- Frankreich ist Teil des Schengen-Raums, was den Inhabern von Visa erlaubt, innerhalb der Visumgrenzen Geschäftsreisen durch die Mitgliedsstaaten zu unternehmen.
- Das Geschäftsvisum für Frankreich gilt sowohl für kurzfristige Schengen-Aufenthalte (bis zu 90 Tagen) als auch für langfristige Unternehmervisa zur Unternehmensgründung.
- Ein aussagekräftiger Nachweis des Geschäftszwecks, der finanziellen Mittel und der Reisepläne erhöht die Chancen auf eine Genehmigung.
- Das Geschäftsvisum "Talent Passport" erfordert die vorherige Genehmigung eines ernsthaften und tragfähigen Geschäftsprojekts.
- Eine Krankenversicherung mit einer Mindestdeckung von 30.000 € ist für alle Arten von Geschäftsvisa obligatorisch.
- Inhaber eines Visums für den längerfristigen Aufenthalt können in Frankreich arbeiten und sich dort aufhalten, wenn sie nach ihrer Ankunft eine zusätzliche Aufenthaltsgenehmigung erhalten.
Frankreich, ein wichtiges europäisches Wirtschaftszentrum, bietet verschiedene Visumoptionen für Unternehmer, Investoren und Geschäftsreisende von außerhalb der EU. Das Geschäftsvisum für Frankreich ermöglicht sowohl kurze als auch lange Aufenthalte, je nach Art und Dauer der Geschäftsaktivitäten.
Was ist das Geschäftsvisum für Frankreich?
Das französische Geschäftsvisum Typ C ist eine Kategorie von Schengen- und nationalen Visa, die Ausländern die Einreise nach Frankreich zu Geschäftszwecken ermöglicht. Dies kann die Teilnahme an Messen, Treffen, Konferenzen, Verhandlungen oder die Gründung neuer Unternehmen sein. Geschäftsvisa für den kurzfristigen Aufenthalt erlauben einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen innerhalb des Schengen-Raums. Mit diesem Visum dürfen Sie in Frankreich weder arbeiten noch ein Gehalt beziehen.
Visa für einen langfristigen Aufenthalt (Talent Passport - Business Creator) sind für Unternehmer gedacht, die in Frankreich ein Unternehmen gründen oder betreiben wollen.
Wer braucht es?
- Staatsangehörige von Ländern, die für die Einreise nach Frankreich/Schengen ein Visum benötigen.
- Geschäftsreisende, die Frankreich besuchen, um:
- Begegnungen mit französischen Partnern/Auftraggebern
- Teilnahme an Fachveranstaltungen (Messen, Ausstellungen, Schulungen)
- Aushandeln oder Unterzeichnen von Verträgen
- Erkundung von Geschäftsmöglichkeiten
(Staatsangehörige der EU/EWR/Schweiz und einige von der Visumpflicht befreite Staatsangehörige benötigen für kurze Geschäftsbesuche kein Visum).
Anspruchsberechtigung und Anforderungen
- Ein gültiger Reisepass mit mindestens sechs Monaten Gültigkeit und leeren Visaseiten.
- Nachweise für geschäftliche Aktivitäten: Einladungsschreiben, Verträge oder Teilnahme an geschäftlichen Veranstaltungen.
- Finanzielle Mittel zur Deckung des Aufenthalts (Kontoauszüge, Einkommensnachweise).
- Reiseversicherung nach Schengen-Standard (30.000 € Deckung für medizinische Notfälle).
- Klarer Reiseplan mit Angaben zum Rückflug und zur Unterkunft.
- Für ein Visum für den längerfristigen Aufenthalt ist ein konkreter und ernsthafter Plan für ein wirtschaftlich tragfähiges Geschäftsprojekt erforderlich, der von den französischen Behörden genehmigt wird.
Nachweis von Verbindungen zum Heimatland für Kurzzeitvisa, um die Absicht zur Rückkehr zu belegen.
Erforderliche Dokumente
Bewerbungsprozess
- Für Kurzaufenthalte stellen Sie den Antrag beim französischen Konsulat oder der Visumantragsstelle in Ihrem Heimatland und legen alle erforderlichen Dokumente und biometrischen Daten vor.
- Für längere Aufenthalte (Talent Passport) beantragen Sie zunächst online eine Bescheinigung über die Tragfähigkeit Ihres Geschäftsvorhabens und fügen dem Visumantrag dann diese Bescheinigung bei.
- Die Bearbeitungszeiten sind unterschiedlich, im Allgemeinen müssen Sie jedoch mit 15 Tagen für Kurzaufenthaltsgenehmigungen und länger für Langzeitaufenthaltsgenehmigungen rechnen.
- Nach ihrer Ankunft in Frankreich schließen die Inhaber eines Visums für den längerfristigen Aufenthalt das Verfahren für die Aufenthaltsgenehmigung mit den örtlichen Präfekturen ab.
Langfristige Geschäftsoptionen
Wenn Sie beabsichtigen, länger als 90 Tage zu bleiben oder einer laufenden Geschäftstätigkeit nachzugehen, bietet Frankreich andere Visa/Aufenthalte an:
- Visum für Langzeitaufenthalte (VLS-TS) - für Geschäftsinhaber, Investoren oder arbeitsbezogene Aufenthalte.
- Französisches Tech-Visum / Unternehmer-Visum - für Startup-Gründer oder Tech-Unternehmer.
- Talent Passport - für hochqualifizierte Fachkräfte, Investoren oder Unternehmensgründer.
Schlussfolgerung
Um ein Geschäftsvisum für Frankreich zu erhalten, muss je nach Reisedauer und Geschäftsabsicht die richtige Visumart ausgewählt werden. Eine gründliche Vorbereitung der Unterlagen, ein klarer Nachweis des Geschäftszwecks und die Einhaltung der Antragsverfahren sind der Schlüssel zum Erfolg. Ob für kurze Geschäftsreisen oder für die Gründung eines Unternehmens - das Geschäftsvisum für Frankreich ist ein unverzichtbarer legaler Zugang zu einem der führenden Handelsziele in Europa.