- Laut der Liste des Auswärtigen Amtes für das Jahr 2026 können Staatsangehörige aus 62 Nicht-EU-Ländern für bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen visumfrei nach Deutschland einreisen.
- Die visumfreie Einreise gilt ausschließlich für Tourismus, Geschäftstreffen und Familienbesuche. Sie gilt keinesfalls für bezahlte Arbeit.
- Eine kleinere Gruppe (USA, Großbritannien, Kanada, Australien, Japan, Südkorea, Neuseeland) kann ebenfalls nach der Einreise nach Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
- ETIAS ist noch nicht in Betrieb. Die Online-Genehmigung für 20 € sollte ursprünglich im vierten Quartal 2026 eingeführt werden, doch dieses Ziel wurde Mitte 2026 zurückgezogen, sodass nun eine Einführung im Jahr 2027 am wahrscheinlichsten ist.
- Für Arbeitgeber: Dank der visumfreien Einreise können Sie die Einstellungsverfahren für berechtigte neue Mitarbeiter beschleunigen, da diese ihren Antrag auf eine Blue Card oder eine Arbeitserlaubnis bereits innerhalb Deutschlands stellen können, wodurch sich die Umzugszeit um mehrere Wochen verkürzt.
Das deutsche Auswärtige Amt hat im Juli seine Liste für 2026 bestätigt: 62 Nicht-EU-Länder, deren Staatsangehörige für Kurzaufenthalte visumfrei einreisen dürfen. Wenn Sie Mitarbeiter aus dem Ausland einstellen, hat diese Liste praktische Auswirkungen. Sie gibt Aufschluss darüber, welche Ihrer neuen Mitarbeiter zunächst nach Deutschland fliegen und die Formalitäten erst nach der Landung erledigen können, und welche erst auf einen Termin bei der Botschaft warten müssen, bevor sie umziehen können.
Hier ist der vollständige Überblick für 2026: Wer ist berechtigt, was bedeutet die 90-Tage-Regel eigentlich, wie ist der aktuelle Stand bei ETIAS und welche Unterscheidung ist für Arbeitgeber am wichtigsten?
Welche Länder können 2026 visumfrei nach Deutschland einreisen?
62 Länder außerhalb der EU und des Schengen-Raums stehen auf der deutschen Visumbefreiungsliste für 2026. Staatsangehörige dieser Länder dürfen sich für bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen zu touristischen Zwecken, für Geschäftstermine oder Familienbesuche im Land aufhalten. Die Liste wird vom Auswärtigen Amt nach Reisepässen geordnet veröffentlicht.
Ein wichtiger Hinweis: Vanuatu taucht zwar in einigen älteren Listen auf, ist jedoch nicht mehr visumfrei. Die EU hat ihr Visumbefreiungsabkommen mit Vanuatu im Februar 2023 vollständig ausgesetzt, sodass Inhaber eines vanuatuanischen Reisepasses nun ein Schengen-Visum benötigen.
Vollständige Liste der 62 visumfreien Länder für Deutschland (2026)
Nicht auf der Liste? Dann benötigt Ihr Mitarbeiter vor der Reise ein Schengen-Visum (Typ C) von einer deutschen Auslandsvertretung. Dies gilt für die meisten Staatsangehörigen aus Afrika und Südasien und hat erhebliche Auswirkungen auf Ihren Zeitplan für den Umzug.
Benötigen US-Bürger im Jahr 2026 ein Visum für Deutschland?
Nein. US-Bürger benötigen für Kurzaufenthalte in Deutschland kein Visum. Sie dürfen sich innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen bis zu 90 Tage im Land aufhalten. Gleiches gilt für Staatsangehörige aus Großbritannien, Kanada, Australien, Japan und den meisten anderen aufgeführten Ländern.
Hier kommt der für die Einstellung entscheidende Punkt: Staatsangehörige der USA, Großbritanniens, Kanadas, Australiens, Japans, Südkoreas und Neuseelands genießen einen zusätzlichen Vorteil: Sie können visumfrei einreisen und dann von innerhalb des Landes eine deutsche Aufenthaltserlaubnis beantragen. In der Praxis bedeutet das, dass ein amerikanischer Ingenieur in München landen und dort bei der örtlichen Ausländerbehörde seine EU-Blue-Card beantragen kann, anstatt wochenlang auf einen Termin bei der Botschaft in seinem Heimatland zu warten.
Visumfreie Einreise vs. Arbeitsrecht: Der entscheidende Unterschied
Was bedeutet die 90/180-Tage-Regel eigentlich?
Visumfrei bedeutet nicht unbegrenzt. Ihr Besucher darf sich innerhalb eines rollierenden Zeitraums von 180 Tagen maximal 90 Tage im Schengen-Raum aufhalten, und zwar im gesamten Schengen-Raum, nicht nur in Deutschland. Dieser Zeitraum verschiebt sich jeden Tag.
Bei einem visumfreien Aufenthalt ist Folgendes erlaubt:
- Tourismus und Familienbesuche
- Geschäftstreffen und Konferenzen
- Kulturelle oder sportliche Veranstaltungen
- Kurzkurse mit einer Dauer von weniger als 90 Tagen
Nicht erlaubt: jede Art von bezahlter Beschäftigung. Eine Geschäftsreise zum Abschluss eines Vertrags ist in Ordnung. Die tatsächliche Aufnahme einer Beschäftigung hingegen nicht. Wer diese Grenze überschreitet, riskiert Geldstrafen und ein künftiges Einreiseverbot – ein Compliance-Problem, das Sie lieber nicht in Ihren Akten haben möchten.
Wie ist der aktuelle Stand bei ETIAS?
ETIAS ist das künftige System der EU zur Einreisegenehmigung für visumfreie Reisende. Es ist noch nicht in Betrieb, und der Zeitplan hat sich erneut verschoben.
- Status: nicht in Betrieb. Es ist kein Bewerbungsportal geöffnet.
- Gebühr: 20 € pro Antrag, bestätigt durch die Europäische Kommission (nicht der zuvor genannte Betrag von 7 €).
- Zeitplan: Ursprünglich war das vierte Quartal 2026 als Zieltermin vorgesehen, doch die EU hat diesen Termin Mitte 2026 von ihrer offiziellen Website entfernt, nachdem Berichte bekannt wurden, wonach eine Einführung im Jahr 2026 nicht mehr realisierbar sei. Nun ist eine Einführung im Jahr 2027 am wahrscheinlichsten.
- Gültigkeitsdauer: drei Jahre oder bis zum Ablauf des Reisepasses, je nachdem, was zuerst eintritt.
- Betrugswarnung: Jede Website, die derzeit Gebühren für ETIAS verlangt, ist betrügerisch.
Das Fazit für die Praxis: Derzeit sind keine Maßnahmen in Bezug auf Reisen erforderlich. Sobald ETIAS in Kraft tritt, müssen Ihre visumfreien Mitarbeiter und Geschäftsreisenden die Genehmigung vor dem Abflug online einholen. Bauen Sie diesen Schritt bereits vor der Einführung in Ihre Reiserichtlinie ein – nicht erst danach.
Was das für Ihren Einstellungszeitplan bedeutet
Die Liste der visumfreien Länder dient als Planungshilfe. Wenn ein Bewerber einen Reisepass aus den USA, Großbritannien, Kanada, Australien, Japan, Südkorea oder Neuseeland besitzt, lässt sich sein Umzug oft schneller abwickeln, da er seinen Antrag erst nach der Einreise stellt. Für alle anderen sollten Sie vor dem Umzug die Bearbeitungszeit durch die Botschaft einkalkulieren.
Inhaber der Blauen Karte EU
Kurzfristige Mobilität
Inhaber einer Blauen Karte EU, die von einem anderen EU-Mitgliedstaat ausgestellt wurde, können für geschäftliche Tätigkeiten, die unmittelbar mit ihrer Beschäftigung zusammenhängen, visumfrei nach Deutschland einreisen:
- Maximaler Aufenthalt: 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen.
- Bei kurzfristigen Aufenthalten ist kein Visum und keine Arbeitserlaubnis der Bundesagentur für Arbeit erforderlich.
Langfristige Mobilität
Personen, die mindestens 12 Monate lang Inhaber einer EU-Blue Card in einem anderen EU-Land waren, können ohne Visum nach Deutschland einreisen:
- Beantragen Sie innerhalb eines Monats nach Ihrer Ankunft bei der örtlichen Ausländerbehörde eine deutsche EU-Blue Card.
- Eine Beschäftigung in Deutschland kann erst nach Erhalt der Blauen Karte Deutschland aufgenommen werden.
Haftungsausschluss: Die Einreisebestimmungen ändern sich häufig; bitte informieren Sie sich bei offiziellen Stellen oder kontaktieren Sie uns, um die aktuellsten Informationen zu erhalten, bevor Sie Entscheidungen treffen.
Häufig gestellte Fragen zur visumfreien Einreise und zu Ausnahmeregelungen für die Blaue Karte EU in Deutschland






