Zusammenfassung
- Ein Bachelor-Abschluss mit weniger als 2.800 Studienstunden schließt einen Bewerber nicht automatisch von der EU-Blue-Card aus, wenn zusätzlich ein Master-Abschluss vorliegt, auch wenn dieser nicht von der ZAB anerkannt ist.
- Als ersten Schritt wird empfohlen, die deutsche Botschaft über den Master-Abschluss ohne ZAB-Bescheinigung zu informieren; die Botschaft akzeptiert möglicherweise das kombinierte akademische Profil und schließt das Dokumentenersuchen ab.
- Falls die Botschaft ausdrücklich die ZAB für den Masterstudiengang verlangt, reichen Sie den Antrag unter der Kategorie „EU-Blue-Card“ ein; dieser wird innerhalb von zwei bis drei Wochen bearbeitet und nicht erst nach der üblichen Bearbeitungszeit von drei Monaten.
- Die Personalabteilung sollte den Bewerber nicht auf die Warteliste setzen oder den Einarbeitungsprozess verzögern, bis die Botschaft geantwortet hat; die Mitteilung sollte schriftlich festgehalten und eine Antwortfrist von 10 Werktagen gesetzt werden, bevor die Angelegenheit eskaliert wird.
Sollte die Personalabteilung eine ZAB-Anerkennung beantragen oder sich zunächst bei der Botschaft über den Masterstudiengang erkundigen, wenn ein brasilianischer Bachelorabschluss die in Deutschland geltende Mindeststundenzahl von 2.800 Stunden unterschreitet?
Szenario:
Der brasilianische Bachelor-Abschluss des Antragstellers umfasst nur 2.660 akademische Stunden und liegt damit unter dem in Deutschland geltenden Mindestumfang von 2.800 Stunden. Die deutsche Botschaft hat darauf über das Konsularportal hingewiesen. Der Antragsteller verfügt zudem über einen nicht anerkannten Master-Abschluss. Sollte die Personalabteilung die ZAB-Anerkennung für den Master-Abschluss einleiten oder die Botschaft zunächst informell über den Master-Abschluss informieren, um zu prüfen, ob dieser ohne vollständige Anerkennung akzeptiert wird?
Antwort:
Beginnen Sie mit dem informellen Weg der Offenlegung: Teilen Sie der Botschaft mit, dass der Antragsteller zusätzlich zum Bachelor-Abschluss einen Master-Abschluss besitzt, ohne zuvor einen ZAB-Antrag zu stellen. Deutsche Botschaften, die die Eignung von Abschlüssen für die EU-Blue-Card prüfen, akzeptieren unter Umständen kombinierte akademische Qualifikationen – Bachelor plus Master – als Erfüllung der Stundenschwelle, ohne dass eine formelle ZAB-Anerkennung für den Master erforderlich ist. Wenn die Botschaft die Offenlegung akzeptiert und bestätigt, dass die kombinierte Qualifikation ausreichend ist, erübrigt sich die ZAB-Anerkennung. Falls die Botschaft ausdrücklich eine ZAB-Bescheinigung verlangt, leiten Sie diesen Prozess unverzüglich ein. Die Bearbeitung durch die ZAB im Rahmen der EU-Blue-Card-Kategorie dauert in der Regel 2 bis 3 Wochen. Durch diese Vorgehensweise wird vermieden, dass sich der Zeitplan unnötig um 2 bis 4 Wochen verlängert, während der Antragsprozess weiter voranschreitet.
Auf einen Blick: Deutsche EU-Blue-Card – Fehlende Studienleistungen
Wie man mit einem Mangel an Studienleistungen im Bachelorstudium während einer laufenden Überprüfung der EU-Blue-Card durch die Botschaft umgeht
Die rechtliche Lage
Für die deutsche EU-Blue-Card ist ein Hochschulabschluss erforderlich, der mindestens einem dreijährigen Studium auf ISCED-Stufe 6 oder EQR-Stufe 6 entspricht.
Bei brasilianischen Bachelor-Abschlüssen legen deutsche Botschaften und das ZAB üblicherweise einen Richtwert von etwa 2.800 Studienstunden zugrunde. Ein Abschluss mit 2.660 Stunden könnte bei einer isolierten Betrachtung zu kurz kommen.
Die Bewertung bezieht sich jedoch auf die zu prüfende Qualifikation und nicht unbedingt auf das gesamte akademische Profil des Antragstellers. Verfügt der Antragsteller zudem über einen Master-Abschluss, können Botschaften, die Anträge über das brasilianische Konsularportal (CSP) bearbeiten, beide Qualifikationen gemeinsam berücksichtigen.
Wichtige Überlegungen für Personal- und Mobilitätsteams:
- Ein Bachelor-Studium mit einem Umfang von 2.660 Stunden ist nicht immer gleichbedeutend mit einer Ablehnung.
- Botschaften können Bachelor- und Masterabschlüsse ganzheitlich bewerten.
- Dieser Ansatz ist Ermessenssache und wird uneinheitlich angewendet.
- Viele Praktiker versuchen diesen Weg, bevor sie ein formelles ZAB-Anerkennungsverfahren einleiten.
Die Abhilfe
Bevor Sie die ZAB-Anerkennung beantragen, geben Sie bitte den Master-Abschluss des Mitarbeiters im CSP-Diskussionsforum an. Lesen Sie auch den HR-Leitfaden zu den konsularischen Dienstleistungen für Aufenthaltsgenehmigungen in Deutschland.
Enthalten:
- Name der Einrichtung
- Studienfach
- Programmdauer
- Abschlussdatum
- Abschlusszeugnis
- Zeugnisse
- Beglaubigte Übersetzungen, sofern erforderlich
Legen Sie die Unterlagen als ergänzenden akademischen Kontext vor, nicht als formellen Antrag auf Anerkennung.
Typische Ergebnisse:
- Antwort der Botschaft innerhalb von 7–15 Werktagen
- Wird der Antrag angenommen, kann das Verfahren ohne ZAB fortgesetzt werden
- Im Falle einer Ablehnung kann die Botschaft eine formelle Anerkennung des Master-Abschlusses durch die ZAB beantragen
Falls ein ZAB erforderlich ist, nutzen Sie den EU-Blue-Card-Weg, der in der Regel innerhalb von 2–3 Wochen bearbeitet wird, anstatt der üblichen Bearbeitungszeit von mehreren Monaten.
HR-Leitfaden
Empfohlenes Vorgehen
- Reichen Sie eine CSP-Meldung ein, in der Sie Ihren Master-Abschluss angeben. Informieren Sie sich darüber, wie das Consular Services Portal bei der Beantragung von nationalen Visa funktioniert.
- Fügen Sie die übersetzten Zeugnisse und Leistungsnachweise bei.
- Halten Sie die Kommunikation prägnant und sachlich.
Interne Zeitplanverwaltung
- Legen Sie nach der Einreichung einen Bearbeitungszeitraum von 10 Werktagen fest.
- Falls keine Antwort eingeht, bitte über CSP nachhaken.
ZAB-Dokumente parallel erstellen
Sammeln:
- Unterlagen zum Master-Abschluss
- Beglaubigte Übersetzungen
- KMK-Bewerbungsunterlagen
Dadurch können Personalabteilungen den ZAB-Antrag auf Anfrage innerhalb von 24 bis 48 Stunden einreichen und so zusätzliche Verzögerungen vermeiden.
Planung der Einarbeitung
Bis die Botschaft eine substanzielle Antwort gibt:
- Vermeiden Sie es, die Einarbeitungstermine zu ändern
- Legen Sie die Zeitpläne für den Umzug noch nicht endgültig fest
- Alle CSP-Anträge und Antworten der Botschaft intern nachverfolgen
Wesentliche Risiken
Die Botschaft verlangt möglicherweise trotzdem ein ZAB
Die Botschaft kann die Anerkennung durch die ZAB offiziell beantragen, anstatt den Master-Abschluss informell anzuerkennen.
Mögliche Auswirkungen:
- 2–4 weitere Wochen
- Verzögerungen bei der Einarbeitung und beim Umzug
Fragen zum Anabin-Status
Wenn die Master-Einrichtung über Folgendes verfügt:
- H–-Status oder
- Kein Eintrag für Anabin
ZAB kann ein nicht vergleichbares Ergebnis veröffentlichen.
Personalabteilungen sollten vor der Bekanntgabe den Anabin-Status der Einrichtung sowie etwaige Abweichungen bei den Abschlussbezeichnungen überprüfen. Erfahren Sie mehr über den Anabin-Status von H–- und H+/–-Hochschulen.
Verzögerungen bei der Einhaltung von Fristen und Vorschriften
Verzögerte Antworten des CSP in Verbindung mit einer verspäteten Einreichung des ZAB können dazu führen, dass die Visumgenehmigung erst nach dem geplanten Starttermin erteilt wird.
Dies kann dazu führen, dass:
- Fragen zum Zeitpunkt der Gehaltsabrechnung
- Verzögerungen bei der Einarbeitung
- Unsicherheit hinsichtlich des Umzugs
- Risiken für Mitarbeiter, die ihre derzeitige Stelle in Brasilien bereits gekündigt haben; Informieren Sie sich über die Versetzung eines Mitarbeiters von Brasilien nach Deutschland.
Über Jobbatical Expertise in Deutschland
Jobbatical hat bereits über 17.000 internationale Versetzungen in mehr als 45 Länder begleitet und Personalabteilungen dabei unterstützt, Einwanderungsangelegenheiten, die Kontinuität beim Onboarding, die Nachverfolgung von Genehmigungen und die Koordination der Compliance zu bewältigen. Unser Deutschland-Team hat Anträge auf die EU-Blue-Card bearbeitet, die Herausforderungen bei der Anerkennung von Abschlüssen, die Einreichung von ZAB-Anträgen sowie den aktiven Schriftverkehr mit verschiedenen deutschen Konsulaten in Lateinamerika, darunter Brasilien, umfassten.
Häufig gestellte Fragen: EU-Blue-Card in Deutschland mit Bachelor-Abschluss und weniger als 2.800 Stunden
Dies betrifft die folgenden Anwendungsfälle:
- Was sollte die Personalabteilung tun, wenn der Bachelor-Abschluss eines brasilianischen Bewerbers bei einem Antrag auf eine EU-Blue-Card in Deutschland weniger als 2.800 Stunden umfasst?
- Kann ein nicht anerkannter Master-Abschluss bei der Beantragung der EU-Blue-Card für Deutschland einen verkürzten Bachelor-Abschluss ersetzen?
- Wie sollte eine Personalabteilung reagieren, wenn die deutsche Botschaft eine Überprüfung des akademischen Zeugnisses hinsichtlich der Gesamtstundenzahl verlangt?
- Ist für einen Master-Abschluss eine ZAB-Anerkennung erforderlich, wenn der Bachelor-Abschluss die in Deutschland vorgeschriebene Mindeststundenzahl unterschreitet?
- Wie lange dauert die Anerkennung des ZAB bei einem Antrag auf eine EU-Blue-Card, wenn der Master-Abschluss noch nicht offiziell anerkannt ist?
- Welches Risiko besteht, wenn man der deutschen Botschaft über CSP informell einen nicht anerkannten Master-Abschluss mitteilt?
- Kann ein Bewerber aus Kolumbien oder Argentinien einen Master-Abschluss vorweisen, um einen zu kurzen Bachelor-Abschluss für die Anerkennung im Rahmen der EU-Blue-Card in Deutschland auszugleichen?
- Was passiert, wenn die Hochschule, an der der Masterabschluss erworben wurde, zum Zeitpunkt der Beantragung einer Blue Card Deutschland in Anabin den Status „H“ hat?
- Wie sollte die Personalabteilung die Offenlegung gegenüber der Botschaft und den Antrag beim ZAB zeitlich abstimmen, um Verzögerungen bei der Visumbearbeitung so gering wie möglich zu halten?
- Kann ein Arbeitnehmer aus Brasilien seine Arbeit in Deutschland aufnehmen, bevor die Botschaft eine Frage zur Anzahl der Studienstunden geklärt hat?
- Welche Unterlagen sollte die Personalabteilung aufbewahren, wenn sie bei der deutschen Botschaft eine informelle Strategie zur Offenlegung des Master-Abschlusses anwendet?
- Ist die 2.800-Stunden-Schwelle für den Bachelor-Abschluss ein striktes Ablehnungskriterium oder eine Orientierungshilfe im Rahmen der deutschen EU-Blue-Card-Regelungen?




