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Visumfreie Einreise in Deutschland und Befreiung von der Blauen Karte EU

5
min lesen
Zuletzt aktualisiert
11. Februar 2026
Visumfreie Einreise in Deutschland und Befreiung von der Blauen Karte EUVisumfreie Einreise in Deutschland und Befreiung von der Blauen Karte EU
  • Visumfreie Einreise und ETIAS: Staatsangehörige aus rund 60 Ländern können innerhalb von 180 Tagen bis zu 90 Tage visumfrei nach Deutschland einreisen. Seit Ende 2026 benötigen Reisende jedoch vor der Einreise eine ETIAS-Genehmigung (7 €, gültig für 3 Jahre).
  • EU-Blue-Card-Verfahren: Qualifizierte Fachkräfte können innerhalb von drei Monaten nach ihrer Ankunft die EU-Blue-Card beantragen; Inhaber aus anderen EU-Ländern profitieren von kurz- und langfristigen Mobilitätsoptionen, die einen reibungsloseren Umzug nach Deutschland ermöglichen.
  • Vereinfachte Familienzusammenführung: Inhaber einer EU-Blauen Karte profitieren von einer Befreiung von den Visum- und Wohnsitzanforderungen für die Familienzusammenführung, wenn Familienangehörige bereits mit ihnen in einem anderen EU-Land gelebt haben.
  • Vorteile des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes: Deutschland erleichtert Nicht-EU-Fachkräften die Einreise, ermöglicht schnellere, anerkennungsfreie Qualifizierungswege, legt Gehaltsgrenzen fest (50.700 € allgemein; 45.934,20 € für Mangelberufe) und gewährt nach 27 Monaten (oder 21 Monaten mit Deutschkenntnissen der Stufe B1) eine Niederlassungserlaubnis.

Deutschland ist nicht nur ein Drehkreuz für den Tourismus, sondern auch ein florierendes Ziel für qualifizierte Fachkräfte auf der Suche nach Karrierechancen. Unabhängig davon, ob Sie einen Kurzbesuch planen oder einen langfristigen Umzug in Erwägung ziehen, ist es wichtig, sich über die visumfreie Einreise nach Deutschland und das Antragsverfahren für die Blaue Karte EU zu informieren.

Dieser Artikel gibt einen umfassenden Überblick über die visumfreie Einreise nach Deutschland, die Zulassungskriterien, die Aufenthaltsbedingungen und das Antragsverfahren für die Blaue Karte EU für Personen, die in Deutschland arbeiten und leben möchten.

Visumfreie Einreise nach Deutschland

Staatsangehörigeaus etwa 62 Ländern (die genaue Zahl bleibt unverändert) können für Kurzaufenthalte (bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen) ohne Visum nach Deutschland einreisen. Zu den wichtigsten Ländern gehören Australien, Kanada, Israel, Japan, Südkorea, Neuseeland, das Vereinigte Königreich und die USA.

Bedingungen für einen visumfreien Aufenthalt

  1. Dauer: Der Aufenthalt darf innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen nicht länger als 90 Tage dauern.
  2. Erlaubte Aktivitäten: Visumfreie Reisende können sich engagieren:
    • Tourismus und Freizeitaktivitäten
    • Geschäftstreffen und Konferenzen
    • Besuche in der Familie
    • Kurzfristige Bildungsprogramme (weniger als 90 Tage)
    • Kulturelle oder sportliche Veranstaltungen
  3. Arbeitsbeschränkungen: Reisende dürfen im Rahmen der Visumbefreiung in Deutschland nicht arbeiten; geschäftsbezogene Tätigkeiten beschränken sich auf die Teilnahme an Sitzungen oder Konferenzen.
  4. Dokumentation: Die Besucher müssen nachweisen:
    • Ausreichende Mittel für ihren Aufenthalt.
    • Rück-/Weiterflugticket.
  5. Passstempel: Achten Sie auf Ein- und Ausreisestempel, um Strafen wegen Überschreitung der Aufenthaltsdauer zu vermeiden.
  6. Antragszeitraum: Sie müssen die EU-Blue Card innerhalb von drei Monaten nach ihrer Ankunft beantragen (für berechtigte Staatsangehörige bestimmter Länder, die eine Beschäftigung aufnehmen möchten).

Kommende ETIAS-Anforderung

ETIAS (European Travel Information and Authorization System) soll nun im letzten Quartal 2026 in Betrieb genommen werden (Q4 2026, das genaue Datum wird von der EU einige Monate im Voraus bekannt gegeben). Reisende aus visumfreien Ländern müssen diese Online-Genehmigung vor der Einreise nach Deutschland (und in den Schengen-Raum) einholen. Sie kostet etwa 7 € (für Erwachsene; für bestimmte Personengruppen können Ausnahmen oder Ermäßigungen gelten) und ist drei Jahre lang oder bis zum Ablauf des Reisepasses gültig, je nachdem, was zuerst eintritt. Für Reisen vor der Einführung sind noch keine Maßnahmen erforderlich.

Kategorie Einzelheiten
Berechtigung zur visumfreien Einreise Bürger aus 62 Ländern, darunter die USA, das Vereinigte Königreich, Kanada, Australien, Japan und Israel.
Dauer des Aufenthalts Bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen.
Erlaubte Aktivitäten Tourismus, Geschäftstreffen, Familienbesuche, kurzfristige Bildungsprogramme, kulturelle Veranstaltungen.
Arbeitsbeschränkungen Arbeiten ist nicht erlaubt; geschäftsbezogene Aktivitäten sind auf Sitzungen/Konferenzen beschränkt.
Erforderliche Dokumentation Ausreichende Geldmittel, Rück-/Weiterreiseticket, Passstempel für Einreise/Ausreise.
Bevorstehende Anforderung ETIAS-Genehmigung ab Mai 2025 erforderlich (7 € Gebühr, gültig für 3 Jahre).
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Inhaber der Blauen Karte EU

Kurzfristige Mobilität‍

Inhaber einer Blauen Karte EU, die von einem anderen EU-Mitgliedstaat ausgestellt wurde, können für geschäftliche Tätigkeiten, die unmittelbar mit ihrer Beschäftigung zusammenhängen, visumfrei nach Deutschland einreisen:

  • Maximaler Aufenthalt: 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen.
  • Bei kurzfristigen Aufenthalten ist kein Visum und keine Arbeitserlaubnis der Bundesagentur für Arbeit erforderlich.

Langfristige Mobilität‍

Personen, die mindestens 12 Monate lang Inhaber einer EU-Blue Card in einem anderen EU-Land waren, können ohne Visum nach Deutschland einreisen:

  1. Beantragen Sie innerhalb eines Monats nach Ihrer Ankunft bei der örtlichen Ausländerbehörde eine deutsche EU-Blue Card.
  2. Eine Beschäftigung in Deutschland kann erst nach Erhalt der Blauen Karte Deutschland aufgenommen werden.

Familienzusammenführung‍

Inhaber einer Blauen Karte EU kommen in den Genuss einer vereinfachten Familienzusammenführung:

  • Familienangehörige, die mit dem Karteninhaber in einem anderen EU-Land gelebt haben, können ohne Visumverfahren nach Deutschland einreisen.
  • Bei der Erteilung von Aufenthaltstiteln in Deutschland wird auf Anforderungen wie ausreichender Wohnraum und Sicherung des Lebensunterhalts verzichtet.

Kategorie Einzelheiten
Kurzfristige Mobilität Inhaber der Blauen Karte EU aus anderen EU-Ländern können für bis zu 90 Tage visumfrei einreisen.
Langfristige Mobilität Muss innerhalb eines Monats nach Ankunft eine deutsche Blaue Karte EU beantragen, wenn er im Besitz einer Blauen Karte EU ist.
Leistungen zur Familienzusammenführung Vereinfachtes Verfahren für Familienangehörige von Inhabern einer Blauen Karte EU zur Einreise nach Deutschland.
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Gesetz über die Einwanderung von Fachkräften‍

Das deutsche Fachkräfteeinwanderungsgesetz vereinfacht weiterhin die Einreise für Fachkräfte (mit schrittweiser Umsetzung seit 2023 und weiteren Erleichterungen im Jahr 2026):

  1. Nicht-EU-Bürger mit anerkannten Qualifikationen oder Berufserfahrung (z. B. IT-Spezialisten mit einschlägiger Erfahrung, in manchen Fällen auch ohne Hochschulabschluss) können in vielen Fällen ohne vorherige Anerkennung ihrer Qualifikationen nach Deutschland einreisen.
  2. Mindestlohnschwellen für die EU-Blue Card (aktualisiert mit Wirkung zum 1. Januar 2026):
    • Allgemeine Schwelle: 50.700 € brutto pro Jahr.
    • Mangelberufe (z. B. IT, Ingenieurwesen, Gesundheitswesen, Naturwissenschaften) und bestimmte Fälle wie Hochschulabsolventen (Abschluss innerhalb der letzten drei Jahre): 45.934,20 € brutto pro Jahr (erfordert in bestimmten Fällen die Genehmigung der Bundesagentur für Arbeit).
  3. Fachkräfte mit einer dreijährigen Aufenthaltserlaubnis in Deutschland können nun eine dauerhafte Niederlassung beantragen (bisher waren es in einigen Fällen vier Jahre, aber diese Erleichterung bleibt bestehen).

Kategorie Einzelheiten
Anspruchsberechtigung für qualifizierte Arbeitskräfte Nicht-EU-Bürger mit anerkannten Qualifikationen oder Berufserfahrung (z. B. IT-Spezialisten).
Mindestgehaltsschwellen 50.700 € pro Jahr (allgemein), 45.934,20 € brutto pro Jahr für Mangelberufe (IT, Gesundheitswesen).
Anspruchsberechtigung für eine dauerhafte Niederlassung Möglich nach drei Jahren Aufenthalt mit einer Blauen Karte EU (vorher vier Jahre).
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Die wichtigsten Schritte im Bewerbungsverfahren

1
Erforderliche Dokumente zusammenstellen
Gültiger Reisepass, Arbeitsvertrag/Stellenangebot, Qualifikationsnachweis, Angaben zur Krankenversicherung.
2
Bewerbung einreichen
Antragstellung bei der örtlichen Ausländerbehörde.
3
Bearbeitungszeit
Rechnen Sie mit einer mehrwöchigen Bearbeitungszeit für Ihren Antrag.
3
Erhalt der Blauen Karte EU
Erlaubt Arbeit und Aufenthalt in Deutschland nach Genehmigung.
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Schlussfolgerung

Die visafreie Einreise nach Deutschland und das vereinfachte Antragsverfahren für die Blaue Karte EU machen Deutschland zu einem attraktiven Ziel für Reisende und qualifizierte Fachkräfte gleichermaßen. Wenn Sie die Voraussetzungen, Bedingungen und Fristen für diese Einwanderungsmöglichkeiten kennen, können Sie einen reibungslosen Übergang in das Leben und Arbeiten in Deutschland gewährleisten. Unabhängig davon, ob Sie sich nur vorübergehend in Deutschland aufhalten oder sich hier niederlassen wollen, ist es für Ihren Erfolg entscheidend, über diese Verfahren informiert zu sein, um die deutschen Einwanderungsgesetze effektiv zu handhaben.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wie lange darf man sich maximal ohne Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt in Deutschland aufhalten?

Für kurzfristige Zwecke wie Tourismus oder Geschäftstreffen darf der visumfreie Aufenthalt in Deutschland innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen 90 Tage nicht überschreiten.

Können Inhaber einer EU-Blue Card aus einem anderen EU-Land für einen längerfristigen Aufenthalt visumfrei nach Deutschland einreisen?

Ja, Inhaber einer EU-Blue Card aus einem anderen EU-Mitgliedstaat können ohne Visum zu Zwecken des langfristigen Aufenthalts nach Deutschland einreisen, wenn sie ihre Blue Card seit mindestens 12 Monaten besitzen.

Benötigen Inhaber einer EU-Blue Card aus anderen EU-Staaten eine Arbeitserlaubnis für kurzfristige geschäftliche Tätigkeiten in Deutschland?

Nein, Inhaber einer EU-Blue Card aus anderen EU-Ländern benötigen für kurzfristige geschäftliche Tätigkeiten in Deutschland mit einer Dauer von bis zu 90 Tagen kein separates Visum und keine Genehmigung der Bundesagentur für Arbeit.

Was ist die Frist für einen Inhaber einer EU-Blue Card aus einem anderen EU-Staat, um nach der visumfreien Einreise die deutsche Blue Card zu beantragen?

Nach der visumfreien Einreise nach Deutschland müssen Inhaber einer EU-Blue Card aus einem anderen EU-Land innerhalb eines Monats nach ihrer Ankunft bei der örtlichen Ausländerbehörde einen Antrag auf eine deutsche EU-Blue Card stellen.

Welche Nicht-EU-Staatsangehörigen können visumfrei nach Deutschland einreisen und nach ihrer Ankunft eine Aufenthaltserlaubnis beantragen?

Staatsangehörige Australiens, Kanadas, Israels, Japans, Neuseelands, Südkoreas, des Vereinigten Königreichs und der Vereinigten Staaten von Amerika können ohne Visum nach Deutschland einreisen und nach ihrer Ankunft eine Aufenthaltserlaubnis für eine Beschäftigung oder andere langfristige Zwecke beantragen.

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