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Portugals Änderungen bei der Familienzusammenführung und Visarahmen 2025: Alles, was HR-Teams wissen müssen

4
min lesen
Zuletzt aktualisiert
6. Februar 2026
 Regeln zur Familienzusammenführung & Visarahmen Portugal | 2025 Regeln zur Familienzusammenführung & Visarahmen Portugal | 2025

Wichtigste Erkenntnisse

  • Planen Sie voraus: Keine Regularisierung nach der Ankunft
  • Stabilität nachweisen: Wohnraum/Einkommen obligatorisch und geprüft
  • Integration: Sprach-/Staatsbürgerkundeunterricht erforderlich
  • Zeitplan: Bei Familienangelegenheiten ist mit einer Bearbeitungsdauer von mindestens 9 Monaten zu rechnen.
  • Nur offizielle Kanäle: Verwenden Sie AIMA und Konsulate.

Die neuen Änderungen des portugiesischen Einwanderungsgesetzes verstehen (aktualisiert für 2026)

Das Gesetz Nr. 61/2025, veröffentlicht am 22. Oktober 2025 und in Kraft getreten am 23. Oktober 2025, stellt eine umfassende Reform des portugiesischen Einwanderungsrechts dar. Dieses Gesetz ändert das Gesetz Nr. 23/2007 (das primäre Gesetz, das die Einreise, den Aufenthalt und die Ausweisung von Ausländern aus Portugal regelt). Die Gesetzgebung führt strengere Kontrollen ein, beseitigt bestimmte Regularisierungswege und setzt strengere Integrationsanforderungen um. Diese Änderungen bleiben auch 2026 in vollem Umfang in Kraft und werden durch AIMA-Vorschriften und operative Aktualisierungen weiter umgesetzt.

Wichtigste Ziele‍

Das Gesetz zielt darauf ab:

  • Sicherstellung strukturierter, rechtmäßiger Migrationsmuster
  • Verwaltungsrückstand bei AIMA reduzieren
  • Verhindern Sie unregelmäßige Einreisen und Überschreitungen der Aufenthaltsdauer
  • Die soziale Integration von Migranten stärken
  • Schützen Sie öffentliche Dienste vor einer Überlastung durch die Nachfrage in den Bereichen Gesundheitswesen, Wohnen und Bildung.
  • Anpassung an die europäischen Einwanderungsstandards und das neue Schengen-Einreise-/Ausreisesystem

Update 1: Familienzusammenführung – Neue Regeln und Wartezeiten (Stand 2026)

Überblick über die Reformen‍

Das portugiesische System zur Familienzusammenführung führt strengere Anforderungen ein, behält jedoch Bestimmungen für schutzbedürftige Familien bei. Der Ansatz schafft einen Ausgleich zwischen einer „humanistischen, aber strengen“ Politik und den verfassungsrechtlichen Garantien für das Familienleben. Im Jahr 2026 gab es keine wesentlichen Rückschläge.

Allgemeine Regel: Das 2-Jahres-Erfordernis des Wohnsitzes

Standard: Antragsteller müssen sich seit mindestens zwei Jahren rechtmäßig in Portugal aufhalten, bevor sie einen Antrag auf Familienzusammenführung stellen können.

Wichtige Ausnahmen von der 2-Jahres-Regel‍

Bestimmte Antragsteller bleiben davon ausgenommen:

  1. Paare mit minderjährigen oder unterhaltsberechtigten Kindern: Sofortige Berechtigung, sobald der Hauptantragsteller seine Aufenthaltsgenehmigung erhalten hat.
  2. Paare mit gemeinsamer Wohnsitzgeschichte: 15 Monate Wartezeit, wenn das Paar vor der Ankunft des Antragstellers in Portugal mindestens 18 Monate zusammengelebt hat.
  3. Hochqualifizierte Fachkräfte: Ausgenommen (z. B. Inhaber eines D3-Visums, Inhaber einer EU-Blue Card oder gleichwertiger Dokumente)
  4. Investoren/Inhaber eines Golden Visa: Keine Wartezeit erforderlich
  5. Familienangehörige von EU-Bürgern: Befreit (unterliegen gesonderten EU-Vorschriften)

Wer gilt als Familienangehöriger?

Zu den förderfähigen Angehörigen gehören:

  • Ehepartner oder gesetzlich anerkannter Lebenspartner (beide über 18 Jahre)
  • Minderjährige Kinder (unter 18 Jahren)
  • Unterhaltsberechtigte erwachsene Kinder (18+), die alleinstehend sind und in Portugal studieren
  • Unterhaltsberechtigte Verwandte ersten Grades (Eltern/Großeltern) in Ausnahmefällen
  • Minderjährige Geschwister unter Vormundschaft (unter bestimmten Umständen)

Unterkunft und finanzielle Anforderungen (obligatorisch)

  • Angemessener Wohnraum: Es muss eine für eine vergleichbare Familie in der Region übliche Unterkunft nachgewiesen werden (Eigentum/Miete, mindestens ein Jahr registrierter Mietvertrag, Sicherheits-/Gesundheitsstandards). Der Nachweis erfolgt durch Mietquittungen, Urkunden oder Registrierungen. Die genauen Standards werden in einer weiteren Ministerialverordnung festgelegt.
  • Ausreichende finanzielle Mittel: Stabiles Einkommen, um die Familie ohne Sozialhilfe zu versorgen. Nachweis: Verträge, Kontoauszüge, Steuererklärungen. Genaue Schwellenwerte stehen noch aus, da eine separate Verordnung zu Migration/Sozialversicherung aussteht.

Integrationspflichten (neu und obligatorisch)

Nach Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung müssen Familienangehörige an folgenden Maßnahmen teilnehmen:

  1. Portugiesisch-Sprachkurs (obligatorisch; mögliche Befreiung für CPLP-Bürger nach Ermessen)
  2. Schulung zu staatsbürgerlichen Werten und Verfassungsgrundsätzen
  3. Schulpflicht für Minderjährige (bei Verlängerung überprüft)

Die Nichteinhaltung kann zur Verweigerung der Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung führen.

Antragsverfahren und Entscheidungsfristen

  • Außerhalb Portugals: Hauptantragsteller beantragt AIMA-Genehmigung → positive Entscheidung → Familie beantragt D6-Visum beim Konsulat → Einreise und AIMA-Registrierung.
  • Bereits in Portugal: Gemeinsame AIMA-Ernennung möglich (Übergangsbestimmungen erlauben in einigen Fällen Anträge im Inland bis April 2026).
  • Fristen: Standardfälle: Entscheidung der AIMA innerhalb von 9 Monaten (Verlängerungen nur begrenzt möglich; keine Verlängerungen für Paare mit minderjährigen Kindern/Unterhaltsberechtigten). Vollständige Möglichkeit der gerichtlichen Berufung.

Offizielle Quellen (Stand: 2026):

Update 2: Ende der „Interessenbekundung“ und neues Visum-Rahmenwerk (Status 2026)

Die Interessensbekundung ist endgültig verschwunden‍

Diese Möglichkeit, ohne Visum einzureisen, bei der AIMA Interesse zu bekunden und den Status nach der Einreise zu regularisieren, wurde durch das Gesetz Nr. 61/2025 vollständig abgeschafft (die endgültige Abschaffung aller verbleibenden Möglichkeiten wurde bis zum 31. Dezember 2025 bestätigt). Alle Aufenthalte müssen vor der Einreise über Visumanträge beim Konsulat beantragt werden.

Neues Visum-Regelwerk: Nur Aufenthaltsvisa Nicht-EU-Bewerber benötigen ein Aufenthaltsvisum (kein Touristen-/Kurzzeitvisum). Territoriale Beschränkung: Visa gelten nur für Portugal (kein automatischer Zugang zum Schengen-Raum; separate Verfahren erforderlich).

Wichtige Visumkategorien und Änderungen

  • Hochqualifizierte Arbeitssuchende: Ersetzt das allgemeine Visum für Arbeitssuchende; beschränkt auf qualifizierte Fachkräfte (technische Fähigkeiten/Berufe gemäß Verordnung; 120 Tage zur Arbeitssuche + mögliche Verlängerung um 60 Tage). Anträge werden bis zur vollständigen Regulierung ausgesetzt.
  • D2: Selbstständig – unverändert
  • D3: Hochqualifizierte Beschäftigung – ausgenommen von der Familienwartezeit
  • D6: Familienzusammenführung – strengere Anforderungen hinsichtlich Wohnraum/Einkommen/Integration
  • D7: Passives Einkommen/Rentner – unverändert
  • D8: Digitale Nomaden/Remote-Arbeiter – verfügbar (Einkommen/Steuerkonformität)
  • D9: Investition/Goldenes Visum – unveränderte Ausnahmen
  • Neu/Sonstiges: Kategorie Lehrkräfte/Kulturfachleute

Visumantragsverfahren

Beantragen Sie den Antragbeim portugiesischen Konsulat/der portugiesischen Botschaft in Ihrem Wohnsitzland. Erforderliche Unterlagen: Reisepass, Wohnsitznachweis, Finanzunterlagen, Führungszeugnis, Krankenversicherung, Fotos, Gebühren. D6 fügt die AIMA-Genehmigung und einen Beziehungsnachweis hinzu.

Zeitpläne für die Verarbeitung

  • Standard: 30–60 Tage
  • Komplex: 60–90 Tage
  • Priorität für Investitionen/hochqualifiziert

Zusätzliche Anmerkungen zu 2026

  • AIMA setzt seine Bemühungen zum Abbau des Rückstands fort (z. B. Ausweitung der Online-Verlängerungen, einschließlich für das Goldene Visum ab Februar 2026; vorläufige Nachweise für Genehmigungsdokumente bei Verzögerungen).
  • Die Vorschriften zur Staatsangehörigkeit/Staatsbürgerschaft (separates Gesetz) sehen weiterhin eine Aufenthaltsdauer von fünf Jahren für die Einbürgerung vor, bis die Debatten/Herausforderungen der Jahre 2025–2026 endgültig geklärt sind.

Schlussfolgerung

Das Gesetz Nr. 61/2025 markiert einen dauerhaften Wandel hin zu einer strukturierten, qualifizierten Migration mit starkem Integrationsfokus. Es ist zwar restriktiver, bietet jedoch klarere Verfahren, Fristen und Rechtsmittel.

Haftungsausschluss

Einwanderungsgesetze und -richtlinien ändern sich häufig und können je nach Land oder Staatsangehörigkeit variieren. Obwohl wir uns bemühen, genaue und aktuelle Informationen zu liefern, empfehlen wir Ihnen, Ihre eigene Sorgfaltspflicht zu erfüllen oder offizielle Quellen zu konsultieren. Sie können sich auch gerne direkt an uns wenden, um die neuesten Informationen zu erhalten. Jobbatical ist nicht verantwortlich für Entscheidungen, die auf der Grundlage der bereitgestellten Informationen getroffen werden.

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