Seit Dezember 2024 gilt für Fachkräfte ein strengeres Verfahren zur Erlangung einer Niederlassungserlaubnis in Berlin, und diese Regeln gelten auch 2026 weiterhin uneingeschränkt. Für Personalverantwortliche, die Mitarbeiter unterstützen, ist es nach wie vor wichtig zu beachten, dass der Nachweis deutscher Sprachkenntnisse (in der Regel B1 oder A1 in beschleunigten Fällen wie bestimmten EU-Blue-Card-Verfahren) und Kenntnisse der deutschen Rechts- und Sozialordnung – nachgewiesen durch den Einbürgerungstest oder den Test „Leben in Deutschland“ – zwingende Voraussetzungen sind.
Diese Änderung des Landesamtes für Einwanderung (LEA) in Berlin hat zu einer Annäherung an strengere Einwanderungsbehörden wie das KVR in München oder den Fachbereich Ausländerangelegenheiten in Hamburg geführt, wobei für 2026 keine wesentlichen Lockerungen zu erwarten sind.
Warum die Veränderung für Ihre Mitarbeiter dennoch wichtig ist
In der Vergangenheit war die Berliner LEA bei der Beantragung einer Daueraufenthaltsgenehmigung für Fachkräfte flexibler. Auf der Website Berlin.de wurden zwar ein Sprachzertifikat und das Zertifikat „Leben in Deutschland“ als erforderlich aufgeführt, diese wurden jedoch bei den Interviews oft nicht streng geprüft. Der §9 Aufenthaltsgesetz verlangt „ausreichende Deutschkenntnisse“ und „Grundkenntnisse der Rechts- und Sozialordnung“, wobei die Durchsetzung im Ermessen der Beamten liegt. In seltenen Fällen wurde ein kurzer Test verlangt, wenn bei der persönlichen Befragung Probleme auftraten.
Seit Einführung des überarbeiteten Verfahrens im Dezember 2024 verlangt die LEA ausdrücklich ein Sprachzertifikat (A1 oder B1, wobei B1 für die meisten Wege der Standard ist) und entweder den Einbürgerungstest oder das Zertifikat „Leben in Deutschland“, einschließlich obligatorischer Upload-Felder in der Online-Bewerbung. Bewerbungen, denen diese Nachweise fehlen, werden weiterhin abgelehnt, was die anhaltende Notwendigkeit für HR-Teams unterstreicht, Mitarbeiter proaktiv vorzubereiten.
Anspruchsberechtigung für Daueraufenthalt
Um eine Niederlassungserlaubnis zu erhalten, müssen Arbeitnehmer folgende Kriterien erfüllen (unverändert in der Kernstruktur für 2026):
- Aufenthaltsdauer:
- Mindestens 5 Jahre legaler Aufenthalt für Standard-/erfahrene Arbeitnehmer (mit 60 Monaten Rentenbeiträgen).
- Mindestens 3 Jahre legaler Aufenthalt und Sozialversicherungsbeiträge für Fachkräfte.
- 21–33 Monate für Inhaber einer EU-Blue Card: 21 Monate mit Deutschkenntnissen der Stufe B1, 33 Monate mit Deutschkenntnissen der Stufe A1 (oder 27 Monate in einigen Referenzen).
- Beschäftigung: Ein stabiler Arbeitsplatz mit einem Gehalt, das ausreicht, um sich selbst und Unterhaltsberechtigte ohne öffentliche Hilfe wie das Bürgergeld zu versorgen.
- Sprachkenntnisse: Zertifizierte Deutschkenntnisse, in der Regel auf Niveau B1 (GER) von Anbietern wie dem Goethe-Institut oder TELC; für beschleunigte Blue-Card-Verfahren reicht A1 aus.
- Sozialordnungswissen: Ein Zertifikat entweder vom Einbürgerungstest oder vom Test „Leben in Deutschland“ (obligatorisch zum Nachweis grundlegender Kenntnisse des Rechts- und Sozialsystems).
- Unterkunft: Angemessene Unterkunft (mindestens 9 m² pro Erwachsenen, 6 m² pro Kind).
- Krankenkasse: Gültiger öffentlicher oder privater Versicherungsschutz (Reiseversicherungen werden nicht akzeptiert).
Erforderliche Dokumente
Die Personalabteilung sollte sicherstellen, dass die Mitarbeiter folgende Unterlagen einreichen:
- Reisepass: Gültiger Reisepass oder Personalausweis.
- Aufenthaltsgenehmigung: Aktuelle befristete Genehmigung (z. B. Fachkräftevisum oder Blaue Karte EU).
- Sprachzertifikat: B1 (oder gegebenenfalls A1) von einer anerkannten Institution.
- Sozialzeugnis: Entweder das Einbürgerungstest- oder das Leben in Deutschland-Zeugnis.
- Beschäftigungsnachweis: Aktuelle Gehaltsabrechnungen und Vertrag, aus denen die finanzielle Selbstständigkeit hervorgeht.
- Anmeldebestätigung: Berliner Meldebescheinigung.
- Mietvertrag: Mietvertrag und Nachweis über Mietzahlungen.
- Krankenversicherungsnachweis: Versicherungsbestätigung.
- Versicherungsverlauf: Rentenversicherungsnachweis der Deutschen Rentenversicherung (für Antragsteller mit längerem Aufenthaltsdauer).
Bewerbungsverfahren und Bewerbungsort
Die Anträge werden digital über das LEA-Portal auf Berlin.de bearbeitet. Der Arbeitsablauf bleibt unverändert:
- Vorabprüfung: Führen Sie die Online-Vorabprüfung der Teilnahmeberechtigung durch, für die Sprach- und Sozialordnungsnachweise erforderlich sind.
- Online-Einreichung: Füllen Sie das Formular aus und laden Sie die Dokumente hoch. Die Felder für das Sprachzertifikat und den Einbürgerungstest oder das Zertifikat „Leben in Deutschland“ sind Pflichtfelder.
- Termin: Nach der Einreichung sendet die LEA per E-Mail einen Termin für einen persönlichen Besuch am Friedrich-Krause-Ufer. Bringen Sie die Originale mit.
- Bearbeitung: Die Genehmigung dauert in der Regel 3 bis 6 Monate (mit möglichen Verzögerungen), gefolgt von der Ausstellung des elektronischen Aufenthaltstitels.
Hinweis: Termine werden von der LEA nach der Einreichung vergeben, eine direkte Buchung ist nicht möglich. Bei dringenden Fällen wenden Sie sich bitte an den Notfallkontakt der LEA.
Gehaltsniveaus und finanzielle Anforderungen
Die Mitarbeiter müssen genug verdienen, um ohne Sozialhilfe leben zu können, in Berlin sind das in der Regel 2.000 bis 2.500 Euro netto monatlich für eine Einzelperson (angepasst an die Familiengröße und die Inflation). Die Personalabteilung sollte überprüfen, ob die Gehaltsabrechnungen diesen Schwellenwert erfüllen.
Bearbeitungszeit und Gebühren
- Bearbeitungszeit: 3–6 Monate, mit möglichen Verzögerungen. Wenn nach 3 Monaten keine Antwort erfolgt ist, sollten rechtliche Schritte in Betracht gezogen werden.
- Gebühren: insgesamt 113 € (56,50 € im Voraus, nicht erstattungsfähig; 56,50 € nach Genehmigung), zahlbar online per Visa, Mastercard oder PayPal.
HR-Tipps
- Bereiten Sie sich frühzeitig vor: Sprachkurse und Testtermine (Einbürgerungstest oder Leben in Deutschland) können Wochen dauern – beginnen Sie rechtzeitig damit.
- Dokumente überprüfen: Stellen Sie sicher, dass alle Nachweise hochgeladen sind, um Ablehnungen zu vermeiden.
- Bleiben Sie auf dem Laufenden: Beobachten Sie Berlin.de und offizielle BAMF-Quellen für etwaige Änderungen.
Schlussfolgerung
Für Personalabteilungen in Berlin bleiben diese Ende 2024 eingeführten Anforderungen für die Niederlassungserlaubnis auch 2026 entscheidend, um qualifizierte Mitarbeiter zu unterstützen. Das obligatorische Sprachzertifikat (B1-Standard) und der Nachweis sozialer Kenntnisse durch den Einbürgerungstest oder das Zertifikat „Leben in Deutschland” spiegeln die strengere, konsequente Haltung der LEA wider. Indem Sie Ihre Mitarbeiter bei der Prüfung der Anspruchsberechtigung, der Vorbereitung der Unterlagen und dem digitalen Prozess begleiten, können Sie effizient dazu beitragen, ihnen eine dauerhafte Aufenthaltsgenehmigung zu sichern.







