Zusammenfassung
- In Spanien ist die Arbeitszeit während eines Studienaufenthalts auf 30 Stunden pro Woche begrenzt. Die Stundenzahl kann nicht geändert werden, lediglich der Status kann angepasst werden.
- Die Rechte bei Vollzeitbeschäftigung beginnen mit der Aufnahme in das Verfahren gemäß Artikel 190 Absatz 7, nicht erst mit der endgültigen Genehmigung.
- Artikel 190 schreibt einen abgeschlossenen Abschluss sowie den Verzicht auf Stipendienmittel aus dem Bereich der Entwicklungszusammenarbeit vor.
- Der „UGE Highly Qualified“-Weg wird schneller bearbeitet, gewährt jedoch keine vorläufigen Vollzeit-Arbeitsrechte.
Unser Mitarbeiter in Spanien darf maximal 30 Stunden pro Woche arbeiten. Können wir seine Arbeitserlaubnis auf 40 Stunden ausweiten?
Antwort:Eine Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigungkann nicht im Rahmen einer Änderung der bestehenden Genehmigung erfolgen. Die Obergrenze von 30 Stunden ist eine Bedingung des Studienaufenthalts selbst gemäß Artikel 57 des Königlichen Dekrets 1155/2024, und die Ausländerbehörde (Extranjería) verfügt über kein Verfahren, um diese zu erhöhen. Eine Vollzeitbeschäftigung erfordert eine Statusänderung: entweder eine Änderung der Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis gemäß Artikel 190, die vom Arbeitgeber bei der Provinzbehörde für Ausländerangelegenheiten (Extranjería) beantragt wird, oder eine Aufenthaltserlaubnis für hochqualifizierte Fachkräfte, die bei der UGE-CE beantragt wird. Das Detail, das die meisten Arbeitgeber übersehen, ist der Zeitpunkt. Gemäß Artikel 190.7 gewährt bereits die Annahme des Antrags zur Bearbeitung eine vorläufige Vollzeit-Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis, sodass der Arbeitnehmer bereits vor der endgültigen Genehmigung auf 40 Stunden umsteigen kann und nicht erst danach.
Szenario-Übersicht
Umstellung eines 30-Stunden-Mitarbeiters in Spanien auf Vollzeit
Die rechtliche Lage
Die Obergrenze von 30 Stunden ist keine Bedingung, die eine Behörde anpassen kann. Sie ist gemäß Artikel 57 der Verordnung RD 1155/2024 an den Studienaufenthalt selbst geknüpft, der neben dem Studium eine Arbeitszeit von bis zu 30 Stunden pro Woche erlaubt. Es gibt kein Verfahren zur Anhebung dieser Obergrenze, sodass ein Antrag auf Erhöhung der Stundenzahl als unzulässig behandelt wird.
Eine Vollzeitbeschäftigung bedeutet eine Statusänderung: eine Änderung des Aufenthalts- und Arbeitsstatus gemäß Artikel 190 oder eine Aufenthaltserlaubnis für hochqualifizierte Fachkräfte gemäß Gesetz 14/2013 bei der UGE-CE. Anträge nach Artikel 190 sind von der Arbeitsmarktprüfung ausgenommen, sodass die erteilte Genehmigung keine beruflichen oder regionalen Einschränkungen enthält. Die Landesämter unterscheiden sich hinsichtlich der von ihnen erwarteten Nachweise über das Strafregister im Herkunftsland sowie hinsichtlich der Geschwindigkeit, mit der sie die Zulassungsbescheinigung ausstellen.
Die Abhilfe
Der Arbeitgeber reicht die Unterlagen bei der Ausländerbehörde (Extranjería) der Provinz ein, in der die Arbeit verrichtet wird, und zwar elektronisch über Mercurio. Maßgeblich ist Artikel 190.7: Sobald der Antrag zur Bearbeitung angenommen wurde, verfügt der Arbeitnehmer bis zur Entscheidung über eine vorläufige Vollzeit-Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis. Mit der Annahme – nicht mit der endgültigen Genehmigung – kann die Arbeitszeit auf 40 Stunden erhöht werden. Die Annahme dauert je nach Behörde in der Regel einige Tage bis drei Wochen, die Entscheidung erfolgt innerhalb von einem bis drei Monaten, und der Termin zur Ausstellung der TIE (Ausländerausweis) verzögert sich um mehrere Wochen nach der Anmeldung bei der Sozialversicherung. Die Einreichung muss innerhalb von zwei Monaten vor oder drei Monaten nach Ablauf des Studienaufenthalts oder der Qualifikationsfrist erfolgen, wodurch auch der aktuelle Status gültig bleibt.
HR-Leitfaden
- Lesen Sie den Genehmigungsbeschluss und das TIE, bevor Sie sich auf einen Starttermin festlegen, und vergewissern Sie sich, dass die Obergrenze aus dem Studienaufenthalt stammt und nicht aus einem Teilzeitvertrag. Falls es sich um eine vertragliche Vereinbarung handelt, nehmen Sie eine Vertragsübertragung vor und reichen Sie keine Unterlagen ein.
- Prüfen Sie frühzeitig die Qualifikationsbescheinigung und die Ausschlusskriterien für Stipendien. Artikel 190 schließt alle Personen aus, die ein Stipendium der spanischen oder der Entwicklungszusammenarbeit ihres Heimatlandes erhalten, und da die marokkanischen Behörden nur selten eine Negativbescheinigung ausstellen, sollten Sie eine verantwortungsvolle Erklärung vorbereiten.
- Verbinden Sie die Vertragsübertragung und die Änderung der Sozialversicherungsstunden mit dem Aufnahmedatum und weisen Sie die Lohnbuchhaltung an, den Vollzeit-Satz bis zur Bestätigung beizubehalten.
- Prüfen Sie den UGE-Weg nur dann parallel, wenn der Mitarbeiter bereits über einen Hochschulabschluss oder vergleichbare Berufserfahrung verfügt und das Gehalt die UGE-Bandbreiten erfüllt, da dieser Weg zwar innerhalb von 20 Arbeitstagen abgeschlossen ist, jedoch keine vorläufigen Ansprüche gewährt.
In unserem Leitfaden zur Änderung der Aufenthaltsgenehmigung in Spanien werden diese Aspekte ausführlicher behandelt .
Wesentliche Risiken
- Verschiebung der Lohnabrechnung auf 40 Stunden vor der Einstellung: Die Änderung bleibt dauerhaft in der „vida laboral“ des Arbeitnehmers sichtbar, taucht bei einer Verlängerung oder Überprüfung erneut auf, und die Sanktion wird pro betroffenem Arbeitnehmer gegen den Arbeitgeber verhängt.
- Verpassung der Antragsfrist: Der Studienaufenthalt erlischt, der Weg über das Inland ist nicht mehr möglich, und der Mitarbeiter muss den Antrag über das spanische Konsulat in Marokko neu stellen, wo die Wartezeiten für Termine mehrere Monate betragen.
- Die Einreichungsbestätigung für einen UGE-Antrag als Genehmigung betrachten: Die „Highly Qualified“-Genehmigung gewährt erst nach einer Entscheidung oder einem positiven Stillschweigen Rechte, sodass die Arbeitszeit des Arbeitnehmers weiterhin auf 30 Stunden begrenzt bleibt.
Über Jobbatical Expertise in Spanien
Jobbatical hat bereits über 17.000 internationale Umzüge in mehr als 45 Ländern begleitet und Personalabteilungen dabei unterstützt, Einwanderungsangelegenheiten, die Kontinuität bei der Einarbeitung, die Nachverfolgung von Genehmigungen und die Koordination der Compliance-Anforderungen zu verwalten. In Spanien umfasst dies die Beantragung von Statusänderungen bei den Provinzämtern für Ausländerangelegenheiten (Extranjería) und der UGE-CE sowie die zeitliche Abstimmung von Vertrags- und Gehaltsänderungen auf das Datum, an dem die Arbeitserlaubnis tatsächlich in Kraft tritt.
Häufig gestellte Fragen: Verlängerung einer spanischen Studienerlaubnis von 30 auf 40 Stunden
Dies betrifft die folgenden Anwendungsfälle:
- Können wir die Wochenarbeitszeit für eine spanische Studienerlaubnis von 30 auf 40 Stunden erhöhen?
- Wie können wir die Arbeitserlaubnis eines marokkanischen studentischen Aushilfsmitarbeiters in Spanien in eine Vollzeit-Arbeitserlaubnis umwandeln?
- Ab wann kann die Personalabteilung einen Inhaber einer spanischen Aufenthaltsgenehmigung für Studienzwecke in ein Vollzeit-Arbeitsverhältnis übernehmen? Siehe auch den Ablauf der Personalabrechnung für Mitarbeiter, die in Spanien bereits uneingeschränkte Arbeitserlaubnis besitzen.
- Benötigt ein Studierender, der in Spanien eine Arbeitsanpassung beantragen möchte, eine Arbeitsmarktprüfung?
- Kann ein indischer Hochschulabsolvent in Spanien von einer 30-Stunden-Stelle auf eine Vollzeitstelle wechseln, ohne das Land zu verlassen?
- Was passiert, wenn ein kolumbianischer Arbeitnehmer in Spanien mehr als 30 Stunden pro Woche arbeitet?
- Wird die Aufenthaltsgenehmigung für hochqualifizierte Fachkräfte in Spanien schneller erteilt als die Umwandlung einer Aufenthaltsgenehmigung für Studierende?
- Welche Ausländerbehörde ist für die Änderung des Aufenthaltsstatus von Studierenden zuständig, und was passiert, wenn die TIE abläuft, während das Verfahren noch läuft?
- Schließt ein Stipendium die Umwandlung in eine Arbeitserlaubnis in Spanien aus?
- Wie lange dauert die Änderung einer Arbeitserlaubnis für Studierende in Spanien im Jahr 2026?
- Können wir einen Vollzeitvertrag abschließen, während die Änderung der spanischen Aufenthaltsgenehmigung noch aussteht?
- Welche Unterlagen benötigt ein marokkanischer Staatsangehöriger, um als Student in Spanien eine Arbeitserlaubnis zu beantragen?



