- Beantragen Sie eine Verlängerung der Arbeitserlaubnis mindestens drei Monate vor Ablauf der aktuellen Erlaubnis, um eine Unterbrechung der Beschäftigung oder des Aufenthalts zu vermeiden.
- Der Verlängerungsprozess hängt davon ab, ob Sie mit der gleichen Genehmigungsart weitermachen oder zu einer anderen wechseln (z. B. von Facharbeitern zu einer Blauen Karte EU).
- Achten Sie bei allen Arten von Genehmigungen darauf, dass die Anerkennung des Abschlusses gültig ist, dass die Stelle dem Abschluss oder den Qualifikationen entspricht und dass die aktuelle Gehaltsgrenze zum Zeitpunkt der Einreichung eingehalten wird.
- Eine frühzeitige Vorbereitung – insbesondere die Bestätigung der Anerkennung von Abschlüssen, der Eignung für die Stelle, der Einhaltung der Gehaltsvorgaben und der Dokumentation – gewährleistet einen reibungslosen und zeitnahen Verlängerungsprozess.
Um weiterhin legal in Deutschland arbeiten und wohnen zu können, müssen Sie Ihre deutsche Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit (Arbeitserlaubnis) verlängern oder erneuern. Das Verfahren variiert je nach Art der Erlaubnis (z. B. Blaue Karte EU, Fachkraft gemäß § 18b usw.) geringfügig, aber hier finden Sie einen allgemeinen Überblick über das Verlängerungs-/Erneuerungsverfahren.
Wann sollte man mit dem Verlängerungsprozess beginnen?
→ Es wird dringend empfohlen, mindestens drei Monate vor Ablauf Ihrer aktuellen Aufenthaltsgenehmigung eine Verlängerung zu beantragen. So bleibt genügend Zeit für die Bearbeitung und es entstehen keine Lücken in Ihrem Beschäftigungs- oder Aufenthaltsstatus.
→ Je nach Ihrer aktuellen Aufenthaltsgenehmigung und Ihren Qualifikationen können Sie diese verlängern oder zu einer anderen Art wechseln (z. B. von Fachkraft zu EU-Blue Card), wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen.
Wichtige Szenarien für die Verlängerung der Arbeitserlaubnis / EU-Blue Card im Fokus
Hier sind die wichtigsten Anforderungen für die Anerkennung von Abschlüssen, die Eignung für eine Stelle und die Gehaltsgrenzen in gängigen Szenarien (aktualisiert für 2026). Die Gehaltsgrenzen sind an die jährliche Obergrenze für Rentenbeiträge gebunden und werden jährlich angepasst.
- EU-Blue Card (anerkannter Abschluss) zu EU-Blue Card (anerkannter Abschluss)(Keine Änderung der Genehmigungsart)
- Anerkennung des Abschlusses: Die ursprüngliche Anerkennung (über ZAB/Anabin) aus Ihrem ersten Antrag reicht in der Regel aus.
- Die Beschäftigungsposition entspricht dem Abschluss: Geringfügige Änderungen der Berufsbezeichnung/Funktion sind in der Regel unproblematisch. Wesentliche Änderungen könnten im schlimmsten Fall zu einer Herabstufung auf eine Facharbeitern-Erlaubnis gemäß §18b AufenthG führen.
- Salary threshold is achieved: Your salary must meet the current year's threshold at the time of application (as of 2026: at least €50,700 gross annual for standard occupations; €45,934.20 for shortage occupations like IT, engineering, healthcare, or if you're a young professional with degree obtained <3 years ago).
- EU-Blue Card (Fachkraft / Berufseinsteiger / erfahrener IT-Fachmann) zu EU-Blue Card (anerkannter Abschluss)
- Anerkennung des Abschlusses: Der Abschluss muss von der Zentralstelle für Auslandsbildung (ZAB/Anabin) anerkannt sein.
- Die Beschäftigungsposition entspricht dem Abschluss: Geringfügige Änderungen sind in der Regel akzeptabel. Größere Änderungen können zu einer Herabstufung auf eine §18b-Facharbeiternahmen führen.
- Gehaltsschwelle erreicht: Die Schwelle für 2026 muss erreicht werden(50.700 € Standard; 45.934,20 € für Mangelberufe/junge Fachkräfte).
- Fachkraft (§18b AufenthG) / Erfahrener Arbeitnehmer (§19c(1)) zur EU-Blue Card
- Anerkennung des Abschlusses: Falls noch nicht geschehen, lassen Sie den Abschluss von der Zentralstelle für Auslandsbildung (ZAB) anerkennen.
- Die neue Stelle passt zum Abschluss: Der Hochschulabschluss muss zur neuen Position passen.
- Gehaltsschwelle erreicht: Muss die aktuelle Schwelle für 2026 erfüllen (50.700 € Standard; 45.934,20 € für Mangelberufe).
- IT-Spezialist ohne Hochschulabschluss (§6 Beschäftigungsverordnung) zur EU-Blue Card
- Nachweis über mindestens 3 Jahre einschlägige Berufserfahrung in den letzten 7 Jahren (Erfahrungszeugnisse, Zertifikate usw.).
- Im Jahr 2026 können IT-Spezialisten (als Mangelberuf) mit ausreichender Erfahrung auch ohne formalen Abschluss die Untergrenze von 45.934,20 € erreichen.
- Anerkennung des Abschlusses nicht erforderlich, wenn die Qualifikation durch Berufserfahrung erworben wurde.
Schritte zur Verlängerung der deutschen Arbeitserlaubnis
Wenn Sie frühzeitig beginnen, sicherstellen, dass Ihr Gehalt die Schwellenwerte für 2026 erfüllt (insbesondere für Inhaber einer EU-Blue Card), und alle erforderlichen Unterlagen vorbereiten, können Sie den Verlängerungsprozess reibungslos gestalten und Ihren weiteren Aufenthalt in Deutschland sichern.
KONTAKTIEREN SIE UNS für einen reibungslosen Prozess zur Verlängerung von Arbeitsgenehmigungen und um zu erfahren, wie Sie die Verlängerung von Arbeitsgenehmigungen automatisch über die Jobbatical Smart-Plattform verwalten können.

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