Der Erwerb der spanischen Staatsbürgerschaft durch Abstammung ist eine gute Möglichkeit, sich mit Ihrem spanischen Erbe zu verbinden und die Vorteile der EU-Staatsbürgerschaft zu nutzen, darunter visumfreies Reisen in über 150 Länder, das Recht, in jedem EU-Land zu leben und zu arbeiten, sowie Zugang zum spanischen Gesundheits- und Bildungssystem. Basierend auf dem Prinzip des jus sanguinis (Blutsrecht) ermöglicht dieser Weg Personen mit spanischen Eltern, die Staatsbürgerschaft zu beantragen, oft ohne Aufenthaltsauflagen. Im Folgenden beschreiben wir die Voraussetzungen, die erforderlichen Unterlagen, das Antragsverfahren und wichtige Überlegungen mit Links zu offiziellen Ressourcen der spanischen Regierung.
Was ist die spanische Staatsbürgerschaft durch Abstammung?
Die spanische Staatsangehörigkeit durch Abstammung ermöglicht es Personen mit spanischen Vorfahren, aufgrund familiärer Bindungen die Staatsangehörigkeit zu beantragen. Dieser Prozess, der in den Artikeln 17 bis 28 des spanischen Zivilgesetzbuches geregelt ist, basiert auf dem Prinzip des jus sanguinis, d. h. die Staatsangehörigkeit wird über die Abstammung und nicht über den Geburtsort vererbt. Während das Gesetz zur demokratischen Erinnerung (Ley de Memoria Democrática) von 2022 die Anspruchsberechtigung für Nachkommen von im Exil lebenden Spaniern bis zu seinem Auslaufen am 22. Oktober 2025 erweitert hat, gelten für direkte Nachkommen im Jahr 2026 weiterhin die Standardbestimmungen.
Wer hat Anspruch auf die spanische Staatsbürgerschaft durch Abstammung?
Um sich im Jahr 2026 für die spanische Staatsbürgerschaft aufgrund der Abstammung zu qualifizieren, müssen Sie eines der folgenden Kriterien erfüllen, wie von der spanischen Regierung festgelegt:
- Kinder spanischer Eltern: Wenn einer oder beide Elternteile zum Zeitpunkt Ihrer Geburt spanische Staatsbürger waren, sind Sie unabhängig von Ihrem Geburtsort berechtigt. Dies gilt auch, wenn Sie über 20 Jahre alt sind, wobei Personen über 18 Jahren möglicherweise das Verfahren für die Option auf Grundlage des Wohnsitzes befolgen müssen (siehe unten).
- In Spanien als Kind ausländischer Eltern geboren: Wenn mindestens ein Elternteil in Spanien geboren wurde (ausgenommen Kinder von Diplomaten) oder wenn Sie als Kind staatenloser Eltern oder nach Gesetzen geboren wurden, die keine Staatsbürgerschaft gewähren.
- Adoptierte: Personen, die vor Vollendung des 18. Lebensjahres von einem spanischen Staatsbürger adoptiert wurden, gelten als spanischer Herkunft; Personen, die nach Vollendung des 18. Lebensjahres adoptiert wurden, können sich innerhalb von zwei Jahren entscheiden.
- Enkelkinder spanischer Staatsbürger: Die Anspruchsberechtigung ist im Vergleich zu den Vorjahren eingeschränkt. Sie können anspruchsberechtigt sein, wenn Ihr Großelternteil in Spanien geboren wurde oder die spanische Staatsbürgerschaft besaß, insbesondere in Fällen, in denen eine spanische Großmutter durch Heirat mit einem Ausländer vor der Verfassung von 1978 die Staatsbürgerschaft verloren hat. Die direkte Abstammung für Enkelkinder setzt jedoch häufig voraus, dass Ihr Elternteil (das Kind des spanischen Staatsbürgers) zuvor die spanische Staatsangehörigkeit erworben oder gewählt hat. Ohne diese Verbindung kann vor der Antragstellung ein einjähriger Aufenthalt in Spanien erforderlich sein.
Hinweis: Urenkel haben keinen Anspruch auf direkte Staatsbürgerschaft aufgrund ihrer Abstammung. Der Weg über das Gesetz zur demokratischen Erinnerung, der den Zugang für Nachkommen von Exilanten erweiterte, endete am 22. Oktober 2025, ohne dass eine Verlängerung angekündigt wurde. Überprüfen Sie die Berechtigung immer bei einem spanischen Konsulat oder einem Einwanderungsanwalt, da die einzelnen Fälle unterschiedlich sind.
Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Beantragung der spanischen Staatsbürgerschaft nach Abstammung
Befolgen Sie diese Schritte, um im Jahr 2026 die spanische Staatsbürgerschaft aufgrund Ihrer Abstammung zu beantragen, damit Sie die spanischen Vorschriften einhalten und Ihre Erfolgschancen maximieren.
Schritt 1: Bestätigen Sie Ihre Berechtigung
Bevor Sie beginnen, überprüfen Sie, ob Sie die Zulassungskriterien erfüllen. Sammeln Sie vorläufige Nachweise wie Familienregister oder Geburtsurkunden, um Ihre spanische Abstammung zu bestätigen. Bei Enkelkindern oder komplexen Fällen prüfen Sie, ob ein einjähriger Aufenthalt erforderlich ist. Ausführliche Informationen zu den Zulassungsvoraussetzungen erhalten Sie beim spanischen Justizministerium.
Schritt 2: Erforderliche Dokumente zusammenstellen
Das Sammeln korrekter, beglaubigter Dokumente ist entscheidend. Zu den üblichen Dokumenten gehören:
- Geburtsurkunden: Ihre eigene, die Ihrer spanischen Eltern oder Großeltern, ausgestellt innerhalb der letzten 12 Monate (oder wie vom Konsulat angegeben).
- Heiratsurkunden: Falls zutreffend, für Ihre Eltern oder Großeltern, um die Abstammung nachzuweisen.
- Nachweis der spanischen Staatsbürgerschaft: Dokumente wie ein spanischer Reisepass, eine DNI oder ein Eintrag im Standesamt Ihres Vorfahren.
- Apostille und Übersetzung: Nicht-spanische Dokumente müssen mit einer Apostille versehen sein (gemäß Haager Übereinkommen) und von einem beglaubigten Übersetzer ins Spanische übersetzt werden (Kosten zwischen 60 und 80 Euro pro Dokument).
- Zusätzlich für Enkelkinder: Nachweis, dass Ihre Eltern die Voraussetzungen für die spanische Staatsbürgerschaft erfüllen, oder gegebenenfalls Nachweis des Wohnsitzes.
Eine vollständige Liste der erforderlichen Dokumente für Ihr Konsulat finden Sie auf der Website des spanischen Konsulats.
Schritt 3: Vereinbaren Sie einen Termin
Anträge werden in der Regel beim spanischen Konsulat oder der spanischen Botschaft in Ihrem Wohnsitzland eingereicht. Vereinbaren Sie einen Termin über die Website des Konsulats, da Walk-ins nur selten akzeptiert werden. Einige Konsulate verlangen eine Online-Voranmeldung über die Sede Electrónica.
Schritt 4: Einreichen Ihrer Bewerbung
Füllen Sie das Antragsformular (Modelo 790 Código 012 für die Staatsangehörigkeit durch Option) aus, das beim Konsulat oder online auf der Website des Justizministeriums erhältlich ist. Reichen Sie alle Unterlagen ein, zahlen Sie die entsprechenden Gebühren (in der Regel 60 bis 100 Euro, je nach Konsulat) und nehmen Sie gegebenenfalls an einem Vorstellungsgespräch teil. Seien Sie darauf vorbereitet, Fragen zu Ihrer Abstammung und Ihren Verbindungen zu Spanien zu beantworten.
Schritt 5: Warten auf die Verarbeitung
Die Bearbeitungszeiten variieren, betragen jedoch in der Regel 1–2 Jahre. Wenn Sie Ihren Antrag elektronisch eingereicht haben, können Sie den Status Ihrer Bewerbung über die Plattform „Cómo va lo mío” verfolgen. Bleiben Sie mit dem Konsulat in Kontakt, um aktuelle Informationen zu erhalten.
Schritt 6: Ablegen des Treueeids
Wenn Sie zugelassen werden, werden Sie zu einer Einbürgerungszeremonie eingeladen, bei der Sie Spanien und seiner Verfassung die Treue schwören. Damit wird Ihr Status als spanischer Staatsbürger formalisiert.
Schritt 7: Beantragung des spanischen Reisepasses und der DNI
Nach der Genehmigung beantragen Sie bei einer örtlichen Polizeidienststelle oder einem Konsulat Ihren spanischen Personalausweis (DNI) und Reisepass. Sie benötigen außerdem eine Konkordanzbescheinigung, um Ihre Daten bei öffentlichen und privaten Einrichtungen zu aktualisieren.
Besondere Hinweise für Bewerber für das Jahr 2026
- Postdemokratisches Erinnerungsgesetz: Der erweiterte Weg für Nachkommen von Exilanten ist geschlossen worden. Der Fokus liegt nun auf den üblichen Abstammungsregeln; Enkelkinder müssen möglicherweise eine direkte elterliche Verbindung nachweisen oder ein Jahr lang ihren rechtmäßigen Wohnsitz in Spanien haben.
- Aufenthaltsvoraussetzung in bestimmten Fällen: Für Antragsteller über 20 Jahre oder bestimmte Enkelkinder kann eine einjährige Aufenthaltsgenehmigung (als Familienangehöriger eines EU-Bürgers) erforderlich sein, bevor sie die Staatsbürgerschaft beantragen können.
- Sprach- und Kulturtests: Im Gegensatz zur Staatsbürgerschaft aufgrund des Wohnsitzes müssen Antragsteller aufgrund ihrer Abstammung in der Regel nicht die DELE A2- oder CCSE-Prüfungen ablegen.
- Doppelte Staatsbürgerschaft: Spanien erlaubt die doppelte Staatsbürgerschaft für Staatsangehörige iberoamerikanischer Länder, Andorras, der Philippinen, Äquatorialguineas, Portugals oder in bestimmten anderen Fällen. Antragsteller aus anderen Ländern müssen möglicherweise ihre derzeitige Staatsbürgerschaft aufgeben, sofern sie nicht unter bestimmte Ausnahmeregelungen fallen.
Vorteile der spanischen Staatsbürgerschaft durch Abstammung
- EU-Staatsbürgerschaft: Sie können in jedem EU- oder Schengen-Land ohne Visum leben, arbeiten und studieren.
- Globale Mobilität: Mit einem spanischen Reisepass, der zu den stärksten der Welt gehört, können Sie ohne Visum oder mit Visum bei der Einreise in über 150 Länder einreisen.
- Unbefristeter Status: Im Gegensatz zur Aufenthaltsgenehmigung muss die Staatsbürgerschaft nicht erneuert werden und bietet lebenslange Stabilität.
- Kulturelle Verbindung: Besinnen Sie sich auf Ihr spanisches Erbe und lernen Sie die reiche Geschichte und Kultur Spaniens kennen.
Häufige Fallstricke und wie man sie vermeidet
- Unvollständige Unterlagen: Stellen Sie sicher, dass alle Dokumente aktuell, apostilliert und übersetzt sind. Überprüfen Sie die Anforderungen mit dem Konsulat.
- Falsche Annahmen zur Berechtigung: Lassen Sie Ihre Abstammung von einem Fachmann überprüfen, da Verbindungen zu Urgroßeltern nicht berechtigt sind und Fälle mit Enkelkindern möglicherweise einen Wohnsitz erfordern.
- Sprachliche Hürden: Setzen Sie zertifizierte Übersetzer ein, um Ablehnungen aufgrund von fehlerhaften Übersetzungen zu vermeiden.
- Übersehen der Aufenthaltspflicht: Bei nicht direkten Nachkommen ist zu prüfen, ob die einjährige Aufenthaltspflicht gilt.
Warum sollte man professionelle Hilfe in Anspruch nehmen?
Die Beantragung der spanischen Staatsbürgerschaft kann komplex sein, insbesondere nach den Änderungen im Jahr 2025. Einwanderungskanzleien wie Giambrone & Partners oder Harvey Law Group können die Berechtigung überprüfen, Dokumente beschaffen und Termine beim Konsulat vereinbaren, wodurch das Risiko von Fehlern verringert wird. Die Kosten für die Rechtsberatung variieren je nach Komplexität des Falles.
Schlussfolgerung
Der Erwerb der spanischen Staatsbürgerschaft durch Abstammung im Jahr 2026 bleibt ein erreichbares Ziel für Personen mit direkten spanischen Vorfahren und bietet einen unvergleichlichen Zugang zu EU-Rechten und globaler Mobilität. Wenn Sie diese Schritt-für-Schritt-Anleitung befolgen, die richtigen Dokumente zusammenstellen und offizielle Ressourcen wie das spanische Justizministerium und das Außenministerium nutzen, können Sie Ihren Antrag optimieren. Bei komplexen Fällen – wie z. B. Enkelkindern ohne direkte elterliche Verbindung – oder um Genauigkeit zu gewährleisten, wenden Sie sich an einen Einwanderungsanwalt. Beginnen Sie noch heute Ihre Reise, um Ihr spanisches Erbe zurückzugewinnen und sich einen leistungsstarken EU-Pass zu sichern.
Haftungsausschluss:
Einwanderungsgesetze und -richtlinien ändern sich häufig und können je nach Land oder Staatsangehörigkeit variieren. Obwohl wir uns bemühen, genaue und aktuelle Informationen zu liefern, empfehlen wir Ihnen, Ihre eigene Sorgfaltspflicht zu erfüllen oder offizielle Quellen zu konsultieren. Sie können sich auch gerne direkt an uns wenden, um die neuesten Informationen zu erhalten. Jobbatical ist nicht verantwortlich für Entscheidungen, die auf der Grundlage der bereitgestellten Informationen getroffen werden.





