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Teilzeit- und Zusatzbeschäftigung mit der EU-Blue Card in Deutschland: Leitlinien und Möglichkeiten (2026)

4
min lesen
Zuletzt aktualisiert
5. Februar 2026
Teilzeitbeschäftigung und zusätzliche Beschäftigung mit der Blauen Karte EU in DeutschlandTeilzeitbeschäftigung und zusätzliche Beschäftigung mit der Blauen Karte EU in Deutschland
  • Inhaber einer Blauen Karte EU dürfen neben ihrer Hauptbeschäftigung in Teilzeit arbeiten, in der Regel bis zu 20 Stunden pro Woche. Diese Arbeit darf nicht mit ihrer Hauptbeschäftigung kollidieren und muss den deutschen Arbeits- und Einwanderungsgesetzen entsprechen.
  • Eine Nebenbeschäftigung über die Haupttätigkeit hinaus bedarf der vorherigen Genehmigung durch die örtliche Ausländerbehörde. Die Genehmigung stellt sicher, dass die Nebentätigkeit nicht gegen das Arbeitsrecht verstößt, sich nicht auf die Gehaltsgrenzen auswirkt oder die Haupttätigkeit des Inhabers behindert.
  • Die Gehaltsschwellen für die Blaue Karte EU müssen immer eingehalten werden. Die Inhaber müssen mindestens 48.300 € jährlich (43.759,80 € für Engpassberufe) aus ihrer Hauptbeschäftigung verdienen. Bei Unterschreitung dieser Schwelle droht der Entzug der Blue Card.
  • Auch die Blaue Karte EU ermöglicht nach 33 Monaten ununterbrochener Beschäftigung oder 21 Monaten mit ausreichenden Deutschkenntnissen den Weg zum Daueraufenthalt in Deutschland. Die Aufnahme einer Teilzeitbeschäftigung oder einer genehmigten Nebentätigkeit beeinträchtigt diese Frist nicht, solange alle Bedingungen erfüllt sind.

Deutschland bleibt mit seiner starken Wirtschaft, seiner hervorragenden Lebensqualität und seiner fortschrittlichen Einwanderungspolitik weltweit eines der attraktivsten Ziele für qualifizierte Fachkräfte. Für Nicht-EU-Bürger, die in Deutschland arbeiten möchten, ist die EU-Blue Card nach wie vor eine sehr beliebte Option.

Viele Inhaber einer EU-Blue Card fragen sich, ob sie neben ihrer Haupttätigkeit auch einer Teilzeit- oder Nebentätigkeit nachgehen dürfen. Dieser Artikel bietet aktuelle Einblicke in die für 2026 geltenden Bestimmungen, einschließlich wichtiger Gehaltsanpassungen.

Lesen Sie hier mehr über die EU BLUE CARD im Detail.

Teilzeitbeschäftigung mit der Blauen Karte EU

Flexibilität für Teilzeitarbeit

Inhaber einer EU-Blue Card dürfen zusätzlich zu ihrer hauptberuflichen Vollzeitbeschäftigung einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen. Es gelten jedoch Einschränkungen, um eine Beeinträchtigung der Hauptaufgaben zu verhindern. In der Regel ist die Teilzeitbeschäftigung auf maximal 20 Stunden pro Woche begrenzt, sodass sie sich ideal zur Aufbesserung des Einkommens oder zur Verfolgung anderer beruflicher Interessen eignet.

Bedingungen für Teilzeitarbeit

Teilzeitbeschäftigungen müssen den deutschen Arbeitsgesetzen und Einwanderungsbestimmungen vollständig entsprechen. Die mit der EU-Blue Card verbundene Hauptbeschäftigung muss weiterhin im Mittelpunkt stehen und alle gesetzlichen Gehaltsgrenzen erfüllen. Wenn die Teilzeitarbeit die Erfüllung der Hauptpflichten beeinträchtigt oder dazu führt, dass das Gesamteinkommen aus der Hauptbeschäftigung unter die erforderliche Grenze fällt, kann dies die Aufenthaltsgenehmigung gefährden.

Zusätzliche Beschäftigung mit der Blauen Karte EU

Genehmigung erforderlich

Inhaber einer EU-Blue Card können zusätzlich zu ihrer Hauptbeschäftigung eine (Neben-)Beschäftigung ausüben, jedoch ist hierfür in der Regel eine vorherige Genehmigung durch die örtliche Ausländerbehörde erforderlich. Diese Prüfung stellt sicher, dass die Nebenbeschäftigung nicht gegen Einwanderungsbestimmungen verstößt oder die Ausübung der Hauptbeschäftigung beeinträchtigt.

Warum ist eine Genehmigung erforderlich?

Die EU-Blue Card wird auf der Grundlage strenger Kriterien, darunter Gehaltsmindestbeträge und Qualifikationen, erteilt. Jede Änderung des Beschäftigungsstatus, wie beispielsweise die Aufnahme einer Nebentätigkeit, muss geprüft werden, um die fortdauernde Einhaltung der Kriterien zu bestätigen. Die Genehmigung wird in der Regel erteilt, wenn:

  • Die zusätzliche Tätigkeit entspricht den arbeitsrechtlichen Bestimmungen.
  • Der Inhaber erfüllt weiterhin die Gehaltsanforderungen seines Hauptberufs.
  • Die Nebentätigkeit hat keinen Einfluss auf die Verpflichtungen aus dem Hauptarbeitsvertrag.

Andere wichtige Überlegungen

Gehaltsanforderungen (aktualisiert für 2026)

Die Gehaltsgrenzen werden jährlich angepasst und sind von entscheidender Bedeutung – selbst bei Teilzeit- oder Zusatzbeschäftigungen müssen die Inhaber mindestens das Mindestbruttojahresgehalt aus ihrer Hauptbeschäftigung beibehalten. Stand: 1. Januar 2026:

  • Standardberufe: Mindestens 50.700 € brutto pro Jahr.
  • Mangelberufe (z. B. MINT-Bereiche wie IT, Ingenieurwesen, Naturwissenschaften; Gesundheitswesen/medizinische Berufe; bestimmte Führungskräfte in der Fertigung/im Bauwesen): Mindestens 45.934,20 € brutto pro Jahr (in einigen Fällen ist eine Genehmigung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich).

Dies entspricht einer Erhöhung gegenüber dem Niveau von 2025 (etwa 5 %), die an die Obergrenze der gesetzlichen Rentenversicherung gekoppelt ist. Das Unterschreiten der geltenden Schwelle (auch aufgrund von Anpassungen aufgrund von Nebentätigkeiten) könnte zum Entzug der Blauen Karte führen.

Der Weg zum ständigen Wohnsitz

Ein wesentlicher Vorteil der EU-Blue Card ist der Weg zur Daueraufenthaltsgenehmigung. Nach 33 Monaten ununterbrochener Beschäftigung (oder 21 Monaten bei ausreichenden Deutschkenntnissen, in der Regel Niveau B1) können Inhaber eine Niederlassungserlaubnis beantragen. Teilzeit- oder Zusatzbeschäftigungen haben keinen Einfluss auf diesen Zeitrahmen, sofern alle Bedingungen – einschließlich der Gehaltsgrenzen – erfüllt sind.

Beschäftigung auf Probe

Im Rahmen von Programmen wie der Chancenkarte können Einzelpersonen ohne vorherige Genehmigung Probe-Arbeitsverhältnisse von bis zu zwei Wochen eingehen. Dies ist unabhängig von der EU-Blue Card, unterstreicht jedoch Deutschlands flexiblen Ansatz bei der Erprobung von Beschäftigungsverhältnissen.

Zusammenfassung

Die EU-Blue Card ist nach wie vor eine hervorragende Möglichkeit für hochqualifizierte Fachkräfte aus Nicht-EU-Ländern, in Deutschland zu leben und zu arbeiten. Sie ist zwar auf eine qualifizierte Vollzeitbeschäftigung ausgerichtet, lässt jedoch unter bestimmten Voraussetzungen Flexibilität für Teilzeit- und Nebenbeschäftigungen zu:

  • Teilzeitarbeit ist bis zu 20 Stunden pro Woche zulässig.
  • Eine zusätzliche Beschäftigung bedarf der vorherigen Genehmigung durch die örtlichen Behörden (Ausländerbehörde).
  • Die Gehaltsgrenzen müssen jederzeit eingehalten werden (50.700 € für Standardberufe oder 45.934,20 € für Mangelberufe ab 2026), um die Vorschriften einzuhalten.

Die Einwanderungspolitik Deutschlands entwickelt sich weiter, um weltweit Talente anzuziehen und gleichzeitig faire Arbeitsstandards aufrechtzuerhalten. Unabhängig davon, ob Sie Ihren Umzug planen oder bereits eine Blaue Karte EU besitzen, wird Ihnen das Verständnis dieser Änderungen für 2026 – insbesondere der höheren Gehaltsanforderungen – dabei helfen, fundierte Karriereentscheidungen zu treffen.

Hinweis: Informieren Sie sich immer bei offiziellen Stellen wie der örtlichen Ausländerbehörde oder dem Portal „Make it in Germany“ über die aktuellen Bestimmungen, da es von Fall zu Fall Unterschiede geben kann.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Kann ich mit einer EU-Blauen Karte in Deutschland Teilzeit arbeiten?

Ja, Inhaber einer EU-Blue Card dürfen in der Regel zusätzlich zu ihrer Vollzeitbeschäftigung einer Teilzeitbeschäftigung nachgehen, in der Regel bis zu 20 Stunden pro Woche, sofern die Hauptbeschäftigung die Haupteinkommensquelle bleibt.

Benötige ich mit meiner EU-Blue Card eine Genehmigung für eine zusätzliche Beschäftigung?

Ja, jede Beschäftigung, die über die mit Ihrer Blauen Karte EU verbundene Haupttätigkeit hinausgeht, muss vorab von der örtlichen Ausländerbehörde genehmigt werden, bevor Sie die zusätzliche Tätigkeit legal aufnehmen können.

Hat Teilzeitarbeit Auswirkungen auf die Gehaltsvoraussetzungen für die EU-Blue Card?

Nein, das für die EU-Blaue Karte vorgeschriebene jährliche Mindestbruttogehalt muss vollständig durch Ihre hauptberufliche Vollzeitbeschäftigung erzielt werden. Einkünfte aus Teilzeit- oder Nebenbeschäftigungen können nicht zur Erreichung dieser Schwelle herangezogen werden.

Was passiert, wenn meine Nebentätigkeit meine Hauptbeschäftigung beeinträchtigt?

Wenn sich Ihre Nebentätigkeit negativ auf Ihre Hauptaufgaben auswirkt oder dazu führt, dass Ihr Einkommen unter die erforderliche Gehaltsschwelle für die Blaue Karte EU fällt, kann Ihre Aufenthaltsgenehmigung gefährdet sein und von den Behörden überprüft oder entzogen werden.

Hat die Aufnahme einer zusätzlichen Beschäftigung Auswirkungen auf meinen Zeitplan für die Erlangung einer dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung?

Nein, die Ausübung einer Teilzeitbeschäftigung oder einer anderweitig genehmigten Nebentätigkeit hat keinen Einfluss auf den Zeitplan für die Erlangung einer unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung, solange alle Bedingungen der Blauen Karte EU weiterhin vollständig erfüllt sind.

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