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Neue Online-Antragsregeln für deutsche Arbeitsgenehmigungen ab April 2026: Ein Leitfaden für Personalverantwortliche

4
min lesen
Zuletzt aktualisiert
6. Februar 2026
Deutsche Arbeitsgenehmigungen 2026: Neue Online-Antragsregeln für die Blaue Karte EU und mehr – HR-LeitfadenDeutsche Arbeitsgenehmigungen 2026: Neue Online-Antragsregeln für die Blaue Karte EU und mehr – HR-Leitfaden

Wichtigste Erkenntnisse:

  • Seit April 2025 schreibt Deutschland für wichtige arbeitsbezogene Aufenthaltsgenehmigungen – darunter die Blaue Karte EU, Fachkräfte (§18a/18b AufenthG), Forscher und andere – Online-Anträge über lokale Portale (z. B. das LEA ServicePortal in Berlin) oder das Konsularische Dienstleistungsportal (digital.diplo.de) für Erstvisa vor. Diese digitale Anforderung bleibt auch 2026 vollständig in Kraft, wobei die Online-Optionen für Verlängerungen und zusätzliche Arten erweitert werden.
  • Personalverantwortliche sollten sicherstellen, dass die Mitarbeiter die erforderlichen digitalen Dokumente (z. B. Passkopien, von Anabin anerkannte Qualifikationen, Arbeitsverträge, Krankenversicherungsnachweise, Arbeitgebererklärungen) einreichen, Online-Formulare ausfüllen, Gebühren sicher bezahlen (Karte/PayPal), den Fortschritt verfolgen und sich auf die zugewiesenen biometrischen Termine (oft Wochen später) vorbereiten, um die Compliance zu gewährleisten und Verzögerungen zu vermeiden.
  • Die Online-Umstellung reduziert den Papierkram, minimiert Fehler durch geführte Formulare, verkürzt in vielen Fällen die Bearbeitungszeit (in der Regel 1–3 Monate; bis zu 90 Tage für die EU-Blue Card) und bietet eine sofortige PDF-Einreichungsbestätigung, die die aktuelle Gültigkeit der Genehmigung während der Überprüfung verlängert.
  • Employers should audit non-EU employees’ permit types, expiry dates, and salary alignment (EU Blue Card: €50,700 gross annual minimum for standard occupations; €45,934.20 for shortage occupations like IT/engineering/medicine, recent graduates <3 years, or new entrants—as updated January 2026), consult official sources (Make it in Germany, Berlin.de/LEA, digital.diplo.de), and guide staff on biometric follow-ups—applying 8 weeks before expiry to bridge gaps and support talent retention.
  • Als Personalverantwortlicher, der internationale Talente verwaltet, ist es unerlässlich, sich über die deutschen Einwanderungsbestimmungen auf dem Laufenden zu halten, um Ihre Mitarbeiter effektiv unterstützen zu können. Seit April 2025 wurden durch bedeutende Änderungen die Antragsverfahren für verschiedene deutsche Arbeitsgenehmigungen, darunter die Blaue Karte EU und andere Aufenthaltsgenehmigungen, digitalisiert. Das Berliner Landesamt für Einwanderung (LEA) hat für mehrere Arten von Anträgen die obligatorische Online-Einreichung vorgeschrieben, wobei die Ausweitung bis 2026 fortgesetzt wird (z. B. auf Selbstständige/Freiberufler ab März 2026). Dies steht im Einklang mit umfassenderen Bemühungen auf Bundesebene, darunter das Konsularische Dienstleistungsportal für Erstvisa.

    Dieser Leitfaden enthält wichtige Informationen zu Anspruchsberechtigung, Verfahren, Anforderungen, Unterlagen, Antragsstellen, aktualisierten Gehaltsgrenzen, Bearbeitungszeiten und Gebühren, damit Ihre Mitarbeiter sich problemlos im aktuellen System zurechtfinden.

    Was hat sich seit April 2025 geändert (Stand 2026)?

    Die Umstellung auf die obligatorische Online-Einreichung in Berlin, die am 2. April 2025 in Kraft tritt, bleibt für folgende Fälle in Kraft:

    • Fachkraft (Fachkraft mit akademischer oder Berufsausbildung)
    • Beschäftigung bestimmter Staatsangehöriger
    • Wissenschaftlicher Mitarbeiter (Beschäftigung zum Zweck der Forschung)
    • Erlaubnis zur Arbeitsuche (Arbeitsplatzsuche im Anschluss an eine Ausbildung oder ein Studium in Deutschland)
    • Arbeitsurlaub / Jugendmobilität
    • Au Pair
    • Freiwilligendienst

    Auch reguläre Arbeitsgenehmigungen (Arbeitserlaubnis) können in Berlin seit April 2025 online beantragt werden. Bundesweit wurden die Online-Optionen über das Konsularportal des Auswärtigen Amts (seit 2025) für viele Einreisevisa erweitert, wodurch weniger Besuche bei Botschaften erforderlich sind. In Berlin wurden zusätzliche Online-Formulare für humanitäre Verlängerungen (August 2025) und Aufenthaltsgenehmigungen für Selbstständige/Freiberufler (März 2026) eingeführt. Die neuesten Informationen zur schrittweisen Einführung finden Sie auf dem offiziellen Serviceportal Berlin.de oder in den Ankündigungen der LEA.

    Warum dies für HR wichtig ist

    DieseÄnderungen haben zu einer Digitalisierung und Beschleunigung der Prozesse geführt, wodurch Papierkram und Verzögerungen reduziert wurden. Als Personalabteilung sorgt die Begleitung von Nicht-EU-Fachkräften bei der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis für Compliance, eine schnellere Einarbeitung und Produktivität in Deutschland.

    Berechtigung zur Beantragung einer Arbeitserlaubnis (Aktualisierung 2026)

    Die Kernkriterienbleiben bestehen, aber die Gehaltsgrenzen werden zum 1. Januar 2026 aktualisiert:

    • EU Blue Card (Blaue Karte EU): For highly skilled non-EU nationals with a recognized academic degree (or equivalent) and job offer. Minimum gross annual salary: €50,700 (general); €45,934.20 for shortage occupations (e.g., IT, engineering, medicine) or new entrants (degree <3 years old). Federal Employment Agency approval often required.
    • Fachkraft: Anerkannte Berufsausbildung oder Hochschulabschluss, der mit einer qualifizierten Beschäftigung im Einklang steht (nach den Reformen von 2023 ist keine strikte Übereinstimmung der beruflichen Qualifikationen erforderlich).
    • Forscher: Forschungsvertrag einer anerkannten deutschen Einrichtung.
    • Arbeitssuchende / Opportunity Card: Erweiterte Optionen über die Opportunity Card 2024 (bis zu 1 Jahr Arbeitssuche).

    Ausführliche Kriterien finden Sie auf dem Portal „Make it in Germany“.

    Bewerbungsprozess: Schritt für Schritt für die Personalabteilung (2026)

    1. Dokumente vorbereiten: Sammeln Sie alle erforderlichen Dokumente in digitaler Form (PDF, JPG, JPEG, PNG; beachten Sie die Größenbeschränkungen, oft insgesamt ~50 MB).
    2. Zugang zum Portal: Für Berlin verwenden Sie bitte das Online-Formular LEA/ServicePortal Berlin. Außerhalb Berlins informieren Sie sich bitte auf der Website der örtlichen Ausländerbehörde; viele unterstützen Online-Einreichungen oder -Uploads. Erstaufenthaltsvisa werden häufig über das Konsularische Portal (digital.diplo.de) beantragt.
    3. Formular ausfüllen: Online ausfüllen, Dokumente hochladen.
    4. Bezahlen Sie die Gebühr: Online per Karte (Visa, Mastercard; in einigen Fällen auch PayPal). Keine Barzahlung oder Girocard für Online-Zahlungen.
    5. Einreichen und verfolgen: Erhalten Sie eine Bestätigung per PDF (verlängert die Gültigkeit der aktuellen Genehmigung während der Bearbeitung). Verfolgen Sie den Status über das Portal.
    6. Termin wahrnehmen: Die LEA/Behörde plant die Erfassung biometrischer Daten (Fingerabdrücke/Foto) Wochen/Monate im Voraus. Einige Regionen vergeben Termine nach der Antragstellung; Berlin hat das öffentliche Buchungsportal Anfang 2026 abgeschafft, um Probleme einzudämmen – Termine wurden oft erst nach der Online-Einreichung vergeben.

    Anforderungen und erforderliche Unterlagen‍

    Bereiten Sie diese vor (Scans/Originale zur Überprüfung):

    • Gültiger Reisepass (Farbscan)
    • Aktueller Nachweis des legalen Aufenthalts (Visum/Aufenthaltsgenehmigung)
    • Arbeitsvertrag/Stellenangebot (unterzeichnet, mit Angaben zu Gehalt/Aufgabenbereich)
    • Einreisestempel (Erstanträge)
    • Qualifikationen (Abschluss/Berufszeugnis, anerkannt durch Anabin/ZAB)
    • Krankenversicherungsnachweis (deutschlandkonform)
    • Arbeitgebererklärung („Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“)
    • Wohnsitznachweis (Anmeldebescheinigung)
    • Mietvertrag + Zahlungsnachweise
    • Für Verlängerungen: Gehaltsabrechnungen, Arbeitgeberbestätigung
    • Regulierte Berufe: Berufsausübungserlaubnis

    Wo Sie sich bewerben können und Details zur Ernennung

    • Berlin: LEA-Onlineportal (ServicePortal Berlin).
    • Andere Regionen: Lokale Ausländerbehörde (z. B. KVR München); prüfen Sie, ob Online-Optionen verfügbar sind.
    • Erstvisa: Oft Konsularisches Dienstleistungsportal oder deutsche Auslandsvertretung.

    Termine: Zunächst Online-Einreichung, später biometrische Daten (Terminvereinbarung durch die Behörde). In stark frequentierten Gebieten wie Berlin ist mit Wartezeiten zu rechnen – planen Sie frühzeitig.

    Bearbeitungszeit und Gebühren (2026)

    • Beantragen Sie frühzeitig: 8 Wochen vor Ablauf.
    • Bearbeitungsdauer: 1–3 Monate (bis zu 90 Tage für die EU-Blue Card gemäß EU-Vorschriften); variiert je nach Vollständigkeit/Arbeitsaufwand. Digitale Verfahren sind oft schneller.
    • Gebühren:
      • EU-Blue Card: ~100 € (Erstausstellung).
      • Sonstige Genehmigungen: 75–100 €.
      • Verlängerungen: ~93–96 €.
      • Online bezahlt.

    HR-Tipp: Frühzeitige Anträge überbrücken Ablauf-Lücken; beobachten Sie die Erweiterungen für 2026, wie z. B. die Einführung der Work and Stay Agency.

    Warum der Wechsel zum Online-Modell? Vorteile für Ihre Mitarbeiter‍

    Online-Anträge minimieren Fehler, liefern sofort einen PDF-Nachweis für den legalen Aufenthalt und unterstützen Deutschlands Ziele im Bereich der digitalen Effizienz – zum Vorteil von Fachkräften und Arbeitgebern.

    Nächste Schritte für HR

    • Überprüfen Sie die Arten/Gültigkeitsdaten der Genehmigungen der Mitarbeiter.
    • Lesezeichen „Make it in Germany“, Berlin.de/LEA und digital.diplo.de.
    • Bereiten Sie sich auf Biometrie in stark frequentierten Regionen vor.
    • Seien Sie wachsam gegenüber einer weiteren digitalen Zentralisierung (z. B. Work and Stay Agency).

    Indem Sie sich über diese Entwicklungen für 2025–2026 auf dem Laufenden halten, sorgen Sie für einen reibungslosen Übergang für Nicht-EU-Fachkräfte in Deutschland. Für eine offizielle Bestätigung sollten Sie immer Primärquellen wie LEA oder Make it in Germany konsultieren, da sich die Vorschriften ändern können.

    Häufig gestellte Fragen (FAQ)

    Was ist im Jahr 2026 die wichtigste Methode für die Einreichung von Anträgen auf eine deutsche Arbeitserlaubnis, wie beispielsweise die Blaue Karte EU?

    Im Jahr 2026 werden Anträge für wichtige Arbeitsgenehmigungen wie die Blaue Karte EU und Fachkräftevisa hauptsächlich online über das Konsularische Dienstleistungsportal oder die digitalen Dienste der örtlichen Ausländerbehörde gestellt.

    Was ist der Hauptvorteil einer Online-Beantragung einer Arbeitserlaubnis im Jahr 2026 in Bezug auf den legalen Aufenthalt?

    Der Online-Prozess stellt eine PDF-Bestätigung aus, die als Nachweis dafür dient, dass die Gültigkeit Ihres aktuellen Aufenthaltstitels über das ursprüngliche Ablaufdatum hinaus fortbesteht, während der Antrag bearbeitet wird.

    Ist nach der Online-Beantragung eines deutschen Arbeitsvisums über das Konsularische Dienstleistungsportal im Jahr 2026 noch ein persönlicher Termin erforderlich?

    Ja, Antragsteller müssen weiterhin persönlich bei der deutschen Auslandsvertretung oder der Ausländerbehörde erscheinen, um ihre Identität zu bestätigen und biometrische Daten, darunter Fingerabdrücke und ein Foto, zur Verfügung zu stellen.

    Wie lange dauert die Bearbeitung eines online eingereichten Antrags auf eine deutsche Arbeitserlaubnis im Jahr 2026 in der Regel?

    Die Bearbeitung dauert in der Regel zwischen einem und drei Monaten, wobei Anträge auf eine EU-Blaue Karte in der Regel innerhalb von bis zu 90 Tagen bearbeitet werden, abhängig von der Arbeitsbelastung der zuständigen Behörde.

    Wie hoch ist die allgemeine Gebühr für die Verlängerung einer deutschen Aufenthaltserlaubnis (Arbeitserlaubnis) für mehr als drei Monate im Jahr 2026?

    Die Standardgebühr für die Verlängerung einer deutschen Aufenthaltserlaubnis für einen Zeitraum von mehr als drei Monaten beträgt in der Regel 93,00 €.

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