Zusammenfassung
- Die korrekte Abfolge beim KVR München lautet: zuerst das Sicherheitsgespräch, dann die biometrische Erfassung und die Ausstellung des RP. Wird diese Reihenfolge umgekehrt, bleibt der Antrag auf biometrische Erfassung so lange offen, bis das Sicherheitsgespräch abgeschlossen ist.
- Antragsteller, deren Visum bald abläuft, können bereits beim Termin für das Sicherheitsgespräch selbst, noch bevor der Termin beim RP vereinbart wird, eine Fiktionsbescheinigung beantragen.
- Die fiktive Wirkung gemäß § 81 Abs. 3 AufenthG tritt mit der Einreichung des Antrags ein; der rechtmäßige Aufenthalt ist bereits vor der Ausstellung des physischen Dokuments geschützt, sofern der Antrag vor Ablauf des Visums gestellt wurde.
- Die Personalabteilung muss den Zeitpunkt vor der Einreichung des Antrags bestätigen und sicherstellen, dass der Wortlaut der Fiktionsbescheinigung den Vermerk „Erwerbstätigkeit erlaubt“ enthält, um eine lückenlose Arbeitserlaubnis zu gewährleisten.
Frage: Kann ein Antragsteller beim Sicherheitsgespräch beim KVR München eine Fiktionsbescheinigung beantragen, wenn sein Visum vor dem Termin zur Erteilung der Aufenthaltserlaubnis abläuft?
Antwort:
Ja, wenn das Visum bald abläuft und noch kein Termin für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis (Ae) in Deutschland vereinbart wurde, können Antragsteller beim Sicherheitsgespräch (Sicherheitsgespräch) im KVR Ruppertstraße eine Fiktionsbescheinigung beantragen. Die korrekte Abfolge der Schritte im KVR München ist: zuerst das Sicherheitsgespräch, dann die Erfassung biometrischer Daten und schließlich die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis. Wird die Reihenfolge umgekehrt und die biometrische Erfassung vor dem Sicherheitsgespräch durchgeführt, bleibt der AU-Fall bis zum Abschluss des Sicherheitsgesprächs offen. In beiden Fällen gewährt die Fiktionsbescheinigung einen vorläufigen legalen Aufenthalt und, sofern die vorherige Erlaubnis eine Erwerbstätigkeit erlaubte, eine fortgesetzte Arbeitserlaubnis. Personalabteilungen sollten überprüfen, ob der Antrag vor Ablauf des Visums gestellt wurde, um die fiktive Wirkung gemäß § 81 Abs. 3 AufenthG zu aktivieren.
Auf einen Blick: KVR-Sicherheitsinterview in München und Szenario zum Ablauf des Visums
Ablauf des Sicherheitsgesprächs und Zwischenstand bei KVR München
Die rechtliche Lage
Gemäß § 81 Abs. 3 und § 81 Abs. 4 des Aufenthaltsgesetzes löst ein vor Ablauf des Visums gestellter Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis automatisch die Fiktionswirkung aus. Dadurch wird der rechtmäßige Aufenthalt des Arbeitnehmers in Deutschland verlängert, und sofern die vorherige Aufenthaltserlaubnis eine Erwerbstätigkeit erlaubte, bleibt die Arbeitserlaubnis in der Regel während der Antragsbearbeitung bestehen.
Dieser Schutz gilt unmittelbar nach der Einreichung, auch wenn die Fiktionsbescheinigung noch nicht physisch ausgestellt wurde.
In München wird das Verfahren zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis von der Servicestelle für Zuwanderung des KVR in der Ruppertstraße 19 abgewickelt, einschließlich des obligatorischen Sicherheitsgesprächs.
In der Praxis:
- Das Sicherheitsgespräch gilt als obligatorischer Schritt.
- Das sollte normalerweise vor dem Termin zur Erfassung der biometrischen Daten geschehen.
- Wenn die biometrische Erfassung zuerst angesetzt ist, bleibt der Fall oft so lange offen, bis das Sicherheitsgespräch abgeschlossen ist.
- Die Aufenthaltsgenehmigung wird erst erteilt, wenn beide Schritte abgeschlossen sind.
Für Personal- und Mobilitätsteams ist diese Unterscheidung von Bedeutung. Ein Termin zur Erfassung biometrischer Daten allein bedeutet noch nicht, dass das Genehmigungsverfahren für die Aufenthaltsgenehmigung abgeschlossen ist.
Beantragung der Fiktionsbescheinigung beim Sicherheitsgespräch
Wenn das Visum des Arbeitnehmers bald abläuft und noch kein Termin für die Aufenthaltsgenehmigung vereinbart wurde, ist das Sicherheitsgespräch in der Ruppertstraße in der Regel der richtige Zeitpunkt, um die Fiktionsbescheinigung direkt beim KVR-Beamten zu beantragen.
Die Mitarbeiter sollten Folgendes mitbringen:
- Original-Reisepass und Visum
- Bestätigung des Antrags auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung
- Einstellungsschreiben
- Bereits eingereichte Einwanderungsunterlagen
Je nach Fall kann der Beamte:
- Stellen Sie die Fiktionsbescheinigung während des Termins aus
- Den Ausstellungsvorgang starten
- Leiten Sie den Antragsteller zum Schalter der Notfalldienste am Eingang A weiter
Falls das Dokument nicht sofort ausgestellt werden kann, sollten die Mitarbeiter eine schriftliche Bestätigung beantragen, dass der Antrag noch in Bearbeitung ist. Diese kann als vorläufiger Nachweis für ihren rechtmäßigen Status dienen.
Die Bearbeitungszeit nach dem Vorstellungsgespräch beträgt in der Regel einige Tage bis etwa zwei Wochen, je nach Auslastung bei KVR.
HR-Leitfaden
1. Überprüfen Sie zunächst den Zeitpunkt der Einreichung
Entscheidend für die Einhaltung der Vorschriften ist, ob der Antrag auf eine Aufenthaltsgenehmigung vor Ablauf des Visums gestellt wurde.
Bei fristgerechter Einreichung:
- Der fiktionale Effekt kommt zum Tragen
- Der rechtmäßige Aufenthalt bleibt während der Bearbeitung des Antrags bestehen
2. Bereiten Sie den Mitarbeiter vor dem Vorstellungsgespräch vor
Weisen Sie den Mitarbeiter an, die Fiktionsbescheinigung bereits während des Sicherheitsgesprächs proaktiv zu beantragen.
Sie sollten alle Originale mitbringen, insbesondere:
- Anmeldebestätigung
- Einstellungsschreiben
- Vorhandene Visumunterlagen
3. Eskalieren Sie frühzeitig, wenn der Zeitplan eng ist
Personal- oder Mobilitätsteams sollten sich an KVR München wenden, wenn:
- Das Visum läuft in 15 Tagen ab, und
- Das Sicherheitsgespräch hat noch nicht stattgefunden
Der Kontakt zu KVR München kann über folgende Wege hergestellt werden:
- Das Kontaktformular
- Die Sprechzeiten für telefonische Beratung finden Sie auf stadt.muenchen.de
Ziel ist es, auf die Dringlichkeit hinzuweisen und eine schnellere Ausstellung der Fiktionsbescheinigung zu beantragen.
4. Wortlaut der Arbeitserlaubnis bestätigen
Prüfen Sie nach der Ausstellung sorgfältig den ergänzenden Wortlaut auf der Fiktionsbescheinigung.
Achten Sie im Dokument besonders auf den Vermerk „Erwerbstätigkeit erlaubt“.
Ohne diesen Wortlaut kann der rechtmäßige Aufenthalt zwar fortbestehen, die Arbeitserlaubnis jedoch nicht.
Wesentliche Risiken
1. Antrag, der nach Ablauf des Visums gestellt wurde
Wenn der Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis in München verspätet eingereicht wird:
- Der fiktive Effekt findet keine Anwendung
- Der rechtmäßige Aufenthaltsstatus erlischt
- Die Arbeitserlaubnis wird bis zur Erteilung der Genehmigung ausgesetzt
Dies birgt ein direktes Risiko hinsichtlich der Einhaltung von Einwanderungsvorschriften für die Personal- und Lohnbuchhaltungsabteilungen.
2. Biometrische Daten werden vor dem Sicherheitsgespräch erfasst
Ein Termin zur biometrischen Erfassung bedeutet nicht, dass der Antrag genehmigt wurde.
Falls das Sicherheitsgespräch noch aussteht:
- Das Verfahren zur Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung ist noch nicht abgeschlossen
- Der Antrag bleibt möglicherweise bis zum Abschluss des Gesprächs ausgesetzt
Die Personalabteilung sollte die biometrische Anwesenheitserfassung nicht als Bestätigung des fortbestehenden Anspruchs auf Arbeit betrachten. Lesen Sie auch den Artikel über die nicht erfolgte Zustellung der Aufenthaltsgenehmigung.
3. Fiktionsbescheinigung ohne Formulierung zur Arbeitserlaubnis
Manche Aufenthaltsbescheinigungen bestätigen zwar den rechtmäßigen Aufenthalt, berechtigen jedoch nicht ausdrücklich zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit.
Wenn das Dokument nicht den Vermerk „Erwerbstätigkeit erlaubt“ enthält, darf der Arbeitnehmer rechtlich gesehen nicht weiterarbeiten.
Die Fortführung der Gehaltsabrechnung oder der Einarbeitungsmaßnahmen in dieser Situation kann für den Arbeitgeber das Risiko einer unzulässigen Beschäftigung gemäß § 4a AufenthG mit sich bringen.
Häufig gestellte Fragen: Fiktionsbescheinigung, Sicherheitsgespräch beim KVR München und Ablauf der Gültigkeit des Visums
Dies betrifft die folgenden Anwendungsfälle:
- Kann ich beim Sicherheitsgespräch beim KVR in München eine Fiktionsbescheinigung erhalten, bevor mein Visum abläuft?
- Was passiert, wenn mein Visum vor meinem Termin zur Beantragung der KVR-Aufenthaltserlaubnis in München abläuft?
- Das Visum meines Mitarbeiters läuft in 15 Tagen ab, und der Termin beim RP ist noch nicht vereinbart – was sollen wir tun?
- Ist das Sicherheitsgespräch bei der KVR Ruppertstraße vor der Erfassung der biometrischen Daten für eine Aufenthaltserlaubnis in München erforderlich?
- Wie sieht der korrekte Ablauf für das Sicherheitsgespräch und den Termin zur biometrischen Erfassung bei der KVR München aus?
- Kann ein russischer Staatsangehöriger in München beim Sicherheitsgespräch eine Fiktionsbescheinigung beantragen, wenn sein Arbeitsvisum abläuft?
- Was bedeutet es, wenn die KVR München einen biometrischen Fall nach einem Sicherheitsgespräch offen lässt?
- Darf mein Mitarbeiter in Deutschland legal arbeiten, während er auf den Abschluss des Sicherheitsgesprächs beim KVR München wartet?
- Wie nutze ich den Notfallkanal von KVR München, wenn das Visum meines Mitarbeiters bald abläuft?
- Gilt die fiktive Wirkung gemäß § 81 AufenthG während der Wartezeit auf ein Sicherheitsgespräch beim KVR?
- Auf welche Formulierung muss ich auf der Fiktionsbescheinigung achten, um zu bestätigen, dass mein Mitarbeiter weiterhin in München arbeiten darf?
- Was geschieht mit dem Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis eines indischen Staatsangehörigen, wenn das KVR München ein Sicherheitsgespräch verlangt?




