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Vollständiger Leitfaden zu den Anforderungen für ein Blue-Collar-Visum für Deutschland 2026

4
min lesen
Zuletzt aktualisiert
5. Februar 2026
Blue Collar Visa AnforderungenBlue Collar Visa Anforderungen
  • Deutschlands Visa für Arbeiter für 2026 legen den Schwerpunkt auf die berufliche Ausbildung in Mangelberufen wie dem Bauwesen und dem Gesundheitswesen.
  • Für Fachkräfte und die EU-Blue Card sind Stellenangebote mit einem Gehalt von 45.934 € bis 50.700 € erforderlich; für die Opportunity Card sind mindestens 6 Punkte erforderlich.
  • Ein finanzieller Nachweis (13.092 €) und eine Krankenversicherung sind für alle Visa obligatorisch.
  • Sprachkenntnisse (A1-B1 Deutsch) wirken sich positiv auf die Bewerbung aus, sind aber nicht immer erforderlich.

Der deutsche Arbeitsmarkt benötigt dringend Facharbeiter. Das Fachkräftemigrationsgesetz von 2023 und die jüngsten Aktualisierungen erleichtern Nicht-EU-Fachkräften aus Handwerk, Gewerbe und Dienstleistungsbereich die Einreise. Nachfolgend finden Sie eine kurze Übersicht über die Anforderungen für die wichtigsten Visa-Arten für Facharbeiter: Fachkräftevisum, Opportunity Card, Blaue Karte EU und Visum für beruflich erfahrene Arbeitnehmer.

Fachkräftevisum (§ 18a/18b Aufenthaltsgesetz)

Für eine qualifizierte Beschäftigung in Berufsfeldern.

  • Qualifikationen: Mindestens zweijährige, von der IHK oder ZAB anerkannte Berufsausbildung, die den deutschen Standards entspricht.
  • Stellenangebot: Erforderlich von einem deutschen Arbeitgeber; muss dem Qualifikationsniveau entsprechen, sofern es sich nicht um einen nicht reglementierten Beruf handelt.
  • Gehalt: Mindestens 45.934,20 € jährlich für Mangelberufe (z. B. Elektriker, Klempner); höher für reglementierte Berufe.
  • Sprache: Nicht obligatorisch, aber A1-B1 Deutsch wird für die Integration empfohlen.
  • Finanzieller Nachweis: Sperrkonto mit 13.092 € oder vom Arbeitgeber garantierte Lebenshaltungskosten.
  • Krankenversicherung: Obligatorische deutsche oder gleichwertige Versicherung.
  • Sonstiges: BA-Zulassung erforderlich; bis zu vier Jahre gültig.

Opportunitätskarte (Chancenkarte)

Ein punktebasiertes Visum für Arbeitssuchende, das ein Jahr Zeit für die Arbeitssuche lässt.

  • Qualifikationen: Berufsausbildung (mindestens zwei Jahre) oder in Deutschland anerkannter Hochschulabschluss.
  • Punktesystem: Mindestens 6 Punkte aus:
    • Anerkannte Qualifikation (bis zu 4 Punkte).
    • Deutsch (A1-B1, bis zu 3 Punkte) oder Englisch (B2, 1 Punkt).
    • Mehr als zwei Jahre Erfahrung (bis zu 3 Punkte).
    • Alter unter 35 Jahren (bis zu 2 Punkte).
    • Verbindungen zu Deutschland oder Partnerpotenzial (jeweils bis zu 1 Punkt).
  • Finanznachweis: Sperrkonto mit 13.092 € für ein Jahr (1.091 € pro Monat).
  • Krankenkasse: Obligatorische deutsche oder gleichwertige Versicherung.
  • Arbeitsgenehmigung: Bis zu 20 Stunden/Woche Teilzeit- oder Probearbeiten.
  • Sonstiges: Kein Stellenangebot erforderlich; verlängerbar auf zwei Jahre, wenn eine Stelle gefunden wird.

Blaue Karte EU

Für hochqualifizierte Arbeiter in Mangelberufen (z. B. Krankenpflege, Fertigung).

  • Qualifikationen: Berufsausbildung oder Hochschulabschluss nach deutschem Standard; für reglementierte Berufe ist eine Berufszulassung erforderlich.
  • Stellenangebot: Erforderlich; muss die Gehaltsschwelle erfüllen.
  • Gehalt: 50.700 € jährlich; 45.934,20 € für Mangelberufe (z. B. Pflegehelfer, Bauleiter).
  • Sprache: Nicht erforderlich, aber A1-B1 Deutsch erleichtert die Integration.
  • Finanzieller Nachweis: In der Regel durch das Stellenangebot abgedeckt; andernfalls 13.092 € auf einem Sperrkonto.
  • Krankenkasse: Obligatorische deutsche oder gleichwertige Versicherung.
  • Sonstiges: Bis zu vier Jahre gültig; schnellerer Aufenthaltsweg (21 Monate mit B1 Deutsch).

Visum für berufserfahrene Arbeitskräfte

Für erfahrene Arbeitnehmer in nicht reglementierten Berufen.

  • Erfahrung: Mehr als zwei Jahre in den letzten fünf Jahren; drei Jahre für IT-Spezialisten.
  • Qualifikationen: Keine formale Anerkennung erforderlich, wenn das Stellenangebot der Gehaltsschwelle entspricht.
  • Stellenangebot: Erforderlich; mindestens 45.934,20 € jährlich für Mangelberufe.
  • Sprache: Nicht obligatorisch; A1-B1 Deutsch empfohlen.
  • Finanzieller Nachweis: Sperrkonto (13.092 €) oder Arbeitgeberbürgschaft.
  • Krankenkasse: Obligatorische deutsche oder gleichwertige Versicherung.
  • Sonstiges: BA-Zulassung erforderlich; ideal für Berufe wie Logistik oder Fertigung.

Zusätzliche Anforderungen

  • Alter: Über 45 Jahre erfordert einen Nachweis über ein Jahresgehalt oder eine Rente in Höhe von 55.770 € (alle Visa außer Opportunity Card).
  • Bewerbungsunterlagen: Gültiger Reisepass, biometrisches Foto, Arbeitsvertrag (falls zutreffend), Qualifikationsnachweise, Sprachnachweis, Kontoauszüge.
  • Anerkennungsverfahren: Ausländische Qualifikationen werden über Anabin/ZAB bewertet; nicht geregelte Tätigkeiten können mit dem Stellenangebot auf die volle Anerkennung verzichten.
  • Familienzusammenführung: Erlaubt nach der Genehmigung; kein Wohnraum-/Existenznachweis für Familien mit Blauer Karte EU.

Haftungsausschluss: Einwanderungsgesetze und -richtlinien ändern sich häufig und können je nach Land oder Staatsangehörigkeit variieren. Wir bemühen uns, genaue und aktuelle Informationen bereitzustellen, empfehlen Ihnen jedoch, eigene Nachforschungen anzustellen oder offizielle Quellen zu konsultieren. Sie können sich auch gerne direkt an uns wenden, um die neuesten Informationen zu erhalten. Jobbatical übernimmt keine Verantwortung für Entscheidungen, die auf der Grundlage der bereitgestellten Informationen getroffen werden.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wer hat Anspruch auf ein Visum für Facharbeiter in Deutschland, wie beispielsweise das Facharbeitervisum oder die Opportunity Card?

Nicht-EU-Arbeitnehmer mit mindestens zweijähriger anerkannter Berufsausbildung, die mit deutschen Standards vergleichbar ist und von der IHK oder ZAB überprüft wurde, können sich in Branchen wie Bauwesen, Gesundheitswesen, Handwerk und Dienstleistungen qualifizieren. Das Fachkräftevisum erfordert ein Stellenangebot, das bestimmte Gehaltsgrenzen erfüllt (etwa 45.934 € oder mehr für Mangelberufe), während die Opportunity Card einem punktebasierten Modell folgt und die Einreise ohne vorheriges Stellenangebot zur Arbeitssuche ermöglicht.

Wie funktioniert das Punktesystem der Chancenkarte und wie viele Punkte benötige ich?

Bewerber benötigen mindestens sechs Punkte. Punkte werden für anerkannte Qualifikationen (bis zu vier), Deutschkenntnisse auf dem Niveau A1–B1 (bis zu drei) oder Englischkenntnisse auf dem Niveau B2 (ein Punkt), Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren (bis zu drei Punkte), ein Alter unter 35 Jahren (bis zu zwei Punkte) und Verbindungen zu Deutschland oder einem Partner (jeweils bis zu einem Punkt) vergeben. Die Karte berechtigt zu einem Aufenthalt von einem Jahr, verlängerbar auf zwei Jahre, mit einer Teilzeitbeschäftigung von bis zu 20 Stunden pro Woche.

Sind Deutschkenntnisse für Visa für Arbeiter erforderlich?

Sprachkenntnisse sind nicht immer zwingend erforderlich, werden jedoch dringend empfohlen. Mit Deutschkenntnissen der Stufen A1–B1 können bis zu drei Punkte für die Opportunity Card gesammelt werden, was die Berufsaussichten in vielen Branchen verbessert. Englischkenntnisse der Stufe B2 bringen einen Punkt. Für einige Mangelberufe und die EU-Blue Card können Grundkenntnisse ausreichend sein, obwohl höhere Niveaus wie B1 die Berechtigung zum Daueraufenthalt beschleunigen.

Was sind die Gehaltsgrenzen und finanziellen Anforderungen für diese Visa?

Für die Einreise als Fachkraft und mit der EU-Blue Card sind in der Regel Jahresgehälter zwischen 45.934 € und 50.700 € erforderlich, wobei für Bewerber über 45 Jahre in vielen Fällen höhere Anforderungen von etwa 55.770 € gelten. Der finanzielle Nachweis für die Einreise als Arbeitssuchender umfasst ein Sperrkonto mit etwa 13.092 € (etwa 1.091 € pro Monat), wobei ein gültiges Stellenangebot diesen Nachweis ersetzen kann. Eine Krankenversicherung ist in allen Fällen obligatorisch.

Können Familienmitglieder beitreten, und welche Unterlagen sind in der Regel erforderlich?

Ja, eine Familienzusammenführung ist nach der Genehmigung zulässig, und Inhaber einer Blauen Karte EU profitieren von vereinfachten Bedingungen ohne zusätzliche Einkommens- oder Wohnsitznachweise. Zu den üblichen Unterlagen gehören ein gültiger Reisepass, ein biometrisches Foto, anerkannte Qualifikationsnachweise, gegebenenfalls ein Arbeitsvertrag, Sprachnachweise, Finanzunterlagen oder ein Sperrkonto, eine Krankenversicherungsbescheinigung und in einigen Fällen die Genehmigung der Bundesagentur für Arbeit.

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