WICHTIGSTE ERKENNTNISSE
- Ein „recurso de alzada“ ist der Verwaltungsrechtsbehelf, den Sie einlegen, wenn Spanien eine Arbeitserlaubnis ablehnt; er wird bei der übergeordneten Behörde der Stelle eingereicht, die Ihren Antrag abgelehnt hat.
- Die Frist ist verbindlich: ein Monat ab dem Datum der Zustellung. Wird sie versäumt, wird die Ablehnung rechtskräftig.
- Die Behörde hat drei Monate Zeit, um zu antworten; bleibt eine Antwort aus, gilt der Einspruch als abgelehnt (silencio administrativo).
- Eine erneute Einreichung mit einer korrigierten Datei ist oft schneller als ein Einspruch; entscheiden Sie sich je nach Ablehnungsgrund und nicht aus dem Bauch heraus.
- Die meisten Ablehnungen von Arbeitserlaubnissen sind auf behebbare Fehler zurückzuführen, wie z. B. eine falsche Art der Arbeitserlaubnis, fehlende Übersetzungen, ein Gehalt unterhalb der Schwelle oder unzureichende Nachweise für die familiären Beziehungen.
Arbeitserlaubnis in Spanien abgelehnt? Ihre Möglichkeiten im Rahmen eines „recurso de alzada“
Eine Ablehnung des Arbeitsgenehmigungsantrags kommt selten zu einem günstigen Zeitpunkt. Ihr neuer Mitarbeiter hat einen Einarbeitungstermin, das Team hat seine Pläne darauf abgestimmt, und nun kommt eine Ablehnung von der Ausländerbehörde.
Die gute Nachricht: Eine Ablehnung ist noch nicht das Ende. Das spanische Verwaltungsrecht sieht einen formellen Rechtsbehelf gegen die Arbeitserlaubnisentscheidung vor, den sogenannten „recurso de alzada“, und viele Ablehnungen von Arbeitserlaubnissen werden auf diesem Wege aufgehoben.
Dieser Leitfaden richtet sich an Personal- und Mobilitätsteams, die nach der Ablehnung eines Arbeitsgenehmigungsantrags schnell eine Entscheidung treffen müssen. Folgende Themen werden behandelt:
- Im „Recurso de alzada“ wurde erläutert, was eine Berufung ist und welche Behörde darüber entscheidet.
- Fristen: das einmonatige Einreichungsfenster und die dreimonatige Antwortfrist.
- Ablehnungsgründe: Warum Anträge auf Arbeitserlaubnis abgelehnt werden und welche Gründe anfechtbar sind.
- Einspruch oder erneute Bewerbung: Der Kompromiss, der Ihren Zeitplan bestimmt.
- Nächste Schritte: Was tun, wenn der Einspruch abgelehnt wird, und wie lässt sich das Risiko einer Ablehnung von vornherein verringern?
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Was ist ein „Recurso de alzada“ – eine Berufung gegen eine Arbeitserlaubnis?
Das „recurso de alzada“ ist der Verwaltungsrechtsbehelf, den Sie gegen die Ablehnung einer Arbeitserlaubnis einlegen. Damit wird Ihr Fall an die Behörde weitergeleitet, die der ablehnenden Stelle direkt übergeordnet ist.
In der Praxis wird der Widerspruch, falls die Ausländerbehörde den Antrag abgelehnt hat, bei der Delegación oder Subdelegación del Gobierno eingereicht. Da es sich um einen Verwaltungsrechtsbehelf handelt, entscheidet die öffentliche Verwaltung selbst und nicht ein Gericht.
- Wer entscheidet: der Vorgesetzte der Dienststelle, die die Ablehnung ausgesprochen hat, nicht derselbe Beamte.
- Was damit angefochten wird: sowohl ausdrückliche Ablehnungen als auch Ablehnungen durch behördliches Schweigen.
- Warum das wichtig ist: Die Einreichung ist zwingend erforderlich, bevor Sie den Fall vor Gericht bringen können.
- Kosten: Für die Einreichung des Widerspruchs selbst fällt keine behördliche Gebühr an.
Sie sind sich nicht sicher, welche Aufenthaltsgenehmigung Ihr Mitarbeiter von vornherein hätte besitzen müssen? Vergleichen Sie die verschiedenen Möglichkeiten in unserem Leitfaden zu HQP-Aufenthaltsgenehmigungen in Spanien und unserem Leitfaden zur Blauen Karte EU.
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Fristen für die Einlegung eines Rechtsbehelfs, die Sie nicht verpassen dürfen
Das Timing ist der Punkt, an dem die meisten Einsprüche scheitern, noch bevor sie überhaupt beginnen. Die Zeit ist knapp, und sie hält weder für interne Genehmigungen noch für Feiertage an.
Sie haben ab dem Tag nach Zustellung des Ablehnungsbescheids einen Monat Zeit. Wenn Sie den Bescheid am 18. erhalten haben, müssen Sie den Antrag bis zum 18. des Folgemonats einreichen.
- Einreichungsfrist: ein Monat ab Zustellung des Ablehnungsbescheids.
- Antwort der Verwaltung: Die Bearbeitung des Einspruchs dauert höchstens drei Monate.
- Schweigefrist: Erfolgt innerhalb von drei Monaten keine Antwort, gilt der Einspruch als abgelehnt.
- Im Falle des Schweigens: Innerhalb von zwei Monaten nach dieser stillschweigenden Ablehnung kann ein Rechtsmittel eingelegt werden.
Fristen für Einsprüche gegen Arbeitserlaubnisse in Spanien auf einen Blick
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Warum ein Antrag auf eine Arbeitserlaubnis abgelehnt wird
Bevor Sie Widerspruch einlegen, lesen Sie den Bescheid sorgfältig durch. Im Ablehnungsbescheid sind die genauen Gründe aufgeführt, und diese Gründe bestimmen Ihre gesamte Strategie.
Die meisten Ablehnungen von Arbeitserlaubnissen lassen sich auf eine Handvoll wiederkehrender, oft behebbarer Ursachen zurückführen. Wenn Sie wissen, welche davon zutrifft, können Sie entscheiden, ob Sie Einspruch einlegen oder einen neuen Antrag stellen sollten.
- Falsche Art der Aufenthaltsgenehmigung: Beantragung einer ICT-Aufenthaltsgenehmigung, obwohl die Stelle unter den „Highly Qualified“-Weg fällt, oder umgekehrt.
- Mängel bei den Unterlagen: fehlende beglaubigte Übersetzungen, abgelaufene Bescheinigungen oder ein nicht unterzeichneter Vertrag.
- Gehalt unterhalb der Schwelle: Das angebotene Gehalt liegt unter dem für diese Kategorie üblichen Gehaltsniveau.
- Schwacher Nachweis einer Gruppenbeziehung: Bei Übertragungen liegen keine ausreichenden Beweise dafür vor, dass zwischen den Unternehmen eine echte Unternehmensverbindung besteht.
- Arbeitsmarktbedingungen: Der häufigste Grund für die Ablehnung eines Arbeitnehmers und oft auch der am meisten umstrittene.
Weiterführende Artikel:
Eine auf den jeweiligen Weg zugeschnittene Aufschlüsselung finden Sie in den häufigsten Ablehnungsgründen für spanische IKT-Genehmigungen sowie in unserem Leitfaden für Arbeitgeber zur Beantragung eines spanischen Arbeitsvisums.
Speziell zu Ablehnungen einer EU-Blue-Card oder einer HQP-Genehmigung durch die UGE-CE lesen Sie bitte unseren Leitfaden zu Ablehnungen der EU-Blue-Card in Spanien und zur Einlegung von Widerspruch bei der UGE-CE.
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Spanien: Berufung gegen die Arbeitserlaubnis einlegen oder einen neuen Antrag stellen? Die Entscheidung treffen
Hier liegt die schwierige Entscheidung, an der die meisten Teams scheitern. Die Einlegung eines Widerspruchs gegen die Arbeitserlaubnis scheint der naheliegende Schritt zu sein, ist jedoch nicht immer der schnellste Weg, um Ihren Mitarbeiter wieder an die Arbeit zu bringen.
Tatsächlich verlängern Einsprüche den Bearbeitungszeitraum und sind selten schneller als die erneute Einreichung eines fehlerfreien Antrags. Wenn die Ablehnung auf den Unterlagen beruht, ist ein korrigierter erneuter Antrag oft besser als ein Einspruch.
- Erneut beantragen, wenn: In der Ablehnung ein fehlendes Dokument, ein behebbarer Fehler oder ein falscher Genehmigungsweg angegeben ist.
- Legen Sie Widerspruch ein, wenn: die Behörde das Gesetz falsch angewendet, stichhaltige Beweise ignoriert oder unverhältnismäßig gehandelt hat.
- Einspruch zur Wahrung des Status: Ein rechtzeitig eingelegter Einspruch kann die Situation des Arbeitnehmers bis zur Klärung des Falls sichern.
- Gehen Sie bei beidem vorsichtig vor: Reichen Sie niemals widersprüchliche Klagen ohne rechtliche Beratung ein; dies kann beide untergraben.
Wenn Sie einen erneuten Antrag stellen möchten, informieren Sie sich bitte zunächst anhand unseres Vergleichs zwischen HQP und der EU-Blue-Card sowie auf unserer Serviceseite zum spanischen Arbeitsvisum für Fachkräfte über den richtigen Weg.
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So reichen Sie Schritt für Schritt einen „Recurso de alzada“ ein
Ein stichhaltiger Einspruch gegen eine Arbeitserlaubnis ist kein Schreiben, in dem Sie lediglich Ihren Widerspruch zum Ausdruck bringen. Es handelt sich um eine juristische Begründung auf Spanisch, in der jeder Ablehnungsgrund mit konkreten Beweisen oder Rechtsvorschriften verknüpft wird.
Das Kerndokument geht auf jeden einzelnen Ablehnungsgrund ein und enthält entsprechende Gegenbeweise. Lassen Sie sich eine abgestempelte Einreichungsbestätigung ausstellen, damit Sie nachweisen können, dass Sie den Antrag fristgerecht eingereicht haben.
- Ermitteln Sie die Gründe: Führen Sie jeden Grund auf, den der Beschluss für die Ablehnung anführt.
- Sammeln Sie Gegenbeweise: Sammeln Sie Unterlagen, die direkt auf jeden einzelnen Klagegrund eingehen.
- Verfassen Sie die Berufung auf Spanisch: Führen Sie dabei die gesetzlichen Bestimmungen und sachlichen Fehler an, nicht nur Ihre Meinungsverschiedenheit.
- Übersetzung ausländischer Dokumente: Fügen Sie beglaubigte Übersetzungen (traducción jurada) für alle Dokumente bei, die nicht auf Spanisch verfasst sind.
- Einreichen und Nachweis aufbewahren: Reichen Sie den Antrag online oder beim Registro ein und bewahren Sie die mit einem Zeitstempel versehene Empfangsbestätigung auf.
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Was passiert, wenn der Einspruch gegen die Arbeitserlaubnis abgelehnt wird?
Mit einer Ablehnung im Rahmen des „Alzada“-Verfahrens oder nach drei Monaten Stillschweigen ist der Verwaltungsweg ausgeschöpft. Das ist zwar noch nicht das letzte Wort, aber der nächste Schritt ist eine ganz andere Sache.
Sie können dann einen „recurso contencioso-administrativo“ einlegen, also ein vollständiges Gerichtsverfahren vor den Verwaltungsgerichten einleiten. Dieses Verfahren ist langwieriger und formeller; wägen Sie daher ab, ob es sinnvoller ist, stattdessen einen neuen Antrag zu stellen.
- Rechtsmittelfrist: zwei Monate ab Erlass der endgültigen Verwaltungsentscheidung.
- Zeitrahmen: Gerichtsverfahren dauern in der Regel sechs bis zwölf Monate.
- In folgenden Fällen: offensichtliche Rechtswidrigkeit, hohe Risiken oder eine Entscheidung, die nicht durch eine erneute Einreichung behoben werden kann.
- Alternative: Eine korrigierte erneute Bewerbung könnte für Ihre Einstellung dennoch der pragmatischste Weg sein.
Falls die Ablehnung mit einem Arbeitsplatzwechsel zusammenhing, lesen Sie bitte die Bestimmungen in unserem Leitfaden zum Arbeitgeberwechsel bei Inhabern einer EU-Blue-Card in Spanien nach.
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Wie Arbeitgeber das Risiko einer Ablehnung des Arbeitsgenehmigungsantrags von vornherein verringern können
Die günstigste Berufung gegen die Ablehnung einer Arbeitserlaubnis ist die, die man gar nicht erst einlegen muss. Die meisten Ablehnungen von Arbeitserlaubnissen lassen sich durch sorgfältige Überprüfungen vor der Antragstellung vermeiden.
Ehrlich gesagt fangen die meisten Unternehmen zu spät damit an und lassen die Vorabprüfung aus, mit der das Problem hätte erkannt werden können. Wenn man diesen Schritt einbaut, senkt man die Ablehnungsquote deutlich.
- Überprüfen Sie zunächst den Ablauf: Ordnen Sie die Rolle und den Mitarbeiter vor der Einreichung der richtigen Genehmigung zu.
- Gehaltsvorabprüfung: Überprüfen Sie, ob das Angebot dem marktüblichen Gehaltsniveau für den Beruf und die Kategorie entspricht.
- Übersetzungen im Voraus in Auftrag geben: Beauftragen Sie beglaubigte Übersetzungen frühzeitig und nicht erst bei der Einreichung.
- Gruppenverbindungen überprüfen: Bei Übertragungen ist die Unternehmensbeziehung vollständig zu dokumentieren.
- Eignungsprüfung: Führen Sie eine strukturierte Eignungsprüfung durch, bevor Sie einen Starttermin festlegen.
Vorbeugung beginnt schon vor der Antragstellung: Nutzen Sie den Service zur Verlängerung von Aufenthaltsgenehmigungen in Spanien, um Ablehnungen aufgrund abgelaufener Genehmigungen zu vermeiden. Falls Sie keine lokale Niederlassung haben, informieren Sie sich darüber, wie ein „Employer of Record“ in Spanien dafür sorgt, dass die Einstellung von Mitarbeitern den gesetzlichen Vorschriften entspricht.
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Wie Jobbatical bei abgelehnten Arbeitsgenehmigungen hilft
Die Bewältigung einer Absage – unter Berücksichtigung des gesamten Einstellungsteams, einer rechtlichen Frist und eines besorgten neuen Mitarbeiters – ist eine große Herausforderung, die man nicht alleine bewältigen kann. Hier zahlt sich eine strukturierte Unterstützung aus.
Jobbatical kümmert sich um den gesamten Prozess der Beantragung einer spanischen Arbeitserlaubnis – von der Prüfung der Voraussetzungen vor der Antragstellung über die Einreichung bis hin zur Unterstützung bei der TIE-Beantragung – und verfügt über die nötige lokale Expertise, um Fehler zu erkennen, die zu einer Ablehnung führen können. Sollte es dennoch zu einer Ablehnung kommen, helfen wir Ihnen dabei, anhand der Fakten abzuwägen, ob ein Widerspruch oder eine erneute Antragstellung sinnvoller ist.
Vereinbaren Sie eine Vorführung, um zu erfahren, wie wir dafür sorgen, dass Ihre Personalentsendungen nach Spanien den gesetzlichen Vorschriften entsprechen und termingerecht ablaufen.
Wurde Ihr Antrag gerade abgelehnt? Sehen Sie sich den Service zur Aufenthaltsgenehmigung in Spanien an, prüfen Sie die Checkliste für den Arbeitgeberwechsel in Spanien oder stellen Sie Ihren Antrag direkt über den Service zur EU-Blue-Card in Spanien, bevor Sie einen neuen Antrag einreichen.
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Haftungsausschluss: Die Einreisebestimmungen ändern sich häufig; bitte informieren Sie sich bei offiziellen Stellen oder kontaktieren Sie uns, um die aktuellsten Informationen zu erhalten, bevor Sie Entscheidungen treffen.
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Häufig gestellte Fragen: Einspruch gegen eine Arbeitserlaubnis in Spanien (Recurso de Alzada)




