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Deutschland – EU-Blue-Card für IT-Fachkräfte: Nachweis der Berufserfahrung als Auftragnehmer für die Vorabgenehmigung

Wie man mit einem Erfahrungsnachweis als „Auftragnehmer“ bei der Beantragung der EU-Blue-Card für IT-Fachkräfte in Deutschland umgeht – was die Bundesagentur für Arbeit benötigt und wie man Lücken in den Unterlagen vor der Vorabgenehmigung behebt.
Zuletzt aktualisiert
19. Juni 2026
Beantwortet von:
Kritika Mirchandani
Kritika Mirchandani ist Expertin für globale Mobilität bei Jobbatical und hat sich auf die Einwanderung von Fachkräften nach Deutschland spezialisiert, wobei ihr Schwerpunkt auf Berlin und auf Umzügen indischer Fachkräfte liegt. Sie spricht drei Sprachen – Deutsch, Hindi und Englisch – und verfügt über mehr als sieben Jahre Erfahrung im Einwanderungsrecht, in der Bearbeitung komplexer Fälle sowie in der direkten Koordination mit deutschen Behörden. Ihr Tätigkeitsbereich umfasst die Blaue Karte EU, Aufenthaltsgenehmigungen für Fachkräfte, Fälle von Arbeitgeberwechseln, die Verlängerung von Aufenthaltsgenehmigungen beim Berliner Landesamt für Einwanderung (LEA), Anträge beim Business Immigration Service (BIS), vorläufige Bescheinigungen („Fiktionsbescheinigung“) sowie das beschleunigte Fachkräfteverfahren. Mit über 700 bearbeiteten Fällen und einer Zufriedenheitsbewertung von 4,9 Sternen veröffentlicht sie Leitfäden für Personalabteilungen zu den Terminverfahren bei der Berliner Ausländerbehörde und zur Beantragung von Familienaufenthaltsgenehmigungen über das BIS-System.
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Zusammenfassung

  • Erfahrungen als Freiberufler und Auftragnehmer werden bei der Berechtigung gemäß § 18g berücksichtigt, jedoch muss aus dem Erfahrungsnachweis hervorgehen, dass eine Vollzeitbeschäftigung vorlag und der Aufgabenbereich beschrieben wird – nicht nur der Status.
  • Die Bundesagentur für Arbeit wertet das Anschreiben als wichtigsten Indikator für die Qualität der Berufserfahrung aus; eine unklare Darstellung des Auftraggebers kann bei der Vorabprüfung zu einer Klarstellungsaufforderung oder einer Ablehnung führen.
  • Die schnellste Lösung ist ein aktualisiertes Schreiben des Kundenunternehmens, in dem die Vollzeitbeschäftigung ausdrücklich bestätigt wird; alternativ kann der ursprüngliche Freiberuflervertrag zusammen mit dem bereits vorliegenden Schreiben eingereicht werden.
  • Realistische Nachbesserungen verlängern den Prozess um 1–5 Wochen, je nach Reaktionsgeschwindigkeit des Kunden und dem Bearbeitungsrhythmus der Ausländerbehörde. Berücksichtigen Sie dies bei der Planung der Onboarding-Fristen, bevor Sie den Antrag einreichen.

Kann ein Praktikumszeugnis, in dem ein Bewerber als „Auftragnehmer“ aufgeführt ist, bei der Vorabgenehmigung für die EU-Blue-Card für IT-Spezialisten in Deutschland zu Problemen führen?

Die Antwort:

  • Erfahrungen als Auftragnehmer oder Freiberufler werden in der Regel für die EU-Blue-Card für IT-Fachkräfte gemäß § 18g angerechnet.
  • Diese Berufserfahrung wird nur anerkannt, wenn aus den Unterlagen eindeutig hervorgeht, dass es sich um eine Vollzeitbeschäftigung handelte und der Umfang der Tätigkeit eindeutig belegt ist.
  • ‍Wenn man sichausschließlich auf ein Praktikumszeugnis stützt, in dem lediglich die allgemeine Bezeichnung „Auftragnehmer“ verwendet wird, besteht ein hohes Risiko, dass der Antrag bei der Prüfung durch die Bundesagentur für Arbeit abgelehnt wird.
  • Praktische Lösungen für das Personalwesen:
    • Option A: Das Arbeitszeugnis so aktualisieren, dass ausdrücklich angegeben wird, dass es sich um eine Vollzeitbeschäftigung handelte.
    • Option B: Fügen Sie dem Standardschreiben den ursprünglichen Freiberuflervertrag bei, bevor Sie den Antrag auf Vorabgenehmigung einreichen.

Vorabgenehmigung für die „Blue Card“ für IT-Fachkräfte: Auf einen Blick

Feld Details
Reiseziel Deutschland
Genehmigungsart EU-Blue-Card – Fachkraft im IT-Bereich (§ 18g Abs. 2 AufenthG)
Szenario Der einzige Nachweis des Bewerbers für seine Berufserfahrung ist ein Referenzschreiben, das seinen Status als Selbstständiger seit 2023 bestätigt.
Arbeitserlaubnis Mit der Erteilung der Genehmigung wird eine uneingeschränkte Arbeitserlaubnis gewährt. Während der Vorprüfungsphase besteht keine vorläufige Arbeitserlaubnis.
Wesentliche Einschränkungen Alle Anträge auf eine Erleichterung der Zugangsvoraussetzungen für IT-Fachkräfte bedürfen der Genehmigung durch die Bundesagentur für Arbeit (BA). Die Bezeichnung als „Auftragnehmer“ im Erfahrungsnachweis kann zu Unklarheiten hinsichtlich der Art und des Umfangs der Tätigkeit des Bewerbers führen.
Komplexität Mittel – Der Weg ist rechtlich möglich, doch die Qualität und Vollständigkeit der Begleitunterlagen haben erheblichen Einfluss auf das Ergebnis.
Risiken bei der Einarbeitung Mittleres Risiko – Rückfragen seitens des BA oder die Nachbesserung von Unterlagen können den Prozess um 3–7 Wochen verlängern und den geplanten Einstellungstermin verzögern.
Zeitplanrisiko Mittel — Realistische Fristen für die Vorabgenehmigung liegen zwischen 6 und 12 Wochen, wenn die Aktualisierung der Unterlagen und die Prüfungsfristen mit einbezogen werden.
Typischer Zeitplan Korrektur des Schreibens: 1–3 Wochen.
Vorabprüfung: 4–8 Wochen.
Termin bei der Botschaft: 2–6 Wochen, je nach Land und saisonaler Nachfrage.
Einreichungsbefugnis Zuständige Ausländerbehörde (beschleunigtes Verfahren) oder deutsche Botschaft/Konsulat im Rahmen des regulären Antragsverfahrens.
Zentrale Herausforderungen Vollzeit-Engagement unter Beweis stellen, aktuelle Unterlagen von ehemaligen Kunden einholen, Klärungsanfragen der Geschäftsstelle vermeiden und die Übereinstimmung zwischen den Unterlagen für die Vorabgenehmigung und denen für die Botschaftsphase sicherstellen.
Beispiel-Szenarien 1. Der Bewerber war seit 2023 in Vollzeit für einen einzigen Kunden tätig, allerdings sind in dem Schreiben weder die Arbeitszeiten noch der Aufgabenbereich angegeben.

2. Der Bewerber hat mehrere Aufträge als Freiberufler für verschiedene Kunden ausgeführt, doch keines der vorliegenden Schreiben belegt eine durchgehende Vollzeitbeschäftigung.

3. Der Bewerber verfügt über den Originalvertrag als Freiberufler, doch der ehemalige Kunde steht nicht mehr zur Verfügung, um ein aktuelles Referenzschreiben auszustellen.
Erwartetes Ergebnis Eine Vorabgenehmigung ist in der Regel möglich, wenn aus den Unterlagen eindeutig hervorgeht, dass die erforderliche IT-Erfahrung auf dem geforderten beruflichen Niveau vorliegt. Das Risiko von Verzögerungen oder Ablehnungen steigt erheblich, wenn die Unterlagen des Auftragnehmers keine ausreichenden Nachweise für eine relevante Vollzeit-Berufserfahrung enthalten.

Was die Personalabteilung wissen muss, bevor sie die Berufserfahrung eines Auftragnehmers für die „Blue Card“ für IT-Spezialisten einreicht

Die Rechtsvorschrift (§ 18g Abs. 2 AufenthG)

Um eine EU-Blue-Card für IT-Fachkräfte ohne Hochschulabschluss zu erhalten, muss der Antragsteller nachweisen, dass er in den letzten sieben Jahren mindestens drei Jahre einschlägige IT-Berufserfahrung gesammelt hat. Diese Erfahrung muss einem Niveau entsprechen, das mit dem eines Hochschulabsolventen vergleichbar ist.

Das Gesetz erlaubt freiberufliche Tätigkeiten oder die Arbeit als Auftragnehmer, allerdings müssen diese hohen Anforderungen erfüllen.

Wie die Behörden dies beurteilen

DieBundesagentur für Arbeit prüft diese Bewerbungen. Sie beurteilt die Berufserfahrung des Bewerbers ausschließlich anhand der von Ihnen eingereichten Unterlagen.

Ein vager Brief, aus dem lediglich hervorgeht, dass jemand zwischen zwei Daten als „Auftragnehmer“ tätig war, birgt ein hohes Risiko, da darin nicht angegeben ist:

  • Ob es sich um eine Vollzeitbeschäftigung oder um eine gelegentliche (ad-hoc-)Tätigkeit handelte
  • Die genaue Anzahl der geleisteten Arbeitsstunden
  • Der Umfang der technischen Aufgaben

Das praktische Risiko

Fehlen diese Angaben im Schreiben, hängt das Ergebnis vollständig von dem jeweiligen Sachbearbeiter ab, der den Fall bearbeitet. Einige lokale Ausländerbehörden werden Sie proaktiv um Klarstellung bitten, während andere die Vorabgenehmigung einfach wegen „unzureichender Unterlagen“ ablehnen, ohne Ihnen eine zweite Chance zu geben.

Die Problemumgehung (wählen Sie eine Option aus)

  • Option A (am besten): Besorgen Sie sich ein aktuelles Schreiben. Lassen Sie sich von dem Unternehmen ein neues Schreiben ausstellen, in dem bestätigt wird, dass der Bewerber in Vollzeit beschäftigt war, die genauen Daten aufgeführt sind und seine wesentlichen IT-Aufgaben beschrieben werden.
  • Option B: Reichen Sie den Vertrag ein. Falls das Unternehmen das Schreiben nicht aktualisieren möchte, reichen Sie zusätzlich den ursprünglichen Freiberufler-/Auftragnehmervertrag ein. Aus dem Vertrag sollten die Arbeitszeiten, die Struktur und der Umfang der Tätigkeit klar hervorgehen.

⚠️ Wichtig: Beheben Sie diesen Fehler, bevor Sie den Antrag bei derAusländerbehörde einreichen. Das nachträgliche Nachreichen fehlender Unterlagen führt zu erheblichen Verzögerungen bei der Bearbeitung oder zwingt Sie dazu, das Verfahren von vorne zu beginnen.

Personalmaßnahmen

  1. Überprüfen Sie das Anschreiben: Wenn darin nicht ausdrücklich „Vollzeit“ steht, reichen Sie es nicht ein. Korrigieren Sie es zunächst.
  2. Fordern Sie die Unterlagen umgehend an: Bitten Sie das ehemalige Unternehmen um ein aktuelles Schreiben oder den Originalvertrag. Setzen Sie ihm eine Frist von zwei Wochen, um Verzögerungen zu vermeiden.
  3. Fügen Sie ein Anschreiben hinzu: Verfassen Sie eine kurze Erläuterung, in der Sie die Rolle des Auftragnehmers und deren IT-Relevanz darlegen. Dies trägt dazu bei, dass die Bundesagentur für Arbeit (BA) den Antrag schneller genehmigt.
  4. Starttermin anpassen: Verschieben Sie den Einarbeitungstermin. Die Überarbeitung der Unterlagen dauert 1–3 Wochen, und die Prüfung durch den Business Analysten nimmt weitere 2–4 Wochen in Anspruch.

Wesentliche Risiken

  • Ablehnung und Verzögerungen: Die BA kann den Antrag aufgrund unzureichender Nachweise ablehnen, wodurch Sie gezwungen sind, das zwei- bis vierwöchige Prüfungsverfahren erneut durchlaufen zu lassen.
  • Vom Unternehmen im Stich gelassen: Wenn das ehemalige Unternehmen sich weigert zu helfen und kein Vertrag vorliegt, wird der Antrag auf unbestimmte Zeit ins Stocken geraten.
  • Prüfung durch die Botschaft: Selbst bei einer Vorabgenehmigung kann die Botschaft das Visum noch sperren, wenn der Wortlaut des Schreibens vage oder verdächtig erscheint.
Haftungsausschluss
Die Einreisebestimmungen ändern sich recht häufig; bitte informieren Sie sich bei offiziellen Stellen oder kontaktieren Sie uns, um die aktuellsten Informationen zu erhalten, bevor Sie Entscheidungen treffen.

Über Jobbatical Expertise in Deutschland

Jobbatical hat bereits über 17.000 internationale Versetzungen in mehr als 45 Ländern begleitet und Personalabteilungen dabei unterstützt, Einwanderungsangelegenheiten, die Kontinuität beim Onboarding, die Nachverfolgung von Genehmigungen und die Koordination der Compliance-Anforderungen zu bewältigen.

Bei Anträgen auf eine EU-Blue-Card in Deutschland, bei denen es um nicht standardmäßige Nachweise über Berufserfahrung – wie z. B. Auftragsschreiben, Freiberuflerverträge und Bewerbungen von IT-Fachkräften, die ausschließlich auf Berufserfahrung basieren – geht, arbeiten unsere Einwanderungsspezialisten direkt mit den Ausländerbehörden zusammen und unterstützen Personalabteilungen dabei, Unterlagen so vorzubereiten, dass sie vor der Einreichung den Prüfungsstandards der Bundesagentur für Arbeit entsprechen.

Benötigen Sie Hilfe bei der Bewältigung komplexer Einwanderungsangelegenheiten?

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Häufig gestellte Fragen: Erfahrungen mit der EU-Blue-Card für IT-Fachkräfte in Deutschland

Dies betrifft die folgenden Anwendungsfälle:

1. Kann sich ein freiberuflicher IT-Fachmann in Deutschland für die EU-Blue-Card-Regelung für IT-Fachkräfte bewerben, ohne über einen Hochschulabschluss zu verfügen?

2. Was sollte ein Erfahrungsnachweis eines Auftragnehmers für den Antrag auf eine „Blue Card“ für IT-Fachkräfte in Deutschland enthalten?

3. Wird eine Teilzeit- oder projektbezogene Tätigkeit als Auftragnehmer auf die geforderte dreijährige IT-Erfahrung angerechnet?

4. Wie überprüft die Bundesagentur für Arbeit die Berufserfahrung von Auftragnehmern im Rahmen der Vorabgenehmigung gemäß § 18g der Blue Card?

5. Kann ein Freiberuflervertrag ein Arbeitszeugnis im Rahmen des IT-Verfahrens für die EU-Blue-Card in Deutschland ersetzen?

6. Was passiert, wenn das ehemalige Kundenunternehmen des Auftragnehmers sich weigert, die Erfahrungsbescheinigung zu aktualisieren?

7. Überprüft die deutsche Botschaft die Nachweise über die Berufserfahrung der Auftragnehmer nach der Vorabgenehmigung durch die BA erneut?

8. Wie lange dauert die Prüfung durch die BA bei Anträgen auf eine Blue Card für IT-Fachkräfte, die ausschließlich über Erfahrung als Auftragnehmer verfügen?

9. Was passiert, wenn die BA die Vorabgenehmigung aufgrund unzureichender Nachweise über die Erfahrung des Auftragnehmers ablehnt?

10. Können indische oder philippinische IT-Freiberufler sich für den Weg zur EU-Blue-Card für IT-Fachkräfte in Deutschland bewerben, wenn sie lediglich eine Bescheinigung über ihre freiberufliche Tätigkeit vorlegen?

Rezensiert von:
Georgij Serdjukow
Georgiy Serdiukov ist Experte für globale Mobilität bei Jobbatical und hat sich auf die Einwanderung von Fachkräften nach Deutschland spezialisiert, wobei er aktiv Fälle im Zusammenhang mit dem britischen Visum für Fachkräfte betreut. Er spricht dreisprachig Deutsch, Englisch und Ukrainisch und betreut den gesamten Prozess der Einwanderung nach Deutschland – von der Fallprüfung über die Visumantragstellung bis hin zur Erteilung der Aufenthaltserlaubnis, der Erlangung einer dauerhaften Aufenthaltserlaubnis und der Unterstützung bei der Eingewöhnung, einschließlich der Wohnungssuche. Sein Tätigkeitsbereich umfasst die Blaue Karte EU, Fachkräftegenehmigungen gemäß § 18a und § 18b AufenthG, die Verlängerung von Aufenthaltsgenehmigungen über das Berliner LEA-ServicePortal, die Anerkennung von Anabin-Qualifikationen sowie das EU-Programm zum vorübergehenden Schutz für ukrainische Staatsangehörige. Mit über 200 Fällen mit Fünf-Sterne-Bewertung und mehr als 1.500 unterstützten Umzügen veröffentlicht er regelmäßig Leitfäden für Arbeitgeber zu den in Deutschland geltenden Vorschriften für Online-Bewerbungen und zur Einhaltung der Sponsoring-Vorschriften im Vereinigten Königreich.
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