue Card für Deutschland: Voraussetzungen, Vorteile und Antragstellung

Die wichtigsten Punkte zur EU-Blue-Card in Deutschland

  • Richtet sich an Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern mit einem anerkannten Abschluss, einem entsprechenden Stellenangebot und einem Arbeitsvertrag mit einer Mindestlaufzeit von sechs Monaten.
  • Gehaltgrenzen für 2026: 50.700 € allgemein; 45.934,20 € für Mangelberufe wie IT, Ingenieurwesen und Gesundheitswesen.
  • Schnellweg zur dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung in 21 Monaten (Deutschkenntnisse auf Niveau B1) oder 33 Monaten (Deutschkenntnisse auf Niveau A1).
  • Für den Antrag ist zunächst die Anerkennung des ausländischen Abschlusses über Anabin erforderlich, gefolgt von einem Termin bei der Botschaft, der Erfassung biometrischer Daten und der Anmeldung vor Ort bei der Ankunft.

Die EU-Blue-Card ist Deutschlands wichtigste Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für hochqualifizierte Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern. Ganz gleich, ob Sie als Personalverantwortlicher internationale Talente fördern oder als Fachkraft Ihren Umzug planen – dieser Leitfaden enthält alle wichtigen Informationen: Zulassungsvoraussetzungen, Gehaltsgrenzen für 2026, erforderliche Unterlagen, Schritte zur Antragstellung und den schnelleren Weg zur dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung.


Was ist die EU-Blue Card in Deutschland?

Die Blaue Karte EU ist eine besondere Aufenthaltserlaubnis für hochqualifizierte Nicht-EU-Bürger, die in Deutschland leben und arbeiten möchten. Sie unterliegt § 18g des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) und wurde eingeführt, um dem Fachkräftemangel in Europa entgegenzuwirken, indem sie den Umzug von Fachkräften beschleunigt und vereinfacht. Sie bietet einen schnelleren Weg zur dauerhaften Aufenthaltserlaubnis, eine einfachere Familienzusammenführung sowie EU-Mobilitätsrechte, die herkömmliche Arbeitsvisa nicht gewähren.


Was sind die Vorteile der EU-Blue-Card in Deutschland? 7 Vorteile gegenüber einer regulären Arbeitserlaubnis

Der Besitz einer EU-Blue Card in Deutschland bietet gegenüber einer regulären Arbeitserlaubnis erhebliche Vorteile:

Nutzen Sie Details
Schnellerer Weg zur Daueraufenthaltsgenehmigung Bewerben Sie sich nach 21 Monaten mit einem B1-Zertifikat in Deutsch oder nach 33 Monaten mit einem A1-Zertifikat – deutlich schneller als die üblichen 5 Jahre.
Einfachere Familienzusammenführung Ehepartner können ohne Einschränkungen nachziehen und arbeiten. Für die Aufenthaltserlaubnis des Ehepartners gelten keine Deutschkenntnisse als Voraussetzung. Die Anforderungen hinsichtlich Wohnraum und Einkommen entfallen.
Keine Deutschkenntnisse erforderlich Der Hauptantragsteller muss keine Deutschkenntnisse nachweisen, um die Voraussetzungen zu erfüllen.
Reisen im Schengen-Raum Visumfreies Reisen innerhalb des Schengen-Raums für bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen.
Mobilität in der EU nach 18 Monaten Nach 18 Monaten können Inhaber in einem anderen EU-Mitgliedstaat (mit Ausnahme von Dänemark und Irland) eine Blaue Karte EU beantragen, ohne in ihr Heimatland zurückkehren zu müssen.
Längere Auslandsaufenthalte Inhaber können sich bis zu 12 Monate am Stück außerhalb der EU aufhalten, ohne ihre Blaue Karte zu verlieren – vorausgesetzt, ihre deutsche Adresse bleibt gemeldet und der Arbeitsvertrag ist weiterhin gültig.
Telearbeit ist möglich Bei längeren Auslandsaufenthalten ist die Arbeit im Homeoffice für einen deutschen Arbeitgeber zulässig.

Gültigkeit und Verlängerung der EU-Blue-Card

Die EU-Blue-Card ist in der Regel bis zu vier Jahre gültig, doch die tatsächliche Gültigkeitsdauer hängt von den Unterlagen des Arbeitnehmers und den Vertragsbedingungen ab:

  • Gültigkeitsdauer des Reisepasses: Wenn der Reisepass des Arbeitnehmers vor Ablauf der vierjährigen Gültigkeitsdauer abläuft, wird die Blaue Karte in der Regel so ausgestellt, dass sie dem Ablaufdatum des Reisepasses entspricht.
  • Befristete Arbeitsverträge: Wenn der Arbeitsvertrag ein festgelegtes Enddatum hat, wird die Blaue Karte in der Regel für die Dauer dieses Vertrags ausgestellt. In diesen Fällen kann eine Verlängerung in der Regel vor Ablauf der Laufzeit von Deutschland aus beantragt werden.

Verlängerung für Arbeitgeber

Um eine Unterbrechung der Arbeitserlaubnis zu vermeiden, sollte die Verlängerung bei der örtlichen Ausländerbehörde des Arbeitnehmers beantragt werden, bevor die aktuelle Karte abläuft. Wenn das Arbeitsverhältnis fortbesteht und das Gehalt weiterhin die geltende Schwelle erreicht, ist die Verlängerung in der Regel unkomplizierter.

Verlängerungsgebühren

Die aktuellen Verlängerungsgebühren betragen in der Regel:

  • 100 € bei Verlängerungen um ein Jahr oder länger
  • 93 € für Verlängerungen von mehr als drei Monaten
  • 96 € für Verlängerungen von bis zu drei Monaten

Arten der EU-Blue-Card in Deutschland

Deutschland bietet vier Varianten der Blauen Karte an, je nach Ihrer beruflichen Laufbahn, Ihrem Beruf und dem Vorhandensein eines formalen Abschlusses:

Typ Für wen es bestimmt ist Schlüsselanforderung
Standard-EU-Blue Card Fachleute aus den Bereichen Ingenieurwesen, Medizin, Naturwissenschaften, Rechtswissenschaften oder anderen Fachgebieten mit einem anerkannten Hochschulabschluss. Anerkannter Hochschulabschluss + 50.700 € Bruttojahresgehalt (2026)
MINT / Mangelberufe – Blue Card Fachkräfte in Bereichen, in denen in Deutschland ein Fachkräftemangel herrscht: IT, Ingenieurwesen, MINT-Bereiche, Gesundheitswesen, Bildungswesen, Fertigungsmanagement. Anerkannter Hochschulabschluss + 45.934,20 € Bruttogehalt (2026) + Zulassung durch die Bundesagentur für Arbeit
Blue Card für Berufseinsteiger Absolventen, die ihr Studium innerhalb der letzten drei Jahre abgeschlossen haben. Anerkannter Hochschulabschluss, der innerhalb der letzten 3 Jahre erworben wurde + 45.934,20 € Bruttogehalt (2026)
IT-Spezialist mit Blue Card (kein Hochschulabschluss erforderlich) IT-Fachkräfte ohne formalen Hochschulabschluss, die über umfangreiche Berufserfahrung im IT-Bereich verfügen. Mindestens 3 Jahre einschlägige IT-Erfahrung in den letzten 7 Jahren + 45.934,20 € Bruttogehalt (2026)

Sie brauchen diese Informationen für später? Jetzt herunterladen.

Mit dem „Visa Navigator“ von Jobbatical Deutschland können Sie alle Möglichkeiten für das Profil Ihres Bewerbers vergleichen.

EU-Blue-Card in Deutschland: Gehaltsvoraussetzungen

Die allgemeine Schwelle für das Jahr 2026 liegt bei über 48.000 Euro Bruttojahresgehalt, wobei für Mangelberufe wie MINT-Berufe und im Gesundheitswesen niedrigere Beträge gelten. Die Schwellenwerte werden jährlich vom Bundesministerium des Innern aktualisiert. Das Gehalt muss fest und brutto sein. Prämien, Provisionen und variable Vergütungen sind davon ausgenommen.

Am 1. Januar 2026 traten neue Gehaltsschwellen in Kraft. Alle Einzelheiten finden Sie in unserem Blogbeitrag zu den Gehaltsschwellen.

Voraussetzungen für die Erteilung der EU-Blue Card

Alle Antragsteller müssen diese Mindestanforderungen erfüllen, unabhängig vom Typ der Blue Card:

  • Ein gültiges Stellenangebot oder ein unterzeichneter Arbeitsvertrag mit einem deutschen Arbeitgeber für mindestens 6 Monate
  • Die Stelle muss der Qualifikation oder Erfahrung des Mitarbeiters entsprechen
  • Das Gehalt muss den Schwellenwert für das Jahr 2026 für die jeweilige Mitarbeiterkategorie erreichen (siehe oben)
  • Keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit, Gesundheit oder Ordnung; keine laufenden strafrechtlichen Ermittlungen

Voraussetzungen für die EU-Blue-Card für Fachkräfte mit Standardqualifikation (Hochschulabschluss älter als 3 Jahre)

Anforderung Einzelheiten
Abschluss Ein deutscher Hochschulabschluss oder ein ausländischer Abschluss, der in Deutschland über die Anabin-Datenbank oder eine ZAB-Prüfung anerkannt ist. Für reglementierte Berufe (z. B. Ärzte, Rechtsanwälte, Lehrer) ist zudem eine Berufszulassung erforderlich.
Stellenangebot Deine Tätigkeit muss deinem Studienfach entsprechen.
Gehalt 50.700 € Bruttojahresgehalt (2026)

Voraussetzungen für die EU-Blue-Card für junge Fachkräfte – Hochschulabschluss innerhalb der letzten drei Jahre

Wenn der Abschluss des Bewerbers innerhalb der letzten drei Jahre erworben wurde (Junge Fachkräfte / Berufseinsteiger), gilt für ihn die reduzierte Gehaltsgrenze. Diese Regelung soll insbesondere Hochschulabsolventen den Einstieg in den deutschen Arbeitsmarkt erleichtern.

Anforderung Einzelheiten
Abschluss Ein anerkannter Hochschulabschluss, der innerhalb der letzten drei Jahre vor dem Datum der Bewerbung erworben wurde.
Stellenangebot Die Stelle muss Ihren Qualifikationen entsprechen.
Gehalt 45.934,20 € Bruttojahresgehalt (2026) – 4.765,80 € unterhalb der Standardgrenze.
Vertrag Mindestens 6 Monate, wobei der Arbeitgeber das Formular „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“ (erhältlich bei der Bundesagentur für Arbeit) ausfüllen muss.

Voraussetzungen für die EU-Blue-Card für IT-Fachkräfte – kein Hochschulabschluss erforderlich

Deutschland erlaubt IT-Fachkräften ohne formalen Hochschulabschluss ausdrücklich, sich für die EU-Blue Card zu qualifizieren. Dies ist die häufigste Ausnahme und gilt speziell für Positionen im Technologiebereich.

Anforderung Einzelheiten
Berufserfahrung Mindestens 3 Jahre nachweisbare, einschlägige IT-Erfahrung innerhalb der letzten 7 Jahre. Referenzen und Erfahrungsnachweise sind erforderlich.
Rollenabgleich Für diese Stelle sind IT-Kenntnisse auf Hochschulniveau erforderlich, auch wenn Sie keinen Hochschulabschluss haben.
Gehalt 45.934,20 € Bruttojahresgehalt (2026).
Was zählt als IT-Erfahrung? Softwareentwicklung, Systemadministration, Cybersicherheit, Data Engineering, DevOps, Cloud-Architektur, IT-Projektmanagement – jede dokumentierte technische Funktion.
Für Arbeitgeber, die erfahrene IT-Fachkräfte einstellen möchten, erläutert unser Leitfaden zu den Voraussetzungen für die EU-Blue-Card für IT-Spezialisten in Deutschland die Zulassungskriterien, die Gehaltsschwelle, die anerkannten IT-Berufe sowie den Weg für Bewerber ohne Hochschulabschluss, die sich durch Berufserfahrung qualifizieren.

Berufe mit Arbeitskräftemangel (MINT-Blue-Card)

Fachkräfte in Mangelberufen haben Anspruch auf die niedrigere Gehaltsschwelle. Die vollständige Liste wird von der Bundesagentur für Arbeit geführt, zu den wichtigsten Kategorien gehören jedoch:

  • Führungskräfte in der verarbeitenden Industrie, im Bergbau, im Baugewerbe und im Vertrieb
  • IT-Servicemanager und IT-Projektleiter
  • Führungskräfte in den Bereichen Kinderbetreuung, Gesundheitswesen und Bildung
  • Fachkräfte aus dem MINT-Bereich (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Technik)
  • Experten für Architektur, Raum- und Verkehrsplanung
  • Ärzte, Tierärzte, Zahnärzte und Apotheker
  • Fachleute aus dem Bereich Krankenpflege und Hebammenwesen
  • Lehrer und Erzieher
Einen umfassenderen Überblick über die Zulassungsvoraussetzungen, Gehaltsgrenzen und die Vorteile der deutschen EU-Blue-Card mit gesenkten Zugangsvoraussetzungen finden Sie in unserem Leitfaden zur EU-Blue-Card für Mangelberufe.

Bewerbungsverfahren: Schritt-für-Schritt-Anleitung

Das Verfahren unterscheidet sich geringfügig, je nachdem, ob sich Ihr Mitarbeiter von außerhalb Deutschlands oder bereits im Land bewirbt

Schritt Was tun?
Förderfähigkeit prüfen Vergewissern Sie sich, dass Ihr Abschluss, Ihr Stellenangebot und Ihr Gehalt den Anforderungen entsprechen. Nutzen Sie den „Make it in Germany“-Schnelltest unter make-it-in-germany.com.
Anerkennung des Abschlusses überprüfen Schauen Sie in der Anabin-Datenbank nach (anabin.kmk.org). Sollte Ihr Abschluss dort nicht aufgeführt sein, beantragen Sie eine ZAB-Vergleichbarkeitsbescheinigung. Bei reglementierten Berufen müssen Sie zunächst die entsprechende Berufszulassung einholen.
Arbeitsvertrag vorbereiten Der Arbeitgeber muss einen Vertrag vorlegen, in dem die Funktion, das feste Bruttogehalt (das den Schwellenwert für 2026 erfüllt) und eine Laufzeit von mindestens 6 Monaten festgelegt sind. Der Arbeitgeber muss außerdem das Formular „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“ ausfüllen.
Einreisevisum beantragen (falls erforderlich) Die meisten Nicht-EU-Bürger benötigen vor der Einreise nach Deutschland ein nationales D-Visum. Staatsangehörige aus visumbefreiten Ländern (z. B. Australien, Kanada, Japan, USA, Großbritannien) können visumfrei einreisen und den Antrag innerhalb von 90 Tagen nach ihrer Ankunft stellen. Vereinbaren Sie frühzeitig einen Termin bei der Botschaft, da die Wartezeiten in einigen Ländern mehr als fünf Monate betragen können.
Fast-Track-Option (Arbeitgeber) Arbeitgeber können das beschleunigte Verfahren einleiten, um die Bearbeitungszeit durch die Botschaft um 4 bis 6+ Wochen zu verkürzen. Verwaltungsgebühr: 411 €. Sprechen Sie sich mit der örtlichen Geschäftsstelle der Bundesagentur für Arbeit ab.
Anschrift in Deutschland Melden Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach Ihrem Einzug bei der örtlichen Meldebehörde an. Bringen Sie Ihren Mietvertrag oder Ihre Mietbescheinigung mit. Sie erhalten eine Anmeldebestätigung.
Termin bei der Ausländerbehörde vereinbaren Beantragen Sie dies bei der örtlichen Ausländerbehörde. In Berlin erfolgt die Terminvereinbarung online über Service Berlin. Die Terminkontingente sind begrenzt, vereinbaren Sie daher so früh wie möglich einen Termin.
Zum Termin erscheinen und Unterlagen einreichen Bringen Sie alle erforderlichen Unterlagen mit, geben Sie Ihre biometrischen Daten (Fingerabdrücke + Foto) ab und entrichten Sie die Antragsgebühr. Da manche Beamte möglicherweise nur Deutsch sprechen, kann ein Dolmetscher hilfreich sein.
Bearbeitung abwarten Die Bearbeitung dauert in der Regel 3 bis 12 Wochen (gemäß EU-Vorschriften maximal 90 Tage). In der Regel erhalten Sie eine Antragsbestätigung als vorläufigen Nachweis.
Elektronische Aufenthaltserlaubnis (eAT) erhalten Ihre EU-Blue-Card wird als elektronische Aufenthaltskarte ausgestellt. Je nach Behörde können Sie diese entweder abholen oder erhalten sie per Post.
Bei der Rentenversicherung anmelden Melden Sie sich bei der Deutschen Rentenversicherung an. Die während der Gültigkeitsdauer Ihrer Blue Card gezahlten Beiträge werden auf die Erlangung einer dauerhaften Aufenthaltsberechtigung angerechnet.
Deutsch lernen Für die Blaue Karte selbst sind keine Deutschkenntnisse erforderlich, aber mit dem Niveau A1 ist eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung nach 33 Monaten möglich, während sich diese Frist mit dem Niveau B1 auf 21 Monate verkürzt.
Bankverbindung und Steuernummer hinterlegen Eröffnen Sie ein deutsches Bankkonto und beantragen Sie Ihre Steuer-ID (Steueridentifikationsnummer), die Ihnen in der Regel nach der Anmeldung per Post zugeschickt wird.

US-Bürger benötigen kein Einreisevisum für Deutschland. Sie können als Tourist einreisen und innerhalb von 90 Tagen nach Ihrer Ankunft bei der örtlichen Ausländerbehörde die EU-Blue-Card beantragen. Ein vorheriger Termin bei der Botschaft ist nicht erforderlich.


Bearbeitungszeiten und Gebühren für die EU-Blue-Card

Bühne Typischer Zeitplan Gebühr
Einreisevisum (Botschaft) 4–8 Wochen (je nach Land sehr unterschiedlich) €75
Beschleunigtes Visumverfahren Verkürzt die Bearbeitungszeit bei der Botschaft um 4 bis 6+ Wochen 411 € (vom Arbeitgeber veranlasst)
Ausstellung der Blauen Karte (in Deutschland) 3–12 Wochen (gesetzlich maximal 90 Tage) 100 € (1 Jahr oder länger)
Verlängerung der Blue Card (3–12 Monate) 3–8 Wochen €93
Verlängerung der Blue Card (innerhalb von 3 Monaten) 3–8 Wochen €96
Passübertragung (neuer Pass) 2-4 Wochen €60

Zeitplan für die EU-Blue-Card für Arbeitgeber: Vom Stellenangebot bis zum Erhalt der Karte

Ein praktischer, wochenbezogener Plan für jede Phase, in dem die spezifischen Aufgaben Ihres HR-Teams bei jedem Schritt aufgeführt sind.

Bühne Typischer Zeitplan Gebühr Wichtige Maßnahme
Schritt 01: Überprüfung der Einstellungsvoraussetzungen Tag 1–3 - Überprüfen Sie die Anerkennung des Abschlusses (Anabin) und stellen Sie sicher, dass das Gehalt den Mindestanforderungen für 2026 entspricht.
Schritt 02: Vertrag und Arbeitgebererklärung Woche 1 - Entwurf eines befristeten/unbefristeten Arbeitsvertrags (ab 6 Monaten) und Ausfüllen des Formulars „Erklärung “.
Schritt 03: Optional: Fast-Track (beschleunigtes Verfahren) Woche 1–2 €411 Der Arbeitgeber stellt vor Ort einen Antrag, um die Wartezeiten bei der Botschaft zu verkürzen; die Vorabgenehmigung wird an die Botschaft übermittelt.
Schritt 04: Visumantrag bei der Botschaft (nationales D-Visum) Woche 2–12 €75 Der Antragsteller reicht Unterlagen und biometrische Daten ein. (Bürger der USA, des Vereinigten Königreichs, Kanadas usw. sind davon ausgenommen.)
Schritt 05:Anmeldung Ankunft + 14 Tage - Melden Sie Ihre Wohnadresse beim örtlichen Bürgeramt an, um eine Steuernummer zu erhalten.
Schritt 06: Ausländerbehörde & Blue-Card-App Woche 2–8 nach der Ankunft €100 Reichen Sie den endgültigen Antrag, den Versicherungsnachweis und die biometrischen Daten bei der örtlichen Ausländerbehörde ein.
Schritt 07: Ausstellung der EU-Blue Card 3–12 Wochen nach dem Termin - Die physische eAT-Karte abholen, die Personalakte aktualisieren und sich bei der Rentenversicherung anmelden.
Schritt 08: Familienzusammenführung (falls zutreffend) Gleichzeitig oder nach der Ankunft 75 € (Erwachsene) Ehepartner und minderjährige Kinder beantragen ein Visum für Familienangehörige (kein Deutsch-Sprachnachweis erforderlich).
Schritt 09:Niederlassungserlaubnis 21–33 Monate €113 Beantragen Sie das beschleunigte Verfahren zur Erlangung einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung (vorausgesetzt sind 21 Monate mit Deutschkenntnissen auf Niveau B1 oder 33 Monate mit Deutschkenntnissen auf Niveau A1).
Lassen Sie kostenlos prüfen, ob Ihr Kandidat die Voraussetzungen erfüllt

Checkliste für Arbeitgeber: Beantragung einer EU-Blue-Card in Deutschland

Bereiten Sie die wichtigsten Unterlagen vor, die der Arbeitgeber für einen erfolgreichen Antrag auf eine EU-Blue-Card in Deutschland vorlegen muss. Nachstehend finden Sie eine kurze Checkliste mit den erforderlichen Unterlagen für Arbeitgeber im Zusammenhang mit der EU-Blue-Card in Deutschland. Die vollständige Schritt-für-Schritt-Checkliste und eine Anleitung finden Sie unter „Checkliste für Unterlagen zur EU-Blue-Card in Deutschland“.

  • Arbeitsvertrag mit anspruchsberechtigtem Gehalt
  • Anerkannter Abschluss (oder Gleichwertigkeitsprüfung)
  • Anmeldung bei der Ausländerbehörde
  • ZAV/IND-Freigabe für bestimmte Funktionen

Wechsel des Arbeitsplatzes

Inhaber einer EU-Blue Card können den Arbeitgeber wechseln, doch in den ersten 12 Monaten gelten bestimmte Vorschriften:

  • In den ersten 12 Monaten: Benachrichtigen Sie die Ausländerbehörde. Die Behörde kann die Änderung prüfen und die Beschäftigung vorübergehend für bis zu 30 Tage aussetzen.
  • Nach 12 Monaten: Freier Arbeitgeberwechsel ohne Einschränkungen, sofern die neue Stelle die Gehaltsschwelle erfüllt und den Qualifikationen des Bewerbers entspricht.
  • Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses: Es gilt eine dreimonatige Übergangsfrist, um eine neue berechtigte Beschäftigung zu finden. Die Blaue Karte verliert nicht sofort ihre Gültigkeit.

EU-Mobilität

Nach 18-monatigem Besitz einer deutschen EU-Blue-Card kann der Antragsteller eine EU-Blue-Card in einem anderen Mitgliedstaat (mit Ausnahme von Dänemark und Irland) beantragen, ohne in sein Heimatland zurückkehren zu müssen. Dies ist einer der wertvollsten langfristigen Vorteile für international mobile Fachkräfte. Italien ist eines der häufigsten Weiterreiseziele für Inhaber – hier erfahren Sie, wie das Verfahren zur Beantragung einer EU-Blue-Card in Italien abläuft, falls Sie einen Umzug planen.

Der Weg zur dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung

Route Sprachanforderung Rentenbeiträge Zeitleiste
Fast Track B1-Zertifikat für Deutsch Muss Beiträge zur deutschen Rentenversicherung leisten 21 Monate
Standard-Track A1-Zertifikat für Deutsch Muss Beiträge zur deutschen Rentenversicherung leisten 33 Monate

Für eine reguläre deutsche Arbeitserlaubnis sind fünf Jahre erforderlich, bevor eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung erteilt wird. Mit der Blauen Karte EU verkürzt sich diese Frist auf 21 bis 33 Monate.


Familienzusammenführung

Die EU-Blue-Card bietet die familienfreundlichsten Bedingungen aller deutschen Arbeitsgenehmigungen:

  • Ehepartner und Kinder können nachziehen, ohne Deutschkenntnisse nachweisen zu müssen
  • Es besteht keine Verpflichtung, ausreichenden Wohnraum nachzuweisen
  • Ehepartner erhalten eine Aufenthaltserlaubnis mit sofortigem, uneingeschränktem Recht auf Ausübung einer Erwerbstätigkeit
  • Es gibt keine Mindestanforderungen an das Einkommen, die über das eigene Gehalt des Inhabers der Blauen Karte hinausgehen
  • Wenn Ihr Ehepartner bereits seit mindestens 12 Monaten in einem anderen EU-Land im Besitz einer EU-Blue Card ist, kann er die Blue Card in Deutschland direkt beantragen, ohne in sein Heimatland zurückkehren zu müssen
Für Arbeitgeber, die internationale Fachkräfte nach Deutschland versetzen, ist es unerlässlich, den Ablauf der Familienzusammenführung zu kennen, um Mitarbeiter zu unterstützen, deren Ehepartner und Kinder nach dem Umzug nachkommen werden. Lesen Sie unseren umfassenden Leitfaden zur Familienzusammenführung, um weitere Informationen zu erhalten.
Benötigen Sie Hilfe bei der Einwanderung in Deutschland?

Sprechen Sie mit unseren Experten für eine optimale Mitarbeitererfahrung.

Haftungsausschluss: Die Einreisebestimmungen ändern sich häufig; bitte informieren Sie sich bei offiziellen Stellen oder kontaktieren Sie uns, um die aktuellsten Informationen zu erhalten, bevor Sie Entscheidungen treffen.


Häufig gestellte Fragen zur deutschen EU-Blue-Card und zur Einhaltung der Vorschriften durch Arbeitgeber

Benötigen Sie Hilfe bei der Einwanderung in Deutschland?

Sprechen Sie mit unseren Experten für eine optimale Mitarbeitererfahrung.

Georgij Serdjukow
Georgij Serdjukow
Georgiy Serdiukov ist Experte für globale Mobilität bei Jobbatical und hat sich auf die Einwanderung von Fachkräften nach Deutschland spezialisiert, wobei er aktiv Fälle im Zusammenhang mit dem britischen Visum für Fachkräfte betreut. Er spricht dreisprachig Deutsch, Englisch und Ukrainisch und betreut den gesamten Prozess der Einwanderung nach Deutschland – von der Fallprüfung über die Visumantragstellung bis hin zur Erteilung der Aufenthaltserlaubnis, der Erlangung einer dauerhaften Aufenthaltserlaubnis und der Unterstützung bei der Eingewöhnung, einschließlich der Wohnungssuche. Sein Tätigkeitsbereich umfasst die Blaue Karte EU, Fachkräftegenehmigungen gemäß § 18a und § 18b AufenthG, die Verlängerung von Aufenthaltsgenehmigungen über das Berliner LEA-ServicePortal, die Anerkennung von Anabin-Qualifikationen sowie das EU-Programm zum vorübergehenden Schutz für ukrainische Staatsangehörige. Mit über 200 Fällen mit Fünf-Sterne-Bewertung und mehr als 1.500 unterstützten Umzügen veröffentlicht er regelmäßig Leitfäden für Arbeitgeber zu den in Deutschland geltenden Vorschriften für Online-Bewerbungen und zur Einhaltung der Sponsoring-Vorschriften im Vereinigten Königreich.
War dies hilfreich?
JaNein
Entdecke dieses Thema mit KI

In diesem Artikel

    Teilen