Die wichtigsten Erkenntnisse:
- Reformen der IKT-Genehmigungen 2026 beschleunigen konzerninterne Versetzungen
Die Reformen der IKT-Genehmigungen 2026 vereinfachen und digitalisieren das Verfahren für schwedische Arbeitgeber, die Fachkräfte, Führungskräfte und Auszubildende aus Nicht-EU-Ländern innerhalb multinationaler Konzerne versetzen, noch weiter. - Klarere Zulassungskriterien
Für die Zulassung und die Einhaltung der Vorschriften sind nun eine nachgewiesene Beschäftigungsdauer (mindestens 3 Monate), eine berechtigte Funktion, ein Mindestgehalt (mindestens 13.500 SEK pro Monat) sowie Unterlagen erforderlich, die den aktualisierten schwedischen Arbeitsstandards entsprechen, einschließlich einer digitalen Gehaltsabrechnung. - Blitzschnelle Bearbeitungszeiten
Genehmigungen werden schneller als zuvor erteilt: 80 % der ICT-Anträge werden innerhalb von 25 Tagen bearbeitet, wobei Fast-Track-Optionen für hochbezahlte (über 80.000 SEK), Forschungs- und Mangelberufe innerhalb von 14 bis 45 Tagen über das neue E-Portal entschieden werden.
Was ist die schwedische IKT-Genehmigung?
Die schwedische IKT-Genehmigung, offiziell als „koncernintern förflyttning“ bezeichnet, ist eine Aufenthalts- und Arbeitsgenehmigung für Nicht-EU-/EWR-Bürger, die bei einem Unternehmen außerhalb der Europäischen Union beschäftigt sind und vorübergehend zu einer schwedischen Niederlassung innerhalb derselben Unternehmensgruppe entsandt werden. Sie unterliegt der EU-Richtlinie 2014/66/EU über unternehmensinterne Entsendungen, die Schweden in sein nationales Ausländerrecht umgesetzt hat.
Die Genehmigung wird von der schwedischen Migrationsbehörde (Migrationsverket) erteilt. Sie stellt den wichtigsten Einwanderungsweg für multinationale Unternehmen dar, die Führungskräfte, Fachkräfte oder Auszubildende nach Schweden entsenden. Mit unseren umfassenden Dienstleistungen im Bereich Visa und Einwanderung können Sie diesen Prozess ganz einfach abwickeln.
Wer hat Anspruch auf eine IKT-Genehmigung in Schweden?
Die drei teilnahmeberechtigten Kategorien sind:
- Führungskräfte: Leitende Angestellte, die die gastgebende Einrichtung oder einen wesentlichen Teil davon leiten oder beaufsichtigen
- Fachkräfte: Mitarbeiter mit außergewöhnlichen Kenntnissen, die für die Geschäftstätigkeit, die Techniken oder die Unternehmensführung des schwedischen Unternehmens unerlässlich sind
- Praktikanten: Mitarbeiter mit Hochschulabschluss, die ein Praktikum bei der schwedischen Niederlassung absolvieren
Die Genehmigung gilt nicht für vor Ort eingestellte Arbeitskräfte oder Staatsangehörige, die bereits über eine Aufenthaltsgenehmigung in einem anderen EU-Land verfügen. Für Personen, die bereits im Besitz einer von einem anderen EU-Mitgliedstaat erteilten ICT-Genehmigung sind, steht für Entsendungen nach Schweden mit einer Dauer von mehr als 90 Tagen eine separate ICT-Genehmigung für „langfristige Mobilität“ zur Verfügung.
Voraussetzungen für die Erteilung einer IKT-Genehmigung in Schweden
Bevor ein Antrag gestellt wird, müssen sowohl der Arbeitgeber als auch der versetzte Arbeitnehmer bestimmte, von der Migrationsbehörde festgelegte Kriterien erfüllen.
Voraussetzungen für die Teilnahmeberechtigung der Mitarbeiter:
- Sie müssen Staatsangehöriger eines Landes außerhalb der EU/des EWR und der Schweiz sein
- zum Zeitpunkt der Entsendung seit mindestens drei Monaten ununterbrochen bei der entsendenden Einrichtung beschäftigt gewesen sein
- die Entsendung zu einer schwedischen Gesellschaft, die derselben Unternehmensgruppe angehört wie der entsendende Arbeitgeber
- über die für die Stelle erforderlichen beruflichen Qualifikationen verfügen – dies gilt insbesondere für reglementierte Berufe
- ein echtes Recht darauf haben, nach Beendigung der Entsendung an ihren Arbeitsplatz im Entsendeland zurückzukehren
- Sich bei der Einreichung des ersten Antrags auf eine IKT-Genehmigung außerhalb Schwedens aufhalten
Pflichten des Arbeitgebers:
- Reichen Sie die Beschäftigungsdaten über den Online-Dienst der Migrationsbehörde ein, bevor der Arbeitnehmer einen Antrag stellen kann
- Informieren Sie die zuständige Gewerkschaft (die für die Branche der betreffenden Stelle zuständig ist), damit diese zu den Arbeitsbedingungen Stellung nehmen kann
- Bieten Sie Gehalts- und Arbeitsbedingungen an, die mindestens den schwedischen Tarifverträgen oder der branchenüblichen Praxis entsprechen
- Es ist sicherzustellen, dass die Beschäftigungsbedingungen nicht ungünstiger sind als die der nach Schweden entsandten Arbeitnehmer
- Ab dem 1. Juni 2026: Benachrichtigen Sie die Migrationsbehörde, falls der Arbeitnehmer nicht innerhalb von vier Monaten nach Erteilung der Genehmigung seine Arbeit aufgenommen hat
Lesen Sie unseren Leitfaden zu den wichtigsten Pflichten des Arbeitgebers im Zusammenhang mit der Aufenthaltsgenehmigung. Schwedische Gastunternehmen müssen die Beschäftigungsdaten über den E-Service der Migrationsbehörde (Migrationsverket) einreichen; dieser Prozess lässt sich für Unternehmensteams durch die Nutzung spezieller Rahmenbedingungen für die Einwanderung von Fachkräften optimieren.
Aktualisierung der Gehaltsanforderungen für IKT-Genehmigungen im Juni 2026:
- Während die allgemeine Gehaltsschwelle für eine schwedische Arbeitserlaubnis auf 33.390 SEK pro Monat (was 90 % des schwedischen Medianlohns entspricht) angehoben wurde , sind Inhaber einer IKT-Erlaubnis von dieser spezifischen 90-Prozent-Schwelle ausgenommen.
- Anstelle eines festen Pauschalbetrags muss die Vergütung im IKT-Bereich streng den für Ihre jeweilige Funktion geltenden Tarifverträgen entsprechen. Auch wenn dies in der Praxis den bisherigen Richtlinien entspricht, ist es nun ausdrücklich gesetzlich verankert.
Personalabteilungen sollten vor der Einreichung eines Antrags die im jeweiligen Tarifvertrag festgelegten Mindestanforderungen für den jeweiligen Beruf und die jeweilige Branche überprüfen.
Erforderliche Unterlagen für die Beantragung einer schwedischen IKT-Genehmigung
Die Zusammenstellung eines vollständigen Unterlagenpakets ist von entscheidender Bedeutung – unvollständige Anträge sind eine der Hauptursachen für Bearbeitungsverzögerungen. Die Migrationsbehörde verlangt Unterlagen sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer.
Unterlagen des Arbeitgebers (über den E-Service einzureichen):
- Ausgefülltes Formular mit Angaben zum Arbeitsverhältnis (über das E-Service-Portal für Arbeitgeber der Migrationsbehörde eingereicht)
- Erklärung der für den Beruf des Arbeitnehmers zuständigen Gewerkschaft
- Nachweis der Zugehörigkeit zur Unternehmensgruppe (z. B. Organigramm der Gruppe, Gesellschafterverzeichnis oder Auszüge aus dem Handelsregister, aus denen hervorgeht, dass die sendende und die empfangende Stelle derselben Unternehmensgruppe angehören)
- Entsendungsschreiben oder konzerninterne Versetzungsvereinbarung mit Angaben zu Aufgabenbereich, Dauer, Vergütung und Bedingungen
Unterlagen seitens des Arbeitnehmers (einzureichen, nachdem der Arbeitgeber den Schritt im E-Service abgeschlossen hat):
- Gültiger Reisepass (muss während der gesamten Gültigkeitsdauer der Genehmigung gültig sein)
- Arbeitsvertrag des entsendenden Arbeitgebers (ursprünglicher Arbeitgeber außerhalb der EU/des EWR)
- Nachweis einer mindestens dreimonatigen ununterbrochenen Beschäftigung beim entsendenden Arbeitgeber
- Nachweis der beruflichen Qualifikationen: akademische Abschlüsse, berufliche Zertifizierungen oder gleichwertige Qualifikationen für Führungs- und Fachpositionen; Hochschulabschluss für Auszubildende
- Bei Aufenthalten von bis zu 12 Monaten (neu ab 1. Juni 2026): Nachweis einer in Schweden gültigen Krankenvollversicherung oder Nachweis, dass eine solche Versicherung beantragt wurde
Das Antragsverfahren für die schwedische IKT-Genehmigung: Schritt für Schritt
Der Antrag auf eine ICT-Genehmigung folgt einem strukturierten, zweistufigen Ablauf: Zunächst ist der Arbeitgeber am Zug, anschließend erledigt der Arbeitnehmer seinen Teil.
Maßnahme nach der Zulassung:
Sobald die ICT-Genehmigung erteilt wurde, muss der Arbeitnehmer eine schwedische Botschaft oder ein Generalkonsulat im Ausland aufsuchen, um die Aufenthaltsgenehmigung abzuholen. Diese Karte, deren Herstellung und Zustellung nach der Genehmigung bis zu vier Wochen dauern kann, muss bei der Einreise nach Schweden zusammen mit einem gültigen Reisepass vorgelegt werden.
Einhaltung der Vorschriften durch den Arbeitgeber nach der Einreise (Juni 2026):
Ab dem 1. Juni 2026 müssen Arbeitgeber die Migrationsbehörde benachrichtigen, wenn der Arbeitnehmer sein Arbeitsverhältnis nicht innerhalb von vier Monaten nach Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung aufgenommen hat. Eine unterlassene Meldung kann zum Widerruf der Aufenthaltsgenehmigung führen.
Sobald die Aufenthaltsgenehmigung vorliegt, sorgen unsere maßgeschneiderten Einführungsdienste dafür, dass Ihr Mitarbeiter problemlos in sein neues Leben starten kann.
Gültigkeitsdauer und Verlängerung der schwedischen IKT-Genehmigung
1. Gültigkeitsdauer der Genehmigung
Die IKT-Genehmigung wird für die Dauer der Entsendung oder für maximal:
- 3 Jahre für Führungskräfte und Fachkräfte
- 1 Jahr für Auszubildende
Die Gültigkeitsdauer der Genehmigung beträgt mindestens ein Jahr (oder die Dauer der Entsendung, falls diese weniger als ein Jahr beträgt).
2. Verlängerungen und maximale Aufenthaltsdauer
Sie können eine IKT-Genehmigung verlängern, solange Sie die folgenden Höchstgrenzen nicht überschreiten:
- Führungskräfte und Fachkräfte: maximal 3 Jahre
- Praktikanten: maximal 1 Jahr
⚠️ Hinweis zum Verlängerungsverfahren: Verlängerungen müssen denselben vom Arbeitgeber initiierten Online-Prozess durchlaufen, und die zuständige Gewerkschaft muss erneut benachrichtigt werden.
3. Bedenkzeit (nach Ablauf der maximalen Aufenthaltsdauer)
- Sobald die maximale Entsendungsdauer (1 oder 3 Jahre) erreicht ist, muss der Arbeitnehmer den EU-/EWR-Raum vollständig verlassen.
- Sie können keinen neuen ICT-Aufenthaltsgenehmigungsantrag von Schweden oder einem anderen EU-Land aus stellen. Ein völlig neuer Antrag kann erst nach Verlassen der EU/des EWR gestellt werden.
Langfristige Mobilität (für Inhaber einer ICT-Genehmigung eines anderen EU-Mitgliedstaats):
Wenn ein Arbeitnehmer bereits über eine von einem anderen EU-Land ausgestellte ICT-Genehmigung verfügt und länger als 90 Tage in Schweden arbeiten muss, kann er eine ICT-Genehmigung für einen längeren Aufenthalt beantragen. Diese gilt nur für die verbleibende Laufzeit der ursprünglichen ICT-Genehmigung des Herkunftsmitgliedstaats. Einen vollständigen Überblick über die Abwicklung globaler Talenttransfers an diesen Standort finden Sie in unserem umfassenden Leitfaden zum Umzug nach Schweden.
IKT-Genehmigung vs. schwedische Arbeitserlaubnis: Die wichtigsten Unterschiede
Personalabteilungen müssen häufig zwischen einer IKT-Genehmigung und einer regulären schwedischen Arbeitserlaubnis entscheiden. Hier ein Vergleich der beiden Möglichkeiten:
Wann ist die ICT-Genehmigung die richtige Wahl:
Die ICT-Genehmigung ist der richtige Weg, wenn ein Arbeitnehmer bereits bei einem Unternehmen außerhalb der EU/des EWR innerhalb derselben Unternehmensgruppe beschäftigt ist und der Umzug nach Schweden eine vorübergehende Entsendung und keine dauerhafte Versetzung darstellt. Sie bietet einen effizienten, klar definierten Weg für kurz- bis mittelfristige Einsätze.
Sollte der Arbeitnehmer beabsichtigen, sich langfristig in Schweden niederzulassen, ist eine reguläre Arbeitserlaubnis möglicherweise besser geeignet, da sie einen Weg zur dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung eröffnet.
Häufige Fehler, die die Bearbeitung von Anträgen auf eine schwedische IKT-Genehmigung verzögern
Angesichts der Komplexität des Prozesses sind dies die Fehler, die Personalabteilungen am häufigsten begehen:
Wie Jobbatical das Verfahren zur Beantragung einer schwedischen IKT-Genehmigung abwickelt
Für Personalabteilungen und Teams für globale Mobilität, die zahlreiche internationale Versetzungen abwickeln, bedeutet die interne Abwicklung des schwedischen ICT-Genehmigungsverfahrens einen erheblichen Verwaltungsaufwand. Das E-Service-Verfahren der Migrationsbehörde erfordert Maßnahmen seitens des Arbeitgebers, noch bevor der Arbeitnehmer überhaupt mit seinem Antrag beginnen kann, und die Benachrichtigung der Gewerkschaft, die Überprüfung der Unterlagen sowie die Abstimmung mit der Botschaft laufen alle parallel ab.
Haftungsausschluss: Die Einreisebestimmungen ändern sich häufig; bitte informieren Sie sich bei offiziellen Stellen oder kontaktieren Sie uns, um die aktuellsten Informationen zu erhalten, bevor Sie Entscheidungen treffen.
Häufig gestellte Fragen zu schwedischen IKT-Arbeitsgenehmigungen und der Entsendung von Fachkräften



