- Die Familienzusammenführung ist der wichtigste Weg für Paare, die nach Europa ziehen möchten, da sie es Ehepartnern oder eingetragenen Partnern von Visuminhabern (z. B. Inhabern einer Blauen Karte EU, Arbeits- oder Studentenvisa) ermöglicht, legal zusammenzuleben.
- Beliebte Reiseziele wie Deutschland, Frankreich, Portugal und Spanien bieten spezielle Partnervisa an, für die jeweils ein Nachweis über die Beziehung, ein ausreichendes Einkommen, eine Unterkunft und eine Krankenversicherung erforderlich ist. Die Bearbeitungszeit beträgt zwischen einem und vier Monaten.
- In einigen Ländern (z. B. den Niederlanden, Schweden) können auch unverheiratete Paare anspruchsberechtigt sein, wenn sie einen eindeutigen Nachweis für eine langfristige Partnerschaft erbringen, wie z. B. einen gemeinsamen Wohnsitz oder gemeinsame Finanzen.
- Ehepartner können oft arbeiten, sobald ihre Aufenthaltsgenehmigung erteilt wurde, insbesondere im Rahmen der Blue Card in Deutschland, des Talent Passport in Frankreich oder der Familienzusammenführungsgenehmigung in Portugal – was den Umzug für Doppelkarrierepaare erleichtert.
Einführung
Planen Sie, mit Ihrem Partner oder Ehegatten nach Europa umzuziehen? Unabhängig davon, ob Sie beide US-Bürger sind oder einer von Ihnen ein Nicht-US-Bürger ist, bieten viele europäische Länder Visa zur Partner- oder Familienzusammenführung an, mit denen Paare legal zusammenleben können, während ein Partner arbeitet oder studiert.
In diesem Leitfaden erläutern wir die gängigsten Möglichkeiten, wie Paare im Jahr 2026 gemeinsam nach Europa ziehen können, einschließlich der Zulassungskriterien, der wichtigsten Dokumente, der Fristen und der Gebühren. Hinweis: Jüngste Änderungen auf EU- und nationaler Ebene, wie beispielsweise das portugiesische Gesetz Lei 61/2025 (in Kraft seit Oktober 2025) und die Gebührenanpassungen in Spanien (Januar 2026), haben in einigen Ländern strengere Anforderungen an den Wohnsitznachweis, die Integration und die Bearbeitungsfristen eingeführt.
Visa-Optionen für Paare, die nach Europa ziehen
1. Visum zur Familienzusammenführung (Ehegatten/Partner)
Dies ist der häufigste Weg, wenn ein Partner bereits ein gültiges Visum hat (z. B. Blaue Karte EU, Arbeitsvisum, Studentenvisum).
Wer ist förderfähig:
- Verheiratete Paare
- Eingetragene Lebenspartner
- In einigen Ländern können langfristig unverheiratete Paare mit Nachweis des Zusammenlebens
Länder, die dies anbieten:
- Deutschland: Ehegattenvisum im Rahmen der Blauen Karte EU, Inhaber einer Arbeitserlaubnis
- Frankreich: Begleitendes Familienvisum für Talentpass, Forscher
- Portugal: Familienzusammenführung mit D7-, Digital Nomad- oder Arbeitsvisum (jetzt mit erweiterten Ausnahmen im Rahmen der Reformen von 2025)
- Spanien: Familienzusammenführung nach einem Jahr Aufenthalt (Ausnahmen für bestimmte Visumtypen)
Hauptanforderungen nach Land
🇩🇪 Deutschland
- Der Sponsor muss im Besitz eines gültigen Visums oder einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung sein
- Der Ehepartner benötigt in der Regel das Deutschzertifikat A1 (ausgenommen sind Inhaber einer Blue Card, hochqualifizierte Arbeitnehmer oder Ehepartner deutscher Staatsbürger).
- Angemessenes Einkommen und Krankenversicherung
- Wo kann man sich bewerben: Deutsche Konsulate
- Gebühren: 75 €
- Bearbeitungszeit: 2–4 Monate
Aktuelle Änderungen (2026): Erleichterte Familienzusammenführung für Fachkräfte gemäß dem Gesetz zur Einwanderung von Fachkräften – keine Sprachvoraussetzungen für Ehepartner bestimmter Berufsgruppen. Ein Einfrieren der Familienzusammenführung für Migranten mit subsidiärem Schutzstatus (seit Juli 2025) hat keine Auswirkungen auf Standard-Ehegattenvisa.
🇫🇷 Frankreich
- Muss Rechtsverhältnis nachweisen
- Einkommen, Wohnraum und Krankenversicherung erforderlich (Sponsor muss in der Regel seit mindestens 18 Monaten in Frankreich wohnhaft sein; Ausnahmen für Inhaber eines Talentpasses/ICT)
- Ehepartner kann oft arbeiten, je nach Visum des Sponsors
- Bewerbungsadresse: https://france-visas.gouv.fr
- Gebühren: 99 €
- Bearbeitungszeit: 4–8 Wochen
Aktuelle Änderungen (2026): Ab Januar 2026 gelten für Aufenthaltsanträge eine neue obligatorische Staatsbürgerprüfung (40 Fragen) und höhere Sprachkenntnisse (B1/B2). Begleitende Familienangehörige von Inhabern eines Talentpasses sind von einigen Integrationsvorschriften ausgenommen, sollten sich jedoch auf mögliche Sprachprüfungen vorbereiten.
🇵🇹 Portugal
- Die Beziehung muss rechtlich anerkannt sein (Ehe oder eingetragene Partnerschaft; faktische Partner mit Nachweis des Zusammenlebens).
- Allgemeine Regel: Der Sponsor muss vor der Antragstellung zwei Jahre lang einen legalen Wohnsitz haben (Ausnahmen: keine Wartezeit für Paare mit minderjährigen Kindern/Unterhaltsberechtigten, 15-monatige Lebensgemeinschaft, hochqualifizierte Inhaber eines D3-Visums oder Inhaber eines Golden Visa/Investoren).
- Der Sponsor muss ein stabiles Einkommen (Grenzwerte werden per Verordnung bekannt gegeben; bisher ~820 € pro Monat) und angemessenen Wohnraum (Eigentum/Miete seit ≥1 Jahr, sicherheitszertifiziert) nachweisen.
- Obligatorischer Sprach- und Integrationskurs in Portugiesisch für alle (für Bürger der CPLP-Staaten kann eine Befreiung beantragt werden)
- Ehegatte erhält Arbeitserlaubnis
- Bewerbungsadresse: https://imigrante.sef.pt/en/ (jetzt über AIMA)
- Gebühren: 90–120 €
- Bearbeitungszeit: Konsulat: 30–90 Tage; AIMA-Entscheidung: bis zu 9 Monate (Vorrang für qualifizierte Fachkräfte/Minderjährige)
Aktuelle Änderungen (2026): Das Gesetz 61/2025 (Oktober 2025) verschärfte die Vorschriften mit einer zweijährigen Wartezeit für die meisten Antragsteller, strengeren Nachweisen über Wohnsituation und finanzielle Verhältnisse sowie Integrationsauflagen. Vorschläge zur Verzögerung der Familienzusammenführung wurden zurückgezogen, Ausnahmen blieben bestehen.
🇪🇸 Spanien
- In der Regel nach einem Jahr Aufenthalt (keine Mindestaufenthaltsdauer für Familienangehörige aus EU/EWR/Schweiz; 5 Jahre für Eltern)
- Einige Ausnahmen gelten für bestimmte Visumtypen
- Muss ein ausreichendes Einkommen nachweisen (seit November 2025 strengere Anforderungen für Eltern) und Wohnraum
- Wo kann man sich bewerben: Spanische Konsulate
- Gebühren: 140 $ (für US-Bürger, gültig ab 1. Januar 2026)
- Bearbeitungszeit: 2–6 Monate (Entscheidung innerhalb von 2 Monaten nach Einreichung)
Aktuelle Änderungen (2026): Erhöhung der Gebühren für US-Antragsteller auf 140 US-Dollar; Einführung einer zentralen digitalen Plattform für alle Aufenthaltsverfahren. Erhöhte Flexibilität für Familienangehörige spanischer Staatsbürger/Einwohner gemäß neuem Gesetz.
Was ist mit unverheirateten Paaren?
Einige EU-Länder, darunter die Niederlande und Schweden, erkennen faktische oder langfristige Partnerschaften an. Zu den Anforderungen gehören jedoch:
- Nachweis gemeinsamer Bankkonten oder eines gemeinsamen Wohnsitzes seit mindestens 1 Jahr
- Beglaubigte eidesstattliche Erklärung oder Nachweis der Beziehungsgeschichte
Dieser Weg ist komplizierter, aber mit guter Dokumentation möglich.
Aktualisierungen (2026): Niederlande – keine wesentlichen Änderungen; Gehaltsgrenzen für hochqualifizierte Sponsoren angehoben. Schweden – digitale Anträge für Partner schwedischer Staatsbürger werden nun innerhalb von 90 Tagen bearbeitet; insgesamt strengere Einwanderungsbestimmungen für geringqualifizierte Personen, Partner jedoch nicht betroffen.
Können beide Partner arbeiten?
In den meisten Fällen, ja. Ehe- oder Lebenspartner, die den Hauptvisuminhaber begleiten, können in der Regel legal arbeiten, sobald ihnen der Aufenthalt gewährt wurde. Dies gilt insbesondere in:
- Deutschland (mit Blauer Karte)
- Frankreich (begleitende Familienangehörige von Inhabern von Talentpässen)
- Portugal (mit Wiedervereinigungsgenehmigung)
- Spanien (volle Arbeitsrechte nach Erteilung des Visums)
Erforderliche Dokumente
- Gültige Pässe
- Heirats- oder eingetragene Partnerschaftsurkunden (apostilliert und übersetzt)
- Nachweis einer Unterkunft im Zielland (strengere Vorschriften in Portugal/Spanien)
- Visum/Aufenthaltsgenehmigung des Sponsors
- Krankenkasse
- Einkommensnachweise (Lohnabrechnungen, Arbeitsvertrag oder Steuererklärungen; Finanztransfers für Eltern in Spanien)
Häufige Fallstricke
- Keine Legalisierung von Dokumenten (Apostille + beglaubigte Übersetzung)
- Vorausgesetzt, Sie können ein Touristenvisum im Land umwandeln (in den meisten Ländern ist dies nicht möglich)
- Unterschätzung der Bearbeitungszeit oder der Einkommensanforderungen (z. B. Portugals neue 9-monatige Wartezeit für AIMA)
- Übersehen von Integrationsauflagen (Sprache/Staatsbürgerkunde in Frankreich/Portugal)
Beispiel aus der Praxis
Michael und Emma, ein Ehepaar aus Kalifornien, zogen 2025 nach Lissabon. Michael hatte ein D7-Visum, und Emma beantragte eine Familienzusammenführung unter den neuen Ausnahmeregelungen für zusammenlebende Paare. Innerhalb von drei Monaten (trotz Verzögerungen durch die AIMA) erhielt sie ihre Aufenthaltsgenehmigung und begann mit der freiberuflichen Fernarbeit für US-Kunden.
Schlussfolgerung
Für US-Bürger ist ein Umzug nach Europa als Paar durchaus machbar – vorausgesetzt, man weiß, welches Visum man beantragen muss, und bereitet die erforderlichen Unterlagen ordnungsgemäß vor. Unabhängig davon, ob einer der Partner ein Jobangebot hat oder über passives Einkommen verfügt, begrüßen die meisten Länder die Familienzusammenführung, auch wenn 2026 mehr Wert auf Integration und digitale Bearbeitung gelegt wird.
Wir von Jobbatical helfen Ihnen, den richtigen Weg zu finden, Ihre Unterlagen zusammenzustellen und sicherzustellen, dass Ihr Umzug für beide Partner reibungslos verläuft.
Haftungsausschluss:
Einwanderungsgesetze und -richtlinien ändern sich häufig und können je nach Land oder Staatsangehörigkeit variieren. Obwohl wir uns bemühen, genaue und aktuelle Informationen zu liefern, empfehlen wir Ihnen, Ihre eigene Sorgfaltspflicht zu erfüllen oder offizielle Quellen zu konsultieren. Sie können sich auch gerne direkt an uns wenden, um die neuesten Informationen zu erhalten. Jobbatical ist nicht verantwortlich für Entscheidungen, die auf der Grundlage der bereitgestellten Informationen getroffen werden.


