Zusammenfassung
- Es gibt kein eigenständiges Genehmigungsschreiben: Positionsänderungen im Rahmen von RP-Verlängerungen in Deutschland werden auf dem Zusatzblatt vermerkt und nicht in einem separaten Dokument bestätigt.
- Bei Verlängerungen reichen Sie bitte das Schreiben zur Stellenänderung zusammen mit dem RPA ein. Die Sachbearbeiter prüfen die Unterlagen vorab; Ergänzungen, die erst bei der Ernennung hinzugefügt werden, werden häufig übersehen.
- Der Mitarbeiter muss die Stellenänderung beim BIS-Termin ausdrücklich ansprechen und vor seiner Abreise sicherstellen, dass die neue Funktion im Zusatzblatt vermerkt ist.
- Bei erstmaligen RP-Ausstellungen reichen Sie das Schreiben zur Positionsänderung bitte nicht ein. Es ist nicht erforderlich und kann einen unkomplizierten Erstantrag unnötig verkomplizieren.
Frage: Wenn sich die berufliche Position eines Arbeitnehmers ändert, während die Verlängerung seiner deutschen Aufenthaltserlaubnis läuft, stellt die Ausländerbehörde dann ein separates Genehmigungsschreiben aus, oder wird die neue Position anders behandelt?
Antwort:
DieAusländerbehörde stellt keine separaten Genehmigungsbescheide für interne Stellenwechsel aus. Stattdessen werden die Änderungen im Rahmen des Verlängerungsverfahrens direkt auf das Zusatzblatt gedruckt.
- Bestätigung aus Berlin (BIS): In der Ernennungsbestätigung wird der Stellenwechsel nicht erwähnt. Dies ist üblich – gehen Sie bitte nicht davon aus, dass der Vorgang ins Stocken geraten ist.
- Bei Verlängerungen: Reichen Sie das Schreiben zur Positionsänderung frühzeitig zusammen mit Ihren RPA-Unterlagen ein und weisen Sie den Mitarbeiter an, den Wechsel der Funktion bei seinem Termin ausdrücklich gegenüber dem Sachbearbeiter zu erwähnen.
- Für Erstgenehmigungen: Reichen Sie kein Schreiben zur Änderung der Arbeitsbedingungen ein. Halten Sie sich strikt an die ursprünglichen Angebotsbedingungen, um unnötige Verzögerungen zu vermeiden.
Positionswechsel bei der Erneuerung des Bundesparlaments: Die wichtigsten Fakten
Wie Deutschland bei der Verlängerung von Aufenthaltsgenehmigungen mit Änderungen der beruflichen Stellung umgeht
Rechtliche Lage bei deutschen Arbeitsgenehmigungen: Umgang mit internen Stellenwechseln
Bei deutschen Arbeitsgenehmigungen (§ 18a, § 18b und die EU-Blue-Card gemäß § 18g) sind die Berufsbezeichnung und das Gehalt des Arbeitnehmers direkt an seinen Aufenthaltsstatus geknüpft. Diese Angaben sind auf dem Zusatzblatt (dem grünen Zusatzblatt, das der Visumskarte beigefügt ist) vermerkt.
Wenn ein geförderter Mitarbeiter innerhalb Ihres Unternehmens die Position wechselt oder befördert wird, läuft der Prozess anders ab, als Sie vielleicht erwarten:
- Kein separates Genehmigungsschreiben: DieAusländerbehörde wird Ihnen kein eigenständiges Genehmigungsschreiben für den internen Wechsel zusenden.
- Aktualisierung bei der Verlängerung: Die neue Berufsbezeichnung und das neue Gehalt werden einfach in das neue Zusatzblatt übernommen, wenn der Mitarbeiter seine Arbeitserlaubnis offiziell verlängert.
- Die Ausnahme für Berlin (BIS): Wenn Sie diesen Vorgang in Berlin bearbeiten, wird in der E-Mail zur Terminbestätigung kein Hinweis auf den Stellenwechsel enthalten sein. Dies entspricht dem üblichen Verfahren – gehen Sie bitte nicht davon aus, dass der Antrag ins Stocken geraten ist oder einer gesonderten Prüfung unterzogen wird.
Die Lösung: Umgang mit Stellenwechseln
- Bei Verlängerungen: Reichen Sie das Schreiben zur Stellenänderung frühzeitig zusammen mit Ihren RPA-Unterlagen ein. Beim Termin muss der Mitarbeiter den Sachbearbeiter ausdrücklich bitten, das Zusatzblatt zu aktualisieren (dauert 1–2 Wochen, wenn es per Post verschickt wird).
- Für Erstvisa: Reichen Sie kein Schreiben zur Änderung des Arbeitsverhältnisses ein. Halten Sie sich strikt an die ursprünglichen Vertragsbedingungen, um Verzögerungen bei der Bearbeitung zu vermeiden.
HR-Leitfaden: Interne Stellenwechsel (BIS Berlin)
- Besorgen Sie sich das Schreiben rechtzeitig: Lassen Sie sich vor Einreichung des RPA ein unterschriebenes Schreiben über die Stellenänderung ausstellen (mit Angabe der neuen Position, des Gehalts und des Datums des Inkrafttretens). Betrachten Sie dies als obligatorisches Dokument.
- Zusammen mit dem RPA-Paket einreichen: Senden Sie das Schreiben zusammen mit Ihrer Erstanmeldung ein. Die BIS-Mitarbeiter prüfen die Unterlagen vorab; nachträglich eingereichte Unterlagen werden in der Regel übersehen.
- Weisen Sie den Mitarbeiter an: Weisen Sie den Mitarbeiter an, den Sachbearbeiter während des Termins ausdrücklich über die berufliche Veränderung zu informieren und die Aktualisierung auf dem Zusatzblatt vor dem Verlassen des Büros zu überprüfen.
- Überprüfen Sie das ausgestellte Zusatzblatt: Sehen Sie sich das Dokument umgehend an. Sollte der alte Titel noch aufgeführt sein, wenden Sie sich bitte unverzüglich an das BIS, um eine Korrektur zu beantragen, bevor die physische Aufenthaltskarte gedruckt wird.
Wesentliche Compliance-Risiken für die Personalabteilung
- Nachträgliche Korrekturen: Wird die Stellenänderung beim Termin nicht erwähnt, bleibt die alte Berufsbezeichnung auf dem Zusatzblatt stehen. Die spätere Behebung dieses Fehlers erfordert einen separaten, zeitaufwändigen Korrekturprozess.
- Verstöße gegen die Gehaltsvorschriften für Inhaber einer Blue Card: Bei Inhabern einer Blue Card muss der Sachbearbeiter Gehaltsänderungen während der Beschäftigungsdauer überprüfen. Eine nicht genehmigte Gehaltsanpassung birgt das Risiko, dass das Gehalt unter die gesetzliche Mindestgrenze fällt, was bei der nächsten Verlängerung zu erheblichen Problemen führen kann.
- Risiko der illegalen Beschäftigung: Lassen Sie den Mitarbeiter seine neue Tätigkeit nicht aufnehmen, bevor das Zusatzblatt aktualisiert wurde. Die Ausübung einer nicht genehmigten Tätigkeit birgt unmittelbare Compliance- und Rechtsrisiken für Ihr Unternehmen.
Über Jobbatical Expertise in Deutschland
Jobbatical hat bereits über 17.000 internationale Versetzungen in mehr als 45 Länder begleitet und Personalabteilungen dabei unterstützt, Einwanderungsangelegenheiten, die Kontinuität beim Onboarding, die Nachverfolgung von Genehmigungen und die Koordination der Compliance zu bewältigen. Unsere auf Deutschland spezialisierten Einwanderungsexperten kümmern sich regelmäßig um BIS-Terminabläufe, Korrekturen am Zusatzblatt und Szenarien bei Stellenwechseln. So verschaffen sie Personalabteilungen die nötige operative Klarheit, um bei Beschäftigungswechseln die Vorschriften einzuhalten, ohne auf Schreiben warten zu müssen, die niemals eintreffen werden.
Häufig gestellte Fragen: Änderung des Aufenthaltsstatus bei der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis in Deutschland
Dies betrifft die folgenden Anwendungsfälle:
1. Stellt Deutschland ein Genehmigungsschreiben für einen Stellenwechsel aus, wenn sich die Berufsbezeichnung meines Mitarbeiters bei der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ändert?
2. Wie wird ein Stellenwechsel bei der Verlängerung auf einer deutschen EU-Blue-Card vermerkt?
3. Bestätigt die Ausländerbehörde Stellenwechsel beim gleichen Arbeitgeber schriftlich?
4. Was soll ich tun, wenn im BIS-Terminbescheid der Stellenwechsel nicht erwähnt wird?
5. Kann mein Mitarbeiter die neue Stelle antreten, bevor der BIS-Terminbescheid den Wechsel bestätigt?
6. Wie stelle ich sicher, dass ein Stellenwechsel auf einer deutschen Aufenthaltserlaubnis korrekt erfasst wird?
7. Ist für einen Erstantrag auf Aufenthaltserlaubnis in Deutschland ein Schreiben zum Stellenwechsel erforderlich?
8. Was soll der Mitarbeiter dem Sachbearbeiter beim BIS-Termin sagen, wenn sich seine Berufsbezeichnung geändert hat?
9. Kann ein Stellenwechsel die Einhaltung der Gehaltsschwelle für die EU-Blue-Card in Deutschland beeinträchtigen?
10. Was passiert, wenn das Zusatzblatt nach einer Verlängerung mit der alten Berufsbezeichnung ausgestellt wird?
11. Benötigt ein Stellenwechsel beim gleichen Arbeitgeber in Deutschland die Genehmigung der Bundesagentur für Arbeit?
12. Wie wirkt sich eine Beförderung vom Ingenieur zum leitenden Ingenieur auf die Verlängerung eines Fachkräftevisums in Deutschland aus?





