- Für wen gilt dies: Personalabteilungen und Sachbearbeiter für Einwanderungsangelegenheiten, die bei der Berliner Infothek für Selbstständige (BIS) Anträge auf Aufenthaltsgenehmigung für Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern sowie deren begleitende Ehepartner und minderjährige Kinder einreichen.
- Die zentrale verfahrensrechtliche Frage: Müssen Anträge für Ehepartner und Kinder jeweils über ein separates BIS-Kontaktformular eingereicht werden, oder können beide über denselben Einreichungsweg bearbeitet werden?
- Wichtiger Hinweis zur Einhaltung der Vorschriften: In Fällen, die Berlin betreffen, müssen beide Elternteile – nicht nur der begleitende Elternteil – die Vollmacht (PoA) und den Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung (RPA) für ein minderjähriges Kind unterzeichnen.
- Die kurze Antwort: Das BIS-System unterstützt bis zu drei Anträge in einer einzigen Einreichung, sodass für den Ehepartner und das Kind keine separaten Kontaktformulare erforderlich sind.
Benötigen Sie separate BIS-Kontaktformulare für die Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung für Ehepartner und Kinder?
Bei der Einreichung von Aufenthaltsanträgen für die unterhaltsberechtigten Familienangehörigen eines Nicht-EU-Talents beim Berliner BIS stehen Personalabteilungen oft vor einer praktischen Frage: Muss für jedes Familienmitglied ein separates Kontaktformular eingereicht werden, oder können Ehepartner und Kinder gemeinsam behandelt werden?
Die kurze Antwort lautet: Beide können in derselben Einreichung berücksichtigt werden. Das BIS-Kontaktformularsystem unterstützt bis zu drei gleichzeitige Anträge in einer einzigen Einreichung, sodass es nicht erforderlich ist, zwei separate Kontaktformulare für den Ehepartner und das Kind einzureichen. Sie werden gemeinsam als Familie bearbeitet.
Bei den Unterlagen für das Kind ist eine wichtige Ausnahme zu beachten: In Berlin müssen beide Elternteile – also das Kind und der Ehepartner – die Vollmacht (PoA) und den Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung (RPA) für das minderjährige Kind unterzeichnen. Es reicht nicht aus, wenn nur ein Elternteil unterschreibt, selbst wenn der andere Elternteil im Antrag genannt wird.
Übersicht über die Szenariotabelle für Anträge auf eine Aufenthaltserlaubnis in Berlin (BIS)
Beantragung einer Aufenthaltsgenehmigung für eine dreiköpfige Familie beim BIS in Berlin
Die Herausforderung: Die Einreichungsmodalitäten des BIS für Familien verstehen
Für Personalabteilungen, die Unternehmensumzüge nach Berlin organisieren, stellt das Verfahren zur Erteilung von Aufenthaltsgenehmigungen für Familienangehörige eine zusätzliche verfahrenstechnische Komplexität dar, die leicht falsch eingeschätzt werden kann. Das Berliner BIS – die Einwanderungsbehörde der Stadt – betreibt ein Online-Kontaktformularsystem, über das Anträge eingereicht werden müssen, bevor ein persönlicher Termin vereinbart werden kann. Wenn ein Mitarbeiter mit seinem Ehepartner und einem minderjährigen Kind umzieht, stellt sich natürlich die Frage: Muss für jeden Familienangehörigen ein eigenes Kontaktformular ausgefüllt werden?
Diese Verwirrung wird noch dadurch verstärkt, dass der Ehepartner und das Kind im Antrag einen unterschiedlichen rechtlichen Status haben. Der Ehepartner stellt den Antrag in eigenem Namen; der Antrag des Kindes muss von einem Elternteil oder Erziehungsberechtigten genehmigt werden. Diese Unterscheidung kann dazu führen, dass Personalabteilungen davon ausgehen, dass die beiden Anträge getrennte Wege nehmen müssen – eine Annahme, die unnötige Doppelarbeit und mögliche Verzögerungen verursacht.
Die Anforderungen an die Unterlagen des Kindes bringen eine weitere, für Berlin spezifische Komplikation mit sich: Die Behörde erwartet, dass beide Elternteile die rechtlichen Vollmachtsdokumente für den Minderjährigen mitunterzeichnen. Wenn nur der begleitende Elternteil unterschreibt, ist der Antrag unvollständig.
Der Ansatz von Jobbatical
Jobbatical wickelt Anträge auf Familienaufenthaltsgenehmigungen in Berlin als koordiniertes Verfahren ab – dabei stellen wir sicher, dass vor der Einreichung die richtigen Unterlagen von beiden Elternteilen zusammengestellt werden und dass die im BIS-System vorgesehene Quote von drei Anträgen effizient genutzt wird. Bei komplexen familiären Konstellationen prüft unser Team vor der Einreichung die städtespezifischen Anforderungen. Erfahren Sie mehr über unseren Service zur Familienzusammenführung in Deutschland.
So funktioniert der Prozess: Einreichung, Unterschriften und die nächsten Schritte
Einreichung der Anträge: Das BIS-Kontaktformularsystem ist für Familien ausgelegt. Mit einer einzigen Einreichung können bis zu drei Anträge gleichzeitig bearbeitet werden, was bedeutet, dass die Anträge für den Ehepartner und die Kinder in ein und demselben Formular zusammengefasst werden können – und sollten –, anstatt sie separat einzureichen. Dies gilt sowohl für Erstanträge auf eine Aufenthaltserlaubnis als auch für Verlängerungen, die über das Berliner LEA-System abgewickelt werden.
Vollmacht und RPA des Kindes: Im Gegensatz zum Antrag des Ehepartners (bei dem je nach Inhaber der Vollmacht möglicherweise nur der Ehepartner und die betreffende Person unterschreiben müssen) müssen das Antragsformular für die Aufenthaltsgenehmigung des minderjährigen Kindes und die dazugehörige Vollmacht von beiden Elternteilen unterzeichnet werden. In Berlin ist dies eine stadtbezogene Vorschrift. Selbst wenn nur ein Elternteil als primärer Ansprechpartner angegeben ist, müssen beide die Dokumente des Kindes unterzeichnen. Befindet sich der andere Elternteil im Ausland oder ist er nicht erreichbar, muss dies bei der Planung der Dokumentenbeschaffung berücksichtigt werden, bevor das Antragsfenster geöffnet wird.
Nach der Einreichung: Sobald das BIS-Kontaktformular abgeschickt wurde, prüft die Behörde die Anträge und vereinbart Termine. In der Regel nehmen der Antragsteller, der Ehepartner und die Kinder gemeinsam an dem Termin teil. Die Bearbeitungsdauer in Berlin beträgt derzeit insgesamt 10 bis 16 Wochen; die physische Aufenthaltskarte (eAT) wird etwa 4 bis 8 Wochen nach dem Termin ausgestellt.
Eine detaillierte Aufstellung der für jedes Familienmitglied erforderlichen Unterlagen finden Sie in unserem Leitfaden zu Aufenthaltsgenehmigungen für Ehepartner und Kinder von Fachkräften in Deutschland.
Schritte für Personal- und Einwanderungssachbearbeiter
- Überprüfen Sie zunächst den Aufenthaltsstatus des Künstlers. Die Anträge auf eine Aufenthaltserlaubnis für die Familie können erst bearbeitet werden, wenn die Aufenthaltserlaubnis oder das Visum des Künstlers vorliegt und dessen Anmeldung in Berlin abgeschlossen ist.
- Verwenden Sie für beide Angehörigen ein einziges BIS-Kontaktformular. Das System erlaubt bis zu drei Anträge pro Einreichung – nehmen Sie den Ehepartner und das Kind in dasselbe Formular auf, anstatt separate Anträge zu stellen.
- Sammeln Sie die Unterschriften beider Elternteile für die Unterlagen des Kindes. Vergewissern Sie sich vor der Einreichung, dass sowohl der Antragsteller als auch der Ehepartner das Antragsformular für die Aufenthaltsgenehmigung und die Vollmacht für das minderjährige Kind unterzeichnet haben. Reichen Sie die Unterlagen nicht ein, wenn nur ein Elternteil unterschrieben hat.
- Stellen Sie für jeden Antragsteller einen eigenen Satz an Unterlagen zusammen. Auch wenn die Anträge gemeinsam eingereicht werden, benötigt jedes Familienmitglied – Ehepartner und Kinder – einen eigenen vollständigen Satz an Unterlagen (Reisepass, Fotos, Nachweis der familiären Beziehung, Krankenversicherung usw.).
- Bitte klären Sie die organisatorischen Details für alle drei Personen. In der Regel nehmen der Antragsteller, der Ehepartner und das Kind gemeinsam am Termin beim BIS teil. Bitte koordinieren Sie die Terminverfügbarkeit und die Unterlagen zur Kinderbetreuung, falls das Kind noch nicht schulpflichtig ist.
Schritte für das Talent und die begleitende Familie
- Erledigen Sie Ihre Anmeldung bitte umgehend. Die Anmeldung Ihrer Adresse beim Berliner Bürgeramt ist Voraussetzung für die Aufenthaltsanträge Ihrer Familie – erledigen Sie dies bitte innerhalb von 14 Tagen nach Ihrer Ankunft.
- Beide Elternteile müssen die Formulare für das Kind unterschreiben. Sie und Ihr Ehepartner müssen die Vollmacht (PoA) und die Einverständniserklärung (RPA) für Ihr Kind gemeinsam unterzeichnen. Klären Sie dies bitte vor Ablauf der Einreichungsfrist mit Ihrer Personalabteilung oder Ihrem Ansprechpartner in der Einwanderungsbehörde ab.
- Halten Sie Ihre Familienunterlagen bereit. Legen Sie Ihre Heiratsurkunde und die Geburtsurkunde des Kindes bereit; diese müssen übersetzt und beglaubigt sein, falls sie außerhalb Deutschlands ausgestellt wurden.
- Nehmen Sie als Familie am Termin bei der BIS teil. In der Regel nehmen Sie, Ihr Ehepartner und Ihr Kind gemeinsam an dem Termin teil. Bei allen Antragstellern werden biometrische Daten erfasst.
- Planen Sie die Abholung Ihrer eAT ein. Die physischen Ausweiskarten (eAT) sind in der Regel 4 bis 8 Wochen nach Ihrem Termin fertig. Möglicherweise müssen Sie noch einmal vorbeikommen, um sie abzuholen.
Wichtigste Erkenntnisse
- Über das BIS-Kontaktformular können Familien gemeinsam angemeldet werden. Sie müssen keine separaten Anträge für den Ehepartner und das Kind einreichen – das System erlaubt bis zu drei Anträge in einem einzigen Kontaktformular, fügen Sie diese also zusammen.
- Beide Elternteile müssen die Vollmacht (PoA) und die Einverständniserklärung (RPA) für das Kind in Berlin unterzeichnen. Dies ist eine für Berlin geltende Vorschrift. Wird der Antrag nur mit der Unterschrift eines Elternteils eingereicht, gilt er als unvollständig.
- Die Aufenthaltsgenehmigung des Hauptantragstellers bildet die Grundlage. Anträge auf Familienzusammenführung in Berlin setzen einen gültigen Aufenthaltstitel des Hauptantragstellers sowie eine abgeschlossene Anmeldung bei der Einwohnermeldebehörde voraus – versuchen Sie nicht, Anträge für Familienangehörige einzureichen, bevor diese Voraussetzungen erfüllt sind.
- Behandeln Sie die Unterlagen jedes Familienangehörigen als eigenständigen Satz. Auch wenn die Unterlagen gebündelt eingereicht werden, benötigen der Ehepartner und das Kind jeweils einen eigenen vollständigen Satz an Belegen.
- Berücksichtigen Sie die Zeit für die Abstimmung der Unterlagen in Ihrem Zeitplan. Das Einholen der Unterschriften beider Elternteile – insbesondere wenn sich ein Elternteil noch im Ausland befindet – kann die Vorbereitungszeit um Tage oder Wochen verlängern. Planen Sie diesen Puffer in Ihre Einreichungsplanung ein.
- Die Bearbeitungszeiten in Berlin betragen derzeit 10 bis 16 Wochen. Reichen Sie den Antrag so früh wie möglich nach der Ankunft und Registrierung des Familienangehörigen ein, um Lücken im Aufenthaltsstatus der Familie zu vermeiden.
- Die Anforderungen der Berliner Ausländerbehörde können sich von denen anderer deutscher Städte unterscheiden. Vorschriften auf städtischer Ebene – wie beispielsweise die Unterschrift beider Elternteile für ein Kind – sind nicht immer auf nationalen Portalen dokumentiert. Erkundigen Sie sich daher immer bei einem in Berlin ansässigen Experten für Einwanderungsfragen.
Über Jobbatical in Berlin und in ganz Deutschland
Jobbatical hat bereits über 15.000 Umzüge in mehr als 30 Länder begleitet und verfügt über umfassende Erfahrung bei der Bearbeitung von Familienaufenthaltsgenehmigungen in Berlin und ganz Deutschland. Unsere Einwanderungsspezialisten arbeiten direkt mit den lokalen Behörden zusammen, um stets über die verfahrensrechtlichen Anforderungen auf städtischer Ebene auf dem Laufenden zu bleiben, wie beispielsweise die Berliner Regelung der doppelten Unterschrift für minderjährige Kinder.
Häufig gestellte Fragen: Anträge auf eine BIS-Aufenthaltserlaubnis für Familien in Berlin
Dies betrifft die folgenden Anwendungsfälle:
- Benötige ich zwei separate BIS-Kontaktformulare für eine Aufenthaltsgenehmigung für Ehepartner und Kinder in Berlin?
- Kann die Personalabteilung die Anträge auf Aufenthaltsgenehmigungen für Ehepartner und Kinder gemeinsam bei der Berliner Ausländerbehörde einreichen?
- Muss der Künstler den Antrag auf eine Aufenthaltsgenehmigung für das Kind in Berlin unterschreiben?
- Wer muss die Vollmacht für die deutsche Aufenthaltsgenehmigung eines minderjährigen Kindes in Berlin unterzeichnen?
- Wie viele Anträge können mit einer einzigen Übermittlung über das BIS-Kontaktformular eingereicht werden?
- Kann ich mein Kind in den Antrag auf eine Aufenthaltsgenehmigung für meinen Ehepartner aufnehmen, anstatt einen separaten Antrag zu stellen?
- Was passiert, wenn bei einer Einreichung bei der Berliner BIS nur ein Elternteil die Vollmacht für das Kind unterzeichnet?
- Wie reiche ich bei der Berliner LEA drei Anträge auf Aufenthaltsgenehmigung für meine Familie ein?
- Müssen der Ehepartner und das Kind meines indischen Mitarbeiters separate Anträge auf eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland stellen?
- Wie beantragt man eine deutsche Aufenthaltsgenehmigung für ein minderjähriges Kind, wenn ein Elternteil im Ausland lebt?
- Welche Unterlagen muss der Künstler für die Aufenthaltsgenehmigung seines Kindes in Berlin unterzeichnen?
- Schritt-für-Schritt-Anleitung: Beantragung von Familienaufenthaltsgenehmigungen beim Berliner BIS für Nicht-EU-Fachkräfte



