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Aufenthaltserlaubnis für Deutschland: Ist für einen Stellenwechsel ein gesonderter Genehmigungsbescheid erforderlich?

Wenn sich die Berufsbezeichnung eines Mitarbeiters im Rahmen einer Verlängerung der deutschen RP ändert, wird kein separates Genehmigungsschreiben ausgestellt. In diesem Leitfaden wird erläutert, wie die Änderung im Zusatzblatt erfasst wird und was die Personalabteilung beim Termin beim BIS tun muss, um sicherzustellen, dass die neue Funktion korrekt erfasst wird.
Erstellt
15. Juni 2026
Zuletzt aktualisiert
15. Juni 2026
Beantwortet von:
Vrinda Sachdev
Vrinda Sachdev ist eine renommierte Expertin für globale Mobilität und Spezialistin für Einwanderungsfragen in Deutschland bei Jobbatical, die sich dafür einsetzt, den Umzugsprozess für internationale Fachkräfte zu vereinfachen. Mit einer beeindruckenden Bilanz von über 400 betreuten Umzügen für Personen aus mehr als 20 Ländern verfügt sie über beispiellose Fachkenntnisse in den Bereichen deutsche Arbeitsvisa und Mitarbeitermobilität. Vrinda verbindet ihr fundiertes Wissen über Einwanderungspolitik mit ihrer Leidenschaft, qualifizierten Fachkräften dabei zu helfen, ihren Übergang nach Deutschland erfolgreich zu meistern. Dies macht sie zu einer führenden Stimme und kompetenten Autorin für die Einwanderungsinhalte von Jobbatical.
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Zusammenfassung

  • Es gibt kein eigenständiges Genehmigungsschreiben: Positionsänderungen im Rahmen von RP-Verlängerungen in Deutschland werden auf dem Zusatzblatt vermerkt und nicht in einem separaten Dokument bestätigt.
  • Bei Verlängerungen reichen Sie bitte das Schreiben zur Stellenänderung zusammen mit dem RPA ein. Die Sachbearbeiter prüfen die Unterlagen vorab; Ergänzungen, die erst bei der Ernennung hinzugefügt werden, werden häufig übersehen.
  • Der Mitarbeiter muss die Stellenänderung beim BIS-Termin ausdrücklich ansprechen und vor seiner Abreise sicherstellen, dass die neue Funktion im Zusatzblatt vermerkt ist.
  • Bei erstmaligen RP-Ausstellungen reichen Sie das Schreiben zur Positionsänderung bitte nicht ein. Es ist nicht erforderlich und kann einen unkomplizierten Erstantrag unnötig verkomplizieren.

Frage: Wenn sich die berufliche Position eines Arbeitnehmers ändert, während die Verlängerung seiner deutschen Aufenthaltserlaubnis läuft, stellt die Ausländerbehörde dann ein separates Genehmigungsschreiben aus, oder wird die neue Position anders behandelt?

Antwort:

DieAusländerbehörde stellt keine separaten Genehmigungsbescheide für interne Stellenwechsel aus. Stattdessen werden die Änderungen im Rahmen des Verlängerungsverfahrens direkt auf das Zusatzblatt gedruckt.

  • Bestätigung aus Berlin (BIS): In der Ernennungsbestätigung wird der Stellenwechsel nicht erwähnt. Dies ist üblich – gehen Sie bitte nicht davon aus, dass der Vorgang ins Stocken geraten ist.
  • Bei Verlängerungen: Reichen Sie das Schreiben zur Positionsänderung frühzeitig zusammen mit Ihren RPA-Unterlagen ein und weisen Sie den Mitarbeiter an, den Wechsel der Funktion bei seinem Termin ausdrücklich gegenüber dem Sachbearbeiter zu erwähnen.
  • Für Erstgenehmigungen: Reichen Sie kein Schreiben zur Änderung der Arbeitsbedingungen ein. Halten Sie sich strikt an die ursprünglichen Angebotsbedingungen, um unnötige Verzögerungen zu vermeiden.

Positionswechsel bei der Erneuerung des Bundesparlaments: Die wichtigsten Fakten

Kategorie Einzelheiten
Reiseziel Deutschland
Genehmigungsart Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit (Blaue Karte EU § 18g, Fachkraft § 18b, QEP § 18a)
Szenario Wechsel der beruflichen Position beim selben Arbeitgeber während einer laufenden Verlängerung der RP oder vor der erstmaligen Ausstellung der RP
Arbeitserlaubnis Die Tätigkeit wird bis zur Entscheidung über die Verlängerung im Rahmen der bestehenden Genehmigung oder der Fiktionsbescheinigung fortgesetzt; die neue Funktion wird bei der Verlängerung auf dem Zusatzblatt vermerkt
Wesentliche Einschränkungen Es wird kein eigenständiges Genehmigungsschreiben für die Stellenänderung ausgestellt; die Änderung wird lediglich im Zusatzblatt vermerkt; der Mitarbeiter muss dies bei der Einstellung überprüfen
Komplexität Medium: Die zuständige Stelle bestätigt einen Stellenwechsel nicht von sich aus; die Überprüfung erfordert ein aktives Eingreifen bei der Einstellung
Risiken bei der Einarbeitung Medium: Der Arbeitgeber muss bestätigen, dass das Zusatzblatt die neue Funktion widerspiegelt, bevor der Arbeitnehmer seine Tätigkeit in der neuen Position aufnimmt
Zeitplanrisiko Medium: Ein fehlerhafter Eintrag im Zusatzblatt erfordert einen separaten Korrekturprozess bei der BIZ
Typischer Zeitplan Das Zusatzblatt wird beim Termin oder innerhalb von 1–2 Wochen nach Versand der Genehmigungskarte per Post aktualisiert
Einreichungsbefugnis Ausländerbehörde (BIS in Berlin)
Zentrale Herausforderungen Keine automatische Bestätigung von Positionsänderungen; Gefahr, dass alte Titel auf dem Zusatzblatt bestehen bleiben; unterschiedliche Regeln für Erstausstellung und Verlängerung
Beispiel-Szenarien Ein leitender Softwareentwickler wurde während der Vertragsverlängerung zum Engineering Lead befördert; ein Produktmanager wechselt im Rahmen der Blue-Card-Verlängerung in die Position des VP of Product
Erwartetes Ergebnis Neue Position im Zusatzblatt vermerkt; keine gesonderte Genehmigungsbescheinigung der Behörde ausgestellt

Wie Deutschland bei der Verlängerung von Aufenthaltsgenehmigungen mit Änderungen der beruflichen Stellung umgeht

Rechtliche Lage bei deutschen Arbeitsgenehmigungen: Umgang mit internen Stellenwechseln

Bei deutschen Arbeitsgenehmigungen (§ 18a, § 18b und die EU-Blue-Card gemäß § 18g) sind die Berufsbezeichnung und das Gehalt des Arbeitnehmers direkt an seinen Aufenthaltsstatus geknüpft. Diese Angaben sind auf dem Zusatzblatt (dem grünen Zusatzblatt, das der Visumskarte beigefügt ist) vermerkt.

Wenn ein geförderter Mitarbeiter innerhalb Ihres Unternehmens die Position wechselt oder befördert wird, läuft der Prozess anders ab, als Sie vielleicht erwarten:

  • Kein separates Genehmigungsschreiben: DieAusländerbehörde wird Ihnen kein eigenständiges Genehmigungsschreiben für den internen Wechsel zusenden.
  • Aktualisierung bei der Verlängerung: Die neue Berufsbezeichnung und das neue Gehalt werden einfach in das neue Zusatzblatt übernommen, wenn der Mitarbeiter seine Arbeitserlaubnis offiziell verlängert.
  • Die Ausnahme für Berlin (BIS): Wenn Sie diesen Vorgang in Berlin bearbeiten, wird in der E-Mail zur Terminbestätigung kein Hinweis auf den Stellenwechsel enthalten sein. Dies entspricht dem üblichen Verfahren – gehen Sie bitte nicht davon aus, dass der Antrag ins Stocken geraten ist oder einer gesonderten Prüfung unterzogen wird.

Die Lösung: Umgang mit Stellenwechseln

  • Bei Verlängerungen: Reichen Sie das Schreiben zur Stellenänderung frühzeitig zusammen mit Ihren RPA-Unterlagen ein. Beim Termin muss der Mitarbeiter den Sachbearbeiter ausdrücklich bitten, das Zusatzblatt zu aktualisieren (dauert 1–2 Wochen, wenn es per Post verschickt wird).
  • Für Erstvisa: Reichen Sie kein Schreiben zur Änderung des Arbeitsverhältnisses ein. Halten Sie sich strikt an die ursprünglichen Vertragsbedingungen, um Verzögerungen bei der Bearbeitung zu vermeiden.

HR-Leitfaden: Interne Stellenwechsel (BIS Berlin)

  1. Besorgen Sie sich das Schreiben rechtzeitig: Lassen Sie sich vor Einreichung des RPA ein unterschriebenes Schreiben über die Stellenänderung ausstellen (mit Angabe der neuen Position, des Gehalts und des Datums des Inkrafttretens). Betrachten Sie dies als obligatorisches Dokument.
  2.  Zusammen mit dem RPA-Paket einreichen: Senden Sie das Schreiben zusammen mit Ihrer Erstanmeldung ein. Die BIS-Mitarbeiter prüfen die Unterlagen vorab; nachträglich eingereichte Unterlagen werden in der Regel übersehen.
  3. Weisen Sie den Mitarbeiter an: Weisen Sie den Mitarbeiter an, den Sachbearbeiter während des Termins ausdrücklich über die berufliche Veränderung zu informieren und die Aktualisierung auf dem Zusatzblatt vor dem Verlassen des Büros zu überprüfen. 
  4. Überprüfen Sie das ausgestellte Zusatzblatt: Sehen Sie sich das Dokument umgehend an. Sollte der alte Titel noch aufgeführt sein, wenden Sie sich bitte unverzüglich an das BIS, um eine Korrektur zu beantragen, bevor die physische Aufenthaltskarte gedruckt wird.

Wesentliche Compliance-Risiken für die Personalabteilung

  • Nachträgliche Korrekturen: Wird die Stellenänderung beim Termin nicht erwähnt, bleibt die alte Berufsbezeichnung auf dem Zusatzblatt stehen. Die spätere Behebung dieses Fehlers erfordert einen separaten, zeitaufwändigen Korrekturprozess.
  • Verstöße gegen die Gehaltsvorschriften für Inhaber einer Blue Card: Bei Inhabern einer Blue Card muss der Sachbearbeiter Gehaltsänderungen während der Beschäftigungsdauer überprüfen. Eine nicht genehmigte Gehaltsanpassung birgt das Risiko, dass das Gehalt unter die gesetzliche Mindestgrenze fällt, was bei der nächsten Verlängerung zu erheblichen Problemen führen kann.
  • Risiko der illegalen Beschäftigung: Lassen Sie den Mitarbeiter seine neue Tätigkeit nicht aufnehmen, bevor das Zusatzblatt aktualisiert wurde. Die Ausübung einer nicht genehmigten Tätigkeit birgt unmittelbare Compliance- und Rechtsrisiken für Ihr Unternehmen.
Haftungsausschluss
Die Einreisebestimmungen ändern sich recht häufig; bitte informieren Sie sich bei offiziellen Stellen oder kontaktieren Sie uns, um die aktuellsten Informationen zu erhalten, bevor Sie Entscheidungen treffen.

Über Jobbatical Expertise in Deutschland

Jobbatical hat bereits über 17.000 internationale Versetzungen in mehr als 45 Länder begleitet und Personalabteilungen dabei unterstützt, Einwanderungsangelegenheiten, die Kontinuität beim Onboarding, die Nachverfolgung von Genehmigungen und die Koordination der Compliance zu bewältigen. Unsere auf Deutschland spezialisierten Einwanderungsexperten kümmern sich regelmäßig um BIS-Terminabläufe, Korrekturen am Zusatzblatt und Szenarien bei Stellenwechseln. So verschaffen sie Personalabteilungen die nötige operative Klarheit, um bei Beschäftigungswechseln die Vorschriften einzuhalten, ohne auf Schreiben warten zu müssen, die niemals eintreffen werden.

Benötigen Sie Hilfe bei der Bewältigung komplexer Einwanderungsangelegenheiten?

Wenn sich Einarbeitungszeitpläne, Arbeitserlaubnisse und die Einhaltung von Genehmigungsvorschriften überschneiden, ist operative Klarheit entscheidend. Lassen Sie sich von den Einwanderungsexperten von Jobbatical beraten.

Häufig gestellte Fragen: Änderung des Aufenthaltsstatus bei der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis in Deutschland

Stellt die Ausländerbehörde ein separates Schreiben aus, in dem eine Änderung des Aufenthaltsstatus auf einer deutschen Aufenthaltserlaubnis bestätigt wird?

Nein. Die Ausländerbehörde stellt keinen eigenständigen Bescheid über die Änderung der Tätigkeit aus. Wenn eine Änderung der Tätigkeit im Rahmen einer Verlängerung erfolgt, wird die neue Tätigkeit auf dem Zusatzblatt vermerkt, das der Aufenthaltserlaubnis beiliegt. Der Arbeitnehmer muss bei dem Termin überprüfen, ob dies korrekt erfasst wurde, da die Sachbearbeiter die Änderung nachträglich nicht automatisch schriftlich bestätigen.

Unterscheidet sich das Verfahren je nachdem, ob es sich um eine Verlängerung oder um die erstmalige Ausstellung eines RP handelt?

Ja, und zwar erheblich. Bei Verlängerungen muss das Schreiben zur Stellenänderung zusammen mit dem RPA eingereicht und bei der Terminvereinbarung vorgelegt werden. Bei der erstmaligen Ausstellung eines RP ist das Schreiben zur Stellenänderung nicht erforderlich. Seine Beifügung bei einem Erstantrag führt zu unnötiger Komplexität, die den Prozess verlangsamen oder zusätzliche Rückfragen des Sachbearbeiters nach sich ziehen kann.

Was passiert, wenn der Sachbearbeiter beim Termin die neue Position nicht auf dem Zusatzblatt vermerkt?

Die Arbeitserlaubnis wird unter der alten Berufsbezeichnung ausgestellt. Um dies zu korrigieren, muss man sich an das BIS wenden und eine Änderung beantragen, was mehrere Wochen in Anspruch nimmt und zu einer Zeitspanne führt, in der das Zusatzblatt nicht die tatsächliche Funktion des Arbeitnehmers widerspiegelt. Diese Diskrepanz stellt ein Compliance-Risiko dar, falls die Bedingungen der Arbeitserlaubnis von den Behörden überprüft werden oder eine Arbeitgeberprüfung ausgelöst wird.

Wie lange nach dem Termin wird das aktualisierte Zusatzblatt ausgestellt?

In den meisten Fällen wird das Zusatzblatt bereits beim Termin selbst bestätigt oder ausgedruckt. Wird die Berechtigungskarte per Post zugestellt, wird das Zusatzblatt in der Regel innerhalb von ein bis zwei Wochen mitgeliefert. Die Personalabteilung sollte das Dokument prüfen, sobald es eintrifft und bevor der Mitarbeiter offiziell in die neue Position wechselt.

Wenn sich durch einen Stellenwechsel eines indischen Staatsangehörigen auch dessen Gehalt erhöht, muss dann die Schwelle für die EU-Blue-Card bei der Verlängerung erneut überprüft werden?

Ja. Bei der Verlängerung der EU-Blue-Card muss der Sachbearbeiter bestätigen, dass das Gehalt in der neuen Position den aktuellen Jahresmindestbetrag erreicht. Ein Stellenwechsel, der mit einer Gehaltserhöhung einhergeht, durch die der Mindestbetrag deutlich überschritten wird, dürfte keine Probleme verursachen. Liegt das neue Gehalt jedoch knapp an der Grenze oder sind die Unterlagen unvollständig, besteht die Gefahr, dass bei der Erteilung der Genehmigung eine Nichteinhaltung des Mindestbetrags beanstandet wird.

Kann der Mitarbeiter seine Tätigkeit in der neuen Position bereits vor der Ernennung zur Verlängerung aufnehmen?

Der Mitarbeiter bleibt rechtlich gesehen unter den bestehenden Genehmigungsbedingungen tätig, bis eine Entscheidung über die Verlängerung ergeht. Die Aufnahme einer wesentlich anderen Tätigkeit, bevor das Zusatzblatt die Änderung bestätigt, birgt ein Compliance-Risiko, falls die zuständige Behörde die neue Position später als unvereinbar mit den Bedingungen der ursprünglichen Genehmigung einstuft. Die Verschiebung des Aufgabenwechsels bis nach Erlass des Zusatzblatts ist der risikominimierende Ansatz.

Dies betrifft die folgenden Anwendungsfälle:

1. Stellt Deutschland ein Genehmigungsschreiben für einen Stellenwechsel aus, wenn sich die Berufsbezeichnung meines Mitarbeiters bei der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ändert?
2. Wie wird ein Stellenwechsel bei der Verlängerung auf einer deutschen EU-Blue-Card vermerkt?
3. Bestätigt die Ausländerbehörde Stellenwechsel beim gleichen Arbeitgeber schriftlich?
4. Was soll ich tun, wenn im BIS-Terminbescheid der Stellenwechsel nicht erwähnt wird?
5. Kann mein Mitarbeiter die neue Stelle antreten, bevor der BIS-Terminbescheid den Wechsel bestätigt?
6. Wie stelle ich sicher, dass ein Stellenwechsel auf einer deutschen Aufenthaltserlaubnis korrekt erfasst wird?
7. Ist für einen Erstantrag auf Aufenthaltserlaubnis in Deutschland ein Schreiben zum Stellenwechsel erforderlich?
8. Was soll der Mitarbeiter dem Sachbearbeiter beim BIS-Termin sagen, wenn sich seine Berufsbezeichnung geändert hat?
9. Kann ein Stellenwechsel die Einhaltung der Gehaltsschwelle für die EU-Blue-Card in Deutschland beeinträchtigen?
10. Was passiert, wenn das Zusatzblatt nach einer Verlängerung mit der alten Berufsbezeichnung ausgestellt wird?
11. Benötigt ein Stellenwechsel beim gleichen Arbeitgeber in Deutschland die Genehmigung der Bundesagentur für Arbeit?
12. Wie wirkt sich eine Beförderung vom Ingenieur zum leitenden Ingenieur auf die Verlängerung eines Fachkräftevisums in Deutschland aus?

Rezensiert von:
Margalida
Ein Experte für globale Mobilität mit Schwerpunkt Deutschland, dessen Ziel es ist, internationale Umzüge so reibungslos wie möglich zu gestalten. Spezialisiert auf Einwanderungsverfahren wie Visa, Aufenthaltsgenehmigungen und Anmeldungen. Dank seiner fundierten Erfahrung in der internationalen und interkulturellen Kommunikation sorgt er für einen reibungslosen und professionellen Umzug.
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