- Was: Ein neues französisches Dekret legt das durchschnittliche Bruttojahresgehalt für zwei Aufenthaltstitel auf 39.582 € fest: Passeport Talent - Salarié Qualifié und Carte Bleue Européenne.
- Wer: Betroffen sind qualifizierte Fachkräfte aus Nicht-EU-Staaten, die diese Genehmigungen beantragen.
- Wo: Gilt für das französische Festland und Saint Barthélemy/Saint Martin für die Blaue Karte Europa.
- Wann: Mit Wirkung vom 29. August 2025, veröffentlicht im Journal Officiel.
- Warum: Um hochqualifizierte Arbeitskräfte anzuziehen und sich den wirtschaftlichen Standards anzupassen.
- Aufgehoben: Annulliert zwei Dekrete aus dem Jahr 2016 über die Gehaltsschwellen für diese Genehmigungen.
- Quelle: Der vollständige Text ist auf Légifrance verfügbar.
Frankreichlegt neue Gehaltsschwelle für Talente und Aufenthaltsgenehmigungen mit Blauer Karte Europa fest
Am 29. August 2025 erließ die französische Regierung ein neues Dekret (NOR: INTV2520646A), das das durchschnittliche jährliche Brutto-Referenzgehalt für die Erteilung von mehrjährigen Aufenthaltsgenehmigungen in den Kategorien "talentierter qualifizierter Arbeitnehmer" und "Talent - Europäische Blaue Karte" festlegt. Mit diesem Dekret, das im Journal Officiel de la République Française auf Légifrance veröffentlicht wurde, wird der Gehaltsschwellenwert auf 39.582 € brutto angehoben. Dies steht im Einklang mit den laufenden Bemühungen Frankreichs, qualifizierte Fachkräfte anzuziehen und die Einwanderungsverfahren für hochqualifizierte Arbeitnehmer zu vereinfachen.
Worum geht es in dem Erlass?
Der Erlass, der vom Staatsminister für Überseegebiete und vom Staatsminister für Inneres herausgegeben wurde, legt die Mindestlohnanforderungen für zwei spezifische mehrjährige Aufenthaltsgenehmigungen gemäß dem Code de l'entrée et du séjour des étrangers et du droit d'asile (CESEDA) fest. Diese Genehmigungen sind:
- Aufenthaltsgenehmigung für qualifizierte Arbeitnehmer (Passeport Talent - Salarié Qualifié): Für hochqualifizierte Fachkräfte, die einen Beitrag zur französischen Wirtschaft oder Kultur leisten.
- Talent - Aufenthaltsgenehmigung Blaue Karte Europa (Passeport Talent - Carte Bleue Européenne): Richtet sich an Nicht-EU-Bürger mit fortgeschrittenen Qualifikationen, die eine Beschäftigung in Frankreich suchen.
Die neue Gehaltsschwelle von 39.582 € brutto pro Jahr gilt für Anträge gemäß Artikel R. 421-16 A und R. 421-21 A des CESEDA. Diese Zahl stellt sicher, dass nur Fachkräfte mit einem bestimmten Einkommensniveau in Frage kommen, und spiegelt damit Frankreichs Bestreben wider, Spitzenkräfte anzuziehen.
Wichtigste Bestimmungen der Meldung
Das Dekret enthält mehrere wichtige Aktualisierungen:
- Neuer Gehaltsschwellenwert: Das durchschnittliche jährliche Bruttoreferenzgehalt liegt nun bei 39.582 € und ersetzt damit frühere Schwellenwerte.
- Geografischer Geltungsbereich: Das Dekret gilt für das französische Festland und erstreckt sich auf die überseeischen Gebiete Saint-Barthélemy und Saint-Martin für die Blaue Karte Europa gemäß Artikel L. 421-11 des CESEDA.
- Aufhebung früherer Dekrete: Das Dekret hebt zwei frühere Dekrete aus dem Jahr 2016 (vom 20. Juni und 28. Oktober) auf, in denen Gehaltsschwellen für die Europäische Blue Card und den Talentpass festgelegt wurden.
- Rechtsgrundlage: Das Dekret steht im Einklang mit dem Dekret Nr. 2025-539 vom 13. Juni 2025, mit dem die Bestimmungen für die Aufenthaltsgenehmigung für "Talente" geändert wurden, sowie mit den Konsultationen mit den Exekutivräten von Saint-Martin (11. Juli 2025) und Saint-Barthélemy (23. Juli 2025).
Alle Einzelheiten finden Sie im offiziellen Text auf Légifrance.
Warum dies für qualifizierte Fachkräfte wichtig ist
Die französischen Programme Passeport Talent und Carte Bleue Européenne sind Teil einer umfassenderen Strategie zur Anwerbung globaler Talente. Durch die Festlegung einer klaren Gehaltsschwelle stellt die Regierung sicher, dass diese Genehmigungen an Personen vergeben werden, die einen wesentlichen Beitrag zur französischen Wirtschaft leisten können. Der Schwellenwert von 39.582 € spiegelt eine Anpassung an die wirtschaftlichen Bedingungen wider und gewährleistet Fairness und Wettbewerbsfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt.
Für Nicht-EU-Bürger bietet die Blaue Karte Europa die Möglichkeit, in Frankreich zu arbeiten und zu leben, mit dem zusätzlichen Vorteil der Mobilität innerhalb der Europäischen Union. Die Erlaubnis für talentierte Arbeitnehmer zielt auf Fachkräfte in Bereichen wie Technologie, Forschung und Kunst ab und fördert Innovation und kulturellen Austausch.
Auswirkungen für Arbeitgeber und Bewerber
Arbeitgeber, die ausländische Fachkräfte einstellen, müssen sicherstellen, dass die Gehälter den Schwellenwert von 39.582 € erreichen oder überschreiten, um dem Erlass zu entsprechen. Dies gilt für Stellen, die hohe Qualifikationen erfordern, wie Ingenieure, Forscher oder leitende Angestellte. Bewerber sollten ihre Eignung anhand der offiziellen Leitlinien auf dem Einwanderungsportal der französischen Regierung überprüfen oder die Experten von Jobbatical zu Rate ziehen.
Datum des Inkrafttretens und Umsetzung
Das Dekret trat mit seiner Veröffentlichung im Journal Officiel am 29. August 2025 in Kraft. Es gilt für alle neuen Anträge auf die genannten Aufenthaltstitel und ist in St. Barthélemy und St. Martin für die Blaue Karte Europa vollstreckbar.
Schlussfolgerung
Das Dekret vom 29. August 2025 unterstreicht Frankreichs Engagement für die Anwerbung qualifizierter Fachkräfte durch eine klare und aktualisierte Einwanderungspolitik. Durch die Festsetzung der Gehaltsschwelle auf 39.582 € schafft die Regierung ein Gleichgewicht zwischen wirtschaftlicher Wettbewerbsfähigkeit und Zugänglichkeit für globale Talente. Weitere Informationen finden Sie auf Légifrance oder auf dem offiziellen Portal der französischen Regierung, um sich über die Einwanderungsbestimmungen auf dem Laufenden zu halten.