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Wechsel des Arbeitgebers mit einer EU-Blue Card in Deutschland: HR-Regeln, Vorschriften und Tipps (2026)

5
min lesen
Zuletzt aktualisiert
5. Februar 2026
Wechsel des Arbeitgebers mit einer Blauen Karte EU in Deutschland: Regeln, Berechtigung und Verfahren.Wechsel des Arbeitgebers mit einer Blauen Karte EU in Deutschland: Regeln, Berechtigung und Verfahren.
  • Während der ersten 12 Monate nach Erhalt einer EU-Blue Card in Deutschland müssen Arbeitnehmer vor einem Arbeitgeberwechsel die Genehmigung der örtlichen Einwanderungsbehörde einholen. Die neue Stelle muss bestimmte Gehaltsvoraussetzungen erfüllen (50.700 € bzw. 45.934,20 € für Mangelberufe) und den Qualifikationen des Arbeitnehmers entsprechen. Nach Ablauf von 12 Monaten können Arbeitnehmer den Arbeitsplatz frei wechseln, ohne die Behörden darüber informieren zu müssen.
  • Die Blaue Karte EU ermöglicht die Mobilität innerhalb der EU nach 12 Monaten ununterbrochener Beschäftigung in Deutschland. Arbeitnehmer können mit der Blauen Karte in andere EU-Länder umziehen, müssen dies aber innerhalb eines Monats nach ihrer Ankunft bei der örtlichen Einwanderungsbehörde melden.
  • Verliert ein Arbeitnehmer seinen Arbeitsplatz, bleibt die Blaue Karte EU drei Monate lang gültig, um die Arbeitssuche zu ermöglichen, sofern die Behörden innerhalb dieses Zeitraums über den Status der Arbeitslosigkeit informiert werden.
  • Personalverantwortliche sollten Arbeitgeberwechsel erleichtern, um Talente zu halten, die Einhaltung von Einwanderungsbestimmungen zu gewährleisten und Störungen zu minimieren. Das Verständnis des EU Blue Card Rahmens hilft dabei, die berufliche Mobilität der Mitarbeiter zu unterstützen und gleichzeitig die gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten.

Als Personalverantwortlicher in Deutschland kann man mit Situationen konfrontiert werden, in denen Mitarbeiter aus Nicht-EU-Ländern, die eine Blaue Karte EU besitzen, den Arbeitgeber wechseln möchten. Das Verständnis des Prozesses, der Berechtigung, der Anforderungen und der erforderlichen Unterlagen ist entscheidend, um einen reibungslosen Übergang für die Belegschaft zu gewährleisten und gleichzeitig die deutschen Einwanderungsgesetze einzuhalten.

Dieser Leitfaden enthält alles, was Sie über die Handhabung eines Arbeitgeberwechsels im Rahmen der EU-Blue-Card in Deutschland ab 2026 wissen müssen.

Die Blaue Karte EU ist eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für hochqualifizierte Nicht-EU-Bürger, die in Deutschland und anderen EU-Ländern (außer Dänemark und Irland) leben und arbeiten möchten. Sie ist in § 18g des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) geregelt und richtet sich an Fachkräfte mit Hochschulabschluss oder vergleichbaren Qualifikationen und einem Stellenangebot, das bestimmte Gehaltsschwellen erreicht. Für die Personalabteilungen stellt die Erleichterung des Arbeitgeberwechsels sicher, dass der Arbeitnehmer seinen rechtlichen Status behält, während er in eine neue Rolle wechselt.

Lesen Sie hier ausführliche Informationen zur EU-Blue Card.

Lassen Sie uns mehr über die verschiedenen Beschäftigungsszenarien und ihre Anforderungen erfahren.

1. Wechsel des Arbeitgebers innerhalb Deutschlands

1a) Innerhalb der ersten 12 Monate

Ein Wechsel des Arbeitgebers während des ersten Jahres des Besitzes einer Blauen Karte EU erfordert eine sorgfältige Einhaltung der Einwanderungsvorschriften:

  • Genehmigungserfordernis: Der Arbeitnehmer muss die Genehmigung der örtlichen Ausländerbehörde einholen. Die Behörde prüft, ob der neue Arbeitsplatz die Kriterien für die Blaue Karte EU erfüllt, z. B. Gehaltsschwellen und Relevanz für die Qualifikation.
  • Zeitplan für die Benachrichtigung: Der Arbeitnehmer muss die Behörden innerhalb von 12 Monaten nach der Einstellung über den Wechsel informieren. Die Behörden haben bis zu 30 Tage Zeit, den Antrag zu genehmigen oder abzulehnen.
  • Qualifikationen und Job-Match:
    • Die neue Position muss ihren akademischen Qualifikationen entsprechen (z. B. einem in Deutschland anerkannten Hochschulabschluss) oder, für IT-Fachkräfte, mindestens drei Jahre einschlägiger Berufserfahrung innerhalb der letzten sieben Jahre vorweisen können.
    • Es muss sich um einen qualifizierten Beruf handeln, nicht um eine selbständige Tätigkeit.
  • Gehaltsschwelle: Ab 2026 muss die neue Stelle für die meisten Berufe ein Bruttojahresgehalt von mindestens 50.700 € bieten. Für Engpassberufe wie IT, Fertigung oder Gesundheitswesen liegt die Schwelle bei 45.934,20 €, vorbehaltlich der Genehmigung durch die Bundesagentur für Arbeit.

1b) Nach 12 Monaten

Wenn der Arbeitnehmer 12 Monate lang gearbeitet hat:

  • Sie können den Arbeitgeber frei wechseln, ohne die Einwanderungsbehörden zu informieren.
  • Diese Flexibilität vereinfacht berufliche Übergänge und steht im Einklang mit den Änderungen des deutschen Einwanderungsrechts.

Ausführliche Informationen zu den Teilnahmebedingungen finden Sie auf dem offiziellen Portal „Make it in Germany“.

2. Wechsel des Arbeitgebers (Standortwechsel) innerhalb der EU

Die EU-Blue Card ermöglicht die Mobilität innerhalb der EU nach 12 Monaten ununterbrochener Beschäftigung in Deutschland. Arbeitnehmer können im Rahmen des Blue-Card-Systems in ein anderes EU-Land ziehen, müssen dies jedoch innerhalb eines Monats nach ihrer Ankunft den örtlichen Einwanderungsbehörden melden.

3. Bestimmungen zur Arbeitslosigkeit

Wenn der Arbeitnehmer seinen Arbeitsplatz verliert:

  • Die Blaue Karte EU bleibt nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses drei Monate lang gültig. Diese Frist ermöglicht es ihnen, eine neue Arbeit zu finden, ohne ihren Aufenthaltsstatus zu verlieren.
  • Es ist wichtig, die Einwanderungsbehörden während dieser Zeit über ihre Arbeitslosigkeit zu informieren.

Hier finden Sie eine schnelle und einfache Zusammenfassung aller oben genannten Szenarien in einer Tabelle.

Aspekt Einzelheiten
1. Wechsel des Arbeitgebers innerhalb der ersten 12 Monate - Muss die Genehmigung der örtlichen Ausländerbehörde einholen.
- Benachrichtigen Sie die Behörden innerhalb von 12 Monaten nach der Einstellung.
2. Wechsel des Arbeitgebers nach 12 Monaten - Sie können den Arbeitgeber frei wechseln, ohne die Einwanderungsbehörden zu informieren.
3. Umsiedlung innerhalb der EU - Kann nach 12 Monaten ununterbrochener Beschäftigung in Deutschland in ein anderes EU-Land umziehen.
- Muss sich innerhalb eines Monats nach Ankunft bei der örtlichen Einwanderungsbehörde melden.
4. Bestimmungen zur Arbeitslosigkeit - Die Blaue Karte EU bleibt nach dem Verlust des Arbeitsplatzes drei Monate lang gültig.
- Muss die Einwanderungsbehörden während dieses Zeitraums über den Status der Arbeitslosigkeit informieren.
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Antragsverfahren für einen Arbeitgeberwechsel (Arbeitgeberwechsel)

Hier ist ein schrittweiser Prozess, der den Arbeitnehmer durch einen Arbeitgeberwechsel führt:

1
Bewertung des Timings
Befindet sich der Arbeitnehmer innerhalb der ersten 12 Monate, müssen Sie sich mit der Ausländerbehörde abstimmen, um eine Genehmigung zu erhalten. Nach 12 Monaten ist dieser Schritt nicht mehr erforderlich, es sei denn, die aktuelle Genehmigung sieht etwas anderes vor.
2
Sichern Sie sich ein neues Jobangebot
Vergewissern Sie sich, dass der neue Arbeitgeber ein verbindliches Stellenangebot oder einen Vertrag mit einer Laufzeit von mindestens sechs Monaten vorlegt, der die Gehaltsgrenze einhält.
3
Benachrichtigen Sie die Behörden
Für Arbeitnehmer in den ersten 12 Monaten stellen Sie bei der örtlichen Ausländerbehörde einen Antrag auf Änderung der Blauen Karte EU. Nach 12 Monaten kann je nach den örtlichen Vorschriften noch eine Meldung erforderlich sein, um das Zusatzblatt mit den Angaben des neuen Arbeitgebers zu aktualisieren.
4
Genehmigung der Bundesagentur für Arbeit (falls zutreffend)
Bei Engpassberufen oder Berufsanfängern (Absolventen innerhalb von drei Jahren nach ihrem Abschluss) muss die Bundesagentur für Arbeit die Beschäftigungsbedingungen gegebenenfalls genehmigen.
5
Aktualisierung der Blauen Karte EU
Nach der Genehmigung wird die Blaue Karte EU des Arbeitnehmers entsprechend dem neuen Arbeitgeber aktualisiert. Die Bearbeitung dauert in der Regel 2-12 Wochen, je nach Arbeitsbelastung der Ausländerbehörde.
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Erforderliche Dokumente für den Wechsel des Arbeitgebers

Bereiten Sie die folgenden Dokumente zur Unterstützung des Antrags vor:

  1. Gültiger Reisepass: Eine Kopie des Reisepasses des Mitarbeiters.
  2. Aktuelle Blaue Karte EU: Fügen Sie den Aufenthaltstitel und das Zusatzblatt bei.
  3. Neuer Arbeitsvertrag: Ein unterzeichneter Vertrag oder ein Stellenangebot mit Angaben zu Position, Gehalt und Dauer (mindestens sechs Monate).
  4. Formular "Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis": In diesem Formular, das vom neuen Arbeitgeber ausgefüllt und unterschrieben werden muss, werden die Aufgaben und Bedingungen beschrieben. Sie können es von der Website des BAMF herunterladen.
  5. Qualifikationsnachweis: Hochschulabschlusszeugnis oder, bei IT-Fachleuten, Lebenslauf und Nachweis einer dreijährigen Berufserfahrung.
  6. Krankenversicherungsnachweis: Dokumentation des Versicherungsschutzes in Deutschland.
  7. Biometrisches Foto: Ein neueres Foto im Format 35 mm x 45 mm (nur bei persönlichen Besuchen erforderlich).

Es kann sein, dass die Ausländerbehörde zusätzliche Dokumente anfordert, erkundigen Sie sich also bei der örtlichen Behörde. Eine umfassende Liste finden Sie unter BAMF - Blaue Karte EU.

Wir von Jobbatical sind Experten für die Abwicklung von Arbeitgeberwechseln und haben damit nachweislich Erfolg.
Vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit uns, um herauszufinden, wie wir Sie bei komplexen Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Arbeitgeberwechsel unterstützen können.

Wichtige Dinge zu beachten

  • Bei Blauen Karten EU wie MINT, IT und Young Professionals haben die Behörden das Recht, die Änderung bis zu 30 Tage lang auszusetzen; wird sie nicht innerhalb der genannten Frist abgelehnt, wird sie automatisch akzeptiert.
  • Entspricht die neue Stelle nicht den Anforderungen, kann das Talent für eine andere Aufenthaltserlaubnis in Frage kommen oder erhält die Möglichkeit, nach einem besseren Stellenangebot zu suchen.
  • In der Regel sind Inhaber einer Blauen Karte EU mit einem anerkannten Studienabschluss nicht von der Aussetzung betroffen, wenn grundlegende Kriterien wie der derzeitige Gehaltsschwellenwert der Blauen Karte EU und der Zusammenhang zwischen dem Studienabschluss und der Beschäftigung erfüllt sind.
  • Ein Wechsel des Arbeitgebers hat in der Regel keinen Einfluss auf den Anspruch auf eine Niederlassungserlaubnis nach 27 Monaten (bzw. 21 Monaten bei B1-Deutschkenntnissen), solange die Beschäftigung ununterbrochen fortbesteht.

Warum Arbeitgeberwechsel für HR wichtig sind

Die Erleichterung eines reibungslosen Arbeitgeberwechsels bindet Talente, gewährleistet die Einhaltung des deutschen Einwanderungsrechts und minimiert Unterbrechungen. Wenn Arbeitgeber die Regeln der Blauen Karte EU verstehen, können sie die berufliche Mobilität ihrer Mitarbeiter unterstützen und gleichzeitig einen rechtssicheren Personalprozess aufrechterhalten.

Aktuelle Informationen erhalten Sie beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF ) oder beim Einwanderungsportal der Europäischen Kommission.

Zusammenfassung

Der Wechsel des Arbeitgebers mit einer Blauen Karte EU in Deutschland erfordert eine sorgfältige Einhaltung der Vorschriften, vor allem in den ersten 12 Monaten. Nach diesem Zeitraum wird der Arbeitsplatzwechsel deutlich einfacher. Das Programm unterstützt auch die Mobilität innerhalb der EU und bietet ein Sicherheitsnetz für den Fall der Arbeitslosigkeit. Das Verständnis dieser Regeln gewährleistet die Einhaltung der Vorschriften und hilft Fachkräften, fundierte Karriereentscheidungen in Deutschland zu treffen.

Wenn Sie diese Leitlinien befolgen, können Sie den Wechsel des Beschäftigungsverhältnisses reibungslos bewältigen und gleichzeitig die Vorteile der Blauen Karte EU optimal nutzen.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Benötige ich eine Genehmigung, um innerhalb der ersten 12 Monate nach Erhalt einer EU-Blue Card in Deutschland den Arbeitgeber zu wechseln?

Sie müssen der örtlichen Ausländerbehörde innerhalb von zwei Wochen nach einem Arbeitgeberwechsel innerhalb der ersten 12 Monate Bescheid geben. Eine vorherige Genehmigung ist nicht mehr zwingend erforderlich, aber die Behörden haben bis zu 30 Tage Zeit, um den Wechsel auszusetzen oder abzulehnen, wenn die neue Stelle nicht den Anforderungen der EU-Blue Card entspricht.

Wie lautet die Regelung für einen Arbeitgeberwechsel nach den ersten 12 Monaten mit einer EU-Blue Card?

Nach Ablauf von 12 Monaten Beschäftigung mit einer EU-Blue Card können Sie den Arbeitgeber frei wechseln, ohne die Einwanderungsbehörden darüber informieren zu müssen, sofern die neue Stelle weiterhin die allgemeinen Blue-Card-Bedingungen erfüllt.

Was sind die Mindestanforderungen an das Bruttojahresgehalt für die neue Stelle im Rahmen der EU-Blue Card?

Ab 2026 muss das jährliche Bruttominimumsgehalt für die meisten Berufe mindestens 50.700 € betragen. Für Mangelberufe, Hochschulabsolventen und IT-Fachkräfte ohne formalen Abschluss gilt ein reduzierter Schwellenwert von 45.934,20 €.

Was passiert mit meiner EU-Blue Card, wenn ich arbeitslos werde?

Wenn Ihr Arbeitsverhältnis endet, bleibt die Blaue Karte EU in der Regel drei Monate lang gültig, sodass Sie eine Gnadenfrist haben, um eine neue qualifizierte Stelle zu finden. Sie sind verpflichtet, die Einwanderungsbehörden über die Beendigung Ihres Arbeitsverhältnisses zu informieren.

Was sind die Konsequenzen, wenn man den Einwanderungsbehörden einen Jobwechsel nicht innerhalb der ersten 12 Monate meldet?

Wenn Sie die Behörden nicht oder zu spät benachrichtigen, kann dies zum Entzug Ihrer EU-Blue Card führen und Ihr Recht auf weitere Arbeit und Aufenthalt in Deutschland gefährden.

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