Zusammenfassung
- Bei Arbeitnehmern im Rahmen des „Global Business Mobility“-Programms (GBM), die über eine ausländische Gehaltsabrechnung bezahlt werden, muss die PAYE-Referenz des ausländischen Arbeitgebers – und nicht die der britischen Niederlassung – im Sponsor Management System (SMS) und auf der Sponsorenbescheinigung (CoS) erfasst werden.
- Die Verwendung einer falschen PAYE-Referenz oder das Leerlassen des Feldes kann zu Unstimmigkeiten zwischen den Förderungsunterlagen und den Gehaltsabrechnungsdaten der HMRC führen, was das Risiko von Compliance-Problemen und Bearbeitungsverzögerungen erhöht.
- Falsche PAYE-Angaben können zu Verzögerungen bei der Visumserteilung, zu Bedenken hinsichtlich der Einhaltung der Sponsoring-Verpflichtungen bei Prüfungen durch das Innenministerium oder zu Durchsetzungsmaßnahmen führen, wenn die Sponsoring-Verpflichtungen nicht erfüllt werden.
- Vor der Erteilung des CoS sollte die Personalabteilung die PAYE-Referenz des ausländischen Arbeitgebers mit der Lohnbuchhaltung abgleichen und sicherstellen, dass dieselbe Referenz sowohl im Sponsor Management System (SMS) als auch im Certificate of Sponsorship (CoS) einheitlich eingetragen ist.
Ein Mitarbeiter, der im Rahmen des „Global Business Mobility“ (GBM)-Programms als „Senior Worker“ oder „Specialist Worker“ zu unserer britischen Niederlassung wechselt, wird weiterhin über ein ausländisches PAYE-System auf der Auslandslohnliste geführt, die an die HMRC gemeldet wird. Wie ist dies im Sponsor Management System (SMS) und auf dem Certificate of Sponsorship (CoS) zu vermerken?
Antwort: Sie müssen die spezifische PAYE-Referenz der ausländischen Gesellschaft über das Sponsor Management System (SMS) in Ihre britischen Sponsorenlizenzunterlagen eintragen und diese ausdrücklich auf dem Sponsorship Certificate (CoS) angeben. Das Weglassen dieser Angabe oder die Verwendung der PAYE-Referenz der britischen Niederlassung anstelle der Referenz der ausländischen Gesellschaft kann dazu führen, dass der automatisierte Datenabgleich durch die HMRC (His Majesty’s Revenue and Customs) fehlschlägt.
Dies kann zur Ablehnung des CoS, zu Verzögerungen bei der Visumbearbeitung oder zu einer Herabstufung Ihrer Sponsorenlizenz führen. Diese Anforderung gilt auch dann, wenn das ausländische PAYE-System bereits bei der HMRC registriert ist – die ausländische PAYE-Referenz muss sowohl im SMS-Datensatz als auch im CoS ausdrücklich angegeben werden.
⚠️ Wichtig: Verwenden Sie beim Ausfüllen des Datensatzes im Sponsor Management System (SMS) und des Sponsorship Certificate (CoS) stets die PAYE-Referenz des ausländischen Arbeitgebers und nicht die der britischen Niederlassung. Nicht übereinstimmende PAYE-Angaben können zu Verzögerungen bei der Visumserteilung und zu Problemen hinsichtlich der Einhaltung der Sponsorenpflichten führen.
GBM-Lohn- und Gehaltsüberweisungen ins Ausland: Szenario, Compliance-Verpflichtungen und Risikoprofil auf einen Blick
Was das Gesetz vorschreibt und was die HMRC tatsächlich prüft
Die rechtliche Lage – GBM Overseas PAYE-Leitfaden
Bei der Übernahme der Patenschaft für einen „Global Business Mobility“ (GBM)-Mitarbeiter, der weiterhin auf einer ausländischen Gehaltsliste geführt wird, sind Arbeitgeber dafür verantwortlich, während des gesamten Patenschaftsprozesses korrekte Gehaltsdaten zu erfassen. Übereinstimmende PAYE-Angaben in den Patenschafts- und Gehaltsunterlagen tragen dazu bei, die Einhaltung der Vorschriften nachzuweisen und das Risiko von Bearbeitungsverzögerungen zu verringern.
- Verwenden Sie die PAYE-Referenznummer des ausländischen Arbeitgebers: Geben Sie die PAYE-Referenznummer des ausländischen Arbeitgebers an, der für die Bezahlung des Arbeitnehmers verantwortlich ist, nicht die der britischen Gesellschaft.
- Konsistenz wahren: Stellen Sie sicher, dass sowohl im Sponsor Management System (SMS) als auch in der Sponsorenbescheinigung (CoS) dieselbe PAYE-Referenznummer angegeben ist.
- Sorgen Sie für korrekte Aufzeichnungen: Falsche oder unvollständige PAYE-Angaben können bei Sponsoring-Prüfungen zu vermeidbaren Compliance-Problemen führen.
- Pflichten des Sponsors: Die Bereitstellung korrekter Gehaltsdaten gehört zu Ihren laufenden Pflichten als zugelassener Sponsor.
Der praktische Ablauf – GBM Overseas PAYE-Leitfaden
Vor der Erteilung einer Sponsoring-Bescheinigung sollte die Personalabteilung eng mit der Lohnbuchhaltung oder der Finanzabteilung zusammenarbeiten, um die Richtigkeit der PAYE-Angaben zu überprüfen. Die frühzeitige Überprüfung dieser Angaben trägt dazu bei, Änderungen, Verzögerungen und unnötige Compliance -Risiken zu vermeiden.
- Mit der Lohnbuchhaltung abklären: Fordern Sie die PAYE-Referenz des ausländischen Arbeitgebers direkt bei der globalen Lohnbuchhaltung oder der Finanzabteilung an.
- Geben Sie die korrekten Angaben ein: Notieren Sie sich die PAYE-Referenz aus der SMS, bevor Sie die Sponsorenbescheinigung zuweisen.
- Konsistenz prüfen: Stellen Sie sicher, dass die in der SMS eingegebene PAYE-Referenz mit der auf dem CoS angegebenen übereinstimmt.
- Überprüfung vor der Übermittlung: Führen Sie eine abschließende Überprüfung der Gehaltsdaten durch, bevor Sie den Förderdatensatz übermitteln.
HR-Leitfaden – GBM Overseas PAYE-Referenz
Ein einfacher interner Überprüfungsprozess kann Fehler bei der Arbeitgeberunterstützung erheblich reduzieren. Durch die Festlegung klarer Zuständigkeiten zwischen der Personalabteilung und der Lohnbuchhaltung wird sichergestellt, dass die PAYE-Angaben während des gesamten Antragsverfahrens korrekt bleiben.
- PAYE-Referenz überprüfen: Überprüfen Sie die PAYE-Referenz des ausländischen Arbeitgebers, bevor Sie den Sponsoring-Eintrag für den Arbeitnehmer anlegen.
- Gehaltsangaben überprüfen: Stellen Sie sicher, dass die im CoS erfassten Gehaltsangaben der tatsächlichen Gehaltsabrechnung des Mitarbeiters im Ausland entsprechen.
- Dokumentation aufbewahren: Bewahren Sie Gehaltsabrechnungen und Belege für künftige Compliance-Prüfungen auf.
- Teamübergreifende Abstimmung: Stellen Sie sicher, dass die Teams aus den Bereichen Personalwesen, Lohnbuchhaltung und Einwanderungsrecht vor der Einreichung über alle Einzelheiten der Sponsoring-Antragstellung im Bilde sind.
Wesentliche Risiken – GBM Overseas PAYE-Referenz
Die meisten Probleme im Zusammenhang mit dem PAYE-System sind eher auf fehlerhafte Dateneingaben als auf Probleme mit der Anspruchsberechtigung des Arbeitnehmers zurückzuführen. Durch die frühzeitige Erkennung dieser Risiken können Arbeitgeber Verzögerungen vermeiden und die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften gewährleisten.
- Falsche PAYE-Referenz: Die Verwendung der PAYE-Referenz der britischen Gesellschaft anstelle derjenigen des ausländischen Arbeitgebers kann zu Unstimmigkeiten in den Sponsoring-Unterlagen führen.
- Unstimmigkeiten in den Unterlagen: Abweichungen zwischen dem SMS und dem CoS müssen möglicherweise korrigiert werden, bevor der Antrag weiterbearbeitet werden kann.
- Feststellungen zur Einhaltung der Vorschriften: Im Rahmen einer Compliance-Prüfung durch das Innenministerium können wiederholt Fehler bei der Lohnabrechnung festgestellt werden.
- Verzögerte Bearbeitung: Falsche PAYE-Angaben können zu zusätzlichen Überprüfungen führen und die Bearbeitungsdauer für Visa verlängern.
Über Jobbatical Expertise im Vereinigten Königreich
Jobbatical hat über 17.000 internationale Versetzungen in mehr als 45 Ländern begleitet und dabei Personalabteilungen sowie Global-Mobility-Teams bei der Verwaltung von GBM-Sponsoring, der Beantragung von Sponsorship-Zertifikaten, der Einhaltung der SMS-Vorschriften und der HMRC-konformen Lohn- und Gehaltsabrechnung bei unternehmensinternen Versetzungen unterstützt.
Häufig gestellte Fragen: GBM-SMS zur PAYE-Referenz im Ausland und CoS-Erfassung
Dies betrifft die folgenden Anwendungsfälle:
1. Wie trage ich eine PAYE-Referenz aus dem Ausland in eine britische Sponsorenbescheinigung für einen GBM-Transfer ein?
2. Welche PAYE-Referenznummer gibt unsere ausländische Muttergesellschaft auf dem CoS für den versetzten Mitarbeiter an?
3. Mitarbeiter, der auf der Gehaltsliste der schwedischen Unternehmensgruppe steht und im Rahmen des GBM-Verfahrens für Führungskräfte oder Fachkräfte versetzt wird – was geben wir in der SMS ein?
4. Kann ein GBM-CoS aufgrund einer falschen PAYE-Referenz abgelehnt werden?
5. Was ist ein PAYE-System für das Ausland und wie wirkt sich dies auf die GBM-Förderung im Vereinigten Königreich aus?
6. Gehaltsabrechnung der deutschen Muttergesellschaft, GBM-Visum für Großbritannien: Wird die PAYE-Referenz aus dem Ausland in das Sponsorship-Zertifikat aufgenommen?
7. Der Datenabgleich mit HMRC ist bei unserem GBM CoS fehlgeschlagen. Was ist die Ursache dafür und wie können wir das Problem beheben?
8. Unser PAYE-System für das Ausland ist noch nicht aktiv. Können wir trotzdem eine GBM-CoS einreichen?
9. Gilt für GBM-Nachwuchskräfte, die auf der Gehaltsliste der norwegischen Muttergesellschaft stehen, die Anforderung bezüglich der PAYE-Referenz für das Ausland?
10. Welches Risiko einer Herabstufung der Compliance besteht, wenn wir den Verweis auf das ausländische PAYE-Verfahren in der SMS für einen GBM-Mitarbeiter weglassen?
11. Ein indischer Staatsangehöriger, der im Rahmen des GBM-Verfahrens nach Großbritannien versetzt wird und dessen Gehalt von der indischen Muttergesellschaft über das HMRC-PAYE-Auslandsmodell gezahlt wird – wie wird dies verbucht?
12. Wie finde ich die richtige PAYE-Referenznummer für unseren ausländischen Arbeitgeber, die auf einem britischen CoS anzugeben ist?




