Wichtigste Erkenntnisse
- Das „Innovator Founder“-Visum hat das Tier-1-Visum (Unternehmer) ersetzt und sieht keine Mindestinvestition vor; Ihr Teammitglied benötigt ein anerkanntes, innovatives, tragfähiges und skalierbares Geschäftsmodell.
- Derzeit prüfen nur noch drei Wirtschaftsverbände neue Anträge: UK Endorsing Services, Innovator International und Envestors Limited.
- Ab dem 8. April 2026 beträgt die Visumgebühr 1.357 £ (außerhalb des Vereinigten Königreichs) bzw. 1.693 £ (innerhalb des Vereinigten Königreichs) pro Person, zuzüglich 1.035 £ pro Jahr für das IHS und einer Bearbeitungsgebühr von 1.000 £.
- Ab dem 8. Januar 2026 stieg das Englischniveau in allen vier Fertigkeiten gemäß SELT auf CEFR-Niveau B2 an.
- Eine Niederlassung ist nach drei Jahren möglich; dies bleibt von den umfassenderen Vorschlägen zur dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung (ILR) mit einer Laufzeit von zehn Jahren unberührt.
Für Personal- und Mobilitätsteams, die einen Gründer nach Großbritannien holen möchten, ist das „Innovator Founder“-Visum der richtige Weg – und im Jahr 2026 haben sich einige der damit verbundenen Bestimmungen geändert. Hier erfahren Sie, was Ihr Team bei der Planung beachten muss.
Was ist an die Stelle des Unternehmervisums getreten?
Das „Innovator Founder“-Visum trat an die Stelle des Tier-1-Visums (Unternehmer). Das Tier-1-Visum wurde am 29. März 2019 für neue Antragsteller geschlossen, nachdem Bedenken hinsichtlich unzureichender Geschäftspläne und geringer wirtschaftlicher Auswirkungen aufgekommen waren. Die Verlängerungsfrist endete am 5. April 2023, und der Weg zum dauerhaften Aufenthaltsrecht (ILR) wurde am 5. April 2025 geschlossen.
Diese Umstellung ist vor allem aus einem Grund von Bedeutung: Geld ist nicht mehr das entscheidende Kriterium. Der alte Weg erforderte eine Mindestinvestition von 200.000 Pfund. Der neue Weg stellt eine andere Frage: Ist das Unternehmen wirklich innovativ und skalierbar?
- Keine Mindestinvestitionssumme: Über die Finanzierung wird anhand des Geschäftsplans entschieden, nicht anhand eines festen Schwellenwerts.
- Auf Empfehlung hin: Eine zugelassene Stelle – nicht die UKVI – bewertet die wirtschaftlichen Vorzüge.
- Gründer-aktiv: Der Antragsteller muss das Unternehmen im Tagesgeschäft leiten und darf nicht passiv investieren.
Wenn Sie sich über die aktuellen Einreisemöglichkeiten für Gründer informieren möchten, lesen Sie den Leitfaden von Jobbatical zu Visumsoptionen für Gründer.
Anforderungen: Innovativ, realisierbar, skalierbar
Alles beginnt mit der Genehmigung. Eine zugelassene Stelle muss bestätigen, dass die Geschäftsidee drei Kriterien sowie die Bedingung „neu“ erfüllt. Dies ist der Kern des Verfahrens, daher sollten Sie Ihren Gründer frühzeitig darüber informieren.
- Neu: Wird noch nicht auf dem britischen Markt gehandelt.
- Innovativ: eine originelle Idee, die sich deutlich von dem unterscheidet, was es bereits gibt.
- Realisierbar: ein realistischer Plan mit echtem kommerziellem Potenzial.
- Skalierbar: auf die Schaffung von Arbeitsplätzen und das Wachstum auf nationalen oder internationalen Märkten ausgerichtet.
Neben der Idee muss der Bewerber auch die persönlichen Kriterien erfüllen:
- Englisch: CEFR-Niveau B2 in allen vier Fertigkeiten. Ab dem 8. Januar 2026 muss dies durch einen Secure English Language Test nachgewiesen werden, es sei denn, es besteht eine Ausnahmeregelung aufgrund einer mehrheitlich englischsprachigen Staatsangehörigkeit oder eines in englischer Sprache unterrichteten Studienabschlusses.
- Unterhaltsnachweis: 1.270 £, die 28 Tage in Folge vorgewiesen werden müssen; diese Anforderung entfällt, wenn der Antragsteller seit mindestens 12 Monaten über eine Aufenthaltsgenehmigung für das Vereinigte Königreich verfügt oder wenn die beglaubigende Stelle die Kosten für den ersten Monat übernimmt.
- Alter und Funktion: mindestens 18 Jahre alt und aktiv in der Leitung des empfohlenen Unternehmens tätig.
- TB-Test: für Bewerber aus den aufgeführten Ländern erforderlich.
Tatsächlich erfolgen die meisten Ablehnungen bereits in der Phase der Visumsgenehmigung und nicht erst bei der Visumserteilung. Ein dürftiger oder zu allgemeiner Geschäftsplan stellt das größte Risiko dar, das es zu bewältigen gilt.
Unterstützende Stellen und Ansprechpartner
Nur Organisationen, die auf der GOV.UK-Liste „Business Endorsing Bodies“ aufgeführt sind, können einen neuen Antrag für das „Innovator Founder“-Programm befürworten. Nach dem Stand der Aktualisierung vom April 2026 ist diese Liste recht kurz.
Hinweis: Ehemalige Innovator-Empfehlungsstellen können keine neuen Antragsteller empfehlen. Sie dürfen nur Personen unterstützen, die sie vor dem 13. April 2023 im Rahmen der alten Innovator- oder Start-up-Programme empfohlen haben. Sollte jemand Ihrem Gründer eine neue Empfehlung von einer ehemaligen oder nicht gelisteten Stelle anbieten, betrachten Sie dies als Warnsignal und melden Sie den Vorfall auf GOV.UK.
Kontakttermine sind die regelmäßigen Nachprüfungen. Nach Erteilung des Visums muss sich der Gründer mindestens zweimal – in der Regel nach 12 und 24 Monaten – mit der empfehlenden Stelle treffen, um die erzielten Fortschritte darzulegen. Jedes Treffen kostet 500 £, die an die Stelle zu entrichten sind. Werden diese Termine versäumt, sind die Empfehlung und das Visum gefährdet.
Kosten und Gebühren
Die Gebühren wurden am 8. April 2026 erhöht. Planen Sie Ihr Budget anhand der unten aufgeführten Zahlen und beachten Sie, dass jede mitreisende Person die gleiche Visumgebühr und die gleiche IHS-Gebühr wie der Hauptantragsteller zahlt.
Innovator-Gründer – Visagebühren 2026 (pro Person)
Für einen einzelnen Antragsteller, der sich aus dem Ausland um ein dreijähriges Stipendium bewirbt, liegen die realistischen Gesamtkosten bei etwa 6.000 bis 7.000 £, wenn man die Kosten für die Beglaubigung, das Visum, das IHS und zwei Kontaktgespräche zusammenrechnet. Durch mitreisende Angehörige steigen die Kosten noch weiter an.
Zeitplan für die Bewerbung
Zwei Schritte, in genau dieser Reihenfolge. Zuerst die Bestätigung, dann das Visum. Ohne ein gültiges Bestätigungsschreiben können Sie keinen Antrag bei UKVI stellen.
Ehrlich gesagt unterschätzen die meisten Teams die erste Phase. Planen Sie von Anfang bis Ende ein paar Monate ein und beginnen Sie früher, wenn der Gründer einen festen Termin hat, wie zum Beispiel einen Mietvertrag oder eine Finanzierungsrunde. Erfolgreiche Antragsteller erhalten nun ein eVisa, daher muss der Gründer ein UKVI-Konto einrichten, um seinen Status einsehen zu können.
Innovator und Gründer vs. Scale-up vs. Eigenfinanzierung
Gründer fragen oft, welcher Weg der richtige ist. Die kurze Antwort: Das hängt davon ab, ob es eine anerkannte Geschäftsidee gibt, ein Stellenangebot in Großbritannien bei einem schnell wachsenden Unternehmen vorliegt oder ein Unternehmen bereit ist, die Kosten zu übernehmen. Hier sehen Sie einen Vergleich der verschiedenen Optionen.
Vergleich der Gründungs- und Unternehmerwege im Vereinigten Königreich
In der Praxis punktet der Weg des „Innovator-Gründers“ durch eine schnellere Abwicklung: drei Jahre gegenüber fünf. Die Selbstförderung eignet sich für Gründer, die lieber ein Handelsunternehmen leiten möchten, das sie selbst beschäftigt, als eine Förderung anzustreben. Der „Scale-up“-Weg eignet sich eher für Angestellte als für Gründer.
Weg zur Abfindung (3 Jahre)
- Beschleunigtes Einbürgerungsverfahren: Über den „Innovator Founder“-Weg können Gründer bereits nach drei Jahren ununterbrochenem Aufenthalt im Vereinigten Königreich eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung (ILR) beantragen – im Gegensatz zu den fünf Jahren, die bei den meisten anderen Arbeitsvisa erforderlich sind.
- Zulassungsvoraussetzungen: Um für eine Niederlassung in Frage zu kommen, muss die empfehlende Stelle bestätigen, dass das Unternehmen weiterhin aktiv ist und dass der Gründer mindestens zwei Wachstumskriterien erfüllt hat (z. B. die Sicherung von Investitionen, das Erreichen von Umsatzzielen oder die Schaffung von Arbeitsplätzen für im Vereinigten Königreich ansässige Arbeitnehmer).
- Fortlaufende Unterstützung: Die Aufrechterhaltung der Unterstützung ist ein fortlaufender Prozess und kein einmaliges Ereignis; Sie müssen den Gründer dabei unterstützen, diese Beziehung aufrechtzuerhalten.
- Ausnahme von den 10-Jahres-Vorschlägen: Die Regierungsvorschläge zur Verlängerung der ILR-Basiszeit auf 10 Jahre zielen auf die Wege für gesponserte Beschäftigung ab und haben derzeit keine Auswirkungen auf den 3-Jahres-Weg für Innovatoren und Gründer.
Haftungsausschluss: Die Einreisebestimmungen ändern sich häufig; bitte informieren Sie sich bei offiziellen Stellen oder kontaktieren Sie uns, um die aktuellsten Informationen zu erhalten, bevor Sie Entscheidungen treffen.
Häufig gestellte Fragen zum britischen Innovator-Gründer-Visum



