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Portugals Änderungen bei der Familienzusammenführung und Visarahmen 2025: Alles, was HR-Teams wissen müssen

4
min lesen
Zuletzt aktualisiert
Oktober 28, 2025
 Regeln zur Familienzusammenführung & Visarahmen Portugal | Lei 61/2025 Regeln zur Familienzusammenführung & Visarahmen Portugal | Lei 61/2025

Die wichtigsten Erkenntnisse

  • ⚖️ Offizielles Gesetz: Lei n.º 61/2025 veröffentlicht am 22. Oktober 2025 im Diário da República; in Kraft getreten am 23. Oktober 2025
  • 👨👩👧👦 Familienzusammenführung: Erfordert mindestens 2 Jahre legalen Aufenthalt (mit begrenzten Ausnahmen für minderjährige Kinder, abhängige Familienmitglieder und hochqualifizierte Fachkräfte)
  • 🏠 Unterkunft und Einkommen: Die Antragsteller müssen eine angemessene Unterkunft und ausreichende finanzielle Mittel nachweisen, OHNE auf soziale Unterstützung angewiesen zu sein
  • 👔 Arbeitssuchende: Neues Visum für hochqualifizierte Arbeitssuchende - Abschaffung des Standardvisums für Arbeitssuchende; Beschränkung auf fortgeschrittene Fachkräfte
  • 🎓 Integrationsanforderungen: Obligatorischer portugiesischer Sprachunterricht und Erziehung zu staatsbürgerlichen Werten für Mitglieder der Familienzusammenführung
  • ⏱️ Zeitplan für die Entscheidung: AIMA muss innerhalb von 9 Monaten über die Familienzusammenführung entscheiden (verlängerbar nur in komplexen Fällen ohne Minderjährige/Abhängige)

Das neue portugiesische Einwanderungsgesetz - Änderungen

Das Gesetz Nr. 61/2025, das am 22. Oktober 2025 veröffentlicht wurde und am 23. Oktober 2025 in Kraft tritt, stellt eine umfassende Reform des portugiesischen Einwanderungsrechts dar. Dieses Gesetz ändert Lei n.º 23/2007 (das wichtigste Gesetz zur Regelung der Einreise, des Aufenthalts und der Abschiebung von Ausländern aus Portugal). Mit dem neuen Gesetz werden strengere Kontrollen eingeführt, bestimmte Regularisierungswege abgeschafft und strengere Integrationsanforderungen eingeführt.

Zentrale Zielsetzungen

Das Gesetz zielt darauf ab:

  • Sicherstellung strukturierter, legaler Migrationsmuster
  • Abbau des Verwaltungsrückstands bei AIMA
  • Verhinderung von irregulären Einreisen und Overstays
  • Stärkung der sozialen Integration von Migranten
  • Schutz der öffentlichen Dienste vor übermäßiger Nachfrage nach Gesundheitsversorgung, Wohnraum und Bildung
  • Angleichung an europäische Einwanderungsstandards und das neue Schengener Einreise-/Ausreisesystem


Update 1: Familienzusammenführung: Neue Regeln und Wartefristen

Überblick über die Reformen

Die neue portugiesische Regelung zur Familienzusammenführung führt strengere Anforderungen ein, behält aber Bestimmungen für schutzbedürftige Familien bei. Das Gesetz versucht, eine "humanistische, aber strenge" Migrationspolitik mit den verfassungsmäßigen Garantien des Familienlebens in Einklang zu bringen.


Allgemeine Regel: Das 2-Jahres-Erfordernis des Wohnsitzes

Standardvoraussetzung: Antragsteller müssen sich 2 Jahre lang rechtmäßig in Portugal aufgehalten haben, bevor sie die Familienzusammenführung beantragen.


Wichtige Ausnahmen von der 2-Jahres-Regel

Bestimmte Antragsteller sind von der 2-jährigen Wartezeit befreit:

  1. Paare mit minderjährigen oder unterhaltsberechtigten Kindern: Unmittelbarer Anspruch, sobald der Hauptantragsteller seinen Aufenthaltstitel erhält
  2. Paare mit eheähnlicher Lebensgemeinschaft: 15 Monate Wartezeit, wenn das Paar vor der Ankunft des Antragstellers in Portugal mindestens 18 Monate lang zusammengelebt hat
  3. Hochqualifizierte Fachkräfte: Von der 2-Jahres-Anforderung befreit (D3-Visuminhaber)
  4. Inhaber eines Investitions-/Goldvisums: Keine Wartezeit erforderlich
  5. Familienangehörige von EU-Bürgern: Ausgenommen (gelten nach den gesonderten EU-Vorschriften für die Familienzusammenführung)


Wer gilt als Familienangehöriger?

Zu den förderfähigen Angehörigen gehören:

  • Ehepartner oder rechtlich anerkannter De-facto-Partner (beide müssen über 18 Jahre alt sein)
  • Minderjährige Kinder (unter 18 Jahren)
  • Unterhaltsberechtigte erwachsene Kinder (18+), die alleinstehend sind und in Portugal studieren
  • Unterhaltsberechtigte Verwandte ersten Grades (Eltern/Großeltern) in Ausnahmefällen
  • Minderjährige Geschwister unter Vormundschaft (unter bestimmten Umständen)


Unterkunft und finanzielle Anforderungen (obligatorisch)


Anforderungen an angemessenen Wohnraum

Die Antragsteller müssen nachweisen, dass sie Zugang zu einer Unterkunft haben, die für eine vergleichbare Familie in der gleichen Region als normal angesehen wird, und diese muss:

  • Eigentum oder gemietet sein (Mietverträge müssen mindestens 1 Jahr laufen und bei den Steuerbehörden registriert sein)
  • Einhaltung allgemeiner Sicherheits- und Gesundheitsstandards
  • Sie müssen durch Belege nachgewiesen werden: Mietquittungen, Eigentumsurkunden oder Wohnsitzanmeldung

Die Definition der Regierung steht noch aus: Die spezifischen Normen werden in einer künftigen Ministerialverordnung für Wohnungswesen und innere Angelegenheiten festgelegt.


Ausreichende finanzielle Mittel

Die Antragsteller müssen ein stabiles, dauerhaftes Einkommen nachweisen, mit dem sie alle Familienmitglieder versorgen können , ohne auf soziale Unterstützung angewiesen zu sein (keine Arbeitslosenunterstützung, Sozialhilfe usw.).

Die Beweise umfassen:

  • Arbeitsverträge
  • Nachweis eines regelmäßigen Einkommens
  • Kontoauszüge
  • Steuererklärungen
  • Berufliche Qualifikationen/Geschäftsunterlagen

Genaue Schwellenwerte: Wird in einer separaten Ministerialverordnung über Migration und soziale Sicherheit festgelegt.


Integrationsverpflichtungen (neu & verpflichtend)

Obligatorische Integrationsprogramme

Nach Erhalt der Aufenthaltsgenehmigung müssen alle Mitglieder der Familienzusammenführung an einem Programm teilnehmen:

  1. Portugiesisch Sprachtraining (Formação em Língua Portuguesa)
    • Obligatorisch für alle Familienmitglieder
    • Ausnahmen: Kann für CPLP-Bürger erlassen werden (nach Ermessen der Behörden)
    • Dauer und Intensität: Wird in den Vorschriften festgelegt
  2. Schulung zu staatsbürgerlichen Werten und Verfassungsgrundsätzen (Formação em Princípios e Valores Constitucionais)
    • Muss die portugiesischen Verfassungsgrundsätze abdecken
    • Erforderlich für alle Familienmitglieder
  3. Obligatorische Bildung (für Minderjährige)
    • Alle minderjährigen Familienmitglieder müssen am obligatorischen Schulunterricht teilnehmen
    • Überprüfung der Einhaltung der Bestimmungen für die Verlängerung des Aufenthaltstitels


Sanktionen bei Nichteinhaltung der Vorschriften

Die Nichteinhaltung der Integrationsanforderungen kann dazu führen, dass die Verlängerung des Aufenthaltstitels nach Ablauf der Gültigkeit verweigert wird.


Antragsverfahren und Entscheidungsfristen

Schritt-für-Schritt-Verfahren

Für Familienangehörige außerhalb Portugals:
  1. Der Hauptantragsteller (mit Wohnsitz in Portugal) kontaktiert AIMA, um eine Genehmigung zur Familienzusammenführung zu beantragen
  2. AIMA-Bewertung: Überprüfung von Wohnraum, finanziellen Mitteln, Integrationsverpflichtungen
  3. Positiver Entscheid: AIMA erteilt Zulassungsbescheid
  4. Visumantrag des Familienmitglieds: Familie beantragt beim portugiesischen Konsulat im Heimatland mit AIMA-Genehmigung
  5. Konsularische Bearbeitung: Botschaft/Konsulat stellt Aufenthaltsvisum aus (D6-Visum für Familienzusammenführung)
  6. Einreise & Registrierung: Das Familienmitglied reist nach Portugal ein und schließt die biometrische Registrierung bei AIMA ab.
Für Familienangehörige, die sich bereits in Portugal aufhalten:
  1. Alleiniger AIMA-Termin: Hauptantragsteller und Familienmitglied sind gemeinsam anwesend
  2. Überprüfung der Unterlagen und biometrische Erfassung: Gleicher Termin
  3. Aufenthaltsgenehmigung ausgestellt: Nach Genehmigung


Zeitpläne für kritische Entscheidungen

  • Standardfälle der Wiedervereinigung: AIMA muss innerhalb von 9 Monaten entscheiden
  • Verlängerung: Nur in komplexen Fällen möglich; maximal weitere 9 Monate
  • Paare mit Minderjährigen/Unterhaltsberechtigten: KEINE Verlängerungen zulässig - Entscheidung nur innerhalb von 9 Monaten
  • Gerichtliche Berufungen: Die Antragsteller haben nun uneingeschränkten Zugang zu den Gerichten, um die Entscheidungen der AIMA anzufechten (zuvor waren diese eingeschränkt)


Offizielle Regierungsmitteilungen & Links

Offizielles Rechtsdokument: Lei n.º 61/2025 - Diário da República

Wichtige Regierungsressourcen:




Update 2: Ende der "Interessenbekundung" und neuer Visarahmen

Die Manifestation von Interesse ist verschwunden

Zuvor konnten Ausländer:

  • Einreise nach Portugal ohne Visum
  • Einreichen einer "Interessenbekundung" bei der AIMA
  • ihren Status nach der Ankunft zu regularisieren

Dieser Weg ist nun endgültig abgeschafft. Alle Aufenthaltsanträge müssen nun vor der Einreise durch ordnungsgemäße Visumverfahren bei den portugiesischen Konsulaten gestellt werden.


Neuer Visarahmen: Nur noch Aufenthaltsvisa

Alle Antragsteller aus Nicht-EU-Staaten müssen nun ein Aufenthaltsvisum (kein Touristen- oder Kurzzeitvisum) beantragen, um einen legalen Aufenthalt zu begründen.

Zu den neuen Visakategorien gehören:

Visum Typ Zweck Wichtige Änderungen
Hochqualifizierter Arbeitssuchender Qualifizierte Fachkräfte, die eine Stelle suchen Ersetzt das Visum für Arbeitssuchende mit freiem Zugang
D2 Selbstständige Arbeit Anforderungen unverändert
D3 Hochqualifizierte Beschäftigung Befreiung von der 2-jährigen Wartezeit für die Familienzusammenführung
D6 Familienzusammenführung Neue strenge Anforderungen an Wohnraum/Einkommen
D7 Passives Einkommen/Ruheständler Unverändert
D8 Digitale Nomaden/Fernarbeiter Noch verfügbar (Einkommens-/Steuererklärung erforderlich)
D9 Investition/Goldenes Visum Von den Beschränkungen der Familienzusammenführung ausgenommen
Unterricht/Kultur Pädagogen und Kulturschaffende Neue Kategorie für die berufliche Entwicklung

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Territoriale Begrenzung

Alle Visa für den Aufenthalt und den befristeten Aufenthalt sind nur noch für das portugiesische Hoheitsgebiet gültig. Sie berechtigen nicht mehr automatisch zur Einreise in andere Schengen-Länder. Antragsteller müssen für Reisen zwischen den Ländern separate Schengen-Visumverfahren einhalten.

Visumantragsverfahren

Wo man sich bewirbt

Alle Visumanträge müssen bei folgender Stelle eingereicht werden:

  • Portugiesisches Konsulat im Wohnsitzland des Antragstellers
  • ODER Portugiesische Botschaft (in Ländern ohne Konsulate)

Erforderliche Grundlagendokumente

  1. Gültiger Reisepass (mindestens 6 Monate über den geplanten Aufenthalt hinaus gültig)
  2. Nachweis einer Unterkunft in Portugal (Mietvertrag, Eigentumsurkunde, Unterkunftsbescheinigung)
  3. Finanzielle Unterlagen (Arbeitsvertrag, Kontoauszüge, Steuererklärungen, Einkommensnachweise)
  4. Unbescholtenes polizeiliches Führungszeugnis (aus dem Herkunftsland und aus jedem Land, in dem Sie sich mindestens 12 Monate aufgehalten haben)
  5. Krankenversicherung (privat oder portugiesisches öffentliches System, Anspruch auf Leistungen)
  6. Ausgefülltes Visumantragsformular
  7. Passbilder (biometrischer Standard)
  8. Konsulargebühren (der Betrag variiert je nach Art des Visums)

Visum zur Familienzusammenführung (D6) Spezifische Dokumente

Über die grundlegenden Anforderungen hinaus:

  • AIMA-Genehmigung zur Familienzusammenführung (vor dem Konsularantrag eingeholt)
  • Nachweis der familiären Beziehung (Heiratsurkunde, Geburtsurkunde, eingetragene Partnerschaft)
  • Ausweisdokumente des ersten Familienmitglieds
  • Für Minderjährige: Geburtsurkunde, Nachweis der elterlichen Sorge
  • Für unterhaltsberechtigte Erwachsene: Nachweis der Unterhaltsberechtigung

Zeitpläne für die Verarbeitung

  • Standardbearbeitung: 30-60 Tage
  • Komplexe Fälle (Hintergrundprüfungen, zusätzliche Überprüfungen): 60-90 Tage
  • Vorrangige Bearbeitung für bestimmte Kategorien (Investitionsvisum, hochqualifizierte Fachkräfte)

Schlussfolgerung

Das portugiesische Gesetz Nr. 61/2025 stellt eine erhebliche Verschärfung der Einwanderungsverfahren dar und legt den Schwerpunkt auf strukturierte Migration, Integration und familiäre Stabilität gegenüber früheren vereinfachten Verfahren. Das Gesetz ist zwar restriktiver, sieht aber klare Verfahren, festgelegte Fristen und Rechtsmittel vor.

Wichtigste Erkenntnisse:

  • Vorausschauend planen: Keine visumfreie Einreise mehr mit anschließender Regularisierung
  • Finanzielle Stabilität nachweisen: Wohnungs- und Einkommensnachweis jetzt Pflicht
  • Auf die Integration vorbereiten: Sprache und staatsbürgerliche Bildung sind gesetzlich vorgeschrieben
  • Verstehen Sie die zeitlichen Abläufe: Familienzusammenführung kann mehr als 9 Monate dauern
  • Nutzen Sie die offiziellen Kanäle: Konsulate und AIMA sind Ihr einziger legitimer Weg

Haftungsausschluss

Einwanderungsgesetze und -richtlinien ändern sich häufig und können je nach Land oder Staatsangehörigkeit variieren. Obwohl wir uns bemühen, genaue und aktuelle Informationen zu liefern, empfehlen wir Ihnen, Ihre eigene Sorgfaltspflicht zu erfüllen oder offizielle Quellen zu konsultieren. Sie können sich auch gerne direkt an uns wenden, um die neuesten Informationen zu erhalten. Jobbatical ist nicht verantwortlich für Entscheidungen, die auf der Grundlage der bereitgestellten Informationen getroffen werden.

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