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Aufzeichnungspflichten für UK-Visumsponsoren

5
min lesen
Zuletzt aktualisiert
9. April 2026
Anforderungen an die AufzeichnungenAnforderungen an die Aufzeichnungen
Wichtige Erkenntnisse zur Dokumentation von Sponsoring im Vereinigten Königreich

• Sponsoren müssen für jeden gesponserten Arbeitnehmer Unterlagen aufbewahren – Dokumente zum Recht auf Arbeit, Angaben zum CoS, Gehaltsabrechnungen, Kontaktdaten und Beschäftigungsbedingungen.

• Die meisten Unterlagen müssen für die Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie für ein weiteres Jahr nach dem Ausscheiden des Arbeitnehmers aufbewahrt werden.

• Ab dem 31. Dezember 2026 dürfen bei der Überprüfung der Arbeitsberechtigung nur noch eVisa-Share-Codes verwendet werden – BRPs sind nicht mehr gültig.

• Die häufigsten Gründe für den Entzug der Lizenz sind mangelhafte Buchführung, versäumte Meldefristen und die gemeinsame Nutzung von SMS-Zugangsdaten.

• In Anhang D des Leitfadens für Arbeitnehmer und Leiharbeitnehmer ist genau festgelegt, welche Unterlagen der Arbeitgeber aufbewahren muss.

Einführung

Jeder zugelassene britische Sponsor hat zwei gleichrangige Pflichten: die Führung ordnungsgemäßer Aufzeichnungen und deren korrekte Aufbewahrung. Das Innenministerium wertet Lücken in der Dokumentation als Hinweis auf einen Verstoß, unabhängig davon, ob die zugrunde liegende Tätigkeit rechtmäßig war. Angesichts von fast 2.000 entzogenen Lizenzen im Zeitraum 2024–25 und einer steigenden Zahl von Kontrollbesuchen behandelt dieser Leitfaden genau, welche Unterlagen Sie aufbewahren müssen, wie lange Sie diese aufbewahren müssen und welche Fehler bei der Aufbewahrung am häufigsten zu Durchsetzungsmaßnahmen führen.

1. Vom Arbeitgeber aufzubewahrende Unterlagen – Anforderungen gemäß Anhang D

In Anhang D der Leitlinien des Innenministeriums für Arbeitgeber, die Arbeitnehmer und Zeitarbeitskräfte sponsern, sind die vorgeschriebenen Aufzeichnungen für jeden gesponserten Arbeitnehmer aufgeführt. Es gibt vier Hauptkategorien:

Dokumente zum Recht auf Arbeit

  • Eine gut lesbare Kopie des aktuellen Reisepasses des Arbeitnehmers (Seite mit dem Foto sowie alle relevanten Visa und Einreisestempel).
  • Nachweis über die Überprüfung des eVisa-Freigabecodes, einschließlich des Überprüfungsdatums und der Referenznummer des Überprüfungsdienstes. Ab dem 31. Dezember 2026 ersetzt dies die BRP als gültiges Dokument zur Arbeitserlaubnis für Nicht-Briten.
  • Für Arbeitnehmer mit befristeter Aufenthaltsgenehmigung: Datum der nächsten Überprüfung (die Freigabecodes verfallen alle 90 Tage).

Aufzeichnungen zu Sponsoringbescheinigungen (CoS)

  • Die dem Arbeitnehmer zugewiesene CoS-Referenznummer.
  • Die im CoS erfassten Angaben zu Stellenbezeichnung, SOC-Code, Gehalt und Arbeitsbeginn.
  • Jede weitere Arbeitsbescheinigung, die ausgestellt wird, wenn der Arbeitnehmer die Stelle wechselt oder den Arbeitgeber wechselt.

Unterlagen zu Beschäftigung und Gehaltsabrechnung

  • Unterzeichneter Arbeitsvertrag oder schriftliche Arbeitsbedingungen.
  • Lohnabrechnungen oder Lohnunterlagen, aus denen die in jedem Zahlungszeitraum gezahlten Löhne hervorgehen, sind besonders wichtig, da die Löhne ab April 2026 auf Basis der einzelnen Zahlungszeiträume überwacht werden.
  • Aufzeichnungen über etwaige Änderungen der Arbeitszeiten, des Gehalts oder des Arbeitsortes – sowie Nachweise dafür, dass diese innerhalb der Frist von 10 Werktagen an die UKVI gemeldet wurden.
  • Abwesenheitsdaten für geförderte Arbeitnehmer, einschließlich unbezahlter Freistellungen, die eine Meldepflicht hinsichtlich einer Gehaltsänderung ausgelöst haben.

Kontakt- und persönliche Angaben

  • Aktuelle Adresse und Telefonnummer des Arbeitnehmers im Vereinigten Königreich – wird bei jedem Umzug aktualisiert.
  • Notfallkontaktdaten des Arbeitnehmers.
  • Sozialversicherungsnummer (sobald diese ausgestellt wurde).

Anhang D wird regelmäßig aktualisiert. Siehe gov.uk/uk-visa-sponsorship-employers für die aktuelle Version; verlassen Sie sich nicht auf eine gedruckte Ausgabe, die älter als 6 Monate ist.

2. Wie lange muss der Arbeitgeber die Unterlagen zur Arbeitsvermittlung aufbewahren?

Datensatztyp Aufbewahrungsfrist
Mitarbeiterbezogene Unterlagen (CoS, Arbeitserlaubnis, Gehaltsabrechnungen, Arbeitsvertrag, Kontaktdaten) Dauer der Arbeitserlaubnis + 1 Jahr nach dem Ausscheiden des Arbeitnehmers oder dem Ablauf seines Visums
Organisationsunterlagen (Angaben zur Sponsorenlizenz, Unterlagen des Anweisungsbefugten, Unterlagen zu Schlüsselpersonen) Solange die Lizenz gültig ist sowie ein Jahr nach ihrem Ablauf oder ihrer Rückgabe
Aufzeichnungen zur Überprüfung des Arbeitsrechts bei eVisa Beschäftigungsdauer + 2 Jahre (gesetzliche Entschuldigungsvoraussetzung)
Unterlagen im Zusammenhang mit einer Kontrollbesichtigung oder einem Audit des Innenministeriums Mindestens 6 Jahre – als unbefristet behandeln, sofern keine rechtliche Beratung etwas anderes nahelegt

3. Die Umstellung auf das eVisa und die damit verbundenen Änderungen bei der Buchführung

Ab dem 31. Dezember 2026 sind physische biometrische Aufenthaltsgenehmigungen (BRPs) für die Überprüfung der Arbeitsberechtigung nicht mehr gültig. Dadurch ändern sich die Anforderungen an die Art und Weise, wie Sie Daten erfassen müssen:

  • Verwenden Sie keine BRP-Kopien mehr als primären Nachweis für Ihre Arbeitsberechtigung. Nach der Umstellung sind die Überprüfungsnachweise des eVisa-Share-Codes das erforderliche Dokument.
  • Notieren Sie das Datum jeder eVisa-Prüfung, den verwendeten Freigabecode und das Ergebnis. Dies dient Ihnen als rechtlicher Nachweis, falls der Status eines Mitarbeiters später in Frage gestellt wird.
  • Erstellen Sie einen wiederkehrenden 90-Tage-Zeitplan für die erneute Überprüfung – eVisa-Freigabecodes verfallen, und eine abgelaufene Überprüfung stellt keine rechtlich zulässige Entschuldigung dar.
  • Stellen Sie sicher, dass Ihr Dokumentenarchivierungssystem Prüfprotokolle mit Zeitstempeln und Benutzerdaten erfassen kann – ein Eintrag in einer Tabellenkalkulation ohne Datumsangabe reicht bei einem Audit nicht als Nachweis aus.

Mitarbeiter, die noch kein UKVI-Onlinekonto eingerichtet haben, können keinen Freigabecode generieren. Nehmen Sie die Einrichtung des UKVI-Kontos in Ihre Checkliste für die Einarbeitung auf – warten Sie damit nicht bis zur Verlängerung des Visums.

4. Fehler bei der Buchführung von Sponsoren und wie man sie behebt

Dies sind die Mängel, die das Innenministerium bei Kontrollbesuchen am häufigsten feststellt. Jeder einzelne davon lässt sich mit den richtigen Systemen vermeiden.

Fehler: Aufbewahrung von BRP-Kopien anstelle der eVisa-Verifizierungsunterlagen nach dem Übergang.

Maßnahme: Führen Sie bis zum 31. Dezember 2026 eine vollständige Überprüfung Ihrer „Right-to-Work“-Akten durch. Ersetzen Sie für jeden derzeit geförderten Arbeitnehmer alle BRP-Kopien durch einen Verifizierungsnachweis in Form eines eVisa-Freigabecodes.

Fehler: Daten, die in privaten E-Mail-Postfächern oder auf lokalen Laufwerken gespeichert sind, sind nicht mehr zugänglich, wenn die betreffende Person das Unternehmen verlässt.

Maßnahme: Alle Unterlagen zur Einhaltung der Sponsorenvorschriften müssen in einem gemeinsam genutzten, zugriffskontrollierten Cloud-System gespeichert werden. Auch wenn ein Benutzer der Stufe 1 oder ein Personalverantwortlicher das Unternehmen verlässt, müssen die Unterlagen weiterhin abrufbar bleiben.

Fehler: Es liegt kein Nachweis über das Datum vor, an dem die Überprüfung der Arbeitsberechtigung durchgeführt wurde – lediglich ein Scan des Dokuments.

Korrektur: Jede Überprüfung der Arbeitsberechtigung muss mit dem Datum der Durchführung, den überprüften Dokumenten oder dem überprüften Freigabecode sowie dem Namen der Person, die die Überprüfung durchgeführt hat, protokolliert werden.

Fehler: Die Angaben auf den Gehaltsabrechnungen stimmen nicht mit dem auf der CoS angegebenen Gehalt überein – aufgrund von Prämien oder Abzügen liegt das tatsächliche Gehalt unter dem Schwellenwert.

Lösung: Die Einhaltung der Gehaltsvorgaben wird nun pro Abrechnungszeitraum überprüft. Führen Sie für jeden geförderten Arbeitnehmer einen monatlichen Vergleich zwischen dem tatsächlichen Gehalt und dem Gehaltsschwellenwert des CoS durch. Weisen Sie auf Abweichungen hin und melden Sie diese umgehend.

Fehler: Die Adresse und die Kontaktdaten des Mitarbeiters wurden seit seinem Eintritt nicht aktualisiert, obwohl er vor 18 Monaten umgezogen ist.

Maßnahme: Fügen Sie Ihrem Compliance-Kalender für gesponserte Arbeitnehmer einen jährlichen Schritt zur erneuten Bestätigung der Kontaktdaten hinzu. UKVI erwartet von Ihnen, dass Sie über aktuelle Informationen verfügen.

Fehler: Die Datensätze von Mitarbeitern, die das Unternehmen verlassen haben, werden nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses gelöscht.

Maßnahme: Bewahren Sie alle Unterlagen für den vorgeschriebenen Aufbewahrungszeitraum auf (Dauer der Förderung + mindestens 1 Jahr). Legen Sie in Ihrem Dokumentenmanagementsystem Löschtermine fest – löschen Sie die Unterlagen nicht bei Ausscheiden.

Fehler: Die Anmeldedaten für das SMS-System wurden von mehreren Mitarbeitern der Personalabteilung gemeinsam genutzt.

Korrektur: Jeder SMS-Nutzer muss über einen eigenen Login verfügen. Die gemeinsame Nutzung von Zugangsdaten stellt einen Verstoß gegen die Compliance-Vorschriften dar. Entziehen Sie den Zugriff unverzüglich, wenn ein Nutzer das Unternehmen verlässt. Inaktive Konten mit aktiven Berechtigungen werden bei der Prüfung markiert.

5. Sponsorendaten für die Prüfung vorbereiten

Eine angekündigte oder unangekündigte Überprüfung durch das Innenministerium kann jederzeit stattfinden. Die Sponsoren, die diese ohne Zwischenfälle bewältigen, sind diejenigen, die ihre Unterlagen als lebende Dokumente und nicht als Archivdateien behandeln.

Checkliste für die vierteljährliche Buchführung

  • Alle Unterlagen zu gesponserten Arbeitnehmern enthalten: die aktuelle CoS-Referenz, den Nachweis der Arbeitserlaubnis (eVisa, datiert), den unterzeichneten Vertrag, die Gehaltsabrechnungen der letzten 12 Monate sowie die aktuellen Kontaktdaten.
  • Die Datensätze zu den eVisa-Freigabecodes sind datiert und liegen innerhalb des 90-tägigen Gültigkeitszeitraums.
  • Die Gehaltsabrechnungen für jeden geförderten Arbeitnehmer bestätigen, dass das Gehalt in jedem Abrechnungszeitraum mindestens dem CoS-Schwellenwert entspricht.
  • Die Abwesenheitsdaten sind auf dem neuesten Stand, und alle durch Abwesenheiten ausgelösten Meldungen wurden innerhalb von 10 Arbeitstagen im SMS-System erfasst.
  • Die Unterlagen ehemaliger geförderter Arbeitnehmer werden aufbewahrt und sind zugänglich – sie werden weder auf privaten Laufwerken archiviert noch gelöscht.
  • Der Zugriff auf den Dokumentenspeicher ist auf derzeitige, namentlich genannte Mitarbeiter beschränkt – keine gemeinsamen Zugänge, kein Zugriff für ehemalige Mitarbeiter.

Sollten Sie bei einem internen Audit eine Lücke feststellen, melden Sie diese proaktiv über das SMS und dokumentieren Sie dies. Eine freiwillige Offenlegung wird positiver bewertet als Mängel, die vom Innenministerium festgestellt werden.


Haftungsausschluss‍

Einwanderungsgesetze und -richtlinien ändern sich häufig und können je nach Land oder Staatsangehörigkeit variieren. Obwohl wir uns bemühen, genaue und aktuelle Informationen bereitzustellen, empfehlen wir Ihnen, Ihre eigene Sorgfaltspflicht zu erfüllen oder offizielle Quellen zu konsultieren. Sie können sich auch gerne direkt an uns wenden, um aktuelle Informationen zu erhalten. Jobbatical ist nicht verantwortlich für Entscheidungen, die auf der Grundlage der bereitgestellten Informationen getroffen werden.

Häufig gestellte Fragen zu den Aufbewahrungspflichten für Visumsponsoren im Vereinigten Königreich

Was ist Anhang D und wo finde ich ihn?

Anhang D ist der Abschnitt der Leitlinien des britischen Innenministeriums für Arbeitgeber und Sponsoren von Zeitarbeitskräften, in dem die verpflichtenden Aufbewahrungspflichten für Inhaber einer Sponsorenlizenz dargelegt sind. Darin wird genau erläutert, welche Unterlagen Sponsoren für die von ihnen gesponserten Arbeitnehmer sowie zum Nachweis der Einhaltung der Vorschriften aufbewahren müssen. Er ist auf den offiziellen Seiten der GOV.UK-Leitlinien für Sponsoren veröffentlicht und sollte regelmäßig überprüft werden, da sich die Anforderungen bei einer Aktualisierung der Leitlinien ändern können.

Wie lange muss ich Unterlagen zum Recht auf Arbeit aufbewahren?

Sie müssen die Unterlagen zu den „Right-to-Work“-Prüfungen für die gesamte Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie für weitere zwei Jahre nach dem Ausscheiden des Arbeitnehmers aufbewahren. Dies ist die vorgeschriebene Aufbewahrungsfrist, um Ihren gesetzlichen Schutz vor Strafen wegen illegaler Beschäftigung zu wahren. Andere Unterlagen des Arbeitgebers – wie die CoS, der Arbeitsvertrag und Gehaltsnachweise – müssen in der Regel für die Dauer des Arbeitsverhältnisses sowie für ein weiteres Jahr aufbewahrt werden.

Kann ich einen BRP auch nach Dezember 2026 noch als Nachweis für die Arbeitserlaubnis akzeptieren?

Nein. Ab dem 31. Dezember 2026 sind biometrische Aufenthaltsgenehmigungen (BRPs) für die Überprüfung der Arbeitsberechtigung nicht mehr gültig. Arbeitgeber müssen den Online-Prüfungsdienst des Innenministeriums unter Verwendung eines eVisa-Freigabecodes nutzen. Das Verweisen auf eine BRP nach diesem Datum gilt nicht als rechtmäßige Entschuldigung.

Was passiert, wenn das Innenministerium bei einer Prüfung Lücken in unseren Unterlagen feststellt?

Mängel bei der Dokumentation gehören zu den häufigsten Gründen für Durchsetzungsmaßnahmen gegen Sponsorenlizenzen. Geringfügige Lücken können zu einer Einstufung in die Kategorie B und einem Aktionsplan zur Einhaltung der Vorschriften führen. Schwerwiegendere oder wiederholte Verstöße – wie fehlende Überprüfungen der Arbeitsberechtigung, fehlende Gehaltsabrechnungen oder unvollständige CoS-Akten – können zur Aussetzung oder zum Entzug der Sponsorenlizenz führen. Das Innenministerium nimmt fehlende Unterlagen sehr ernst, unabhängig davon, ob diese nie erstellt oder einfach nicht aufbewahrt wurden.

Muss ich Unterlagen über Mitarbeiter aufbewahren, die das Unternehmen bereits verlassen haben?

Ja. Ihre Aufbewahrungspflicht besteht auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses fort. Sie müssen die Unterlagen zum Arbeitsvermittlungsverhältnis für den vorgeschriebenen Aufbewahrungszeitraum aufbewahren – in der Regel mindestens ein Jahr nach Beendigung des Arbeitsvermittlungsverhältnisses und zwei Jahre bei Nachweisen zum Arbeitsrecht. Es empfiehlt sich, in Ihrem Personal- oder Dokumentenmanagementsystem ein formelles Löschdatum festzulegen, anstatt die Unterlagen sofort nach dem Ausscheiden des Mitarbeiters zu löschen.

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