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Anwerbung eines ausländischen Arbeitnehmers: Kosten für Arbeitgeber in Frankreich (2025 Update)

5
min lesen
Zuletzt aktualisiert
22. August 2025
2025 Kosten für die Einstellung von ausländischen Arbeitnehmern in Frankreich: Leitfaden für Arbeitgeber | Jobbatical2025 Kosten für die Einstellung von ausländischen Arbeitnehmern in Frankreich: Leitfaden für Arbeitgeber | Jobbatical

Die wichtigsten Erkenntnisse für Arbeitgeber im Jahr 2025

  • Eine einzige Steuer: Es gibt nur noch eine einzige Arbeitgebersteuer für die Einstellung ausländischer Arbeitnehmer, die seit dem 1. Januar 2023 von der DGFiP verwaltet wird. Offiziell wird sie nicht mehr als "OFII-Steuer" bezeichnet, auch wenn der alte Name in einigen Diskussionen weiter verwendet wird.
  • Kostenstaffelung: Die Höhe der Steuer richtet sich nach der Vertragsdauer, wobei bei langfristigen Verträgen (über 12 Monate) die höchsten Gebühren anfallen (55 % des monatlichen Bruttolohns, höchstens jedoch 2,5 SMIC).
  • Exemptions: Short-term assignments (<3 months), EU/EEA/Swiss citizens, and certain permit holders (e.g., Talent Passport) are exempt.
  • Fristen: Die Steuer ist jährlich im Rahmen der Mehrwertsteuererklärung zu entrichten, wobei die Zahlung für 2025 eingestellte Arbeitnehmer für 2026 erwartet wird. Die Arbeitgeber müssen jedoch sicherstellen, dass die strengen Fristen der DGFiP eingehalten werden, und das Visum-/Aufenthaltsgenehmigungsverfahren kann zusätzliche OFII-Gebühren für medizinische Untersuchungen mit sich bringen.

Die Einstellung eines ausländischen Arbeitnehmers in Frankreich im Jahr 2025 ist mit besonderen Kosten und Vorschriften verbunden, einschließlich der obligatorischen Abgaben an die französische Steuerbehörde (DGFiP) und das Office Français de l'Immigration et de l'Intégration (OFII). Für Arbeitgeber, die internationale Talente anwerben oder entsandte Arbeitnehmer verwalten wollen, ist das Verständnis dieser finanziellen Verpflichtungen von entscheidender Bedeutung. Dieser Leitfaden gibt einen Überblick über die Kosten, Steuerbefreiungen und Zahlungsmodalitäten für die Einstellung ausländischer Mitarbeiter in Frankreich.‍

An die DGFiP gezahlte Arbeitgebersteuer

Bei der erstmaligen Einstellung eines ausländischen Staatsangehörigen oder der Aufnahme eines entsandten Arbeitnehmers in Frankreich muss der Arbeitgeber eine Pflichtabgabe an die DGFiP entrichten. Diese Steuer wird fällig, wenn ein ausländischer Arbeitnehmer seine Arbeit aufnimmt oder als ansässiger Arbeitnehmer in Frankreich zugelassen wird.

Zahlungsfrist

Die DGFiP-Steuer wird jährlich im Rahmen der MwSt-Erklärung für das Folgejahr für alle in den vorangegangenen 12 Monaten erfolgten Einstellungen gemeldet und abgeführt. Die Arbeitgeber müssen dafür sorgen, dass die Vorschriften rechtzeitig eingehalten werden, um Strafen zu vermeiden.

Steuerbetrag (Sätze 2025)

Die Kosten für die DGFiP-Steuer richten sich nach der Vertragsdauer des Arbeitnehmers:

  • Kurzfristige Verträge (weniger als 12 Monate): Es gelten niedrigere Sätze.
  • Langfristige Verträge (12+ Monate): Es fallen höhere Gebühren an.

Die Steuer variiert je nach Vertragsdauer und Gehalt:

  • Verträge ≥ 12 Monate: 55 % des Bruttomonatsgehalts, höchstens jedoch das 2,5-fache des SMIC (Mindestlohn).
  • Contracts 3 to <12 months: Fixed amounts between €50 and €300, depending on the salary (e.g., €74 if salary ≤ SMIC, €210 if salary is between SMIC and 1.5x SMIC, €300 if >1.5x SMIC).
  • Saisonverträge: 50 € pro Monat der Tätigkeit (vollständig oder unvollständig).
  • Junge Berufstätige (bilaterale Abkommen): 72 €.
  • Sprachassistenten: 0 €.

Ausnahmeregelungen

Bestimmte Gruppen sind von der DGFiP-Steuer befreit, darunter:

  • Öffentliche Einrichtungen: Forschungsorganisationen, Universitäten und wissenschaftliche Stiftungen.
  • EU/EWR/Schweizer Bürger und ihre Familienangehörigen.
  • Inhaber von speziellen Aufenthaltstiteln wie "Talent Passport", "ICT" oder "Student".
  • Arbeitnehmer, die seit weniger als 3 Monaten in Frankreich arbeiten.
  • In Privathaushalten beschäftigte Hausangestellte.

Wie man bezahlt

Die DGFiP-Steuer wird zusammen mit der Mehrwertsteuer entrichtet:

  • Form 3517-S-SD: For employers under the simplified VAT regime (annual revenue <€15,000).
  • Formular 3310-A-SD: Für Arbeitgeber, die der normalen Mehrwertsteuerregelung unterliegen oder die nicht mehrwertsteuerpflichtig sind.

OFII-Steuer und DGFiP-Steuer sind identisch

  • Historischer Kontext: Früher wurde die Arbeitgebersteuer für die Einstellung ausländischer Arbeitnehmer (Nicht-EU/EWR/Schweizer Bürger) vom Office Français de l'Immigration et de l'Intégration (OFII) verwaltet und eingezogen, weshalb sie gemeinhin als "OFII-Steuer" bezeichnet wurde. Diese Steuer wird gemäß Artikel L. 436-10 des CESEDA (Code de l'entrée et du séjour des étrangers et du droit d'asile) von Arbeitgebern erhoben, die zum ersten Mal einen ausländischen Arbeitnehmer einstellen oder einen entsandten Arbeitnehmer in Frankreich aufnehmen.
  • Änderung der Verwaltung (seit 1. Januar 2023): Ab dem 1. Januar 2023 wurden die Verwaltung und die Erhebung dieser Arbeitgebersteuer vom OFII auf die Direction Générale des Finances Publiques (DGFiP) übertragen, wie im französischen Finanzgesetz für 2023 (Loi n° 2022-1726 du 30 décembre 2022, art. 80) festgelegt. Das bedeutet, dass das, was früher als "OFII-Steuer" bezeichnet wurde, jetzt von der DGFiP eingezogen wird und jährlich im Rahmen der Mehrwertsteuererklärung für das folgende Jahr erklärt und gezahlt wird (z. B. werden die Steuern für Einstellungen im Jahr 2023 im Februar 2024 erklärt und gezahlt).
  • Aktuelle Terminologie: Die Steuer wird jetzt offiziell als Arbeitgebersteuer oder Taxe due par les employeurs de main d'œuvre étrangère (Steuer auf die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer) bezeichnet. Die Bezeichnung "OFII-Steuer" ist eine alte Bezeichnung aus der Zeit, als das OFII sie verwaltete, aber es handelt sich nicht mehr um eine separate Steuer. Die Verwirrung in dem vorgelegten Dokument entsteht dadurch, dass die "OFII-Einwanderungssteuer" und die "DGFiP-Arbeitgebersteuer" getrennt aufgeführt werden, was den Eindruck erwecken könnte, dass es sich um unterschiedliche Steuern handelt. Dies scheint jedoch ein Missverständnis oder eine veraltete Formulierung zu sein, da es sich um eine einheitliche Steuer handelt, die jetzt von der DGFiP verwaltet wird.

Warum es wichtig ist, diese Kosten zu verstehen

Für Unternehmen, die nach Frankreich expandieren oder internationale Talente einstellen, ist die Einhaltung der Einwanderungssteuer unerlässlich, um rechtliche und finanzielle Probleme zu vermeiden. Wenn Arbeitgeber die 2025 Kosten für die Einstellung ausländischer Mitarbeiter in Frankreich kennen, können sie ihr Budget effektiv planen und eine reibungslose Einstellung ihrer internationalen Mitarbeiter gewährleisten.

Haftungsausschluss

Einwanderungsgesetze und -richtlinien ändern sich häufig und können je nach Land oder Staatsangehörigkeit variieren. Obwohl wir uns bemühen, genaue und aktuelle Informationen zu liefern, empfehlen wir Ihnen, Ihre eigene Sorgfaltspflicht zu erfüllen oder offizielle Quellen zu konsultieren. Sie können sich auch gerne direkt an uns wenden, um die neuesten Informationen zu erhalten. Jobbatical ist nicht verantwortlich für Entscheidungen, die auf der Grundlage der bereitgestellten Informationen getroffen werden.

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