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Visumfreie Einreise in Deutschland und Befreiung von der Blauen Karte EU

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Zuletzt aktualisiert
19. August 2026
Visumfreie Einreise in Deutschland und Befreiung von der Blauen Karte EU
  • Laut der Liste des Auswärtigen Amtes für das Jahr 2026 können Staatsangehörige aus 62 Nicht-EU-Ländern für bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen visumfrei nach Deutschland einreisen.
  • Die visumfreie Einreise gilt ausschließlich für Tourismus, Geschäftstreffen und Familienbesuche. Sie gilt keinesfalls für bezahlte Arbeit.
  • Eine kleinere Gruppe (USA, Großbritannien, Kanada, Australien, Japan, Südkorea, Neuseeland) kann ebenfalls nach der Einreise nach Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
  • ETIAS ist noch nicht in Betrieb. Die Online-Genehmigung für 20 € sollte ursprünglich im vierten Quartal 2026 eingeführt werden, doch dieses Ziel wurde Mitte 2026 zurückgezogen, sodass nun eine Einführung im Jahr 2027 am wahrscheinlichsten ist.
  • Für Arbeitgeber: Dank der visumfreien Einreise können Sie die Einstellungsverfahren für berechtigte neue Mitarbeiter beschleunigen, da diese ihren Antrag auf eine Blue Card oder eine Arbeitserlaubnis bereits innerhalb Deutschlands stellen können, wodurch sich die Umzugszeit um mehrere Wochen verkürzt.

Das deutsche Auswärtige Amt hat im Juli seine Liste für 2026 bestätigt: 62 Nicht-EU-Länder, deren Staatsangehörige für Kurzaufenthalte visumfrei einreisen dürfen. Wenn Sie Mitarbeiter aus dem Ausland einstellen, hat diese Liste praktische Auswirkungen. Sie gibt Aufschluss darüber, welche Ihrer neuen Mitarbeiter zunächst nach Deutschland fliegen und die Formalitäten erst nach der Landung erledigen können, und welche erst auf einen Termin bei der Botschaft warten müssen, bevor sie umziehen können.

Hier ist der vollständige Überblick für 2026: Wer ist berechtigt, was bedeutet die 90-Tage-Regel eigentlich, wie ist der aktuelle Stand bei ETIAS und welche Unterscheidung ist für Arbeitgeber am wichtigsten?


Welche Länder können 2026 visumfrei nach Deutschland einreisen?

62 Länder außerhalb der EU und des Schengen-Raums stehen auf der deutschen Visumbefreiungsliste für 2026. Staatsangehörige dieser Länder dürfen sich für bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen zu touristischen Zwecken, für Geschäftstermine oder Familienbesuche im Land aufhalten. Die Liste wird vom Auswärtigen Amt nach Reisepässen geordnet veröffentlicht.

Ein wichtiger Hinweis: Vanuatu taucht zwar in einigen älteren Listen auf, ist jedoch nicht mehr visumfrei. Die EU hat ihr Visumbefreiungsabkommen mit Vanuatu im Februar 2023 vollständig ausgesetzt, sodass Inhaber eines vanuatuanischen Reisepasses nun ein Schengen-Visum benötigen.

Vollständige Liste der 62 visumfreien Länder für Deutschland (2026)

Region Länder
Nordamerika Vereinigte Staaten, Kanada
Europa (außerhalb der EU) Vereinigtes Königreich, Albanien, Andorra, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Moldawien, Monaco, Montenegro, Nordmazedonien, San Marino, Serbien, Ukraine, Vatikanstadt
Asien-Pazifik Australien, Neuseeland, Japan, Südkorea, Singapur, Malaysia, Brunei, Sonderverwaltungszone Hongkong, Sonderverwaltungszone Macau, Taiwan, Timor-Leste
Naher Osten Israel, Vereinigte Arabische Emirate
Lateinamerika Argentinien, Brasilien, Chile, Kolumbien, Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Mexiko, Nicaragua, Panama, Paraguay, Peru, Uruguay, Venezuela
Karibik Antigua und Barbuda, Bahamas, Barbados, Dominica, Grenada, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, Trinidad und Tobago
Pazifikinseln Kiribati, Marshallinseln, Mikronesien, Palau, Samoa, Tonga, Tuvalu
Afrika / Indischer Ozean Mauritius, Seychellen

Nicht auf der Liste? Dann benötigt Ihr Mitarbeiter vor der Reise ein Schengen-Visum (Typ C) von einer deutschen Auslandsvertretung. Dies gilt für die meisten Staatsangehörigen aus Afrika und Südasien und hat erhebliche Auswirkungen auf Ihren Zeitplan für den Umzug.


Benötigen US-Bürger im Jahr 2026 ein Visum für Deutschland?

Nein. US-Bürger benötigen für Kurzaufenthalte in Deutschland kein Visum. Sie dürfen sich innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen bis zu 90 Tage im Land aufhalten. Gleiches gilt für Staatsangehörige aus Großbritannien, Kanada, Australien, Japan und den meisten anderen aufgeführten Ländern.

Hier kommt der für die Einstellung entscheidende Punkt: Staatsangehörige der USA, Großbritanniens, Kanadas, Australiens, Japans, Südkoreas und Neuseelands genießen einen zusätzlichen Vorteil: Sie können visumfrei einreisen und dann von innerhalb des Landes eine deutsche Aufenthaltserlaubnis beantragen. In der Praxis bedeutet das, dass ein amerikanischer Ingenieur in München landen und dort bei der örtlichen Ausländerbehörde seine EU-Blue-Card beantragen kann, anstatt wochenlang auf einen Termin bei der Botschaft in seinem Heimatland zu warten.


Visumfreie Einreise vs. Arbeitsrecht: Der entscheidende Unterschied

Gruppe Ist eine visumfreie Einreise möglich? Kann das funktionieren? Kann man nach der Ankunft eine Genehmigung beantragen?
EU / EWR / Schweiz Ja, keine Begrenzung Ja Nicht erforderlich
USA, Großbritannien, Kanada, Australien, Japan, Südkorea, Neuseeland Ja, bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen Nein, nicht im Rahmen der visumfreien Einreise Ja
Die übrigen 55 aufgeführten Länder Ja, bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen Nein In der Regel nicht; vor Reiseantritt beantragen
Nicht aufgeführte Länder Nein; ein Schengen-Visum ist erforderlich Nein Nein

Was bedeutet die 90/180-Tage-Regel eigentlich?

Visumfrei bedeutet nicht unbegrenzt. Ihr Besucher darf sich innerhalb eines rollierenden Zeitraums von 180 Tagen maximal 90 Tage im Schengen-Raum aufhalten, und zwar im gesamten Schengen-Raum, nicht nur in Deutschland. Dieser Zeitraum verschiebt sich jeden Tag.

Bei einem visumfreien Aufenthalt ist Folgendes erlaubt:

  • Tourismus und Familienbesuche
  • Geschäftstreffen und Konferenzen
  • Kulturelle oder sportliche Veranstaltungen
  • Kurzkurse mit einer Dauer von weniger als 90 Tagen

Nicht erlaubt: jede Art von bezahlter Beschäftigung. Eine Geschäftsreise zum Abschluss eines Vertrags ist in Ordnung. Die tatsächliche Aufnahme einer Beschäftigung hingegen nicht. Wer diese Grenze überschreitet, riskiert Geldstrafen und ein künftiges Einreiseverbot – ein Compliance-Problem, das Sie lieber nicht in Ihren Akten haben möchten.


Wie ist der aktuelle Stand bei ETIAS?

ETIAS ist das künftige System der EU zur Einreisegenehmigung für visumfreie Reisende. Es ist noch nicht in Betrieb, und der Zeitplan hat sich erneut verschoben.

  • Status: nicht in Betrieb. Es ist kein Bewerbungsportal geöffnet.
  • Gebühr: 20 € pro Antrag, bestätigt durch die Europäische Kommission (nicht der zuvor genannte Betrag von 7 €).
  • Zeitplan: Ursprünglich war das vierte Quartal 2026 als Zieltermin vorgesehen, doch die EU hat diesen Termin Mitte 2026 von ihrer offiziellen Website entfernt, nachdem Berichte bekannt wurden, wonach eine Einführung im Jahr 2026 nicht mehr realisierbar sei. Nun ist eine Einführung im Jahr 2027 am wahrscheinlichsten.
  • Gültigkeitsdauer: drei Jahre oder bis zum Ablauf des Reisepasses, je nachdem, was zuerst eintritt.
  • Betrugswarnung: Jede Website, die derzeit Gebühren für ETIAS verlangt, ist betrügerisch.

Das Fazit für die Praxis: Derzeit sind keine Maßnahmen in Bezug auf Reisen erforderlich. Sobald ETIAS in Kraft tritt, müssen Ihre visumfreien Mitarbeiter und Geschäftsreisenden die Genehmigung vor dem Abflug online einholen. Bauen Sie diesen Schritt bereits vor der Einführung in Ihre Reiserichtlinie ein – nicht erst danach.


Was das für Ihren Einstellungszeitplan bedeutet

Die Liste der visumfreien Länder dient als Planungshilfe. Wenn ein Bewerber einen Reisepass aus den USA, Großbritannien, Kanada, Australien, Japan, Südkorea oder Neuseeland besitzt, lässt sich sein Umzug oft schneller abwickeln, da er seinen Antrag erst nach der Einreise stellt. Für alle anderen sollten Sie vor dem Umzug die Bearbeitungszeit durch die Botschaft einkalkulieren.


Inhaber der Blauen Karte EU

Kurzfristige Mobilität‍

Inhaber einer Blauen Karte EU, die von einem anderen EU-Mitgliedstaat ausgestellt wurde, können für geschäftliche Tätigkeiten, die unmittelbar mit ihrer Beschäftigung zusammenhängen, visumfrei nach Deutschland einreisen:

  • Maximaler Aufenthalt: 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen.
  • Bei kurzfristigen Aufenthalten ist kein Visum und keine Arbeitserlaubnis der Bundesagentur für Arbeit erforderlich.

Langfristige Mobilität‍

Personen, die mindestens 12 Monate lang Inhaber einer EU-Blue Card in einem anderen EU-Land waren, können ohne Visum nach Deutschland einreisen:

  1. Beantragen Sie innerhalb eines Monats nach Ihrer Ankunft bei der örtlichen Ausländerbehörde eine deutsche EU-Blue Card.
  2. Eine Beschäftigung in Deutschland kann erst nach Erhalt der Blauen Karte Deutschland aufgenommen werden.
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Haftungsausschluss: Die Einreisebestimmungen ändern sich häufig; bitte informieren Sie sich bei offiziellen Stellen oder kontaktieren Sie uns, um die aktuellsten Informationen zu erhalten, bevor Sie Entscheidungen treffen.


Häufig gestellte Fragen zur visumfreien Einreise und zu Ausnahmeregelungen für die Blaue Karte EU in Deutschland

Ist Deutschland ein visumfreies Land?

Deutschland gestattet Staatsangehörigen aus 62 aufgeführten Nicht-EU-Ländern visumfreie Kurzaufenthalte von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen. Bürger der EU, des EWR und der Schweiz genießen Freizügigkeit und benötigen für die Einreise nach Deutschland kein Visum. Staatsangehörige von Ländern, die nicht auf der Liste der visumbefreiten Länder stehen, benötigen in der Regel vor Reiseantritt ein Schengen-Visum.

Benötigen US-Bürger im Jahr 2026 ein Visum für Deutschland?

Nein. US-Bürger können ohne Visum nach Deutschland einreisen, sofern ihr Aufenthalt innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen insgesamt höchstens 90 Tage beträgt und beispielsweise dem Tourismus, geschäftlichen Besuchen oder Familienbesuchen dient. US-Staatsangehörige können nach ihrer Ankunft auch bestimmte deutsche Aufenthaltsgenehmigungen beantragen. Sobald das ETIAS-System in Kraft tritt, benötigen Reisende aus den USA vor Reiseantritt die erforderliche Reisegenehmigung.

Aus wie vielen Ländern kann man ohne Visum nach Deutschland einreisen?

Die deutschen Visumbefreiungsbestimmungen gelten für Staatsangehörige von 62 aufgeführten Nicht-EU-Ländern bei Kurzaufenthalten. Diese Zahl umfasst nicht die Bürger der EU, des EWR und der Schweiz, die über Freizügigkeit verfügen und daher nicht in die Zahl der 62 Länder mit Visumbefreiung einbezogen werden.

Kann man in Deutschland mit visumfreier Einreise arbeiten?

Nein. Die visumfreie Einreise berechtigt in der Regel nicht zur Ausübung einer bezahlten Erwerbstätigkeit in Deutschland. Sie ist für Aktivitäten wie Tourismus, Konferenzen, Geschäftstreffen und Familienbesuche vorgesehen. Um arbeiten zu können, benötigt ein Arbeitnehmer einen entsprechenden deutschen Aufenthaltstitel, beispielsweise eine EU-Blue-Card. Bestimmte Staatsangehörige, die von der Visumpflicht befreit sind, können die entsprechende Aufenthaltserlaubnis nach ihrer Ankunft in Deutschland beantragen.

Was ist die 90/180-Tage-Regelung für Deutschland?

Besucher, die kein Visum benötigen, dürfen sich innerhalb eines fortlaufenden Zeitraums von 180 Tagen maximal 90 Tage im gesamten Schengen-Raum aufhalten, nicht nur in Deutschland. Auch die Tage, die in anderen Schengen-Ländern verbracht werden, werden auf diese Frist angerechnet. Ein Überschreiten der Aufenthaltsdauer kann zu Strafen führen und zukünftige Reisen in den Schengen-Raum beeinträchtigen.

Ist ETIAS für Deutschland bereits erforderlich?

Nein. ETIAS ist noch nicht in Betrieb. Der ursprüngliche Zieltermin der EU für die Einführung wurde revidiert; die Umsetzung wird nun für 2027 erwartet. Reisende müssen derzeit keinen ETIAS-Antrag stellen, und es ist kein gültiger ETIAS-Antrag erforderlich, bevor das System in Betrieb genommen wird.

Welche Staatsangehörigen können nach ihrer Einreise nach Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis beantragen?

Staatsangehörige der USA, des Vereinigten Königreichs, Kanadas, Australiens, Japans, Südkoreas und Neuseelands können in der Regel visumfrei nach Deutschland einreisen und von Deutschland aus eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis, wie beispielsweise die Blaue Karte EU, beantragen. Andere visumbefreite Staatsangehörige müssen in der Regel vor Reiseantritt das entsprechende nationale Visum einholen, wenn sie beabsichtigen, eine Beschäftigung aufzunehmen oder sich langfristig aufzuhalten.

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Georgij Serdjukow
Georgij Serdjukow
Georgiy Serdiukov ist Experte für globale Mobilität bei Jobbatical und hat sich auf die Einwanderung von Fachkräften nach Deutschland spezialisiert, wobei er aktiv Fälle im Zusammenhang mit dem britischen Visum für Fachkräfte betreut. Er spricht dreisprachig Deutsch, Englisch und Ukrainisch und betreut den gesamten Prozess der Einwanderung nach Deutschland – von der Fallprüfung über die Visumantragstellung bis hin zur Erteilung der Aufenthaltserlaubnis, der Erlangung einer dauerhaften Aufenthaltserlaubnis und der Unterstützung bei der Eingewöhnung, einschließlich der Wohnungssuche. Sein Tätigkeitsbereich umfasst die Blaue Karte EU, Fachkräftegenehmigungen gemäß § 18a und § 18b AufenthG, die Verlängerung von Aufenthaltsgenehmigungen über das Berliner LEA-ServicePortal, die Anerkennung von Anabin-Qualifikationen sowie das EU-Programm zum vorübergehenden Schutz für ukrainische Staatsangehörige. Mit über 200 Fällen mit Fünf-Sterne-Bewertung und mehr als 1.500 unterstützten Umzügen veröffentlicht er regelmäßig Leitfäden für Arbeitgeber zu den in Deutschland geltenden Vorschriften für Online-Bewerbungen und zur Einhaltung der Sponsoring-Vorschriften im Vereinigten Königreich.
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Glossar: Bestimmungen zur visumfreien Einreise nach Deutschland

Begriff (Englisch) Deutsch Definition
Liste der visumfreien Länder Positivliste / visumfreie Staaten Die Pass-für-Pass-Übersicht des deutschen Auswärtigen Amtes, aus der hervorgeht, welche Staatsangehörigen ohne Visum einreisen dürfen. Im Jahr 2026 umfasst sie 62 Nicht-EU-Länder für Kurzaufenthalte.
90/180-Tage-Regel 90/180-Tage-Regel Die Obergrenze, die visumfreien Besuchern einen Aufenthalt von maximal 90 Tagen innerhalb eines fortlaufenden Zeitraums von 180 Tagen erlaubt, gilt für den gesamten Schengen-Raum und nicht nur für Deutschland.
ETIAS Europäisches Reiseinformations- und -genehmigungssystem Die bevorstehende Online-Reisevorabgenehmigung der EU für visumfreie Reisende kostet 20 €. Sie ist noch nicht in Betrieb; ein Start im Jahr 2027 ist nun am wahrscheinlichsten.
Ausländerbehörde Ausländerbehörde Die örtliche deutsche Ausländerbehörde, bei der berechtigte Staatsangehörige nach ihrer Einreise eine Aufenthaltserlaubnis, beispielsweise die Blaue Karte EU, beantragen.
Aufenthaltstitel Aufenthaltstitel / Aufenthaltserlaubnis Die erforderliche Genehmigung, um in Deutschland zu leben und zu arbeiten. Die visumfreie Einreise gewährt niemals ein Arbeitsrecht; erst eine Aufenthaltserlaubnis macht aus einem Besucher einen rechtmäßigen Arbeitnehmer.
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