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Wie das neue Einreise-/Ausreisesystem (EES) der EU funktioniert: Ein umfassender Leitfaden für Reisende

5
min lesen
Zuletzt aktualisiert
5. Februar 2026
EU-Einreise-/Ausreisesystem (EES) 2026: Auswirkungen | Jobbatical EU-Einreise-/Ausreisesystem (EES) 2026: Auswirkungen | Jobbatical
  • Einführung und Rollout: In Betrieb seit dem 12. Oktober 2025. Schrittweise Einführung in 29 Schengen-Ländern (Luft-/Land-/Seegrenzen). Vollständige obligatorische Umsetzung (alle Grenzen, alle berechtigten Reisenden, keine Passstempel mehr) für den 10. April 2026 vorgesehen. Die Mitgliedstaaten können den vollständigen Betrieb nach April für bis zu 90 Tage (+ mögliche Verlängerung um 60 Tage) teilweise aussetzen, um Überlastungen im Sommer zu vermeiden – was bei Bedarf eine flexible Handhabung bis September 2026 ermöglicht.
  • Betroffene Personen: Nicht-EU-/EWR-Bürger (Drittstaatsangehörige) bei Kurzaufenthalten – bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen –, unabhängig davon, ob sie visumpflichtig oder visumbefreit sind.
  • Verfahren: Ersetzt manuelle Passstempel durch digitale Aufzeichnungen + biometrische Daten. Erste Registrierung: Fingerabdrücke (in der Regel 4 von einer Hand) + Gesichtsfoto. Spätere Besuche: Schneller biometrischer Scan (Fingerabdrücke oder Gesicht) zur Identitätsprüfung und Berechnung der Aufenthaltsdauer. Das System setzt die 90/180-Tage-Regel automatisch durch.
  • Gespeicherte Daten: Name, Staatsangehörigkeit, Geburtsdatum, Passdaten, biometrische Daten (Fingerabdrücke + Gesichtsbild), Einreise-/Ausreisedaten/-orte und Einreiseverweigerungen. Aufbewahrungsdauer bis zu 3 Jahre (länger bei Überschreitung der Aufenthaltsdauer/Sicherheitsproblemen), danach automatische Löschung.
  • Zweck: Erfasst genaue Aufenthaltsdauer, erkennt Betrugsfälle/Identitätsprobleme, verbessert die Grenzsicherheit und beschleunigt die Abfertigung von Vielreisenden.
  • Datenschutz: Sichere zentralisierte Datenbank (verwaltet von eu-LISA). Entspricht der DSGVO. Reisende können über nationale Behörden auf Daten zugreifen/diese berichtigen.
  • Ausnahmen: EU-/EWR-/Schweizer Staatsangehörige; Personen mit langfristigem Aufenthaltsrecht/Aufenthaltsgenehmigung; Diplomaten; bestimmte Grenzgänger; Flugzeug-/Schiffsbesatzungen.
  • ETIAS-Link: EES überwacht tatsächliche Grenzübertritte und die Einhaltung der Vorschriften.ETIAS (nur für visumbefreite Reisende) ist eine separate Online-Genehmigung vor Reiseantritt für Sicherheitskontrollen. Der Start ist für das letzte Quartal 2026 geplant (genaues Datum wird noch bekannt gegeben – Ankündigung erfolgt einige Monate im Voraus).
  • Was ist das EU-Einreise-/Ausreisesystem (EES)?

    Das EES ist ein zentralisiertes IT-System, das von eu-LISA verwaltet wird und Einreisen, Ausreisen und Einreiseverweigerungen für Nicht-EU-/EWR-Bürger bei Kurzaufenthalten im Schengen-Raum digital erfasst. Es umfasst 29 Länder: 25 EU-Mitgliedstaaten (außer Zypern und Irland) sowie Island, Norwegen, die Schweiz und Liechtenstein.

    Durch den Ersatz manueller Stempel durch automatisierte biometrische Datenerfassung und Datenverfolgung beseitigt das EES Fehler bei der Berechnung der Aufenthaltsdauer und gewährleistet eine bessere Einhaltung der Schengen-Vorschriften.

    Wie funktioniert die EES? Schritt-für-Schritt-Verfahren

    Das System stützt sich auf biometrische Daten (Fingerabdrücke und Gesichtsbilder) und Selbstbedienungsoptionen, um eine hohe Effizienz zu gewährleisten.

    1. Erste Registrierung (laufend seit 12. Oktober 2025):
      • An einer Schengen-Außengrenze (Luft, Land oder See) legen Sie Ihren Reisepass oder Ihr Reisedokument vor.
      • Biometrische Daten bereitstellen: in der Regel vier Fingerabdrücke einer Hand und ein aktuelles Gesichtsfoto.
      • Grenzbeamte überprüfen die Identität, die Gültigkeit der Dokumente und die Einreiseberechtigung (z. B. keine Überschreitung der Aufenthaltsdauer oder Vorfälle).
      • Die Daten werden im EES gespeichert: personenbezogene Daten, biometrische Daten, Datum/Uhrzeit/Ort der Einreise.
      Während der Übergangsphase (bis April 2026) müssen möglicherweise nicht alle Grenzen sofort biometrische Daten erfassen – einige können weiterhin manuelle Stempel als Ausweichlösung verwenden.
    2. Nachträgliche Eingaben/Ausgaben:
      • Verwenden Sie biometrische Daten (Fingerabdrücke oder Gesichtsscan) zur schnellen Identifizierung.
      • Das System gleicht Ihre Historie mit der 90/180-Tage-Regel ab.
      • Eine erneute Registrierung ist nicht erforderlich, es sei denn, es treten Datenprobleme auf oder die biometrischen Daten sind abgelaufen/müssen aktualisiert werden.
    3. Ausfahrt:
      • Das Verlassen des Gebäudes wird über biometrische Daten oder einen Dokumentenscan erfasst.
      • Das System berechnet automatisch die Aufenthaltsdauer und kennzeichnet Überschreitungen.

    An Selbstbedienungskiosken an großen Flughäfen/Häfen können Daten vorab registriert werden. Die offizielle mobile App „Travel to Europe“ (iOS/Android) unterstützt in ausgewählten Ländern die optionale Vorabregistrierung von Passdaten, Gesichtsbildern und mehr und trägt so zur Verkürzung der Warteschlangen bei.

    Für wen gilt die EES?

    Es zielt auf:

    • Nicht-EU-/EWR-Bürger bei Kurzaufenthalten (visumpflichtig oder visumfrei).
    • Einreisen/Ausreisen auf dem Luft-, Land- oder Seeweg in den 29 Ländern.

    Ausnahmen sind:

    • EU-/EWR-/Schweizer Staatsangehörige.
    • Inhaber einer langfristigen Aufenthaltsgenehmigung, eines nationalen Visums für einen längerfristigen Aufenthalt oder bestimmter Aufenthaltskarten.
    • Diplomaten, bestimmte grenzüberschreitende Arbeitnehmer, Flugzeug-/Schiffspersonal und andere gemäß EU-Vorschriften.

    Datenerfassung und Datenschutz

    Die gesammelten Daten umfassen:

    • Persönliche Daten (Name, Staatsangehörigkeit, Geburtsdatum, Passnummer).
    • Biometrische Daten (Fingerabdrücke, Gesichtsbild).
    • Reisedaten (Einreise-/Ausreisedaten/-orte, Ablehnungen).

    Die Daten werden bis zu drei Jahre lang sicher gespeichert (bei Überschreitung der Aufenthaltsdauer oder bei Ermittlungen auch länger) und anschließend automatisch gelöscht. Die Speicherung entspricht der DSGVO und den EU-Datenschutzstandards. Reisende können über die nationalen Behörden Zugang, Berichtigung oder Löschung beantragen (Einzelheiten finden Sie auf der Europa-Website).

    EES und ETIAS: Wie sie zusammenarbeiten

    Das EES verfolgt tatsächliche Grenzübertritte und die Einhaltung der Vorschriften. Das Europäische Reiseinformations- und -genehmigungssystem (ETIAS) ist separat und ergänzend – nur für visumbefreite Nicht-EU-Reisende. ETIAS erfordert eine Online-Genehmigung vor Reiseantritt (ähnlich wie ESTA), um vor der Abreise Sicherheitsrisiken zu überprüfen.

    ETIAS soll im letzten Quartal 2026 anlaufen (das genaue Datum wird von der EU einige Monate im Voraus bekannt gegeben). Beide Systeme tauschen Daten aus, um die Sicherheit zu erhöhen, aber ETIAS ist eine Voraussetzung für das Einsteigen, während EES die Grenzabfertigung übernimmt.

    Weitere Informationen zu ETIAS finden Sie auf der offiziellen Website: https://travel-europe.europa.eu/etias.

    Vorteile und Auswirkungen für Reisende

    • Effizienz: Schnellere Bearbeitung von Wiederholungen durch Biometrie; weniger Warteschlangen im Laufe der Zeit.
    • Sicherheit und Compliance: Bessere Erkennung von Überziehungen, Betrug und Bedrohungen.
    • Transparenz: Überprüfen Sie Ihren 90/180-Tage-Status über offizielle Tools/Portale.

    Herausforderungen:

    • Die schrittweise Einführung kann bis April 2026 zu unterschiedlichen Bearbeitungszeiten führen.
    • Die erstmalige Erfassung biometrischer Daten kann an stark frequentierten Stellen zu Zeitverlusten führen.
    • Möglicherweise längere Warteschlangen während der vollständigen Einführung, allerdings gibt es Flexibilitäten für den Sommer 2026, um Chaos zu vermeiden.

    Praktische Tipps für Reisende im Jahr 2026

    • Keine Voranmeldung erforderlich: EES wird automatisch an den Grenzen aktiviert.
    • Nutzen Sie die App: Laden Sie „Travel to Europe“ herunter, um sich vorab zu registrieren, sofern dies unterstützt wird – dies ist hilfreich für eine reibungslosere Einreise.
    • Rechnen Sie mit Abweichungen: Während der Übergangsphase (bis April 2026) variieren die Erfahrungen je nach Grenze/Grenzübergang und Land.
    • Planen Sie voraus: Planen Sie während der Hauptreisezeiten an Flughäfen wie Paris CDG, Frankfurt oder Amsterdam zusätzliche Zeit ein.
    • Bereiten Sie sich auf ETIAS vor: Wenn Sie visumbefreit sind, beobachten Sie die Einführung im Jahr 2026 und beantragen Sie das Visum im Voraus, sobald es verfügbar ist.
    • Status überprüfen: Überprüfen Sie die Regeln für Visumbefreiung/Visumpflicht und die Berechnung Ihrer Aufenthaltsdauer anhand offizieller EU-Quellen.

    Zusätzliche Überlegungen

    • Infrastruktur: Große Verkehrsknotenpunkte verfügen über Kioske/E-Gates; kleinere oder Landgrenzen könnten zunächst hinterherhinken.
    • Nach der Einführung: Ab dem 10. April 2026 werden Passstempel vollständig abgeschafft (mit möglichen Flexibilitäten im Sommer).
    • Datenaustausch: Vereinbarungen mit Nicht-Schengen-Ländern (z. B. Großbritannien) können sich auf entsprechende Reisen auswirken.

    Die neuesten offiziellen Informationen finden Sie auf der entsprechenden Seite der EU: https://travel-europe.europa.eu/en/ees.

    Schlussfolgerung

    Das Einreise-/Ausreisesystem der EU markiert einen bedeutenden Wandel hin zu einem digitalen, biometrischen Grenzmanagement, das bereits seit Oktober 2025 in Betrieb ist und im April 2026 (mit möglichen Anpassungen im Sommer) vollständig in Betrieb genommen werden soll. Es verspricht effizienteres und sichereres Reisen bei strikter Einhaltung der Schengen-Grenzen. Reisende aus Nicht-EU-Ländern sollten sich über offizielle Quellen auf dem Laufenden halten, Tools wie die App „Travel to Europe“ nutzen und sich auf ETIAS im Laufe des Jahres 2026 vorbereiten. Wir wünschen Ihnen eine sichere und reibungslose Reise!

    Haftungsausschluss

    Einwanderungsgesetze und -richtlinien ändern sich häufig und können je nach Land oder Staatsangehörigkeit variieren. Obwohl wir uns bemühen, genaue und aktuelle Informationen zu liefern, empfehlen wir Ihnen, Ihre eigene Sorgfaltspflicht zu erfüllen oder offizielle Quellen zu konsultieren. Sie können sich auch gerne direkt an uns wenden, um die neuesten Informationen zu erhalten. Jobbatical ist nicht verantwortlich für Entscheidungen, die auf der Grundlage der bereitgestellten Informationen getroffen werden.

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