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Frankreich behält aktualisierte Gehaltsgrenzen für Talent- und Europäische Blaue Karte-Aufenthaltsgenehmigungen im Jahr 2026 bei

4
min lesen
Erstellt
September 8, 2025
Zuletzt aktualisiert
29. April 2026
Marietou Bo
Ein engagierter Experte für globale Mobilität, der sich auf die Einhaltung von Einwanderungsbestimmungen und reibungslose Umzüge spezialisiert hat. Er bietet umfassende Betreuung und stellt sicher, dass Kunden alle Anforderungen erfüllen und sich während ihres Umzugs gut unterstützt fühlen. Sein Ziel ist es, einen reibungslosen Übergang zu gewährleisten und Einzelpersonen dabei zu helfen, sich erfolgreich in ihrem neuen Land einzuleben.
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Französisches Dekret 2025–2026: 39.582 € Jahresgehalt für Fachkräfte und europäische Blaue-Karte-Genehmigungen | JobbaticalFranzösisches Dekret 2025–2026: 39.582 € Jahresgehalt für Fachkräfte und europäische Blaue-Karte-Genehmigungen | Jobbatical
  • Was: Ein neues französisches Dekret legt das durchschnittliche Bruttojahresgehalt für zwei Aufenthaltstitel auf 39.582 € fest: Passeport Talent - Salarié Qualifié und Carte Bleue Européenne.
  • Wer: Betroffen sind qualifizierte Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten, die diese Genehmigungen beantragen.
  • Wo: Gilt für das französische Festland und Saint Barthélemy/Saint Martin für die Blaue Karte Europa.
  • Wann: Gültig ab dem 29. August 2025 (Fortsetzung im Jahr 2026), veröffentlicht im Journal Officiel.
  • Warum: Um hochqualifizierte Arbeitskräfte anzuziehen und sich den wirtschaftlichen Standards anzupassen.
  • Aufgehoben: Annulliert zwei Dekrete aus dem Jahr 2016 über die Gehaltsschwellen für diese Genehmigungen.

Am 29. August 2025 erließ die französische Regierung einen Ministerialerlass, der das durchschnittliche jährliche Brutto-Referenzgehalt für die Erteilung von mehrjährigen Aufenthaltsgenehmigungen in den Kategorien „talentierte Arbeitnehmer” und „talentierte Arbeitnehmer – Europäische Blaue Karte” festlegte. Diese Verordnung, die im Journal Officiel de la République Française auf Légifrance veröffentlicht wurde, legte das Referenzgehalt auf 39.582 € brutto jährlich fest. Diese Schwellenwerte gelten auch im Jahr 2026 und unterstützen die Strategie Frankreichs, qualifizierte Fachkräfte anzuziehen und sich gleichzeitig an die wirtschaftlichen Bedingungen anzupassen.

Worum geht es in der Bestellung?

Die Verordnung der zuständigen Minister legt die Mindestlohnanforderungen für zwei mehrjährige Aufenthaltsgenehmigungen gemäß dem Code de l'entrée et du séjour des étrangers et du droit d'asile (CESEDA) fest:

  1. Aufenthaltsgenehmigung für qualifizierte Fachkräfte (Talent - Salarié Qualifié): Für hochqualifizierte Fachkräfte, die einen Beitrag zur französischen Wirtschaft, Innovation, Kultur oder verwandten Bereichen leisten.
  2. Talent – Europäische Blaue Karte Aufenthaltsgenehmigung (Talent – Carte Bleue Européenne): Für Nicht-EU-Bürger mit höheren Qualifikationen (in der Regel ein Hochschulabschluss oder ein gleichwertiger Abschluss) und einem Angebot für eine qualifizierte Beschäftigung.

Das Referenzgehalt von 39.582 € brutto pro Jahr gilt gemäß Artikel R. 421-16 A und R. 421-21 A des CESEDA. Speziell für die Europäische Blaue Karte liegt der Schwellenwert beim 1,5-Fachen dieses Referenzwerts, was 59.373 € brutto pro Jahr entspricht. Diese Struktur stellt sicher, dass diese Genehmigungen auf hochwertige Beiträge zum französischen Arbeitsmarkt abzielen.

Wichtige Bestimmungen der Verordnung

Die Verordnung umfasst folgende wesentliche Aktualisierungen (unverändert im Jahr 2026):

  • Referenzgehalt: Festgesetzt auf 39.582 € brutto jährlich (verwendet als 1x für talentierte qualifizierte Mitarbeiter).
  • Schwellenwert für die Europäische Blaue Karte: 59.373 € brutto jährlich (das 1,5-Fache des Referenzwerts).
  • Geografischer Geltungsbereich: Gilt für das französische Mutterland und erstreckt sich gemäß Artikel L. 421-11 des CESEDA auf Überseegebiete wie Saint Barthélemy und Saint Martin für die Europäische Blaue Karte.
  • Aufhebung früherer Anordnungen: Hebt frühere Anordnungen aus dem Jahr 2016 auf, in denen vorherige Schwellenwerte festgelegt wurden.
  • Rechtsgrundlage: Entspricht dem Dekret Nr. 2025-539 vom 13. Juni 2025 (zur Änderung der Vorschriften für Talentgenehmigungen) und den entsprechenden Konsultationen.

Warum dies für qualifizierte Fachkräfte wichtig ist

Die französischen Programme „Talent“ und „Europäische Blaue Karte“ ziehen weltweit Talente an, um Wirtschaftswachstum, Innovation und kulturellen Austausch zu fördern. Der standardisierte Referenzwert von 39.582 € (für qualifizierte Arbeitnehmer) macht die Erlaubnis in einigen Fällen leichter zugänglich als frühere Berechnungen auf Basis des SMIC, während die Schwelle von 59.373 € für die Blaue Karte sicherstellt, dass der Fokus auf hochqualifizierten Positionen liegt. Nicht-EU-Bürger profitieren von der EU-Mobilität im Rahmen der Blauen Karte und haben die Möglichkeit, einen langfristigen Aufenthalt zu beantragen.

Auswirkungen für Arbeitgeber und Bewerber

Arbeitgeber müssen Gehälter anbieten, die diese Schwellenwerte (39.582 € für talentierte qualifizierte Arbeitnehmer; 59.373 € für die Europäische Blaue Karte) für berechtigte Positionen wie Ingenieure, Forscher, IT-Spezialisten oder Führungskräfte erreichen oder übersteigen. Bewerber sollten die Details über das offizielle französische Einwanderungsportal oder Experten bestätigen. Die Experten von Jobbatical können Ihnen die Einwanderung und den Umzug nach Frankreich erleichtern – vereinbaren Sie noch heute einen Beratungstermin mit unseren französischen Spezialisten.

Datum des Inkrafttretens und Umsetzung

Die Schwellenwerte traten mit ihrer Veröffentlichung im August 2025 in Kraft und gelten für neue Anträge (und gegebenenfalls Verlängerungen) im Jahr 2026. Sie gelten für das französische Mutterland und bestimmte Überseegebiete für die Blaue Karte.

Schlussfolgerung

Die Verordnung von 2025, die auch 2026 noch gilt, unterstreicht Frankreichs ausgewogenen Ansatz in der Einwanderungspolitik: klare, aktualisierte Regeln, die weltweit Spitzenkräfte anziehen und gleichzeitig den wirtschaftlichen Realitäten Rechnung tragen. Das Referenzgehalt von 39.582 € und die Schwelle von 59.373 € für die Blaue Karte fördern Wettbewerbsfähigkeit und Fairness. Die neuesten Informationen finden Sie auf Légifrance oder dem Einwanderungsportal der französischen Regierung. Bleiben Sie über mögliche Anpassungen auf dem Laufenden.

Häufig gestellte Fragen zu den Gehaltsgrenzen für die „France Talent“- und die Europäische Blaue Karte im Jahr 2026

Wie hoch ist das Mindestgehalt für eine Arbeitserlaubnis für in Frankreich als „Talent“ qualifizierte Arbeitnehmer?

Das Referenzgehalt für die Aufenthaltsgenehmigung für talentqualifizierte Arbeitnehmer ist auf 39.582 € brutto jährlich festgelegt; dieser Schwellenwert gilt auch für das Jahr 2026.

Wie hoch ist die Gehaltsschwelle für die „France Talent – Europäische Blaue Karte“?

Für die „European Blue Card“ für hochqualifizierte Fachkräfte beträgt das Mindestgehalt das 1,5-Fache des Referenzgehalts, was für Anträge im Jahr 2026 einem Bruttojahresgehalt von insgesamt 59.373 € entspricht.

Gilt die Gehaltsregelung für die „France Talent – Europäische Blaue Karte“ auch für die französischen Überseegebiete?

Ja, der geografische Geltungsbereich umfasst das französische Mutterland und erstreckt sich speziell im Falle der Europäischen Blauen Karte auch auf Überseegebiete wie Saint-Barthélemy und Saint-Martin.

Welcher Rechtsakt regelt die Gehaltsanpassungen im Rahmen der „France Talent Permit“?

Die derzeitigen Schwellenwerte entsprechen dem Erlass Nr. 2025-539 vom 13. Juni 2025, mit dem die Vorschriften für Aufenthaltsgenehmigungen für hochqualifizierte Fachkräfte geändert wurden.

Wer kommt für die „France Talent Permit“ in Frage?

Diese Aufenthaltsgenehmigungen sind für hochqualifizierte Berufe vorgesehen, darunter Ingenieure, Forscher, IT-Spezialisten und Führungskräfte, die einen Beitrag zur französischen Wirtschaft leisten.

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