Zusammenfassung
- Erfahrungen als Freiberufler und Auftragnehmer werden bei der Berechtigung gemäß § 18g berücksichtigt, jedoch muss aus dem Erfahrungsnachweis hervorgehen, dass eine Vollzeitbeschäftigung vorlag und der Aufgabenbereich beschrieben wird – nicht nur der Status.
- Die Bundesagentur für Arbeit wertet das Anschreiben als wichtigsten Indikator für die Qualität der Berufserfahrung aus; eine unklare Darstellung des Auftraggebers kann bei der Vorabprüfung zu einer Klarstellungsaufforderung oder einer Ablehnung führen.
- Die schnellste Lösung ist ein aktualisiertes Schreiben des Kundenunternehmens, in dem die Vollzeitbeschäftigung ausdrücklich bestätigt wird; alternativ kann der ursprüngliche Freiberuflervertrag zusammen mit dem bereits vorliegenden Schreiben eingereicht werden.
- Realistische Nachbesserungen verlängern den Prozess um 1–5 Wochen, je nach Reaktionsgeschwindigkeit des Kunden und dem Bearbeitungsrhythmus der Ausländerbehörde. Berücksichtigen Sie dies bei der Planung der Onboarding-Fristen, bevor Sie den Antrag einreichen.
Kann ein Praktikumszeugnis, in dem ein Bewerber als „Auftragnehmer“ aufgeführt ist, bei der Vorabgenehmigung für die EU-Blue-Card für IT-Spezialisten in Deutschland zu Problemen führen?
Die Antwort:
- Erfahrungen als Auftragnehmer oder Freiberufler werden in der Regel für die EU-Blue-Card für IT-Fachkräfte gemäß § 18g angerechnet.
- Diese Berufserfahrung wird nur anerkannt, wenn aus den Unterlagen eindeutig hervorgeht, dass es sich um eine Vollzeitbeschäftigung handelte und der Umfang der Tätigkeit eindeutig belegt ist.
- Wenn man sichausschließlich auf ein Praktikumszeugnis stützt, in dem lediglich die allgemeine Bezeichnung „Auftragnehmer“ verwendet wird, besteht ein hohes Risiko, dass der Antrag bei der Prüfung durch die Bundesagentur für Arbeit abgelehnt wird.
- Praktische Lösungen für das Personalwesen:
- Option A: Das Arbeitszeugnis so aktualisieren, dass ausdrücklich angegeben wird, dass es sich um eine Vollzeitbeschäftigung handelte.
- Option B: Fügen Sie dem Standardschreiben den ursprünglichen Freiberuflervertrag bei, bevor Sie den Antrag auf Vorabgenehmigung einreichen.
Vorabgenehmigung für die „Blue Card“ für IT-Fachkräfte: Auf einen Blick
Was die Personalabteilung wissen muss, bevor sie die Berufserfahrung eines Auftragnehmers für die „Blue Card“ für IT-Spezialisten einreicht
Die Rechtsvorschrift (§ 18g Abs. 2 AufenthG)
Um eine EU-Blue-Card für IT-Fachkräfte ohne Hochschulabschluss zu erhalten, muss der Antragsteller nachweisen, dass er in den letzten sieben Jahren mindestens drei Jahre einschlägige IT-Berufserfahrung gesammelt hat. Diese Erfahrung muss einem Niveau entsprechen, das mit dem eines Hochschulabsolventen vergleichbar ist.
Das Gesetz erlaubt freiberufliche Tätigkeiten oder die Arbeit als Auftragnehmer, allerdings müssen diese hohen Anforderungen erfüllen.
Wie die Behörden dies beurteilen
DieBundesagentur für Arbeit prüft diese Bewerbungen. Sie beurteilt die Berufserfahrung des Bewerbers ausschließlich anhand der von Ihnen eingereichten Unterlagen.
Ein vager Brief, aus dem lediglich hervorgeht, dass jemand zwischen zwei Daten als „Auftragnehmer“ tätig war, birgt ein hohes Risiko, da darin nicht angegeben ist:
- Ob es sich um eine Vollzeitbeschäftigung oder um eine gelegentliche (ad-hoc-)Tätigkeit handelte
- Die genaue Anzahl der geleisteten Arbeitsstunden
- Der Umfang der technischen Aufgaben
Das praktische Risiko
Fehlen diese Angaben im Schreiben, hängt das Ergebnis vollständig von dem jeweiligen Sachbearbeiter ab, der den Fall bearbeitet. Einige lokale Ausländerbehörden werden Sie proaktiv um Klarstellung bitten, während andere die Vorabgenehmigung einfach wegen „unzureichender Unterlagen“ ablehnen, ohne Ihnen eine zweite Chance zu geben.
Die Problemumgehung (wählen Sie eine Option aus)
- Option A (am besten): Besorgen Sie sich ein aktuelles Schreiben. Lassen Sie sich von dem Unternehmen ein neues Schreiben ausstellen, in dem bestätigt wird, dass der Bewerber in Vollzeit beschäftigt war, die genauen Daten aufgeführt sind und seine wesentlichen IT-Aufgaben beschrieben werden.
- Option B: Reichen Sie den Vertrag ein. Falls das Unternehmen das Schreiben nicht aktualisieren möchte, reichen Sie zusätzlich den ursprünglichen Freiberufler-/Auftragnehmervertrag ein. Aus dem Vertrag sollten die Arbeitszeiten, die Struktur und der Umfang der Tätigkeit klar hervorgehen.
⚠️ Wichtig: Beheben Sie diesen Fehler, bevor Sie den Antrag bei derAusländerbehörde einreichen. Das nachträgliche Nachreichen fehlender Unterlagen führt zu erheblichen Verzögerungen bei der Bearbeitung oder zwingt Sie dazu, das Verfahren von vorne zu beginnen.
Personalmaßnahmen
- Überprüfen Sie das Anschreiben: Wenn darin nicht ausdrücklich „Vollzeit“ steht, reichen Sie es nicht ein. Korrigieren Sie es zunächst.
- Fordern Sie die Unterlagen umgehend an: Bitten Sie das ehemalige Unternehmen um ein aktuelles Schreiben oder den Originalvertrag. Setzen Sie ihm eine Frist von zwei Wochen, um Verzögerungen zu vermeiden.
- Fügen Sie ein Anschreiben hinzu: Verfassen Sie eine kurze Erläuterung, in der Sie die Rolle des Auftragnehmers und deren IT-Relevanz darlegen. Dies trägt dazu bei, dass die Bundesagentur für Arbeit (BA) den Antrag schneller genehmigt.
- Starttermin anpassen: Verschieben Sie den Einarbeitungstermin. Die Überarbeitung der Unterlagen dauert 1–3 Wochen, und die Prüfung durch den Business Analysten nimmt weitere 2–4 Wochen in Anspruch.
Wesentliche Risiken
- Ablehnung und Verzögerungen: Die BA kann den Antrag aufgrund unzureichender Nachweise ablehnen, wodurch Sie gezwungen sind, das zwei- bis vierwöchige Prüfungsverfahren erneut durchlaufen zu lassen.
- Vom Unternehmen im Stich gelassen: Wenn das ehemalige Unternehmen sich weigert zu helfen und kein Vertrag vorliegt, wird der Antrag auf unbestimmte Zeit ins Stocken geraten.
- Prüfung durch die Botschaft: Selbst bei einer Vorabgenehmigung kann die Botschaft das Visum noch sperren, wenn der Wortlaut des Schreibens vage oder verdächtig erscheint.
Über Jobbatical Expertise in Deutschland
Jobbatical hat bereits über 17.000 internationale Versetzungen in mehr als 45 Ländern begleitet und Personalabteilungen dabei unterstützt, Einwanderungsangelegenheiten, die Kontinuität beim Onboarding, die Nachverfolgung von Genehmigungen und die Koordination der Compliance-Anforderungen zu bewältigen.
Bei Anträgen auf eine EU-Blue-Card in Deutschland, bei denen es um nicht standardmäßige Nachweise über Berufserfahrung – wie z. B. Auftragsschreiben, Freiberuflerverträge und Bewerbungen von IT-Fachkräften, die ausschließlich auf Berufserfahrung basieren – geht, arbeiten unsere Einwanderungsspezialisten direkt mit den Ausländerbehörden zusammen und unterstützen Personalabteilungen dabei, Unterlagen so vorzubereiten, dass sie vor der Einreichung den Prüfungsstandards der Bundesagentur für Arbeit entsprechen.
Häufig gestellte Fragen: Erfahrungen mit der EU-Blue-Card für IT-Fachkräfte in Deutschland
Dies betrifft die folgenden Anwendungsfälle:
1. Kann sich ein freiberuflicher IT-Fachmann in Deutschland für die EU-Blue-Card-Regelung für IT-Fachkräfte bewerben, ohne über einen Hochschulabschluss zu verfügen?
2. Was sollte ein Erfahrungsnachweis eines Auftragnehmers für den Antrag auf eine „Blue Card“ für IT-Fachkräfte in Deutschland enthalten?
3. Wird eine Teilzeit- oder projektbezogene Tätigkeit als Auftragnehmer auf die geforderte dreijährige IT-Erfahrung angerechnet?
4. Wie überprüft die Bundesagentur für Arbeit die Berufserfahrung von Auftragnehmern im Rahmen der Vorabgenehmigung gemäß § 18g der Blue Card?
5. Kann ein Freiberuflervertrag ein Arbeitszeugnis im Rahmen des IT-Verfahrens für die EU-Blue-Card in Deutschland ersetzen?
6. Was passiert, wenn das ehemalige Kundenunternehmen des Auftragnehmers sich weigert, die Erfahrungsbescheinigung zu aktualisieren?
7. Überprüft die deutsche Botschaft die Nachweise über die Berufserfahrung der Auftragnehmer nach der Vorabgenehmigung durch die BA erneut?
8. Wie lange dauert die Prüfung durch die BA bei Anträgen auf eine Blue Card für IT-Fachkräfte, die ausschließlich über Erfahrung als Auftragnehmer verfügen?
9. Was passiert, wenn die BA die Vorabgenehmigung aufgrund unzureichender Nachweise über die Erfahrung des Auftragnehmers ablehnt?
10. Können indische oder philippinische IT-Freiberufler sich für den Weg zur EU-Blue-Card für IT-Fachkräfte in Deutschland bewerben, wenn sie lediglich eine Bescheinigung über ihre freiberufliche Tätigkeit vorlegen?




