Mehr als 1000 Unternehmen vertrauen uns
Über 17.000 Umzüge
★ Durchschnittliche Zufriedenheit
KI-gestützte Plattform
ISO 27001-zertifiziert

Die deutsche IKT-Karte: Ein praktischer Leitfaden für Personalverantwortliche (2026)

5
min lesen
Erstellt
April 9, 2025
Zuletzt aktualisiert
27. Mai 2026
Georgij Serdjukow
Ein engagierter Experte für globale Mobilität, der sich auf reibungslose internationale Umzüge spezialisiert hat. Seine Fachkenntnisse umfassen: a) die Beurteilung individueller Fälle, die Abwicklung von Visaangelegenheiten und die Beschaffung der erforderlichen Dokumente in Deutschland, b) die Unterstützung bei der Beantragung von Aufenthaltsgenehmigungen und einer dauerhaften Aufenthaltserlaubnis sowie c) die Suche nach der perfekten Unterkunft und die Unterstützung bei der Anpassung an neue Kulturen. Georgiy verfügt über fundierte Kenntnisse in den Bereichen Umzugsberatung, interkulturelle Kommunikation und Einwanderungsrecht, die einen reibungslosen Übergang in eine neue Umgebung gewährleisten.
Mehr lesen
ICT Card Deutschland: Anspruchsberechtigung, Verfahren und Anforderungen für HRICT Card Deutschland: Anspruchsberechtigung, Verfahren und Anforderungen für HR

WICHTIGSTE ERKENNTNISSE

  • Kein lokales Einstellungsverfahren erforderlich: Versetzen Sie Führungskräfte, Fachkräfte oder Auszubildende aus Nicht-EU-Ländern direkt in Ihre deutsche Niederlassung. Die Arbeitsmarktprüfung, Stellenausschreibungen und die Anforderungen an den Bildungsabschluss für Fachkräfte entfallen. Gültig für bis zu 3 Jahre (1 Jahr für Auszubildende); setzt eine mindestens 6-monatige vorherige Beschäftigung außerhalb der EU voraus.
  • Zweistufiges Verfahren (Planung für mindestens 3 Monate): Beantragen Sie zunächst ein nationales D-Visum bei der deutschen Botschaft (4–10 Wochen) und anschließend innerhalb von 3 Monaten nach Ihrer Ankunft eine Aufenthaltserlaubnis bei der örtlichen Ausländerbehörde. HR-Tipp: Eine Vorabgenehmigung der Bundesagentur für Arbeit kann die Bearbeitungszeit im Konsulat auf 10 Tage verkürzen.
  • Lohngleichheit, keine Untergrenze: Für die IKT-Karte gibt es kein gesetzlich festgelegtes Mindestgehalt, die Vergütung muss jedoch den deutschen Marktpreisen für vergleichbare Tätigkeiten entsprechen. Rechnen Sie mit 75 € für das Visum und 100–113 € für die Aufenthaltsgenehmigung, zuzüglich Kosten für Übersetzung und Apostille.
  • EU-Mobilität mit einer festen Begrenzung: Ermöglicht nach sechs Monaten eine kurzfristige Beschäftigung in anderen EU-Ländern. Nach Ablauf der ICT-Karte gilt eine obligatorische sechsmonatige Wartezeit. Für langfristige oder unbefristete Entsendungen wählen Sie stattdessen die EU-Blue-Card.

Wenn Sie einen wichtigen Mitarbeiter aus Ihrem globalen Team in Ihre deutsche Niederlassung versetzen möchten, ist die ICT-Karte wahrscheinlich der richtige Weg. Sie wurde speziell für unternehmensinterne Versetzungen konzipiert: keine lokale Stellenausschreibung, keine Arbeitsmarktprüfung und keine Hochschulabschlussvoraussetzung, sofern die Position als Fachkraft eingestuft wird. Hier erfahren Sie, was Ihre Personalabteilung wissen muss.

Was ist die Deutschland ICT Card?

Die ICT-Karte (Intra-Corporate Transfer) ist eine befristete Aufenthaltserlaubnis für Nicht-EU-Bürger, die innerhalb desselben Unternehmens oder derselben Unternehmensgruppe zu einer deutschen Niederlassung entsandt werden. Sie unterliegt der EU-ICT-Richtlinie (2014/66/EU) und gilt für drei Funktionskategorien:

  • Führungskräfte, die für die Leitung von Betriebsabläufen oder Abteilungen zuständig sind
  • Spezialisten, Mitarbeiter mit unternehmensspezifischem Fachwissen, das von entscheidender Bedeutung ist
  • A uszubildende, Absolventen in einem betreuten, strukturierten Ausbildungsprogramm

Die Aufenthaltserlaubnis gilt für Führungskräfte und Fachkräfte bis zu drei Jahre und für Auszubildende ein Jahr. Im Gegensatz zu den üblichen deutschen Arbeitsvisa ist für Fachkräfte kein akademischer Abschluss erforderlich; entscheidend ist vielmehr einschlägiges, unternehmensspezifisches Fachwissen.

Aufenthaltserlaubniskarte für Deutschland – amtliches Dokument

Wer benötigt die IKT-Karte?

Die ICT-Karte ist die richtige Wahl, wenn Ihr Mitarbeiter kein Staatsangehöriger der EU, des EWR oder der Schweiz ist, länger als 90 Tage in Ihrer deutschen Niederlassung arbeiten wird und die Entsendung innerhalb derselben Unternehmensgruppe erfolgt. Bürger bestimmter Länder (Großbritannien, USA, Kanada, Australien, Japan) können visumfrei nach Deutschland einreisen und nach der Ankunft eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Bei Entsendungen von mehr als 90 Tagen ist jedoch in der Regel weiterhin die ICT-Karte erforderlich, sofern nicht eine andere Möglichkeit, wie beispielsweise die EU-Blue-Card für Deutschland, in Frage kommt.

Sie sind sich nicht sicher, welche Aufenthaltsgenehmigung die richtige ist? Nutzen Sie den Visum-Berechtigungschecker von Jobbatical für Deutschland, bevor Sie den Antrag stellen.

Arbeitnehmer aus der EU, dem EWR und der Schweiz benötigen keine ICT-Karte; sie können sich in Deutschland frei aufhalten und arbeiten. Ihre Familienangehörigen aus Nicht-EU-Ländern benötigen unter Umständen dennoch eine Aufenthaltserlaubnis.


Anforderungen an die Förderfähigkeit

Um anspruchsberechtigt zu sein, muss Ihr Mitarbeiter alle folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • unmittelbar vor der Entsendung mindestens sechs Monate lang bei dem Unternehmen außerhalb der EU beschäftigt gewesen sein
  • Bei einer Einstellung als Führungskraft, Fachkraft oder Auszubildender in der deutschen Niederlassung müssen die Stellenprofile den oben genannten Definitionen entsprechen
  • Die Dauer der Entsendung beträgt mehr als 90 Tage und höchstens 3 Jahre (1 Jahr für Auszubildende)
  • Es besteht eine verbindliche Vereinbarung über den unternehmensinternen Transfer
  • Die Vergütung muss den deutschen Marktüblichen Sätzen für vergleichbare Positionen entsprechen; es gibt zwar kein festes gesetzliches Mindestgehalt speziell für die IKT-Karte, doch ist nach deutschem Arbeitsrecht eine Angleichung an die ortsüblichen Standards erforderlich
  • Führungszeugnis (der letzten 5 Jahre), übersetzt und beglaubigt

IKT vs. EU-Blue-Card – ein kurzer Hinweis:

  • Wenn Ihr Mitarbeiter über einen Hochschulabschluss verfügt und eine bestimmte Gehaltsschwelle erreicht (50.700 € im Jahr 2026 für allgemeine Berufe / 45.934 € für Mangelberufe), lohnt es sich möglicherweise, die EU-Blue-Card in Betracht zu ziehen, da sie einen schnelleren Weg zur dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung bietet.
  • Die ICT-Karte eignet sich besser für befristete Entsendungen, bei denen die Entsendungsbeziehung im Vordergrund steht und nicht eine langfristige Niederlassung.
Haben Sie Fragen zur Entsendung von Mitarbeitern nach Deutschland?

Bewerbungsverfahren: Schritt für Schritt

Die ICT-Karte umfasst zwei Schritte: zunächst ein Visum für das Ausland, anschließend eine Aufenthaltserlaubnis, sobald Ihr Mitarbeiter in Deutschland angekommen ist. Beginnen Sie mit dem Verfahren mindestens drei Monate vor dem geplanten Arbeitsbeginn.

  1. Vorabzustimmung (optional, aber empfohlen): Ihr Unternehmen beantragteine Vorabzustimmung bei derBundesagentur für Arbeit. Dies ist zwar nicht verpflichtend, beschleunigt jedoch die Bearbeitung durch das Konsulat erheblich – in manchen Fällen auf etwa 10 Tage. Es lohnt sich, diese Möglichkeit zu nutzen, wenn Ihr Zeitplan eng ist. Lesen Sie hier, wie die Vorabzustimmung funktioniert und wann Personalabteilungen davon Gebrauch machen sollten.
  2. Antrag auf ein D-Visum: Ihr Mitarbeiter stellt den Antrag bei der deutschen Botschaft oder dem deutschen Konsulat in seinem Heimatland. Aufgrund von Terminrückständen sollten Sie den Termin über das Portal des Auswärtigen Amts 2–3 Monate im Voraus buchen.
  3. Ankunft und Anmeldung: Innerhalb von 14 Tagen nach der Ankunft muss Ihr Mitarbeiter seine Adresse bei der örtlichenMeldebehördeanmelden.
  4. Aufenthaltserlaubnis (ICT-Karte): Beantragen Sie diese innerhalb von drei Monaten nach Ihrer Ankunft bei der örtlichen Ausländerbehörde. Melden Sie sich frühzeitig an, da die Wartezeiten von Stadt zu Stadt stark variieren.
Deutschland – ICT-Karte: Zeitplan für den Antrag

Erforderliche Dokumente

Fehlende oder falsch ausgefüllte Unterlagen sind der häufigste Grund für Verzögerungen. Bitte halten Sie für die Beantragung des Visums und der Aufenthaltsgenehmigung Folgendes bereit:

Dokumentname Format oder Details
Gültiger Reisepass ausgestellt innerhalb der letzten 10 Jahre, mindestens 2 leere Seiten
Ausgefülltes VIDEX-Antragsformular zweimal unterschrieben
Zwei Passfotos innerhalb der letzten 6 Monate aufgenommen
Arbeitsvertrag, aus dem eine mindestens sechsmonatige Beschäftigungsdauer hervorgeht mit klarer Angabe von Funktion, Gehalt und Vertragsdauer
Auftragsschreiben Angabe von Stellenbeschreibung, Arbeitsort, Arbeitszeiten und Gehalt für die deutsche Stellenanzeige
Nachweis einer Krankenversicherung, die der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland gleichwertig ist Mindestdeckungssumme von 30.000 €, keine altersbedingten Ausschlüsse
Erforderliche Qualifikationen Abschluss, Zertifikate oder Nachweis fachlicher Kompetenz
Führungszeugnis (für die letzten 5 Jahre) beglaubigt und übersetzt
Bundesagentur für Arbeit Vorabgenehmigung, sofern erteilt

Nutzen Sie die Dokumenten-Checkliste der „Germany ICT Card“ von Jobbatical, um alle für den konkreten Fall Ihres Mitarbeiters erforderlichen Unterlagen im Blick zu behalten.

Haben Sie Fragen zu den Unterlagen für die ICT-Karte?

Bearbeitungszeiten und Gebühren

Planen Sie konservativ: Rückstände bei den Konsulaten, unvollständige Unterlagen und die städtespezifischen Wartezeiten bei der Ausländerbehörde wirken sich alle auf die tatsächlichen Starttermine aus.

  • D-Visum im Ausland: 4–10 Wochen ab Antragstellung; mit Vorabgenehmigung kann es schon in 10 Tagen erledigt sein
  • IKT-Karte in Deutschland: 2–4 Wochen bei der Ausländerbehörde nach der Ankunft
  • Spitzenzeiten: Rechnen Sie mit einer Gesamtdauer von bis zu 3 Monaten von Anfang bis Ende

Gebühren (2026, unverändert):

  • Nationale D-Visum: 75 €
  • Aufenthaltsgenehmigung (ICT-Karte): 100–113 €
  • Zusätzliche Kosten: Übersetzungen, Apostillen, etwaige Servicegebühren von VFS Global
Bearbeitungszeit und Gebühren für die ICT-Karte in Deutschland

Gehaltsanforderungen

  • Im Gegensatz zur EU-Blue-Card oder einigen anderen Einwanderungswegen für Fachkräfte gibt es bei der IKT-Karte kein gesetzlich festgelegtes Mindestgehalt. 
  • Entscheidend ist, dass das Gehalt Ihres Mitarbeiters den deutschen Marktstandards für vergleichbare Positionen in derselben Branche und Region entspricht. 
  • Dies wird anhand der tatsächlichen deutschen Gehaltsbenchmarks bewertet, nicht anhand eines veröffentlichten Schwellenwerts.

In der Praxis: Eine im Vergleich zu lokalen Mitbewerbern zu niedrige Vergütung ist ein häufiger Grund für Verzögerungen oder genauer Prüfung. 

  • Stellen Sie sicher, dass das im Arbeitsvertrag angegebene Gehalt wirklich wettbewerbsfähig ist.
  • Die für 2026 geplanten Anpassungen der Beitragsbemessungsgrenzen der deutschen Sozialversicherung können dazu führen, dass sich die bei Referenzberechnungen zugrunde gelegte „marktübliche Vergütung“ ändert; dies sollte bei der Vertragsgestaltung berücksichtigt werden. 

Einen umfassenderen Überblick über die Arbeitgeberpflichten im Jahr 2026 gemäß dem aktualisierten deutschen Einwanderungsrahmen finden Sie im Leitfaden von Jobbatical zu den Arbeitgeberpflichten bei der Einstellung von Fachkräften in Deutschland.


Mobilität in der EU und die Mobile-ICT-Karte

Ein praktischer Vorteil der ICT-Karte ist die integrierte Mobilität innerhalb der EU. Nach sechs Monaten in Deutschland kann Ihr Mitarbeiter gemäß der ICT-Richtlinie kurzfristig in anderen EU-Mitgliedstaaten arbeiten, ohne dass für jedes Land eine separate Genehmigung erforderlich ist; es gilt lediglich ein Meldeverfahren.

  • Kurzaufenthalte (bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen): werden durch die reguläre ICT-Karte abgedeckt; der Arbeitgeber muss das BAMF im Voraus benachrichtigen
  • Längere EU-Entsendungen (über 90 Tage): hierfür ist eine Mobile-ICT-Karte erforderlich, die mindestens 20 Tage vor Beginn der Entsendung beantragt werden muss

Dies macht die ICT-Karte besonders nützlich, wenn Ihr Team auf mehreren europäischen Märkten tätig ist. Wenn Sie auch Entsendungen nach Spanien abwickeln, beachten Sie bitte, dass die spanische ICT-Genehmigung zwar derselben EU-Richtlinie folgt, jedoch andere nationale Umsetzungsvorschriften gelten.


Compliance: Was nach der Ankunft zu überwachen ist

Sobald Ihr Mitarbeiter seine Stelle antritt, muss Ihre Personalabteilung einige Compliance-Schritte abwickeln:

  • Anmeldung innerhalb von 14 Tagen nach der Ankunft
  • Krankenversicherung, muss ab dem Einreisedatum gültig sein; Mindestdeckungssumme 30.000 €
  • Beantragung der ICT-Karte bei der Ausländerbehörde innerhalb von drei Monaten nach der Einreise
  • § 45c Hinweis zur fairen Integration: Ab dem 1. Januar 2026 müssen Arbeitgeber jedem neuen Nicht-EU-Mitarbeiter bis zu seinem ersten Arbeitstag schriftliche Informationen über kostenlose, unabhängige arbeitsrechtliche Beratungsdienste zur Verfügung stellen.
  • Karenzzeit: Nach Ablauf der ICT-Karte ist eine sechsmonatige Unterbrechung außerhalb Deutschlands erforderlich, bevor ein neuer Antrag gestellt werden kann. Planen Sie den weiteren Ablauf oder ziehen Sie eine alternative Aufenthaltsgenehmigung in Betracht, falls der Einsatz über die maximale Dauer von drei Jahren hinaus fortgesetzt werden muss.
Nachverfolgung der Einhaltung der Vorschriften nach der Einreise für die ICT-Karte

Familienangehörige mitbringen

  • Ihre Mitarbeiter können im Rahmen der ICT-Karte ihren Ehepartner und ihre Kinder unter 18 Jahren nach Deutschland mitbringen. 
  • Sobald die Aufenthaltsgenehmigung erteilt ist, können Ehepartner ohne Einschränkungen arbeiten, was oft einen entscheidenden Einfluss auf die Akzeptanz von Auslandsentsendungen bei den Mitarbeitern hat.
  • Familienaufenthaltsgenehmigungen werden für denselben Zeitraum ausgestellt wie die ICT-Karte des Arbeitnehmers.
  • Fügen Sie dem ersten Visumantrag die Unterlagen Ihrer Familienangehörigen bei, um den Zeitplan einzuhalten. Falls Ihr Unternehmen eine beschleunigte Vorabgenehmigung erhalten hat, stellen Sie sicher, dass die Familienangehörigen in diesem Antrag mit aufgeführt sind; die Visa werden dann gleichzeitig ausgestellt, was Ihnen mehrere Wochen Zeit spart.

Eine vollständige Übersicht über das Verfahren, die erforderlichen Unterlagen und die Wohnbedingungen finden Sie unter „Visabestimmungen für die Familienzusammenführung in Deutschland“.


ICT-Karte im Vergleich zu anderen Arbeitsgenehmigungen in Deutschland

Die IKT-Karte ist nicht der einzige Weg, um Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern nach Deutschland zu holen. Hier ein kurzer Vergleich, der Ihnen bei der Wahl des richtigen Weges helfen soll:

  • ICT-Karte, ideal für befristete konzerninterne Versetzungen; kein Hochschulabschluss erforderlich; kein festgelegtes Mindestgehalt; kein Weg zur dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung; 6-monatige Wartezeit nach Ablauf der Gültigkeit
  • EU-Blue-Card, erfordert einen Hochschulabschluss und die Einhaltung einer festgelegten Gehaltsschwelle (50.700 € im Jahr 2026); führt nach 27 Monaten zu einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung; besser geeignet für langfristige oder unbefristete Anstellungen
  • Arbeitserlaubnis für Fachkräfte, für Arbeitnehmer mit einem Stellenangebot eines deutschen Arbeitgebers und anerkannten Qualifikationen; Standardverfahren für Neueinstellungen, die nicht unter die ICT fallen

Sollte der Arbeitnehmer voraussichtlich langfristig in Deutschland bleiben, könnte die Einreise mit einer ICT-Karte seine Optionen einschränken. Die ICT-Karte wird nicht auf die Fristen für eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung angerechnet. Wenn die Bindung des Arbeitnehmers an das Unternehmen ein Ziel ist, sollten Sie daher von Anfang an prüfen, ob der deutsche Weg zur Talentbindung und zur dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung bei der Entscheidung über die Aufenthaltsgenehmigung berücksichtigt wird.

Grafische Darstellung: Vergleich zwischen der IKT-Karte und anderen deutschen Arbeitsgenehmigungen

Häufige Fehler, die zu Verzögerungen führen

  • Wenn Sie Termine bei der Botschaft zu spät vereinbaren, sollten Sie 2–3 Monate im Voraus planen
  • Ein Einsatzschreiben, das den Zweck der unternehmensinternen Versetzung nicht klar widerspiegelt oder nicht der tatsächlichen Funktion entspricht
  • Ein Gehalt, das unter dem marktüblichen Niveau für die Position und die Region liegt – selbst ohne festgelegte Untergrenze wird dies bemerkt
  • Fehlende oder ungültige Krankenversicherungsunterlagen
  • Dokumente, die nicht beglaubigt oder von einem vereidigten Übersetzer übersetzt wurden
  • Falsche Einstufung der Position; die Anforderungen an Auszubildende unterscheiden sich erheblich von denen an Fachkräfte
  • Die Nichtberücksichtigung der sechsmonatigen Karenzzeit bei der mehrjährigen Einsatzplanung
  • Versäumnis der Beratungsmitteilung gemäß § 45c für neue Mitarbeiter aus Nicht-EU-Ländern ab Januar 2026

Wie Jobbatical die Beantragung von IKT-Karten unterstützt

Die interne Verwaltung von ICT-Card-Anträgen bedeutet, mehrere Behörden zu koordinieren, Termine zu vereinbaren und sich über gesetzliche Änderungen auf dem Laufenden zu halten – und das alles zusätzlich zu Ihren eigentlichen Aufgaben im Personalwesen. Jobbatical übernimmt den gesamten Prozess:

  • Prüfung der Förderfähigkeit und Empfehlung des Genehmigungsverfahrens
  • Checklisten für Dokumente, Übersetzungskoordination und Apostille-Abwicklung
  • Einreichung und Nachverfolgung von Vorabzustimmungen
  • Terminvereinbarung bei der Botschaft und Antragsbearbeitung
  • Anträge von Familienangehörigen, die auf den Zeitplan des Mitarbeiters abgestimmt sind
  • Überwachung der Einhaltung von Vorschriften nach der Einreise über die Plattform von Jobbatical zur Verwaltung von Einwanderungsangelegenheiten
Sind Sie bereit, Ihren Mitarbeiter nach Deutschland zu entsenden?

✅ Sprechen Sie mit unserem Team über die Unterstützung bei der Beantragung der Germany ICT Card oder entdecken Sie unser gesamtes Angebot an Einwanderungsdienstleistungen für Deutschland.

Haftungsausschluss: Die Einreisebestimmungen ändern sich häufig; bitte informieren Sie sich bei offiziellen Stellen oder kontaktieren Sie uns, um die aktuellsten Informationen zu erhalten, bevor Sie Entscheidungen treffen.


Häufig gestellte Fragen zur ICT-Karte Deutschland für Personalverantwortliche

Wie lange dauert der Vorgang, und wann sollten wir damit beginnen?

Planen Sie insgesamt mindestens drei Monate ein. Beginnen Sie mindestens drei Monate vor dem geplanten Starttermin; der Engpass liegt hauptsächlich bei den Terminen in der Botschaft, nicht bei der Vorbereitung der Unterlagen.

  • D-Visum im Ausland: 4–10 Wochen; mitVorabzustimmung bereits ab 10 Tagen
  • IKT-Karte in Deutschland: 2–4 Wochen nach der Ankunft bei der örtlichen Ausländerbehörde

Buchen Sie zuerst den Termin bei der Botschaft und planen Sie dann rückwärts. Sehen Sie selbst, wie eine Vorabgenehmigung die Wartezeiten verkürzt.

Gibt es eine Mindestgehaltsvoraussetzung für die ICT-Karte?

Für die IKT-Karte gibt es keine gesetzlich festgelegte Mindestvergütung. Das Gehalt muss den in Deutschland geltenden marktüblichen Sätzen für die jeweilige Position und Region entsprechen, wie es das deutsche Arbeitsrecht vorschreibt. Eine im Vergleich zu den lokalen Marktstandards zu niedrige Vergütung ist ein häufiger Grund für Verzögerungen und Nachprüfungen.

Hinweis: Für die EU-Blue-Card gilt eine feste Einkommensschwelle für das Jahr 2026 (50.700 € allgemein / 45.934 € für Mangelberufe), was relevant ist, wenn Sie verschiedene Wege vergleichen.

Wie lange ist die ICT Card gültig, und kann sie verlängert werden?

Gültig für die Dauer der Entsendung, bis zu 3 Jahre (Führungskräfte/Fachkräfte) bzw. 1 Jahr (Auszubildende). Eine direkte Verlängerung ist nicht möglich; vor einer erneuten Beantragung ist eine sechsmonatige Wartezeit außerhalb Deutschlands erforderlich.

Falls der Arbeitnehmer länger bleiben muss, sollten Sie vor Ablauf der Gültigkeit einen Wechsel zu einer qualifizierten Arbeitserlaubnis oder einer EU-Blue Card in Betracht ziehen.

Darf der Inhaber einer ICT-Karte in anderen EU-Ländern arbeiten?

Ja, die in der IKT-Richtlinie vorgesehene Mobilität innerhalb der EU (ausgenommen Irland und Dänemark):

  • Bis zu 90 Tage in einem anderen EU-Mitgliedstaat: keine gesonderte Genehmigung erforderlich; der Arbeitgeber benachrichtigt das BAMF im Voraus
  • Über 90 Tage: Es ist eine Mobile-ICT-Karte des jeweiligen Landes erforderlich, die mindestens 20 Tage vor Beginn des Einsatzes beantragt werden muss

Das gilt auch umgekehrt: Wenn Ihr Mitarbeiter bereits eine ICT-Karte aus einem anderen EU-Staat besitzt und nach Deutschland entsandt wird, gelten dieselben Regeln für die 90-Tage-Frist und die mobile ICT-Karte.

Können Familienangehörige zum Arbeitnehmer nach Deutschland ziehen?

Ja. Ehepartner/Lebenspartner und Kinder unter 18 Jahren können mitmachen. Wichtig:

  • Genehmigungen, die für denselben Zeitraum wie die ICT-Karte ausgestellt werden
  • Ehepartner können ohne Einschränkungen arbeiten; eine gesonderte Arbeitserlaubnis ist nicht erforderlich
  • Fügen Sie dem ersten Visumantrag die Familienunterlagen bei, um den Zeitplan einzuhalten
  • Wenn Sie die beschleunigte Vorabgenehmigung nutzen, fügen Sie Familienangehörige zu diesem Antrag hinzu, damit die Visa gleichzeitig ausgestellt werden können

Die vollständigen Voraussetzungen finden Sie unter „Visum zur Familienzusammenführung in Deutschland “.

Wie schneidet die IKT-Karte im Vergleich zu anderen deutschen Arbeitsgenehmigungen ab?
  • ICT-Karte, nur für konzerninterne Versetzungen; kein Hochschulabschluss erforderlich; kein Weg zur Daueraufenthaltsgenehmigung; 6-monatige Wartezeit nach Ablauf
  • EU-Blue-Card, Hochschulabschluss + festgelegtes Mindestgehalt (50.700 € im Jahr 2026); führt nach 27 Monaten zu einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung; besser für langfristige Einstellungen
  • Arbeitserlaubnis für Fachkräfte, direkte Anstellung bei einem deutschen Unternehmen; anerkannte Qualifikationen erforderlich

Die Dauer des ICT-Aufenthalts wird nicht auf die Dauer der dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung angerechnet. Nutze den Visum-Berechtigungschecker von Jobbatical für Deutschland, wenn du dir nicht sicher bist, welcher Weg für dich der richtige ist.

Welche neuen Pflichten gelten für Arbeitgeber im Jahr 2026?

Ab dem 1. Januar 2026 müssen Arbeitgeber jedem neuen Nicht-EU-Mitarbeiter bis zu seinem ersten Arbeitstag schriftliche Informationen über kostenlose arbeitsrechtliche Beratungsangebote (§ 45c AufenthG, „Fair Integration“) zur Verfügung stellen. Dies gilt für alle Arten von Aufenthaltsgenehmigungen, einschließlich der ICT-Genehmigung.

  • Laden Sie mehrsprachige Broschüren von faire-integration.de herunter
  • Markieren Sie die nächstgelegene Beratungsstelle, übergeben Sie diese dem Mitarbeiter am ersten Tag und lassen Sie sich die Bestätigung unterschreiben
  • Nichteinhaltung: Geldbußen von bis zu 30.000 € pro Verstoß

Alle Details: Pflichten des Arbeitgebers bei der Einstellung von Fachkräften in Deutschland.

Was passiert, wenn der Einsatz endet, bevor die ICT-Karte abläuft?

Benachrichtigen Sie die zuständige Ausländerbehörde innerhalb von vier Wochen nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Die Behörden können die Gültigkeitsdauer der Karte verkürzen. Wenn der Arbeitnehmer in Deutschland bleiben möchte, muss er vor Ablauf der Gültigkeit der ICT-Karte eine andere Aufenthaltserlaubnis auf der Grundlage eines neuen Arbeitsverhältnisses beantragen.

Können Personalabteilungen IKT-Anwendungen auf der Plattform von Jobbatical verwalten?

Ja. Die Plattform von Jobbatical zur Verwaltung von Einwanderungsanträgen bietet in einem einzigen Dashboard Funktionen wie das Hochladen von Dokumenten, die Statusverfolgung, Terminerinnerungen und einen Experten-Chat – und zwar sowohl für den Hauptantrag als auch für alle damit verbundenen Fälle.

Wie hoch ist die festgelegte Mindestbruttojahresgehaltsanforderung für die ICT-Karte in Deutschland für das Jahr 2026?

Für die ICT-Karte gibt es kein gesetzlich festgelegtes Mindestgehalt. Die Vergütung muss jedoch den deutschen Marktstandards für vergleichbare Positionen entsprechen und die geltenden Sozialversicherungsbeitragsobergrenzen für 2026 berücksichtigen.

Welche drei Funktionen kommen für eine Intra-Corporate Transfer (ICT)-Karte in Frage?

Die ICT-Karte ist für drei Kategorien von Entsendeten innerhalb eines multinationalen Unternehmens verfügbar: Führungskräfte, Fachkräfte und Auszubildende.

Was ist die Mindestanforderung an die bisherige Beschäftigungsdauer, damit ein Arbeitnehmer Anspruch auf die ICT-Karte hat?

Der Arbeitnehmer muss unmittelbar vor Beginn der unternehmensinternen Versetzung mindestens sechs Monate lang bei dem übertragenden Unternehmen außerhalb der Europäischen Union beschäftigt gewesen sein.

Wie lange ist die maximale Gültigkeitsdauer einer ICT-Karte für Führungskräfte und Fachkräfte?

Die ICT-Karte kann für Manager und Fachkräfte für bis zu drei Jahre ausgestellt werden, während Auszubildende die Genehmigung für maximal ein Jahr erhalten können.

Benötigen Sie Hilfe mit der ICT-Karte Deutschland?

Sprechen Sie mit unseren Experten, um die besten Erfahrungen für Ihre Mitarbeiter zu sammeln.

War dies hilfreich?
JaNein
Vielen Dank! Wir haben deine Nachricht erhalten!
Ups! Beim Absenden des Formulars ist etwas schief gelaufen.
Vielen Dank! Wir haben deine Nachricht erhalten!
Ups! Beim Absenden des Formulars ist etwas schief gelaufen.
Entdecke dieses Thema mit KI

In diesem Artikel

    Teilen