- Das Geschäftsvisum für Portugal umfasst ein Schengen-Kurzzeitvisum für Geschäftsbesuche und das D2-Visum für Unternehmer, die sich niederlassen möchten.
- Eine solide Dokumentation des Geschäftszwecks und der finanziellen Stabilität ist unerlässlich.
- Eine Reiseversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 30.000 € ist obligatorisch.
- Für das D2-Unternehmervisum sind ein tragfähiger Geschäftsplan und finanzielle Nachweise zur Unterstützung der Unternehmensgründung erforderlich.
- Die Bearbeitungszeiten reichen von 10 Tagen für Kurzzeitvisa bis zu mehreren Monaten für Langzeitaufenthaltsvisa.
- Portugal bietet ein freundliches Umfeld für Existenzgründer und erleichtert mit seinen Visumsregelungen den langfristigen Aufenthalt und die Familienzusammenführung.
Portugal entwickelt sich aufgrund seines günstigen wirtschaftlichen Umfelds, seiner strategischen Lage und seiner gründungsfreundlichen Politik zu einem Top-Ziel für internationale Unternehmen. Ganz gleich, ob Sie für kurzfristige Geschäftszwecke einreisen oder ein Unternehmen gründen wollen, es ist wichtig, die Visumoptionen in Portugal zu kennen.
Was ist das Geschäftsvisum für Portugal?
Das Geschäftsvisum für Portugal ist im Allgemeinen ein Schengen-Kurzzeitvisum, das bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen für die Durchführung von Geschäftstätigkeiten wie Meetings, Vertragsabschlüsse oder die Teilnahme an Messen erlaubt. Für Unternehmer und Investoren, die in Portugal ein Unternehmen gründen oder betreiben wollen, ist das D2-Unternehmervisum die wichtigste Option für einen langfristigen Aufenthalt. Es berechtigt nicht zum Arbeiten oder zum langfristigen Aufenthalt. Für diese Fälle gibt es in Portugal andere Visumkategorien oder Aufenthaltsgenehmigungen.
Wer braucht es?
- Nicht-EU/EWR/Schweizer Staatsangehörige, die beabsichtigen, in Portugal geschäftlich tätig zu werden, z. B. an Sitzungen oder Konferenzen teilzunehmen, Verträge auszuhandeln oder Geschäftsbeziehungen aufzubauen.
- Die Bürger einiger Länder sind für kurze Geschäftsaufenthalte von der Visumpflicht befreit, je nach bilateralen Abkommen oder EU-Vorschriften. Prüfen Sie immer, ob Ihr Land für Kurzaufenthalte ein Visum verlangt.
Anspruchsberechtigung und Anforderungen
- Ein gültiger Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens 3 Monaten über die geplante Abreise hinaus.
- Nachweis des Geschäftszwecks, wie z. B. ein Einladungsschreiben, eine Konferenzanmeldung oder Geschäftsverträge.
- Finanzielle Mittel zur Deckung des Aufenthalts, belegt durch Kontoauszüge oder Sponsoring-Briefe.
- Reiseversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 30.000 € für medizinische Notfälle, die in den Schengen-Ländern gültig ist.
- Für D2-Langzeitvisa sind ein tragfähiger Geschäftsplan und der Nachweis finanzieller Mittel zur Deckung des Geschäftsbetriebs und der Lebenshaltungskosten erforderlich.
- Nachweis der Unterkunft und Rückreiseplan.
Erforderliche Dokumente
Bewerbungsprozess
- Für kurzfristige Geschäftsaufenthalte stellen Sie einen Antrag beim portugiesischen Konsulat oder der Visastelle mit allen Belegen und biometrischen Daten.
- Für das D2-Langzeitvisum müssen Sie einen detaillierten Geschäftsplan und finanzielle Nachweise erstellen und zusammen mit dem Visumantrag einreichen.
- Bei Kurzaufenthalten dauert die Bearbeitung in der Regel 10 bis 15 Tage, bei Aufenthaltsgenehmigungen länger.
- Nach der Genehmigung können Inhaber eines Visums für einen kurzfristigen Aufenthalt geschäftlichen Tätigkeiten nachgehen, dürfen aber ohne andere Genehmigungen weder arbeiten noch sich langfristig aufhalten.
- Inhaber eines D2-Visums erhalten ein Aufenthaltsrecht und können nach 5 Jahren einen Antrag auf Daueraufenthalt stellen.
Bearbeitungszeit und Kosten
- Bearbeitungszeit: In der Regel 10-15 Arbeitstage nach Einreichung des Antrags; in Spitzenzeiten oder wenn zusätzliche Dokumente benötigt werden, kann es länger dauern.
- Gebühr: Die übliche Schengen-Visumgebühr für Erwachsene (ca. 90 €). Unter bestimmten Umständen gelten ermäßigte Gebühren.
- Zusätzliche Gebühren: Bei der Inanspruchnahme von externen Dienstleistern (z. B. Visumantragsstellen) können Service- oder Bearbeitungsgebühren anfallen
Andere relevante Visa-/Aufenthaltsoptionen
Wenn Ihr Aufenthalt länger ist oder Sie ein Unternehmen gründen wollen, bietet Portugal andere Möglichkeiten:
- Aufenthaltsvisum für Selbständige / Freiberufler / Unternehmer (manchmal auch D2-Visum genannt) - für Personen, die ein Unternehmen gründen oder ein bestehendes Unternehmen kaufen oder professionelle Dienstleistungen anbieten.
- Startup-Visum - für Gründer innovativer Unternehmen; erfordert Geschäftsplan, Investitionen, Schaffung von Arbeitsplätzen usw.
- Goldenes Visum (Residence by Investment) - obwohl sich die Regeln in letzter Zeit geändert haben (einige Investitionskategorien wurden eingeschränkt oder abgeschafft), ermöglicht es Nicht-EU-Bürgern den Aufenthalt im Austausch für bestimmte qualifizierte Investitionen.
Schlussfolgerung
Das portugiesische Geschäftsvisumssystem deckt eine Reihe von geschäftlichen Anforderungen ab, von kurzfristigen Besuchen bis hin zur Gründung neuer Unternehmen durch das D2-Visum. Entscheidend für den Erfolg sind die Kenntnis der Voraussetzungen und Vorschriften, die Vorbereitung gründlicher Unterlagen und die Wahl des richtigen Visumsweges. Portugals wachsender Ruf als unternehmensfreundliches und innovationsfreudiges Land macht diese Visumoptionen für internationale Unternehmer und Geschäftsreisende gleichermaßen attraktiv.