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So verlängern Sie Ihre Aufenthaltsgenehmigung in Berlin: Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung (Stand: 2026)

5
min lesen
Zuletzt aktualisiert
6. Februar 2026
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis in Berlin (Aufenthaltstitel Verlängern Berlin) 2025: Schritt-für-Schritt-AnleitungVerlängerung der Aufenthaltserlaubnis in Berlin (Aufenthaltstitel Verlängern Berlin) 2025: Schritt-für-Schritt-Anleitung
  • Beantragen Sie die Verlängerung online über das Portal der Landesausländerbehörde Berlin (LEA) 4 bis 8 Wochen vor Ablauf Ihrer Aufenthaltserlaubnis. Vergewissern Sie sich, dass der Zweck Ihrer Aufenthaltserlaubnis weiterhin Ihrer Situation entspricht (Studium, Arbeit, Familie usw.), und rechnen Sie mit einer Bearbeitungszeit von insgesamt etwa 10 bis 16 Wochen, einschließlich der Herstellung der Karte.
  • Sammeln Sie alle erforderlichen Dokumente im richtigen Format (Reisepass, biometrisches Foto gemäß den neuen Vorschriften von 2025, Adressnachweis, Krankenversicherung, Finanzunterlagen und zweckgebundene Nachweise) und bringen Sie immer die Originale sowie alle erforderlichen Übersetzungen oder Apostillen zum persönlichen Termin zur Erfassung der biometrischen Daten mit.
  • Überprüfen Sie, ob Ihr Gehalt, Ihre Krankenversicherung und Ihre Unterkunft weiterhin den Anforderungen Berlins für 2025 entsprechen (z. B. mindestens 48.300 € für Standard-Fachkräfte oder 43.759,80 € für anerkannte Mangelberufe/Absolventen mit Blue Card) und überprüfen Sie die aktuelle LEA-Gebührenliste, bevor Sie die weitgehend nicht erstattungsfähigen Verlängerungsgebühren bezahlen.
  • Vermeiden Sie Reisen nach Ablauf Ihrer aktuellen Karte, es sei denn, Sie verfügen über eine gültige Fiktionsbescheinigung. Informieren Sie die LEA unverzüglich über berufliche Veränderungen oder Familienangehörige, die in Ihrem Antrag aufgeführt sind, und erwägen Sie langfristige Optionen wie eine dauerhafte Niederlassung, sobald Sie die Voraussetzungen hinsichtlich Aufenthaltsdauer, Sprachkenntnissen und Rentenbeiträgen erfüllen.

Wie verlängert man eine Aufenthaltsgenehmigung in Berlin (Aufenthaltstitel Verlängern Berlin): 2026

Die Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung in Berlin ist für Nicht-EU-/EWR-Bürger, die weiterhin in der deutschen Hauptstadt leben, arbeiten oder studieren möchten, unerlässlich. Das Verfahren wird vom Landesamt für Einwanderung (LEA) in Berlin verwaltet und erfolgt in erster Linie digital über ein Online-Antragssystem. Bestimmte Arten von Genehmigungen können spezifische Abweichungen aufweisen – informieren Sie sich immer auf der offiziellen Website des LEA über die neuesten Details oder wenden Sie sich an einen Einwanderungsexperten.

Wer hat Anspruch auf eine Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung?

Die Berechtigung für eine Verlängerung des Aufenthaltstitels in Berlin hängt von der Art der aktuellen Aufenthaltsgenehmigung und der fortdauernden Übereinstimmung mit ihrem ursprünglichen Zweck ab. Zu den gängigen Kategorien gehören:

  • Studierende: Noch in einem anerkannten Studiengang an einer Universität oder einer gleichwertigen Einrichtung eingeschrieben.
  • Fachkräfte: Beschäftigt mit einem Stellenangebot oder Vertrag, der die aktualisierten Gehaltsgrenzen erfüllt (siehe unten).
  • Inhaber einer EU-Blue Card: Beschäftigt mit einem anerkannten Hochschulabschluss und Erfüllung der Gehaltsgrenzen für 2026.
  • Familienzusammenführung: Ehepartner, Kinder oder Partner von deutschen Staatsangehörigen oder Personen mit gültiger Aufenthaltsgenehmigung, wobei ein Nachweis über die Beziehung und das Zusammenleben erforderlich ist.
  • Langfristig aufenthaltsberechtigte EU-Bürger: Inhaber einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis eines anderen EU-Staates (außer Großbritannien, Dänemark und Irland) mit gesichertem Lebensunterhalt.
  • Härtefälle: Personen, denen eine Aufenthaltsgenehmigung gemäß § 23a des Aufenthaltsgesetzes erteilt wurde, häufig aufgrund wirtschaftlicher Tätigkeit oder aus humanitären Gründen.

Erforderliche Unterlagen für die Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung in Berlin

Die erforderlichen Unterlagen (Änderungen vorbehalten) umfassen:

Allgemeine Dokumente

  • Antragsformular: „Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels“ (in mehreren Sprachen verfügbar).
  • Gültiger Reisepass: Farbscan der Datenseite mit Foto und persönlichen Angaben.
  • Biometrisches Foto: Verwenden Sie digitale biometrische Fotos mit QR-Code (die seit dem 1. Mai 2025 geltenden Vorschriften bleiben auch 2026 in Kraft – Fotos müssen von zertifizierten Anbietern stammen; gedruckte Sicherungskopien oder Selbstbedienungsterminals bei der LEA können Optionen sein). Vermeiden Sie nach Möglichkeit gedruckte Fotos ohne QR-Code.
  • Adressnachweis: Meldebestätigung oder Wohnungsgeberbestätigung.
  • Krankenversicherungsnachweis: Elektronische Gesundheitskarte oder aktuelle Bestätigung eines deutschen Anbieters.
  • Finanzielle Beweise:
    • Arbeitnehmer: Arbeitsvertrag, aktuelle Gehaltsabrechnungen und Arbeitsbescheinigung (nicht älter als 14 Tage).
    • Studenten: Gesperrter Kontoauszug oder Stipendiennachweis.
    • Selbstständig: Einkommensnachweise, Steuerbescheide oder Gewerbeanmeldung.

Zweckgebundene Dokumente

  • Studierende: Immatrikulationsbescheinigung oder Studienvorausschau.
  • Arbeitnehmer: Arbeitsvertrag, Formular zur Beschreibung der Tätigkeit („Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“) und gegebenenfalls Nachweis über die Anerkennung der Qualifikation.
  • Familienzusammenführung: Heiratsurkunde, Nachweis des Zusammenlebens oder Geburtsurkunden (ggf. mit Apostille übersetzt).
  • Sprachzertifikate: Falls erforderlich (z. B. B1 für Wege zur dauerhaften Aufenthaltsgenehmigung).
  • Mietvertrag: Nachweis über ausreichenden Wohnraum.

Bringen Sie Originale zu jedem persönlichen Termin mit. Ausländische Dokumente benötigen oft beglaubigte Übersetzungen oder Apostillen.

Schritt-für-Schritt-Verfahren

Der Prozess ist digital, wobei in der Regel ein persönlicher Termin für die Erfassung biometrischer Daten erforderlich ist:

  1. Melden Sie sich innerhalb von 14 Tagen nach Ihrem Umzug nach Berlin bei einem Bürgeramt an.
  2. Sichere deutsche Krankenversicherung abschließen und finanzielle Nachweise einholen.
  3. Bereiten Sie die Dokumente im richtigen Format vor.
  4. Online-Bewerbung einreichen:
    • Greifen Sie auf das Online-Portal der LEA zu.
    • Füllen Sie das Formular aus, laden Sie die Dokumente hoch und bezahlen Sie die Gebühr (mit Visa, Mastercard oder PayPal).
    • Speichern Sie die Bestätigungs-PDF – sie verlängert die Gültigkeit bis zu Ihrem Termin.
  5. Warten Sie auf die Überprüfung: LEA überprüft Ihre Anfrage und fordert möglicherweise weitere Informationen per E-Mail an (überprüfen Sie Ihren Spam-Ordner).
  6. Termin wahrnehmen: Bei Bedarf/Genehmigung erhalten Sie eine E-Mail für Keplerstraße 2, 10589 Berlin. Bringen Sie die Originale mit und zahlen Sie eventuelle zusätzliche Gebühren. (Hinweis: Das öffentliche Selbstbuchungsportal wurde 2026 abgeschafft – Termine werden oft nach der Einreichung vergeben.)
  7. Erhalt der Aufenthaltsgenehmigung: Elektronische Aufenthaltsgenehmigung (eAT-Karte), die innerhalb von 4 bis 8 Wochen nach dem Termin ausgestellt wird.

Tipp: Wenden Sie das Produkt 4–8 Wochen (oder in manchen Fällen bis zu 4 Monate) vor Ablauf des Verfallsdatums an, um Probleme zu vermeiden.

Gehaltsstufen für arbeitsbezogene Genehmigungen (Aktualisierungen 2026)

Mindestbruttojahresgehalt (gültig ab 1. Januar 2026):

  • Standardberufe: 50.700 €.
  • Berufe mit Personalmangel: 45.934,20 € (z. B. Wissenschaftler, Ingenieure, IT-Spezialisten, medizinisches Fachpersonal).
  • Absolventen der letzten drei Jahre: 45.934,20 €.
  • EU-Blue Card: 50.700 € (oder 45.934,20 € für Mangelberufe/Absolventen).
  • Über 45 (Erstbewerber): Höhere Schwellenwerte oder Nachweis einer angemessenen Altersversorgung.

Die Gehälter müssen die Lebenshaltungskosten decken und denen deutscher Arbeitnehmer in ähnlichen Positionen entsprechen.

Bearbeitungszeit für Aufenthaltstitel Verlängern Berlin

  • Erste Überprüfung: 3–8 Wochen nach Einreichung.
  • Nach der Ernennung: 4–8 Wochen für die Ausstellung des eAT.
  • Insgesamt: 10–16 Wochen (variiert; dringende Fälle werden über das Kontaktformular vorrangig behandelt).

Wenn mehr als 3 Monate verstrichen sind, wenden Sie sich an die LEA oder einen Einwanderungsanwalt. Die Genehmigung bleibt während der Bearbeitung gültig, wenn sie rechtzeitig beantragt wurde.

Gebühren für die Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung für Berlin

Gebühren (unverändert gegenüber den letzten Jahren; bitte auf der Website der LEA überprüfen):

  • Standard-Erweiterung:
    • Erwachsene: 93 €.
    • Minderjährige: 46,50 €
  • Erste Emission:
    • Erwachsene: €100
    • Minderjährige: 50 €
  • Türkische Staatsangehörige:
    • Unter 24 Jahren: 22,80 €.
    • 24+: 37 €
  • Unbefristete Aufenthaltsgenehmigung: 113 €
  • Gebühr für einen persönlichen Termin: 18,50 € (falls zutreffend)

Bezahlung online oder bei Terminvereinbarung (bar/EC/Visa/Mastercard). Nicht erstattungsfähig (Ausnahmen für einige Studenten).

Wichtige Zusatzinformationen

  • Reisebeschränkungen: Nach Ablauf ohne Fiktionsbescheinigung keine Auslandsreisen (Beantragung über LEA-Formular, wenn rechtzeitig beantragt; Beratung zu Wiedereinreisrisiken).
  • Familienangehörige: In Antrag aufnehmen; LEA fordert Unterlagen an.
  • Jobwechsel: Benachrichtigen Sie die LEA; die EU-Blue Card gewährt Ihnen 6 Monate Zeit, um einen neuen Job zu finden.
  • Daueraufenthalt: Nach 2–5 Jahren (21–33 Monaten für die Blaue Karte mit Deutschkenntnissen der Stufe B1) besteht Anspruch auf eine Niederlassungserlaubnis. Erforderlich sind 60 Monate Rentenbeiträge (Standard), Deutschkenntnisse der Stufe B1 und Kenntnisse aus dem Test „Leben in Deutschland” (in Berlin seit Ende 2024 obligatorisch, unverändert im Jahr 2026; in einigen beschleunigten Fällen sind Kenntnisse der Stufe A1 zulässig).
  • Beschränkung des Schengen-Visums: Kann nicht verlängert/in eine Aufenthaltsgenehmigung umgewandelt werden – beantragen Sie diese gegebenenfalls im Ausland.
  • Verlorene/gestohlene Dokumente: Melden Sie den Verlust der Botschaft und wenden Sie sich für einen Ersatz an die zuständige Behörde.

Überprüfen Sie immer die offizielle Website der LEA (berlin.de/einwanderung/en) auf aktuelle Informationen, da sich die Vorschriften ändern können. Bei komplexen Fällen wird eine professionelle Beratung empfohlen.

Haftungsausschluss:

Einwanderungsgesetze und -richtlinien ändern sich häufig und können je nach Land oder Staatsangehörigkeit variieren. Obwohl wir uns bemühen, genaue und aktuelle Informationen zu liefern, empfehlen wir Ihnen, Ihre eigene Sorgfaltspflicht zu erfüllen oder offizielle Quellen zu konsultieren. Sie können sich auch gerne direkt an uns wenden, um die neuesten Informationen zu erhalten. Jobbatical ist nicht verantwortlich für Entscheidungen, die auf der Grundlage der bereitgestellten Informationen getroffen werden.

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