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Spanien: Prüfen Sie Ihre Berechtigung für die Aufenthaltsgenehmigung für hochqualifizierte Fachkräfte und die Blaue Karte

  • Ihr Kandidat hat Anspruch auf eine beschleunigte spanische Arbeitserlaubnis, jedoch nur, wenn er die genauen Gehalts- und Qualifikationskriterien für den HQP- oder EU-Blue-Card-Weg über UGE-CE erfüllt, wodurch die Bearbeitungszeit auf 20 Arbeitstage verkürzt wird, anstatt der üblichen Wartezeit von drei Monaten.
  • Dieser Checker wurde für Personalabteilungen entwickelt, die im Jahr 2026 hochqualifizierte Fachkräfte für Stellen in Spanien einstellen möchten. Er prüft, ob Ihr Kandidat die Gehaltsschwelle für die EU-Blue-Card (ca. 40.077 € für technische Berufe) oder die HQP-Kriterien erfüllt, und bestätigt, ob UGE-CE der richtige Antragsweg für Ihr Unternehmen ist.
  • Die Ergebnisse bestätigen die Berechtigung, ermitteln, welcher Fast-Track-Weg in Frage kommt, weisen auf etwaige Gehalts- oder Qualifikationslücken hin, die geschlossen werden müssen, und erläutern die Unterschiede bei den erforderlichen Unterlagen zwischen dem HQP- und dem EU-Blue-Card-Verfahren, damit Ihr Team die Unterlagen gleich beim ersten Mal korrekt einreicht.

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Häufig gestellte Fragen zur EU-Blauen Karte und zu hochqualifizierten Fachkräften in Spanien

Wie lange dauert die Bearbeitung des spanischen HQP-Antrags oder der EU-Blue-Card?

Bei ordnungsgemäßer Einreichung über das UGE-CE beträgt die gesetzliche Bearbeitungsfrist sowohl für die spanische Aufenthaltsgenehmigung für hochqualifizierte Fachkräfte (HQP) als auch für die spanische EU-Blue-Card 20 Werktage (etwa 1 Monat).

Dies geht deutlich schneller als viele übliche Verfahren zur Beantragung einer Arbeitserlaubnis in Spanien, die je nach Provinz und Art des Antrags oft 2 bis 5 Monate dauern können.

Muss ich für die spanische HQP-Genehmigung oder die EU-Blue-Card eine Arbeitsmarktprüfung durchführen?

Nein. Einer der Hauptvorteile der spanischen HQP-Genehmigung und der spanischen EU-Blue Card besteht darin, dass sie in der Regel von der üblichen Arbeitsmarktprüfung (bekannt als „Situación Nacional de Empleo“) ausgenommen sind.

Das bedeutet, dass Arbeitgeber in der Regel nicht nachweisen müssen, dass in Spanien oder der EU kein geeigneter Kandidat verfügbar ist, bevor sie über diese Wege internationale Fachkräfte einstellen.

Kann die Familie des Arbeitnehmers mit einer spanischen HQP- oder EU-Blue-Card-Genehmigung nachziehen?

Ja. Sowohl die spanische HQP-Genehmigung als auch die spanische EU-Blue-Card ermöglichen gemeinsame Familienanträge.

Das bedeutet, dass Ehepartner oder Lebenspartner sowie unterhaltsberechtigte Kinder in der Regel gleichzeitig mit dem Hauptantragsteller umziehen können und in Spanien ein Aufenthaltsrecht sowie in vielen Fällen auch ein Arbeitsrecht erhalten.

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